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| U25 Volljährig und doch entmündigt |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Guten Morgen, nach langem hin und her habe ich schlussendlich mit einem Anwalt endlich das wichtigste durchbekommen (ALG II und Wohngeld). Also ich wohne noch nicht lange in meiner ersten eigenen Wohnung (endlich) die auch von der Sozialagentur bezahlt wird (ca. 266€ KdU). Nebenbei bekomme ich noch ALG II in Höhe von 359€. Kindergeld bekomme ich noch nicht, muss noch auf den Bescheid vom "Antrag auf Bestimmung des Bezugsberechtigten des Kindergeldes" warten vom Amtsgericht. Jetzt wüsste ich gerne ob die KdU noch bezahlt werden und wieviel von den 359€ ALGII übrigbleiben falls ich jetzt einen 400€ Job machen würde. Und, ändert sich dann was wenn ich später Kindergeld bekomme? Übrigens bin ich 21 Jahre alt und komme aus NRW! PS: wenn ich ne Ausbildung beginne, bleibt dann noch irgendwas von ALGII, Wohngeld und Kindergeld? Vielen Dank schon einmal fürs lesen ![]() über Hilfe würde ich mich freuen |
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![]() Zitat:
Wenn du einen 400 Eurojob machst,dann erhältst du 100 Euro pauschal als Freibetrag alles was höher als 100 Euro ist wird zu 80 % mit deinem ALG II verrechnet! Bei 400 Euro Verdienst würde die Berechnung so aussehen: 160 Euro kannst du behalten dnr Rest von 240 Euro werden vom ALG II abgezogen! Das Kindergeld wird komplett angerechnet und abgezogen! Wenn du eine Nachzahlung bekommst wird diese auch komplett von der Arge eingefordert! Zitat:
_______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Erstmal danke für die Antwort! Also sorry für mein Halbwissen, das ich KdU und Wohngeld verwechselt habe. Also ich habe gerade noch einmal nach geguckt. Ich bekomme 624,52€ ALGII, davon werden dann 265,52€ (KdU) direkt an meinen Vermieter gezahlt. Bleiben 359€. Also muss ich dann davon die 240€ abrechnen? Macht 119€ + die 160€ = 279€? Hm da hab ich ja am Ende weniger als ohne arbeiten?! ![]() Ach und wenn ich dann jetzt demnächst ne Nachzahlung von dem Kindergeld bekomme, muss ich das dann echt alles wieder der Arge abgeben? Das ist doch nur so wenn ich das Kindergeld mit von der Arge erstmal bekommen habe oder? |
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| Zitat:
Also summa sumarum hast du 160 Euro mehr in der Tasche! Zitat:
_______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Du hast die 119 Euro die du noch von der ARGE auf dein Konto gezahlt bekommst und die 400€ aus dem Job. Macht 519. Und wo ist das nun weniger? _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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| Stichworte |
| 400€, algii, kdu, wohngeld |
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