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| Schwerbehinderte und Hartz IV Diskussionen, Erfahrungsaustausch, Rat und Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Hallo, meiner Tochter ihr Lebensgefährte bezieht ergänzend zu seinem Verdienst Sozialhilfe. Nach langem hin und her mit der ARGE und der Stadt, zahlt nun die Stadt Sozialhilfe. Da er behindert ist, arbeitet er in einer Art Behindertenwerkstatt, wo der Verdienst ja nicht gerade übig ausfällt. Nun hat er eine Außenarbeitstelle bekommen, wo er täglich 45 km hin und zurück fährt, in der Werkstatt fährt er jeden Tag jeweils nur 15 km hin und zurück. Nun sagte uns der Herr beim Sozialamt, dass keine Werbungskosten abgesetzt werden können. Selbst bei der Arbeit in der Werkstatt wurde schon draufgezahlt und dies sieht nun noch schlimmer aus. Wenn da nicht noch das Erziehungsgeld wär, müßten die einen Kredit aufnehmen, damit er arbeiten gehen kann. Ist das denn alles richtig so? Können da keine Werbungskosten abgestzt werden? LG, Nordangel |
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Hallo. ich selbst denke es ist vielleicht ein Fall für den Anwalt. Ist er voll erwerbsunfähig? Oder ist er "nur" erwerbsgemindert? Das Erziehungsgeld sollte nun wirklich nicht zur Finanzierung eingesetzt werden. |
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Nach § 30 Abs. 4 SGB XII ist hier ein Mehrbedarf gegeben. Ob ein Fahrtkostenzuschuss in diesem Fall geleistet werden kann, weiß ich leider nicht. http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb12x030.htm |
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Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. @Kind1298 Ja der junge Mann zahlt im Endeffekt dafür noch drauf, dass er arbeiten darf. @Emmaly wenn wir das wüßten, ob er erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert ist, wenn dann gemindert. Das Arbeitsamt hat vor 2 Jahren so einen Test mit ihm gemacht und ihm darauf hin in die Werkstatt geschickt, wo er wie eine Testausbildung gemacht hat, dafür wurde ihm auch Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt gewährt. Damals schon bekam er aber den Rest Geld zum Leben vom Sozialamt. Als dies dann Auslief und noch nicht klar war ob er dort übernommen wird, da erst noch Gelder beantragt werden mußten, haben wir Antrag auf AGL II gestellt, dieser wurde abgelehnt und er erhielt wieder vom Sozialamt Geld. Was mir daran allerdings merkwürdig vorkommt, er hat immer einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden, dann zähle ich ja wohl nicht zum Sozialamt? Diese Angelegenheit ist schon sehr verzwickt und ich denke wir werden wohl nicht darum kommen einen Anwalt einzuschalten. |
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