Hallo,
ich habe eine Heizkostenrückzahlung von 220,83€ erhalten und diese soll zu 100% Bedarfsmindernd angerechnet werden.
Hintergrund
Ich habe ein Jahr lang monatlich 99€ Nebenkosten, Strom/Heizung, bezahlt, da ich umgezogen bin und entsprechend die Abschlagszahlung des Vormieters "übernommen" habe.
Monatlich sind 63€ für die reinen
Heizkosten entrichtet worden die anteilig von der
Arge übernommen wurde - in Höhe von 51€ monatlich. Die Differenz von 19% wurde dementsprechend von dem mir zur Verfügung stehendem
Hartz IV Satz gezahlt.
Jetzt bin ich der Meinung, dass der
Arge auch "nur" 81% der Rückzahlung zustehen, da die 19% aus meinem
Hartz IV Satz bezahlt wurden, also 179€.
Aus dem begründend angeführtem § 22 Abs 1 S4. SGBII kann ich eine 100%ige Anrechnung der Rückzahlung nicht herauslesen, ich muss aber auch dazu sagen, dass ich mit Paragraphen nun nicht gerade gut umgehen bzw diese interpretieren kann.
Deswegen, und bevor ich einen Widerspruch einlege, bitte ich um ein Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
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