Hartz4 - ALG2 - Arbeitslos - ARGE - Jobcenter - SGB2

Werbung

Erwerbslosenhilfe online

Die Hilfeplattform rund um Hartz4 und andere soziale Themen




Zurück   Erwerbslosenhilfe online > Hilfestellungen > Widerspruch - Dein gutes Recht!

Widerspruch - Dein gutes Recht! Fragen zum Widerspruch? Hier wird geholfen!

TRAININGSMASSNAHME

Willkommen bei der Erwerbslosenhilfe online
Arbeitsamt Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.


In unserem Forum können neben den registrierten Usern auch Gäste in fast allen Bereichen lesen. Um Beiträge schreiben zu können, müssen nicht registrierte User sich zuerst registrieren. Dies ist kostenlos und geht sehr schnell. Sie brauchen dazu lediglich eine gültige Emailadresse und denken sich einen Usernamen aus.

Sie möchten einen Beitrag schreiben?:
Klicken Sie zunächst in der Navigation auf der linken Seite auf FORUM
Es wird Ihnen nun die Liste aller verfügbaren Foren und Unterforen angezeigt
Suchen Sie aus dieser Liste das passende Forum für Ihren Beitrag/Ihr Thema
Sobald Sie das entsprechende Forum ausgewählt und aufgerufen haben, finden Sie dort einen Button "Neues Thema".
Klicken Sie diesen an und der EDITOR öffnet sich - Sie können nun Ihren Beitrag verfassen und absenden.



Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.07.2005, 12:54
marco29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard TRAININGSMASSNAHME

Hessisches LSG Urteil:

TRAININGSMASSNAHME: Keine Sperrzeit bei Verweigerung an der Teilnahme

Zitat:
Leitsatz:

Der Arbeitslose hat einen wichtigen Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB 3 zur Ablehnung der Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme, wenn es sich um die teilweise Wiederholung einer zuvor wegen Arbeitsaufnahme abgebrochenen Trainingsmaßnahme handelt. Der Arbeitslose würde sonst zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Ein Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, an jeder beliebigen Trainingsmaßnahme teilzunehmen. Es muss sich um eine im Sinne der §§ 48, 49 SGB 3 förderungsfähige Trainingsmaßnahme handeln.
Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (vgl. HLSG 9.8.2000 - L 6 AL 166/00; unklar a.M. LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01).
Die Förderung von Trainingsmaßnahmen, die prognostisch nur eine geringfügige Verbesserung der Eingliederungsaussichten versprechen, verstößt gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
http://www.rechtsprechung.hessen.de/...F?Editdocument

Hessisches Landessozialgericht
L 6 AL 216/04
Vorinstanz S 8/5 AL 862/03 (Sozialgericht Marburg)
1 * April 2005
&L

Verkündet am 9. März 2005

Stockmann Oberinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Im Namen des Volkes

Urteil In dem Rechtsstreit
Ulxxxxxxx,
Kläger und Berufungskläger,
Prozessbevollm.: xxxxx

gegen

Bundesagentur für Arbeit , vertreten durch das Vorsitzende Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion Hessen, Saonestraße 2-4, 60528 Frankfurt am Main,
Beklagte und Berufungsbekiagte,



http://www.rechtsprechung.hessen.de/...3?Opendocument

Justiz Hessen
Suche nach Entscheidungen
http://web2.justiz.hessen.de/interne...XTGW2889RLIGDE




Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.07.2005, 14:26
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

das sind ja wenigstens mal gute nachrichten ..




Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.07.2005, 19:42
Droegi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Schönes Ding!

Der 2. Link geht nicht.




Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.08.2005, 15:49
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 677
Standard

Wow!

meine Gewährsperson (mein deap throat sozusagen) findet - wir reden über ALG1 - bis heute immer wieder Vermerke in den Akten "Verfügbarkeit antesten" insbesondere bei alleinerziehenden Müttern. Das bedeutet: ab in eine en gros eingekaufte bis zu 6-wöchige Trainingsmaßnahme, scheißegal, ob die was bringt. Einfach nur, um zu schikanieren. Ist ja, nebenbei bemerkt, regelrecht auch Untreue, wie da die Gelder der Versicherten für sinnlose Trainingsmaßnahmen verballert werden, oder?

Es ist davon auszugehen, dass XXX XXX (bitte keine ausgeschriebene Namen dieses Urteil (es ist doch wohl rechtskräftig) auch kennt. Wenn er es kennt und dennoch weiterhin zuläßt, dass schikanöse Trainingsmaßnahmen erteilt werden unter Strafandrohung (und das werden sie, das weiß ich zufällig), dann ist er m.E. im Extremfall schlicht ein Straftäter. Oder sehe ich da etwas falsch?

Liebe Emmaly, na schön. Aber der Name (gemeint war schlicht der Hamburger Leiter einer gewissen Istitution;-)) darf ja wohl als Person der zeitgeschichte gewertet werden, ist zumindest in der lokalen hamburger Presse jede Woche öffentlich, fetet mit Ole von Beust etc. Und der Leiter dieser segensreichen Institution trägt schon die Verantwortung, wenn seine MA - sei es vorsätzlich, sei es, dass Eventualvorsatz vorliegt - Sozialgerichtsurteile konsequent ignorieren, oder? Warum sollte man ihn nicht benennen dürfen? WC oder Weise wird von uns ja auch öffentlich namhaft gemacht!xxxx ist eben kein einfacher MA dieser segensreichen Institution, sondern der lokale Hamburger Leiter... Wusstest Du als Berlinerin vielleicht nicht.




Geändert von xvb44 (03.08.2005 um 22:26 Uhr)

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 20.09.2005, 10:09
marco29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Vorinstanz Aktenzeichen*: L 6/10 AL 1404/01
Instanzenaktenzeichen: S 9 AL 271/01 Instanzgericht: Sozialgericht Darmstadt
Gericht*: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungstyp*: Urteil
Entscheidungsdatum*: 23.04.2003 rechtskräftig
Schlagworte: Sperrzeit; Trainingsmaßnahme; Unzumutbarkeit; Unterforderung; Objekt staatlichen Handelns
Normen: SGB III § 144; SGB III § 48


Leitsatz:

Eine Trainingsmaßnahme ist einem Arbeitslosen jedenfalls dann nicht mehr zumutbar, wenn mehr als die Hälfte des Unterrichtsinhaltes diesen Arbeitslosen krass unterfordert. Es ist einem Arbeitslosen nicht zumutbar, an einer Trainingsmaßnahme teilzunehmen, wenn von sechs Wochen allein vier Wochen sich mit fachlichen Unterrichtsinhalten für Anfänger befassen, wenn der Arbeitslose vertiefte Kenntnisse des Fachgebietes hat, und nur zwei Wochen ein Bereich unterrichtet wird, der geeignet ist, die Eingliederungaussichten des Arbeitslosen zu verbessern. Wird ein Arbeitsloser ohne Rücksicht auf seinen Kenntnisstand von der Beklagten in irgendeine Maßnahme gesteckt und kann er sich wegen einer drohenden Sperrzeit nicht dagegen zu Wehr setzen, wird er zum reinen Objekt staatlichen Handelns und es fehlt die Angemessenheit der Maßnahme im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 SGB 3.



T a t b e s t a n d

Es geht in dem Rechtsstreit um eine Sperrzeit von 3 Wochen für die Zeit vom 16. Januar bis zum 5. Februar 2001 wegen Nichtteilnahme an einer Trainingsmaßnahme für IT-Berufe.

Der 1960 geborene Kläger absolvierte nach verschiedenen kürzeren Beschäftigungsverhältnissen und Zeiten der Arbeitslosigkeit vom 1. April 1980 bis zum 30. Juni 1981 den Grundwehrdienst. In der Folgezeit wechselten Zeiten der Beschäftigung mit Zeiten des Leistungsbezuges bei der Beklagten. Ab November 1984 bis September 1986 war der Kläger bei den US-Streitkräften in G. als Wachgruppenführer beschäftigt, arbeitete anschließend als Verkäufer für Microcomputer und Büromaschinen im Warenhaus in D. und war sodann bis zum 30. Oktober 1988 als Geschäftsstellenleiter bei der D. Filiale der L. GmbH (Computer und Softwaremarkt) tätig. Die Kün
digung erfolgte durch die Arbeitgeberin mit Hinweis auf die Auflösung der Geschäftsstelle in D.. Im Anschluss bezog der Kläger Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, arbeitete von Dezember 1989 bis März 1990 als PC-Verkäufer bei der H. OHG in D., bezog Arbeitslosenhilfe von April 1990 bis Februar 1991, meldete sich ab 1. März 1991 in die Selbständigkeit ab, arbeitete anschließend bis Oktober 1991 als Computerfachverkäufer und stellvertretender Filialleiter bei der E. GmbH und von November 1991 bis März 1993 als Projektleiter Mailbox bei X-Software GmbH & Co KG in F.. Das Arbeitsverhältnis endete auf der Grundlage eines Aufhebungsvertrages mit Zahlung einer Abfindung in Höhe von DM 13.500,-. Im Anschluss bezog der Kläger wiederum Arbeitslosengeld bis 20. Juni 1993 und arbeitete sodann bis Oktober 1993 bei der am 30. November 1993 in Konkurs gegangenen E. Daten- und Informationssysteme GmbH als Angestellter im Vertrieb [Vertriebsbeauftragter]. Von Dezember 1993 bis Mai 1994 war der Kläger selbständig und bezog im Anschluss erneut Arbeitslosengeld und ab Februar 1995 Arbeitslosenhilfe. Ein Ende März 1995 unter Bezug von Unterhaltsgeld (UHG) begonnener Qualifizierungslehrgang (Rechnungswesen/Steuern) wurde zum 5. Mai 1995 aus persönlichen Gründen des Klägers (drohende Obdachlosigkeit) abgebrochen. Seither steht der Kläger im Leistungsbezug bei der Beklagten.
In einem Ausdruck der BewA von Anfang 1996 finden sich die folgenden Hinweise: „Filialleitung EDV, Programmierung DOS u. Windows. Turbo Pascal, Softwareentwicklung, Projektleitung“.
Vom 25. März 1996 bis zum 18. September 1996 nahm der Kläger unter Bezug von UHG erfolgreich an dem Lehrgang „Praxisorientierte Systementwicklung in heterogenen Netzwerken unter Windows NT und UNIX“ teil. Im Anschluss bezog der Kläger wieder Arbeitslosenhilfe.
http://web2.justiz.hessen.de/migrati...4?Opendocument




Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Minijob und Trainingsmassnahme bei LRS timosdt Mini und Midi-Jobs 39 02.03.2009 16:55
Fahrgeld bei Trainingsmassnahme kommt nicht Ostthueringer Arbeitslosengeld ALG II 3 09.06.2008 19:55
Befreiung von Trainingsmassnahme ?? diesuesse Arbeitslosengeld ALG II 6 02.11.2006 13:23
Schon in einer Trainingsmassnahme gewesen??? moonnight Arbeitslosengeld ALG II 31 26.10.2005 12:32
Trainingsmassnahme bei Amazon.de ?!?!? angmich1 Arbeitslosengeld ALG II 5 06.10.2005 13:20


Unsere Werbepartner freuen sich auf Ihren Besuch


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:34 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0
Powered by vBCMS® 2.2.5 ©2002 - 2012 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Erwerbslosenhilfe online