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Heizkostenrückzahlung

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Alt 27.07.2010, 12:18
Neuzugang
 
Registriert seit: 07.07.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 3
Standard Heizkostenrückzahlung

Hallo,

ich habe eine Heizkostenrückzahlung von 220,83€ erhalten und diese soll zu 100% Bedarfsmindernd angerechnet werden.


Hintergrund

Ich habe ein Jahr lang monatlich 99€ Nebenkosten, Strom/Heizung, bezahlt, da ich umgezogen bin und entsprechend die Abschlagszahlung des Vormieters "übernommen" habe.
Monatlich sind 63€ für die reinen Heizkosten entrichtet worden die anteilig von der Arge übernommen wurde - in Höhe von 51€ monatlich. Die Differenz von 19% wurde dementsprechend von dem mir zur Verfügung stehendem Hartz IV Satz gezahlt.

Jetzt bin ich der Meinung, dass der Arge auch "nur" 81% der Rückzahlung zustehen, da die 19% aus meinem Hartz IV Satz bezahlt wurden, also 179€.

Aus dem begründend angeführtem § 22 Abs 1 S4. SGBII kann ich eine 100%ige Anrechnung der Rückzahlung nicht herauslesen, ich muss aber auch dazu sagen, dass ich mit Paragraphen nun nicht gerade gut umgehen bzw diese interpretieren kann.

Deswegen, und bevor ich einen Widerspruch einlege, bitte ich um ein Feedback.

Mit freundlichen Grüßen

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Alt 27.07.2010, 12:40
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.449
Standard

Wegen der Anrechnung geh in Widerspruch und schildere das so.

_______________________________
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