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Berlin (dpa) - Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) einen harten Umgang mit den Arzneimittelherstellern ...
Nordrhein-Westfalen und Bayern haben sich für eine Reform der sogenannten Jobcenter ausgesprochen. Über eine Änderung des Grundgesetzes sollte eine engere Verzahnung von Arbeitsagenturen und Kommunen möglich gemacht werden, um die Betreuung insbesondere von Langzeitarbeitslosen zu verbessern, forderten die Ministerpräsidenten beider Länder.
Hallo an alle,
aus gesundheitlichen Gründen hab ich angst das ich mal wieder von der ARGE zum Sozialamt geschickt werde.
Beim letzten mal musste ich jeden Monat meine Kontoauszüge vorlegen, das ist in meinen Augen unzumutbar da ich kein Schwerverbrecher bin und es meine Persönlichkeitsrechte missachtet.
Nun meine Frage: Darf das Sozialamt wirklich jeden Monat die Kontoauszüge verlangen? Ist das wirklich rechtlich vorgeschrieben?
Ich finde das eine Sauerei, und vor allem geht es keinem was an wenn ich bei ebay , mit Verlust, oder was auch immer etwas verkaufe und weis der Geier was die Kontobewegungen anbelangt. es kann nicht sein das das als Einkommen gilt ,da es kein Einkommen ist, und einem die Worte im Mund herumgedreht werden.
LG
PS: Im allgemeinen empfinde ich das als eine Erpressung, wenn ich keine Kontoauszüge vorliege gibt es auch kein Geld/ bezw. wird gekürzt!?!! Sind die nicht verpflichtet das Minimum an Hilfeleistung zu zahlen ,auch ohne Kontoauszüge?
ich frage einfach mal für meinen Freund da mich die Situation ja auch irgendwie betrifft.
Er ist derzeit in einer Umschulung (keine abgeschlossene Ausbildung vorhanden) und es droht der Abbruch dieser aus gesundheitlichen Gründen, Ärzte raten dazu.
Kann das Amt die Kosten (in entsprechender Höhe) zurückfordern, würde dieser Abbruch als Eigenverschulden gelten?
Wie schaut es mit Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsfähigkeitsrente (heißt das so?) aus, welche Chancen beständen?
ich lebe seit 5 Jahren von meinem Ehepartner dauernd getrennt.
Jeder hat seinen eigene Wohnung und jeder sorgt für sich selber und
ist für sich selbst verantwortlich.
Ich mußte nun einen ALGII Antrag stellen. Dabei kam auch das Thema Unterhalt
zur Sprache und ich mußte den Bogen für den Unterhalt ausfüllen.
Nachdem ich darauf aufmerksamt machte, daß hier der § 7 Abs.3a SGBII
nicht in Frage kommt, bekam ich die Antwort. "Mein Chef besteht aber darauf.
Wie gesagt um im voraus keine Ablehnung zu erhalten, habe ich diesen, soweit ich wußte ausgefüllt.
Wo steht geschrieben, daß ein Ehepartner nach 5 Jahren dauernd getrennt lebend unterhaltspflichtig sein kann.?
Wie kann ich bei Antragsablehnung wegen diesem Grunde argumentieren.
Ich weiß, daß hier in dem tollen Forum viele Ahnung haben .
Frage:Im vorgangenden Jahr musste ich aufgrund der Trennung meines Ex Mannes umziehen.Die Sache musste schnell gehen und zur Wohnungssuche blieb nicht viel Zeit
So zog ich mit meinen 4 Kindern in eine 4 Raumwohnung unwissend das mir eine viel größere Wohnung zugestanden hätte.Momentan hab ich Wohnzimmer,Schlafzimmer
und jeweils 2 Kinder in 2 Kinderzimmer.Die Kinder sind 2,3,4 und 7 Jahre alt.Die große
ist mittlerweile eingeschult wurden und braucht dringend ein eigenes Zimmer.Die anderen 3 zusammen in ein Zimmer hab ich aber auch schon probiert das funktioniert nicht.Das Amt
meinte wenn ich umziehe müsste ich die Differenz zur neuen Wohnung selber bezahlen
was ich natürlich nicht möchte.was kann ich tun?
Ich Hab da Wieder mal ein Problem
Und zwar haben wir die gehnemigung in der Tasche
das wir Umziehn Dürfen (dürfen wir auch so )
Haben Auch Schon eine WHG in sicht
Doch Das problem ist
die drei Kündigunsfristen
wenn Wir Jetzt Kündigen
Geht das Bis Juni
Zahlt Die ARGE Mieten
Weil wir die WHG ab Mai Haben könnten
bin da total überfragt
Könnt Ihr Mir da Wieder mal Helfen
Ich danke euch sehr
mfg Gini 26
Berlin (dpa) - Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, räumt dem Vorschlag von SPD-Vize Hannelore Kraft zur gemeinnützigen ...
Berlin (AFP) - Trotz der Finanzkrise und knapper Beitragseinnahmen sind die Gehälter vieler Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr angeblich deutlich gestiegen.
Grünen-Fraktionsvize Ekin Deligöz bescheinigt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen kompletten Fehlstart. Die Arbeit der neuen Ressortchefin nach den ersten 100 Amtstagen sei «sehr enttäuschend», sagte Deligöz im Interview mit der Nachrichtenagentur ddp in Berlin. «Sie hat keinerlei neue Impulse gesetzt - nicht mal im Ansatz.» weiter lesen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzt sich für bezahlte Bürgerarbeit bundesweit ein. Dies sei der richtige Ansatz, um Arbeitsplätze für ältere und wenig qualifizierte Erwerbslose zu schaffen, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. weiter lesen
Das vom damaligen Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) eingeführte Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose mit dem Titel «Kommunal-Kombi» hat die Erwartungen nicht erfüllt. Wie die «Saarbrücker Zeitung» unter Berufung auf Angaben des Arbeitsministeriums berichtet, wurden insgesamt nur 15 825 Langzeitarbeitslose nach diesem Modell für drei Jahre eingestellt. weiter lesen
Berlin (dpa) - Trotz Wirtschaftskrise und deutlicher Ausgaben- Steigerungen haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr nach einem Zeitungsbericht ...
Wir haben die Kündigung für unsere wohnung bekommen, weil wir die kaution nicht aufbringen konnten.
Die arge übernahm diese nciht da die KM nicht angemessen war oder ist.
Jetzt suchen wir schon seid ewigkeiten eine neue wohnung, auch schon vor der kündigung.
Jetzt liegt diese aber schriftlich bei uns im haus.
Wir haben nur das problem das wir für 4 personen einen KM preis von 465,30 von der arge vorgeschrieben bekommen.
Nur dafür bekommen wir hier bei uns keine wohnungen.
das kosten bei uns schon fast 2 zimmerwohnungen!
Jetzt ist meine frage ob in diese notlage auch eine nicht angemessene km eventuell eine kaution übernommen werden wird oder kann???
ich bin leider nicht so firm in der Kontrolle von ALGII-Bescheiden. Da ich, bzw. meine Familie (4 Personen) seit einiger Zeit vom Jobcenter abhängig sind, haben wir natürlich auch schon etliche von den Dingern erhalten. Nun meinte ein Bekannter, wir sollten unbedingt mal prüfen, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung überhaupt richtig berechnet wurden. Hier würden wohl öfters Fehler gemacht. Zusammen haben wir die Bescheide auseinander genommen und siehe da: hier wurde offenbar tatsächlich falsch berechnet.
Unsere tatsächliche Miete (bruttokalt ohne Heizkosten) beträgt 414,62€, übernommen wurden aber nur 375,58€ zuzüglich Heizkosten (Gas durchschnittlich 50,-€/Monat).
Ich werde nun sofort Widerspruch gegen den letzten Bescheid aus dieser Woche einlegen. Aber was ist mit den Vorherigen Bescheiden? Kann man da noch rückwirkend was machen? Was würdet Ihr empfehlen?
Meine ALG II Leistungen (bewilligt bis 30.04.2010) wurden zum 01.03.2010 auf Grund der Kindergelderhöhung im Januar 2010 komplett eingestellt! Dies führte dann zwangsläufig dazu, das meine gesamte finanzielle Situation komplett zum Erliegen kam! Ich bekomme für meine 18-jährige Tochter, die sich in Ausbildung befindet, keinen Unterhalt und lebe mit meiner Tochter auch alleine! Nach mehreren Anrufen bei der ARGE erklärte man mir, das bisher auf Grund der Kindergelderhöhung noch kein neuer Bescheid ausgestellt wäre und dies schnellstmöglich bearbeitet werden würde! Durch diese Situation waren Rücklastschriften auf meinem Konto vorprogrammiert, deren Kosten nicht unerheblich sind!
Jetzt ist meine Frage: Ist es rechtens, das mir aus o.g. Grund einfach die Leistungen bis zur Erstellung eines neuen Bescheides komplett gesperrt werden? Habe ich das Recht, die Kosten die aus dieser Sperre entstanden sind, zurück zu fordern? Ich bin weder sanktioniert worden noch gab es andere Unregelmäßigkeiten! Ich habe einfach nur 20 EURO zuviel Kindergeld bekommen
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?
sorry, falls dies schon hier im Forum erleutert wurde, aber ich fand nichts.
Also, wenn da steht "anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung" und aber eine Differenz zur tatsächlichen Miete besteht. Woran liegt das, bzw. ist das rechtens berechnet?
z.B. wenn da steht 571,78 € und aber tatsächlich sind es 595,00 €, zusammengestetz aus 395,00 € Kaltmiete, und 100,00 € Nebenkosten plus 100,00 € Heizkosten.
Ich vermute, das liegt an den Neben/Heizkosten, also dass da eben nur so und so viel gezahlt wird?
Hallo, das Thema passt zwar nicht ganz hier her, aber ich weiß nicht, wo ich sonst nachfragen könnte.
Meine Tochter soll in der Schule einen Roman lesen. Dieser soll von den Eltern gekauft werden.
Mich traf fast der Schlag als ich dieses Geld von heute auf morgen mitgeben sollte. Ich wurde nicht darüber unterrichtet, da ich bei der Elternversammlung nicht anwesend sein konnte.
Nun kenne ich das so, das die Bücher, welche für die Schule gelesen werden müssen immer an die Schüler als Leihexemplar ausgegeben wurden.
Jetzt soll ich, wie bereits erwähnt, jedoch dieses Buch kaufen.
1. bekomme ich ergänzendes ALGII und kann mir solche Extraausgaben nicht einfach aus dem Ärmel schütteln.
2. Warum gibts die Schulbücher für die Bedürftigen ermäßigt, solche Lesebücher jedoch nicht?
3. Es gibt ja die Schulbeihilfe jetzt jedes Jahr vom Amt, allerdings haben wir diese für das aktuelle Schuljahr nicht bekommen, weil wir grade da nicht bedürftig waren.
Ich bin nicht gewillt dieses Buch zu kaufen, wo meine Tochter 1x lesen muß und es dann sinnlos in der Ecke liegt.
Die Lehrerin ist darüber ziemlich verärgert und versteht meine Ansicht nicht.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Was kann ich tun? Muß ich mich beugen und dieses Geld zusammenratzen oder kann ich verlangen, das die Schule mir ein Leihexeplar zur Verfügung stellt (soweit dies möglich ist, was ich nicht glaube.)?
Hallo,
bin in einer voll blöden Situation. Wir haben uns getrennt und einer muss ausziehen, weil zu zweit in einer Wohnung geht gerade nicht. Das schlimmste daran wir sind zurzeit beide arbeitslos. Mein Ex bezieht AG I und dazu kommt für uns beide noch AG II, weil AG I für zwei nicht ausreicht.
Die jetzige Wohnung läuft auf meinen Ex, ich bin nicht einmal im Mietvertrag drin. Die Frage ist wie läuft es, geht es überhaupt? Wie wird es geregelt mit Kaution und Wohnungsausstattung? Ist es möglich, dass er auszieht und ich in der Wohnung bleibe?
Hallo zusammen,
heute durfte ich wiederholt die Arbeit meines Sachbearbeiters bei der ArGe-Berechnungsabteilung übernehmen.
In 2008 musste ich zum 1. Mal ein Darlehen bei der ArGe aufnehmen, um die geforderte Stromnachzahlung des Energieversorgers zu gewährleisten.
Der Darlehensbetrag wurde über 3 Monate vom Regelsatz abgegolten.
Im 4. Monat zog die ArGe den Teilzahlungsbetrag aber immernoch ab, woraufhin ich dem entsprechenden Sachbearbeiter "Feuer unter dem Hintern" machte, sodass dieser eine umgehende Rückzahlung des überbezahlten Geldes in bar veranlasste.
In 2009 kam es zu einem erneuten Darlehen, wegen Nachzahlung "Stromversorgung".
Bereits im Februar teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass das Darlehen abbezahlt sei, mir also zukünftig wieder der komplette Regelsatz zur Verfügung stehe ...
Oh Wunder, im März 2010 wurde mir der Darlehensbetrag (75,00 €/Monat) dennoch abgezogen!!!
Als ich heute Morgen mit meinem Sachbearbeiter telefonierte, erzählte dieser mir doch tatsächlich, dass sich die "Regionalkasse" wegen des überbezahlten Geldes schon bei mir melden würde ...
Da nach meiner Berechnung das Darlehen bereits im Feb. 2010 mit knapp 38,00 € abgegolten war, nahm ich bereits im Jan. & Feb. 2010 Kontakt zu meinem Sachbearbeiter auf!
Nun denn, dachte ich, ruf da mal an und frage nach ...
Zuerst wollte man mir überhaupt keine Auskunft geben, weil (wörtlich) "die Regelung dieser Angelegenheiten bei der ArGe vorort liegt" ...
Nach einem vernünftigen Gespräch, sowie der Darstellung, dass dies ja nicht zum 1. Mal passiert sei, ließ sich der Mitarbeiter des Forderungsmanagements/Regionaldirektion darauf ein, meinen Fall genauer zu prüfen, um mich anschließend zurück zu rufen.
Nach der Überprüfung meines Vorganges stellte sich heraus, dass bereits im Februar 37,42 € überbezahlt wurden, mir somit eine Rückzahlung von 112,42 € zusteht!
Wie den entsprechenden Telefonaten weiterhin zu entnehmen war, liegt es an dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung, entsprechend zurückgezahlte Kredite aus dem System zu nehmen, sodass man wieder volles Geld erhält!
Da ich es nunmehr in 2 von 2 Fällen erleben musste, dass die entsprechenden Darlehenszahlung nicht aus dem System gestrichen wurden, stellt sich die Frage, "ob" und "welches System" hinter solchen Fehlern stecken?!
Hätte ich die aktuellen Forderungen des Darlehen nicht Monat für Monat verfolgt, würde ich voraussichtlich noch im April die Teilzahlung abgezogen bekommen!
Ob und inwieweit eine entsprechende Rückzahlung dann auch noch greift, müsste von Gerichtsseite geklärt werden (wie beschrieben, das Telefonat mit der Regio-Dir. war sehr ergiebig!)...
Am Ende kann ich nur jedem, der ein Darlehen bei der ArGe aufnehmen muss, respektive jemals aufgenommen hat, empfehlen, die exakten Daten zu verifizieren (abzugleichen).
Weiterhin empfehle ich, vor der letzten Teilzahlung den Sachbearbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass mit der nächsten Zahlung der Kredit ausläuft, damit er die exakten Beträge errechnet, die bei der letzten Rate zu leisten sind!
Ich halte es für unbedingt erforderlich, dass Ihr einerseits den Gesamtdarlehensbetrag, die mtl. Abzahlung, sowie das Enddatum des "Kredites" (letzte Teilzahlung in Monat xy) notiert, damit ihr, bei Überbezahlung innerhalb von wenigen Tagen reagieren könnt.
Wie Ihr in meinem Fall sehen könnt, kommt es trotz rechtzeitiger Rückmeldung zu einem weiteren Monat Überbezahltung!
ich beziehe derzeit ALG, nachdem ich das Rerendariat beendet habe,
ich bin umgezogen, habe mich leider zu spät bei der neuen AA
gemeldet (verspätete Änderungsmitteilung), dann wurde ALG nur ab der Meldung bezahlt (ca. 8 Tage Ausfall, was schon viel ist für mich)
Allerdings habe ich zwei Wochen vor dem Umzug bei meiner "alten" AA angefragt, was ich bei einem Umzug zu tun habe, die Sachbearbeiterin (schien mir immer sehr unerfahren) meinte, wenn ich dann vor Ort bin, soll ich bei Gelegenheit bei der neuen aa vorstellig werden, kein Wort von unverzüglich oder Geldabzug.
hat ein Widerspruch gegen den geminderten Bescheid der neuen AA Sinn,
oder soll man sich an die alte AA wenden,weil die falsch beraten haben oder hat beides keine Aussicht auf Erfolg?
meine älteste Tochter ist mit 17 Jahren ausgezogen, in eine betreute Wohngemeinschaft. Das Kindergeld habe ich immer für sie bekommen. 2008 bekam ich die Mitteilung, dass mein Kind ja bald 18 ist und die Kindergeldleistung eingestellt wird. Sollte das Kind noch zur Schule gehen ect. beantragen sie erneut Kindergeld. Da ich gelesen habe, dass ab 18 das Kind, dieses auch selbst tun kann und meine Tochter eh nicht mehr bei mir wohnte, hab ich ihr die ganzen Unterlagen gegeben und sie hat das Kindergeld selbst beantragt. Sie trug auch ihre Kontoverbindung ein usw. Das KG wurde bewillgt. Den Bescheid dazu bekam ICH und auch das Geld ging auf mein Konto...warum auch immer..Nagut, hab mir nix weiter dabei gedacht und meiner Tochter das Geld monatlich ausgehändigt bzw überwiesen. Bis dahin war wohl alles rechtens ..dachte ich. Nun hat meine Tochter, inzwischen selbst ein Kind und für dieses auch vor 8 Monaten KG beantragt. Dieses bekommt sie auch selbst. Jetzt hab ICH aber im Januar die Aufforderung bekommen alle Nachweise über Schule, Ausbildung usw. zuzuschicken. Am Telefon versuchte ich den Mitarbeitern kalrzumachen, dass ich diesen Antrag garnicht gestellt habe, sondern meine Tochter. Da sagte man mir, dass dies garnicht möglich sei, weil ich KG-berechtig sei und nur ich diesen Antrag stellen kann Ich sagte denen aber, dass ich es definitiv nicht gemacht habe, sondern nur die Gelder weitergeleitet habe. Was stimmt denn nun ??..Stehe ich in der Schuld die Nachweise zu erbringen,obwohl ich den Antrag nicht gestellt habe und muß im schlimmsten Fall das KG zurückzahlen, oder meine Tochter? Wer darf denn nun das KG beantragen??
Desweiteren geht es um die Frage, war sie überhaupt KG-berechtigt ab Mutterschutz bis heute? sie besuchte eine Ausbildungsstätte, bis der Mutterschutz anfing. Jetzt bezieht sie Elterngeld und bekam ALGII. Man sagte mir, dass sie nur dann KG bekommen würde, wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist. Ist sie das denn nicht, wenn sie ALG II bekommt??? Mir wurde gesagt, dass sie während der Elternzeit nicht arbeitssuchend ist..Warum bekommt sie dann ALG II ?? Das ist doch eine Hilfeleistung für Arbeitssuchende und man bekommt es doch, wenn man mind. 3 std. täglich zur Verfügung steht...
Ich blick echt nimmer durch und habe Angst, jetzt das KG zurückzahlen zumüssen, seit sie im Mutterschutz war. Für den Zeitraum davor hat sie Ausbildungsnachweise.
Ich brauche dringend euren Rat..Vielen Dank
Berlin (dpa) - Hartz IV und andere Arbeitsmarktreformen der rot- grünen Regierung haben nach Einschätzung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen*Wirtschaft ...
Als ich heute zur Arbeit kam, wurde ich an unserer Information, darauf angesprochen, dass heute früh jemand vom Arbeitsamt angerufen hat, zwecks meiner Arbeitszeit und ob man da nichts daran ändern könnte, damit die ARGE mein Freund vermitteln können, meine Kollegin sagte dann sie darf darüber keine Auskunft geben, und sie verbindet ihn an meine Chefin, diese hat er dann nur gefragt wie es mit den flexiblen Arbeitszeiten der Kassiererinnen aussehe ob man da keine festen Arbeitszeiten für vor- oder nachmittags machen könnte, sie sagte auch nur das sie darüber keine Auskunft gibt, da sie die Infokraft schon darüber aufgeklärt hatte was der Mann möchte.
Nun meine Frage ist es rechtens das er der Infokraft solche Sachen erzählt (er ruft an fragt ob man meine Arbeitszeiten nicht ändern könnte damit sie meinen Lebensgefährten vermitteln können?) Habe vergessen zu erwähnen wir haben ein 3 jährigen Sohn der 3 mal die Woche von 9.30 bis 12.30 Uhr in Kita geht und aber auch sehr oft krank ist wo er mal ne ganze Woche zuhause bleibt.
Das Bundesversicherungsamt hält die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen für unbedenklich. Die Behörde teilte am Montag in Bonn mit, sie teile die Vorbehalte von Kartellwächtern gegenüber diesem Vorgehen nicht. weiter lesen
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur Eindämmung der Arzneimittelkosten sind offenbar weit gediehen. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte am Montag in Berlin, Röslers Konzept sei in den nächsten Tagen fertig und werden dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Zuvor wolle der Minister noch mit den zuständigen Kollegen in den Koalitionsfraktionen sprechen. weiter lesen
Berlin (dpa) - Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will für Kinder von Hartz-IV-Empfängern neben Geldleistungen künftig auch Bildungsgutscheine ...
laut Berechnung des ALG II rechners würde mir Ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen 293 € dabei rechnet dieser abzüglich Freibetrag 205,88 ab.
Aber laut meinem Zuständem Kreis wo ich dort Hilfe zum lebensunterhalt beantragt habe wurde mir dieser abgelehnt mit der Begründung ich würde zu viel Einkommen haben in Höhe von 38,29 ...
So jetzt wäre es nett wenn mir jemand helfen kann ob die berechnung des amtes richtig ist.
Ich beziehe von der Krankenkasse 629,40 € Monatlich Krankengeld dazu kommt noch 131,00 € Wohngeld.
Meine Miete Betägt Kalt : 254,11
-Heizkosten ohne warmwasser 33,00
-Nebenkosten 76,00
und die kommen nach der berechnung also auf -38,29
Ich lebe in Hessen, und alleine.
So´ist jetzt die Berechnung des Kreises richtig oder der ALG II rechner richtig im netz ?
Die Linkspartei stellt die Unabhängigkeit der Grünen im Saarland infrage. Der Kandidat für den Linksparteivorsitz, Klaus Ernst, sagte «Berliner Zeitung» (Montagausgabe) laut Vorabbericht, die Grünen seien offensichtlich eine gekaufte Partei.