Hallo Leute!!!
Ich habe mal eine Frage.
Vorgeschichte:
Also ich war vom 01.06.08-31.05.10 in einem Beschäftigungsverhältnis. Vom 1.6.10 - 15.06.10 hab ich Krankengeld bezogen und vom 16.6.10-30.06.10 Arbeitslosengeld 1.
Nun habe ich mich am 1. Juli selbstständig gemacht. Hat auch soweit alles geklappt, sprich der
Antrag auf Gründungszuschuss ist durch. Der
Antrag wurde allerdings erst am 14.7 bearbeitet, da ich bis dahin noch nicht alle Unterlagen beisamen hatte. Die Selbstständigkeit ist nun aber auf jeden Fall auch rückwirkend anzusehen. (also ab 1.7)
Nun das Problem mit der Freiwilligen Weiterversicherung. Habe den
Antrag gestellt und nun steht auf dem Blatt, dass ich ab dem 14.7 Arbeitslosversichert bin. Also die geht wohl auch nicht rückwirkend zum 1.7 oder?? Die "nette" Dame beim Arbeitsamt meinte zu mir, dass die Versicherung nicht rückwirkend geht, sondern nur mit dem Tag der
Antragstellung, sprich 14.7.
ENTSTEHEN MIR NUN EVTL. ZUKÜNFTIG IRGENDWELCHE FINANZIELLEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE FAST 3 WOCHEN IN DENEN ICH NICHT ARBEITSLOS-VERSICHERT WAR? (01.07-14.07) Also ein konkretes Beispiel:
Für den Fall das mir zwischenzeitlich eine Firma einen sehr gut bezahlten Job anbietet und ich diesen annehme. Nun aber nach 4 oder 5 Monaten doch wieder arbeitslos werde,
wie ist es dann mit dem Arbeitslosengeld?
Schließlich habe ich ja schon seit dem 19 Lebensjahr eingezahlt, sprich 6 Jahre und hatte in diesem Zeitraum für 11 Monate (natürlich nicht nacheinander) AG1 bezogen. Wird denn die Beitragszahlung von den bisherigen Arbeitsstellen zukünftig mit einbezogen?
Vielen Dank Leute. Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt!
LG
Carsten
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