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| U25 Volljährig und doch entmündigt |
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hallo liebe leute... ich hoffe ihr könnt mir helfen.. also ich bin u25 also 24 und beginne zum 15 juli eine ausbildung. Ich wohne aber momentan bei meinen eltern, möchte aber ausziehen, weil ich zu hause es nicht mehr aushalten kann. wir sind 9 personen im haushalt, also meine 6 geschwister, meine eltern und ich. ich habe keine privatsphäre und es ist ständig laut im haus. ich habe auch noch nie arbeitslosengeld, hartz4 oder sonstiges bezogen. Mein Vater ist auch nicht arbeitslos und meine mutter ist hausfrau. und da ich eine ausbildung anfange benötige ich auch kein arbeitslosengeld, hartz4 usw nicht. nur eine wohnung eben brauche ich. ist es jetzt so, dass wenn ich beim arbeitsamt andackele, dass die mich nach dem einkommen meiner eltern fragen und mir das auch so unabhängig davon überhaupt bewilligen würden? ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin echt am verzweifeln... vielen dank im voraus... |
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Wenn du unter 27 bist und noch keine Berufsausbildung hast, dann sind dir deine Eltern unterhaltspflichtig, wenn du eine Berufausbildung (erste Berufsausbildung) machst. Hast du schon eine0 Berufsausbildung, dann sind dir deine Eltern nichtmehr unterhaltspflichtig, aber dann bekommst du keinerlei Leistungen von der ARGE, da es ja dann eine 2. Beurfausbildung ist und diese ist nicht förderfähig. Ist es die erste oder 2. Berufsausbildung? _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Dann sind dir erstmal grundsätzlich deine Eltern unterhaltspflichtig (sofern sie das können) und wenn du für deine Ausbildung nicht zwingend umziehen musst, sieht es auch schlecht mit Leistungen von der ARGE aus.
_______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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ok, gibt es dann andere möglichkeiten irgendwie hilfe zu erlangen? ausser von der ARGE`? so eine art beihilfe oder ähnliches`?
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Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur, wenn man für die Ausbildung weit weg ziehen muss. Da du unter 25 bist, gibt es von der ARGE nichts. Wenn du dann 25 bist, und deine Eltern nicht genug Einkommen haben, darfst du ausziehen und die ARGE zahlt dann auch die KdU bzw. den Umzug. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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