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U25 Volljährig und doch entmündigt

ALG II für eine 19 Jährige Bekannte

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  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 05.02.2010, 00:57
Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
Ausrufezeichen ALG II für eine 19 Jährige Bekannte

Hallo Gemeinschaft,

Vorgeschichte:

Eine Bekannte von mir ist nach 40 Fehltagen (Krankheit)
von der Schule geflogen, die Abschlussprüfung wurde
Ihr somit verweigert.

Erlernter Beruf: Hauswirtschaftshelferin mit Abschluss (2 Jahre)
Sie wollte noch 1 Jahr dranhängen, damit Sie den Abschluss
zur Hauswirtschafterin hat.
Dies klappte jedoch wegen den Fehltagen leider nicht.


Sie ist 19 Jahre alt, wohnt noch bei Ihren Eltern.
Beide Eltern sind Berufstätig.

Nun meine Frage:

Hat Sie Anspruch auf ALG II ?
Sie war bereits bei der ARGE, folgende Unterlagen
wurden Ihr mitgegeben:

Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten
Veränderungsmitteilung
Merkblatt ALG II

Der Antrag für ALG II wurde Ihr nicht mitgegeben.

Folgende Unterlagen muss Sie noch bringen:

Kindergeld, die ARGE benötigt die Nr.

Ihr Mutter sagt nun, das Sie kein ALG II beantragen soll.


Ich bin da anderer Meinung, es geht ja auch um
Ihre spätere Rentenanwartschaft, die dann als Fehlzeiten
verbucht werden.


Danke schon mal für Eure Meinungen.


Gruß
Andrew

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  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 05.02.2010, 01:31
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
Standard

Sogern Hauswirtschaftshelferin eine anerkannte Berufsausbildung ist, hat sie Anspruch auf ALG2. Die Eltern müssen sie dann nichtmehr unterstützen.


Die Mitarbeiter bei der ARGE MÜSSEN ihr einen ALG2-Antrag geben.

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  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.02.2010, 23:47
Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
Standard

So es gibt was neues zu Berichten.

Meine Bekannte war nun bei der ARGE, in Begleitung
der Mutter.

Auf die Frage ob die Tochter Finanziell von den Eltern
Unterstützt würde, wurde das von der Mutter bestätigt.

Antwort der ARGE,
dann wird Ihre Tochter wohl keinen Anspruch auf ALG II haben.

Was ich jetzt nicht ganz raffe, es wurde aber gleichzeitig
eine Eingliederungsvereinbarung vereinbart.

Da Sie ja wahrscheinlich keine Leistungen von Staat erhalten wird
so wie es scheint, hat die Eingliederungsvereinbarung
doch keinen Bestand, oder sehe ich da was falsch ?

Im übrigen war eine Rechtsfolgebelehrung dabei.

Ich stelle das Teil mal rein.

Eure Meinungen ?

Danke schon mal im voraus.

gruß
andrew
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Alt 09.02.2010, 23:59
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das ist ja eine ziemlich harte EGV.

Unterschreiben braucht sie ja eh nicht, ggfs kommt diese dann per Verwaltungsakt.

Offenbar wurde sie präventiv als arbeitssuchend aufgenommen und sie erhält nun Kindergeld.

Solange sie keine ALG II - Leistung erhält, kann sie so oder so nicht sanktioniert werden.

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Alt 10.02.2010, 00:36
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
Standard

Falsch!


Auch ohne Leistungsbezug kann sie in der Hinsicht sanktioniert werden, dass keine Beiträge an die Rentenverischerung gezahlt werden. Ohne Leistungsbezug ist idR. die Agentur für Arbeit zuständig und nicht die ARGE.
Da aber anscheinend noch nicht geklärt ist, wie hoch das ALG2 ausfallen wird und ob sie Geld erhält, muss sich die Tochter den Vermittlungsbemühungen der ARGE zur Verfügung stellen.

Wenn die Mutter sie weiterhin unterstützt, bekommt sie natürlich kein ALG2, bzw. wird das abgezogen, was die Mutter ihr zukommen lässt.


Wenn die Mutter nun sagt, ich unterstütze mein Kind nichtmehr und alles, was ich ab jetzt meinem Kind gebe, erhalte ich zurück (Stichwort: Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung), bekommt das Kind ALG2.


Dann darf die Mutter das Kind auch nichtmehr unterstützen.


Vermutlich meinte die Mutter, sie unterstützt das Kind nur, bis es Leistungen bekommt.

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Alt 10.02.2010, 00:39
Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
Standard

Hatte Sie nun kurz am Telefon.

Also die EGV wurde nur einmal ausgedruckt,
normalerweise ist es ja so das dies doppelt geschieht.

Eines für die ARGE - mit Unterschrift (geschah nicht)
Eines für den Kunden, diese hat Sie auch erhalten.

Was das Kindergeld angeht, kommen wohl
demnächst Anträge, nach Ihrer Info bekommt
Sie Kindergeld bis 21 Jahre.


gruß
andrew

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Alt 10.02.2010, 00:43
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
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In dem Fall würde sich die Sperre der RV-Beiträge ja höchstens für einen Zeitraum von drei Monaten abspielen, es sei denn, es werden wiederholt Maßnahmen angeboten etc. Das ist in dem Fall aber unwahrscheinlich, allein weil Sie keinen ALG I - Anspruch hat.

Drei Monate keine RV-B durch die Arbeitsagentur ist für eine 19jährige wahrscheinlich hinnehmbar, sie muss das aber natürlich selbst entscheiden.

Wobei: Diese EGV ist von der ARGE. Müsste Sie nicht erst mal eine EGV von der Agentur bekommen, um von dieser gesperrt zu werden oder zumindest eine Zuweisung in eine Maßnahme durch die Agentur?

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Alt 10.02.2010, 00:46
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Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
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@ casa

also Unterstützung was das Finanzielle angeht, Taschengeld Euro 40 mtl.
der Rest wäre Essen, Kleidung usw.

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Alt 10.02.2010, 00:46
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
Standard

Ablauf:


AfA - ALG1 - Ablehnung
ARGE - ALG2 beantragen


Kein ALG2-Anspruch
Agentur für Arbeit - Vermittlung in Anspruch nehmen


Bis die ARGE geklärt hat, ob Leistungen zustehen, ist die ARGE zuständig.


PS: Die EGV ist ja sehr mild.




Andrew:

Wenn die ARGE keine unterschriebene EGV von ihr hat, dann darf sie ihr Exemplar gern in die Tonne werfen.

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Alt 10.02.2010, 00:55
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Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Andrew:

Wenn die ARGE keine unterschriebene EGV von ihr hat, dann darf sie ihr Exemplar gern in die Tonne werfen.
Ja das sagte ich Ihr bereits am Telefon.

Jetzt warten wir mal ab was von der ARGE noch kommt.

Übrigens als Sie das zweite mal bei der ARGE war
und um einen Antrag auf ALG II gebeten hatte,
wurde Ihr dies verwehrt, aufgrund der Ausage mit der
Unterstützung der Mutter.

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Alt 10.02.2010, 00:58
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Soll sie mal die Arschbacken zusammenkneifen und ihr Recht auf ein Antragsformular einfordern.

Hinsetzen und nicht gehn, bis sie das Formular hat. Und wenn sie mit Polizei drohen, ruhig sitzen bleiben und abwarten.

Kann da nicht jemand mit ihr hingehen?

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Alt 10.02.2010, 01:00
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
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Die EGV ist nicht sehr mild.

Da steht die Aufnahme in das SIS mit Call Me Service. D.h. sie muss telefonisch zur Verfügung stehen.

Die Agentur kontrolliert nicht, wer sich da als Arbeitgeber anmeldet.
Insofern kann sich da jeder anmelden und sich solche Daten anschauen.

Zudem steht da drinnen, dass sie Probearbeit anbieten muss.
Insofern kann die Arge sie zur Bewerbung bei einem Arbeitgeber schicken, der darauf besteht.

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Alt 10.02.2010, 01:07
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Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen

Kann da nicht jemand mit ihr hingehen?

Na ja das Problem ist ich bin 300 KM von Bayreuth weg,
aber vielleicht findet sich hier im Forum jemand.

Werde das mal unter der Richtigen Rubrik einstellen.

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Alt 10.02.2010, 01:09
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
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Ich weiß, wer in Bayreuth wohnt!

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Alt 10.02.2010, 01:13
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Registriert seit: 19.01.2007
Ort: München
Beiträge: 279
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Ich weiß, wer in Bayreuth wohnt!

Na das sind doch schon mal gute Ausichten

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Alt 10.02.2010, 01:38
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
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Zitat:
Die EGV ist nicht sehr mild.

Da steht die Aufnahme in das SIS mit Call Me Service. D.h. sie muss telefonisch zur Verfügung stehen.

Das kann sie verweigern.

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