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Berufliche Reha genemigt

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Alt 08.05.2007, 09:12
Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2004
Beiträge: 156
Standard Berufliche Reha genemigt

Nach über 2 Jahren kampf mit der Rentenkasse und insgesammt 4 Jahren mit der Arge ist am Freitag mein Bescheid gekommen, der die Finanzierung für eine Teilhabe am Arbeitsleben zustimmt.
Meinen Antrag wird dem Grunde nach stattgegeben.
Beantragt habe ich ein Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten.
Jetzt muß ich noch zur Rehaberaterin, hat jemand Erfahrung damit, und was heißt " dem Grunde nach"?




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Alt 16.05.2007, 17:52
Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2004
Beiträge: 156
Standard

Kann es sein, das es bei einer Umschulung dann weiterhin nur ALG2 gibt?
Immerhin wäre ich dann Täglich 12 Stunden ausser Haus, und habe 65 Km einfache Fahrt. Laut Infoblatt der Rentenkasse wird nur ALG2 Bezahlt.
Wer nicht im ALG2 ist, bekommt 75% seines letzten Einkommen + Spesensgeld.
Das ist ja wohl eine Diskriminierung. Immerhin habe ich die Umschulung vor fast 3 Jahren beantragt.




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Alt 16.05.2007, 17:58
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 27.837
Standard

Zitat:
Zitat von meldau Beitrag anzeigen
Kann es sein, das es bei einer Umschulung dann weiterhin nur ALG2 gibt?
Immerhin wäre ich dann Täglich 12 Stunden ausser Haus, und habe 65 Km einfache Fahrt. Laut Infoblatt der Rentenkasse wird nur ALG2 Bezahlt.
Wer nicht im ALG2 ist, bekommt 75% seines letzten Einkommen + Spesensgeld.
Das ist ja wohl eine Diskriminierung. Immerhin habe ich die Umschulung vor fast 3 Jahren beantragt.
Was hat denn die Dauer des Antrages mit dem Entgeld zu tun?
Warst du 2004 noch beschäftigt?




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Alt 17.05.2007, 10:30
Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2006
Ort: Bayreuth
Beiträge: 53
Standard Berufliche Reha über die Rentenversicherung

Hallo Meldau,
wenn die Renteversicherung (DRV) in einem Bescheid die grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen, dann läuft auch die Finanzierung solcher Leistungen komplett über die DRV. Die ARGE darf dann während einer konkreten beruflichen Reha-Maßnhme keine Leistungen erbringen, also auch kein Alg 2 zahlen. Wenn du Z.B. an einer Integrationsmaßnahme auf Kosten der DRV teilnimmst ( siehe mal als Beispiel die IWR auf der folgenden Seite:
( http://www.bfw-nbg-regional.de/conte...er_angebot.htm )

oder an einer RIB (betriebliche Umschulung), dann zahlt die DRV dir als Leistung zum Lebensunterhalt ein Übergangsgeld (Übg) dass im SGB IX geregelt ist und sich aus dem tatsächlich letzen "Lohn" errechnet oder aus einem tariflichen Lohn. Die genaue Berechnung muss du dir von der DRV mal erklären lassen. Klar ist aber Alg 2 und Kosten der Unterkunft fallen dann grundsätzlich weg, es sei denn, das Übg der DRV wäre niedriger als Alg2 + Kosten der Unterkunft jetzt, dann stockt die ARGE (Bedarfssicherung !) ent- sprechend auf. Die DRV zahlt auch Fahrtkosten, Berechnung mal von der DRV erklären lassen.

So weit klar ?


Gruß wigo




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Alt 08.07.2007, 22:50
Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2004
Beiträge: 156
Frage

Also, habe jetzt 4 Tage tests hinter mir, und habe diese mit sehr gut bestanden. Am Dienstag fange ich an. Wie ist das nun, die Rentenkasse zahlt ja erst hinterher, wärend die das ALG2 im vorraus bezahlt wird. Die Arge hat meine AlG2 bereits gestoppt, obwohl ja noch gar nicht sicher war, ob ich anfangen kann, und die ersten 10 Tage ja eh noch anspruch auf ALG2 habe, das wollen die aber erst überprüfen, und so habe ich nun den Monat noch gar nichts bekommen.
Ab wann darf die Age die zahlungen einstellen, und was ist nun mit meinen Rücklastgebühren?




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Alt 08.07.2007, 22:53
RainerM
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wann fließt das erste Geld genau, noch in Juli oder erst im August?




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Alt 08.07.2007, 23:00
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Die ARGE muss das ALG II für Juli noch zahlen, Bedarfsdeckungsprinzip.

Du musst die Miete am ersten zahlen und essen musst Du auch. Egal ob die DRV am 15. am 31. oder am 1. des Folgemonats zahlt. Die Grundsicherung hat durch die ARGE zu erfolgen.

Da wird nur ein Gang zum Sozialgericht helfen.

Antrag auf einstweilige Anordnung.




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Alt 08.07.2007, 23:01
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

natürlich musst Du dann zurückzahlen wenn das Überbrückungsgeld oder wie immer es heißt kommt.




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