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| Zeitarbeit Chance oder Sackgasse? |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Hallo, ich war seit August letzten Jahres bei einer ZAF beschäftigt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dieser. Gestern hat mich mein Vorgesetzter auf meinem aktuellen Einsatz zu sich gerufen und musste mir leider mitteilen, dass aus betriebsbedingten Gründen mir gekündigt werden muss, mein Einsatz ist zum 30.06. damit beendet. Allerdings meinte er auch, das ich im nächsten Quartal evtl. weitermachen könne. Gut, dachte ich mir, habe gestern gleich meinen Chef bei der ZAF angerufen und bescheid gegeben, um einen neuen Einsatz zu erfragen. Der meinte nur, er müsse abwarten, bis er alles von meiner aktuellen Einsatzfirma schriftlich habe, er kümmere sich um alles. Als ich eben von der Arbeit heimkam, hat mich der Schlag getroffen. In meinem Briefkasten fand ich ein Einwurfeinschreiben meiner ZAF mit meiner "fristgerechten Kündigung" darin. Hier der Inhalt des Schreibens: Sehr geehrter Herr XXX, hiermit kündgen wir das mit ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.06.2009 aus betriebsbedingten Gründen. Wie im Manteltarifvertrag $20 Abs. 1 vom 30.11.2004, gültig ab 01.01.2005, vereinbart beträgt die Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit einen Monat zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Ihre Arbeitspapiere und Lohnabrechnung können sie nach erfolgter EDV-Abrechnung ab 20.07.2009 in unserem Büro während der üblichen Zeiten in Empfang nehmen. Eine Zwischenbescheinigung kann Ihnen auf Verlangen ausgestellt werden. Dazu habe ich jetzt einige Fragen: 1. Ich bin Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 und schon seit einigen Monaten aus der Probezeit draussen. Kann mich meine ZAF einfach so kündigen? Eigentlich habe ich auf einen weiteren Einsatz gehofft. 2. Ich kann am 20.07. erst meine Lohnabrechnung holen? Heisst das, ich bekomme jetzt bis Mitte Juli kein Geld mehr? Darf meine ZAF das machen ? 3. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich mich sofort arbeitslos melden oder abwarten, ob ich die Kündigung anfechten kann ? Liebe Grüße Peter |
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Hallo, ich glaube, das mit dem ALG1 würde nicht klappen, da ich nur 11 Monate am Stück gearbeitet hätte und keine 12, wenn die Kündigung wirksam werden würde. Aber ich werde mich auf jeden Fall melden, danke. Ich hatte bis jetzt einen Einsatz bei einem einzigen Kunden, zunächst sollte ich bis 31.12.2008 bei dem Kunden bleiben, meine Arbeit war aber entsprechend gut, so wurde ich danach beim Kunden immer quartalsweise verlängert. Ich habe eben im Internet gelesen, das bei der Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt eingeschaltet werden muss, aber es kann ja auch sein, das das bei ZAF nicht gilt. Vielleicht weiss ja noch jemand was |
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Hallo! Das Urteil des BSG besagt, dass die ZAF einen neuen Einsatz für dich suchen muss, bevor sie dich betriebsbedingt kündigen darf. Das schließt ein, dass die dich auch 2-3 Monate ohne Einsatz bezahlen müssen und "weiterbeschäftigen" müssen, im Sinne von, dass du offiziell zur Firma gehörst. Weiterhin muss das Integrationsamt der Kündigung eines schwerbehinderten zugestimmt haben. Zitat:
Ist deinem Arbeitgeber bekannt, dass du einen GdB von 50 hast? Falls nicht teile ihm dies nachweisbar, schriftlich mit (Einschreiben mit Rückschein). Ich empfehle einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw. informiere deine Gewerkschaft. Weiterhin erstmal arbeitslos melden, wie SLF sagte. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Hallo, danke für den eindeutigen Ratschlag, dann werde ich mir wohl anwaltliche Hilfe holen müssen. Auch wenn ich aufgrund meines "üppigen" Gehalts keine Ahnung habe, wie ich den bezahlen soll... Ja, es ist meinem AG bekannt, das ich einen GdB von 50 habe, hatte ja den Extraurlaub und meinen Freibetrag schon seit ich da arbeite. Damit ist es natürlich ein Leichtes, meine Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen. Vielen Dank nochmal. Wenn noch wer was weiss, ich bin für jede Hilfe dankbar. |
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Den Anwalt direkt morgen anrufen und bei der Terminverinbarung erwähnen, dass du eventuell eine Kündigungsschutzklage einreichen willst. Hier das Urteil: BAG, Urteil vom 18. 5. 2006 - 2 AZR 412/ 05 Passus aus dem Urteil: Zitat:
_______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Prozesskostenbeihilfe heißt das Zauberwort - da berät dich aber auch der Anwalt! (Ich mußte damals beim Arbeitsgericht nicht mal die Erstberatung zahlen!) Die Tragen das alles - bekommst dann ein Schreiben über deine Einkünfte, etc. - die mit Belegen an den Anwalt oder direkt ans Gericht (je nach Gericht oder Anwalt!) - dann ist der "Kaas bissn" wie wir in Bayern so schön sagen! |
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Danke, so werde ich das machen. Nur noch eines, ich habe ja gelesen, das das Integrationsamt auch noch der Kündigung zustimmen muss. Sollte ich jetzt zuerst zu meinem Integrationsamt damit gehen oder direkt zum Anwalt? Ich meine, vielleicht interessiert die dieser Skandal auch... |
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Anwalt!
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Zum Anwalt und das Integrationsamt sofort in Kenntnis setzen, dass Dein AG Dich ohne die Zustimmung vom Integrationsamt gekündigt hat. Ohne die Zustimmung ist die Kündigungs nicht rechtswirksam. _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Hallo, heute war es soweit, ich habe die Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Mittlerweile ist aber noch einiges passiert. Bei meinem ersten Termin auf dem Gericht wurde mir noch empfohlen, persönlich das Gespräch mit meinem AG zu finden. Das habe ich gemacht und ihn darüber in Kenntnis gesetzt, das die Kündigung unwirksam ist, alles mit den von euch in der Hilfestellung geposteten Gesetztestexten (noch mal vielen Dank dafür) Daraufhin war totale Funkstille bis letzten Samstag. Im Briefkasten fand ich ein Schreiben des Integrationsamtes am Standort meines AGs. Ich soll nun bis 15.06. eine Stellungnahme abgeben. Eigentlich dachte ich, das nun alles gut wäre, bis ich heute morgen mit meinem Integrationsamt telefonierte. Dort wurde mir gesagt, das die alte Kündigung dennoch wirksam werden würde, wenn sie mein AG nicht schriftlich wiederruft. Dieser weigerte sich nach einem Telefonat, das zu tun. Also bin ich heute mittag aufs Arbeitsgericht und habe gegen die erste Kündigung Klage erhoben. Dem Integrationsamt gegenüber werde ich nun das Aktenzeichen als Widerspruch einsetzen. Außerdem ist der ganze Antrag schlichtweg falsch. Mein AG hat meine Arbeitszeit einfach mal um 2 Monate (!!!) verkürzt (statt 01.10. den 01.12. angegeben), eine falsche Art der Behinderung angegeben, die bei mir überhaupt nicht vorliegt. Ausserdem behauptet er im Antrag, dass es nur eine Filiale gibt. Wenn man auf die Homepage meines Verleihers sieht, erkennt man, dass die Firma deutschlandweit 6 Aussenstellen hat. Das ist schlichtweg eine Frechheit. Wie sollte ich nun die Stellungnahme richtig formulieren? Soll ich erwähnen, das mein AG kein bisschen nach einem weiteren Einsatz gesucht hat? Und wie geht es danach weiter? Danke für eure Hilfe bis jetzt, das war wichtig! |
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Das mit dem Einsatz muss mit in die Klage vor dem Arebitsgericht. Dem Integrationsamt kannst du schreiben, dass der AG eine falsche Behinderung angegeben hat und dass es durchaus einen anderen Arbeitsplatz in der Firma geben könnte, eben aufgrund der 6 Außenstellen die er hat. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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sag mal du bist nicht zufällig bei der ZAF mit Hauptsitz in Fulda ? würde mich nicht wundern selbst die rückwirkende Kündigung ist nicht wirksam , sie darf erst ausgesprochen werden wenn die Zustimmung vorliegt , aufgefallen ist mir aber das das Intergrationsamt sich zumindest bei mir so geäußert hat , das ich annehmen musste sie würden auf Seiten der Arbeitgeber stehen. deinem Schreiben zur Stellungnahme müsste der Antrag des Arbeitgebers beiliegen kannst du diesem entnehmen warum ausgerechnet du gekündigt werden sollst , da du besonderen Kündigungsschutz hast muss die Fa. sozial rechtfertigen warum ausgerechnet du entlassen werden sollst stimmt die Anzahl Beschäftigter ? oder ist wie bei mir nur die Anzahl derer angegeben die im Entleihbetrieb eingesetzt sind /waren wird darauf hingewiesen das dir kein anderer Arbeitseinsatz zugewiesen werden kann , und wurde dir tatsächlich ein anderer vorgeschlagen für deinen Prozeß empfehle ich dir die HP deiner ZAF zu besuchen und dir dort die Stellenangebote die für dich passen würden auszudrucken , gerade dann wenn dir kein Alternativarbeitsplatz angeboten wurde wenn du deine Anwartschaft für Alg nicht vollkriegst und dir wird eine Abfindung angeboten und du möchtest annehmen , empfehle ich dir auszuhandeln das du für eine entsprechende Zeit freigestellt , sprich weiter beschäftigt wirst ohne Arbeitsleitung sdeinerseits bei voller Lohnfortzahlung entsprechend deinem durchschnittlich ausgezahltem Gehalt , d.h. ein paar Wochen bezahlten Urlaub während du dich in Ruhe nach nem anderen Job umschauen kannst. ich werde das Gefühl nicht los das die ZAFs entweder einfach nur unverschämt und dreist sind und mit der Wehrlosigkeit der LANs rechnen oder einfach nur strunzdumm sind , gerade in Bezug auf das Schwerbehindertenrecht |
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Hallo ihr, nein, es nicht die selbe ZAF wie du dachtest, Summse, es ist nur dieselbe Methode. Das mit dem Einsatz habe ich natürlich bei der Klage mit angegeben. Heute habe ich meinen Standpunkt schriftlich fixiert und dem Integrationsamt zukommen lassen. Lt. der Sachbearbeiterin da sind die Unterlagen vollständig. Jetzt wird der AG nochmal angehört und dann soll es zu einem Schlichtungstermin kommen. Die Anzahl Beschäftigter muss hoch sein, die ZAF hat viele Zeitarbeiter in allen Bereichen untergebracht und die Fa. in der ich gearbeitet habe, hat über 1000. HP habe ich auch schon gecheckt, da waren Angebote, sogar teilweise in meiner Nähe, die hätten passen können. Ich hoffe schon darauf, dass ich wenigstens das Jahr voll bekomme, aber am allerliebsten würde ich in meinem aktuellen Betrieb bleiben. War echt ein tolles (Fast-)jahr da, aber was will man machen. Hergeben wollen die mich ja auch nicht, aber wenn die da oben sagen, einer weniger dann ists einer weniger :-( |
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Bewirb dich doch initiativ bei der Firma, bei der du eingesetzt bist / warst. Bzw. sprich mal persönlich vor in der Personalabteilung. Wenn die keine Vollzeitstelle haben, frage eben nach einer Teilzeitstelle. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Hallo Casa, angefragt habe ich da natürlich bereits, es handelt sich eben um einen großen Konzern, in dem ich tätig bin und in der Abteilung, in der ich tätig bin, arbeiten sehr viele "Externe", wie man so schön sagt. So, heute kam bereits der Brief vom Arbeitsgericht. In 2 Wochen ist die sogenannte "Güteverhandlung", wie ich gelesen habe, soll dort auf eine gütliche Einigung hingewirkt werden. Diese Verhandlung ist aber auf meine Klage gegen die erste Kündigung bezogen. Dann habe ich jetzt also 2 Prozesse gleichzeitig laufen, muss aufpassen, da nicht die Übersicht zu verlieren. Lt. der Rechtspflegerin im Arbeitsgericht ist der Fall so glasklar, dass ich auf einen Anwalt verzichten kann. Wenn die Güteverhandlung allerdings scheitert, sollte ich doch auf einen zugreifen. An einer Abfindung bin ich wie gesagt nicht interessiert. Mir geht es in erster Linie darum, dass dieser Betrieb Schwerbehinderte richtig behandelt und darum, das Jahr voll zu bekommen, es geht hierbei nur noch um 3 Wochen, die er mich länger beschäftigen müsste. |
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Es könnte zum Beispiel so aussehen: Das Arbeitsverhältnis endet zum.. .. .... gegen Zahlung einer Abfindung! Somit hättest du beides! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Hi Fido Es wird erwartet von ein ZAF das ein LAN mindestens 1 bis 2 Monaten zu hause bleibt ohne Einsatz,BEVOR ein Betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist. Das nennt man der ´Unternehmerisches Risiko´. Also Bei der Gütetermin ohne Anwalt muss du ganz schon aufpassen. Manche Richter sind nicht unbedingt Arbeitnehmer freundlich. Du solltest so vorgehen. Immer nur sagen Der Arbeit macht mir Spass und ich möchte einfach nur weiter Arbeiten und erst wenn ein Betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist wird ich es annehmen. Auf kein Fall irgendeine Angebot mit Abfindiung zusagen. Du hast alle Karten in der Hand. Falls es zum Prozess kommt wird es bis zu 6 Monate dauern und solange hast du Kündigungsschutz ![]() Falls es nur um 1 Monat geht wegen ALG1, ein Angebot könnte wie Henner gesagt hast , so aussehen. Kündigung zum 31.07.09 mit Abfindung von ca. 1 Monats Brutto Gehalt. Auf kein Fall weniger zustimmen. Selbst mit dieser Angebot kommt der ZAF BILLIG WEG!!!!! ALSO DENK DRAN ERSTENS immer auf weiter beschäfigung bestehen. Wenn der ZAF leute im Gericht wieder berühigt sind, DEIN Angevot vorschlagen. 31.07.09 und 1 Monat BRUTTO Abfindung. SONST Lass es auf ein Prozess ausgehen.Wie gesagt das kostet bis zu 6 Monat für den ZAF. VIEL GLÜCK UND LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Danke auch für deinen Beitrag. Wie gesagt, ich hoffe sehr darauf, das Jahr vollzukriegen, das wäre zum 15.08.2009. Wenn ich das schaffe, habe ich ein Jahr voll. Das mit dem Prozess und den 6 Monaten gefällt mir weniger. Was mache ich, wenn mein AG sämtliche Zahlungen einstellt und mich sozusagen "ausbluten" lassen will? Und was soll ich denn in der Zeit arbeiten, wenn er ja angeblich keine weitere Beschäftigung für mich hat? Außerdem bewerbe ich mich ja zur Zeit weiter, da weiss ich auch nicht, was ich auf die Frage nach möglichem Arbeitsbeginn sagen soll. Solange das Verfahren läuft, darf ich ja nicht woanders arbeiten... Mir macht der eigentliche Rechtsstreit keine Sorgen, es geht hier um meine Psyche. Traue meinem AG mittlerweile alles zu, habe sogar Angst, das ich bereits am Montag kein Maigeld mehr auf meinem Konto sehen werde. Dann würds nämlich zappenduster bei mir werden (Miete und Co. lässt grüßen) Aber gegen das finanzielle Ausbluten kann ich mich ja dann auch noch wehren. |
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Also,solltest du kein Geld bekommen,weil AG dir Probleme macht-bei Arbeitsförderung vorbei gehen,schildern lassen,Antrag stellen au fHartz4 ,später werden die das Geld von deinem AG selbst holen. Solltest du andere Stelle finden-es ist nicht verboten,da anzufangen. Wenn deine ZAF keine Arbeit hast-trotzdem darf die dich nicht(sofort) entlassen.Da die Beschäftigungslücken gehören zu thypischen Branchenrisiko,mach dir keine Gedanke. |
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Hi Erfahrung sagt Kündigung zum 15.08.09 mit sofortigen Freistellung. Abfindung von MINDESTENS 6 Monate BRUTTO bleib aber bei 12 Monate. Alle rest Urlaub und Plusstunden mit der Freistellung verrechnen. Damit kommst du durch , mit ein Richter wer Arbeitnehmer freundlich ist wird Er auch der ZAF klar stellen das , das billiger ist als ein Rechtsstreit das die so wie so verlieren wird. Das heisst für Dich nach der Termin muss du nicht mehr Arbeiten wird aber bis 15.08. bezahlt. Am ende auch ein kleine Abfindung. Die Zeit kannst du benutzen was anderes zu finden. Glaub mir der ZAF will auch kein Prozess, will aber so tue als ob wenn es unbedingt sein muss ist es auch o.k. Das stimmt aber nicht bleib bei der forderung 15.08 mit abfindung und freistellung. Damit spart der ZAF auch ganz schon viel glaub mir. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Hallo, heute kam neue Post vom Integrationsamt, mein AG hat sich zu dem Fall geäussert. Dort wird zunächst darauf verwiesen, dass es ja im EDV Bereich keine freien Stellen gäbe, die auf mich zutreffen würden. Auch in anderen Regionen sähe es nicht gut aus. Der Gipfel ist aber der fogende Satz: "Die Kündigung vom xx.xx.xxxx haben wir natürlich zurückgenommen, da es leider ein Fehler unsererseits war, diese auszusprechen." Das ist eine absolute Frechheit, diese Kündigung wurde niemals zurückgenommen, weder schriftlich noch sonst wie. Für diese (erste) Kündigung flatterte bereits der Termin für eine Güteverhandlung ein. Den ersten Termin hat mein AG sogar um 3 Wochen verschieben lassen, weil der Chef sich zu dem Termin im Urlaub befindet. So wurde aus Anfang Juli Ende Juli. Und aktuell läuft mein Vertrag zum 15.07. aus. Alles klar, batman, 6 Monate finde ich aber schlichtweg dreist, kann mir gar nicht vorstellen, das meinen AG ein Prozess (zwei Prozesse?) so hart finanziell treffen würde. Bis zum 24.06. soll ich mich jetzt äussern, ich werde dem Integrationsamt schreiben, dass es schlichtweg eine Lüge meines AGs ist, dass er die Kündigung zurückgezogen hat. Ich habe nie einen schriftlichen (oder auch mündlichen) Wiederruf erhalten ![]() Bin mal gespannt, wie beide Verfahren jetzt weiter gehen ... Grüße Peter |
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Hi Schreib einfach wie du es gesagt hast,falls du ein Anruf von der ZAF bekommst, eine schriftliche Bestätigung verlangen.AM besten gleich ins Büro und es anholen. Dein ZAF wird spätestens am 15.07 melden, falls nicht DU MUSS bei der ZAF anrufen oder am besten ins Büro gehen und nach einen neuen Einsatz fragen. Falls kein Einsatz da ist jeden Morgen anrufen und nachfragen damit hast du Anspruch auf Lohn ohne Einsatz.Wer nicht jeden Tag (Mon-Fri) meldet bekommt ärger und der ZAF sagt wer nicht meldet nekommt kein Geld. Naturlich kostet der ZAF ein Prozess viel Geld.Erstens mussen sie ihre Anwalt bezahlen und wenn du kein vergleich akzeptierst deine auch.Dein Lohn mussen sie auch weiter bezahlen. Ein Kündigung zum 15.08 oder 31.08 mit 1 Monatsgehalt abfindung ist dagegen BILLIG. Eine frage habe ich noch wie weit muss du in Moment fahren zum Einsatz. Falls in der Zukunft die versuchen dir 200 oder 300 km zu schicken für ein Einsatz kannst du auch gegen vorgehen. Wie gesagt falls der ZAF bei dir nicht meldet auf alle Fälle am 15.07 da anrufen. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Nicht vergessen, arbeitslos melden und ALG1 / ALG2 beantragen!
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Hallo, danke für die Anreize, ich versuche, dass in einem Verfahren richtig unterzubringen. Wie gesagt, ich wurde damals für dieses eine Projekt eingestellt, es hat aber niemand erwartet, dass es nach nicht mal einem Jahr endet. Bis jetzt habe ich schöne 35 km einfach auf die Arbeit, das war nie ein Problem. Ich muss dann also ab 01.07. oder ab 15.07. jeden Morgen anrufen und nach einem Einsatz fragen, gut, das werde ich machen. ALG I klappt ja wie gesagt im Moment nicht, aber ich bekomme ja auf jeden Fall noch im Juli Geld, im August wirds erst mal auf den halben Monat hinauslaufen. ALG II wollte ich erst dann beantragen, wenns wirklich hart auf hart kommen sollte. Am Donnerstag habe ich einen Termin wegen meiner Bewerberlage, also mein Erstgespräch auf dem Amt. Da werde ich mich gleich von arbeitssuchend auf arbeitslos ändern lassen. Wie gesagt, ich warte einfach ab, was passiert, das einzige was mich belastet ist, das die Güteverhandlung erst nach meiner Kündigung stattfindet, so lebe ich eben in Ungewissheit. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden. Greetz Peter |
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Ist gut für dich sogar! Für die Zeit dass du die Kündigung anfechtests MUSS die ZAF deine Gehalt weiter zahlen! |
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Bitte beantrage sofort ALG2, denn die Bearbeitung dauert relativ lang. Du sitzt dann im Endeffek vllt. im August mit wenig bis garkeinem Geld da.
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Heute war es soweit. Das Einschreiben des Integrationsamtes kam an mit schlechten Nachrichten für mich. Bescheid 1. Auf Antrag des AGs wird die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des mit Herrn ... bestehenden Arbeitsverhältnisses erteilt. 2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. Hinweise: Der AG kann die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheids gegenüber dem schwerbehinderten Menschen erklären (§88 Abs. 3 SGB IX) Im Falle einer Kündigung beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen (§86 SGB IX). Längere gesetzliche, tarifvertragliche oder privatrechtliche Kündigungsfristen sind einzuhalten. [...]Seitenlanger Hergang des Falles[...] Das Integrationsamt verkennt nicht, dass der Verlust des Arbeitsplatzes unzweifelhaft eine Härte für Herrn ... bedeutet. Aufgrund der Sach- und Rechtslage ist den wirtschaftlichen Interessen des AG hier jedoch der Vorrang einzuräumen. Selbst die Betrachtung und Einbeziehung der fürsorgerischen Gesichtspunkte des Schwerbehindertenrechts führte zu keiner anderen Wertung des Sachverhalts. Dem Antrag musste aus den dargelegten betrieblichen Gründen entsprochen werden. Durch die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht über die arbeitsvertrags-rechtliche Wirksamkeit der Kündigung bzw. darüber entschieden, ob sie nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt ist. Hierfür wäre ggf. allein das Arbeitsgericht zuständig. [...]Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage gegenüber dem Integrationsamt wird erläutert[...] So, das ist der Stand der Dinge, eine Niederlage für mich, wie man sieht ![]() Zitat:
![]() Was soll ich machen? Dem Bescheid widersprechen, ihn annehmen und vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die kommende Kündigung einreichen oder gar nichts mehr machen? Hilfe ![]() Peter |
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Hi Zum Arbeitsgericht gehen und mit ein Rechtspflegere sprechen, kostet gar nichts.Aber ich dachte du hast ein Termin schon beim Arbeizsgericht? Ich verstehe es so, erst jetzt kannst du gekündigt werden!!! Der alter Kündigung ist ncht zulässig, versuchen sie alles in der länger zu ziehen, der ZAF wird es bestimmt versuchen jetzt als zu tun als ob der alter Kündigung jetzt gültig ist. Gehe zum Arbeitsgericht und lass dich beraten. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Hallo batman, ich habe ja 2 Kündigungen bekommen, die erste wird Ende Juli güteverhandelt, die zweite wurde jetzt vom Integrationsamt genehmigt, noch habe ich aber keine Kündigung erhalten. Denke aber mal, dass ich die Kündigung am Montag im Briefkasten haben werde. Ich werde versuchen, die Verhandlung über beide laufen zu lassen. Gruß Peter |
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Wenn du am Montag die Kündigung erhältst,würde ich sofort zum Arbeitsgericht gehen und eine Kündigungsschutzklage einreichen! Es kann sein,das du über diesen Weg deine fehlenden 11 Tage noch zusammen bekommst! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Ja, Henner, das werde ich sofort morgen früh machen. Die Kündigung war bereits am Samstag in meinem Briefkasten, wenn ich nur mal immer so pünktlich und schnell meinen Lohn jeden Monat bekommen hätte ![]() Ich halte euch weiter auf dem Laufenden, ich hoffe nur, dass ich irgendwie das Jahr voll- oder einen neuen Job bis dahin bekomme. |
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naja irgendwas ist da im busch, erst hiess es du wirsst gekündigt, dann heisst es die kündigung wurde zurückgenommen, dann wirsste doch wieder gekündigt. dagegen würde ich klagen. |
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Hallo, heute eine neue "nette" Überraschung. Ich habe ja meinen Resturlaub genommen und bin nun die letzten beiden Tage im Entleihbetrieb. Ich staunte nicht schlecht, als ich mein Outlook öffnete. Darin befand sich eine E-Mail meines AGs vom 15.06. (komischerweise mein erster Urlaubstag). Zitat:
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Auch die Rücknahme einer Kündigung hat schriftlich zuerfolgen! mach dich schnellstens auf den Weg zum Arbeitsgericht! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Hi Offiziell bist du gekündigt zu Unrecht. Ein Persönliche Brief per Post ist das mindestens es zeigt nur was für UNmenschen ZAF´s haben im Büro. Ich würde so vorgehen als ob du von gar nichts weisst. Hast du schon eine neuen Kündigung zum 31.07. auf alle fälle Kündigungschutztklage einreichen. Der Unternehmerischen risiko ein ZAF ist so ausgedrückt das man mindestens 1 oder 2 Monate OHNE Einsatz zu hause sitzen muss um ein gerechte Betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Dein ZAF versucht alle gegen einander zu spielen um dir schnell los zu werden. Nur weil die der zuständigen Amt für dich überzeugt haben das es kein Arbeit mehr gibt, heisst schon langer nicht das vor Gericht die gewinnen wird. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Batmann,bis zu 3 Monaten ohne Einsatz "Das BAG hat zur betriebsbedingten Kündigung von Leiharbeitnehmern entschieden, dass es sich im Falle eines dauerhaften Auftragsrückgangs auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Beschäftigungsverhältnisses nicht begründen lasse, dass der Verleiher zumindest für weitere drei Monate das Beschäftigungsrisiko zu tragen habe (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris), kurzfristige Auftragslücken bei einem Leiharbeitsunternehmen seien dagegen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmen gehören (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris). Im Umkehrschluss steht damit fest, dass bei einem von vornherein nur vorübergehenden Auftragsrückgang anders als im Falle des dauerhaften Rückgangs eine sofortige betriebsbedingte Kündigung nicht wirksam ausgesprochen werden kann. Offen bleibt die Frage, wie lange der Verleiher in solchen Fällen mit der Kündigung warten muss. Insoweit kann die dreimonatige Frist als "Daumenregel" für eine kurzfristige Auftragslücke angesehen werden (Brors, Betriebsbedingte Kündigung des Leiharbeitnehmers bei Auftragsrückgang, Juris PraxisReport, 2006; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1983 - 9 Sa 599/83 -; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 3. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 - und vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 -). Dies schließt nicht aus, dass dem Verleiher auch eine längere Frist zumutbar sein kann, wenn üblicherweise in seinem Betrieb längere Nichteinsatzzeiten entstehen. Der Verleiher wird die Kündigung nur dann rechtfertigen können, wenn er bezogen auf die konkreten Vermittlungszeiten nachweist, dass eine unüblich lange Überbrückungszeit durch Auftragsrückgänge verursacht worden ist (Brors a.a.O.) Zur betriebsbedingten Kündigung eines Leiharbeitsverhältnisses hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 18.05.06), dass kurzfristige Auftragslücken die Kündigung nicht rechtfertigen können. Ein Kündigungsgrund liegt nur dann vor, wenn die Zeitarbeitsfirma nachweisen kann, dass für den Leiharbeitnehmer dauerhaft keine neue Einsatzmöglichkeit zu erwarten ist. Dieser Nachweis dürfte einer Zeitarbeitsfirmen Ende 2008 / Anfang 2009 in der Regel kaum gelingen. |
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Hi Wegen Wirtschaftskrise u.s.w. wenn jemand 1 Monate zuhause sitzt und DANACH gekündigt wird, also 2 Monate zuhause sitzt, glaub mir mancher Richter wird sagen ist alles in Ordnung. ABER wie gesagt es kommt selten vor das man erst zuhause sitzt, meistens wird zum letzten Einsatz Tag gekündigt. Im Fall von Fido falls bis 15.07. gearbeitet wird gibt es KEIN Grund für ein Kündigung.Erst wenn FIdo 1 Monat zuhause sitzt und danach 1 Monat Kündigungsfrist absitzt ist es gerechtfertigt, das wird das absolut minimum in Fall eine Betriebsbedingte Kündigung. Naturlich kann man versuchen bis zu 3 Monate vor Gericht zu kriegen , es wird aber je nach Richter anders entschieden. Auf alle fälle sollte Fido auf diesem Weg die fehlende 2 bis 4 Wochen bekommen. Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Hallo, war nun heute morgen auf dem Arbeitsgericht und habe auch gegen die neue Kündigung Klage eingelegt. Beide Kündigungen werden in derselben Verhandlung drankommen, wie es aussieht. Hoffentlich finde ich bis 23. eine Arbeit ab 01.08., dann kann ich richtig locker an die Sache rangehen. Hatte heute auch meinen letzten Arbeitstag im Entleihbetrieb, morgen früh werde ich dann gegen 8 bei der ZAF anrufen und meinen nächsten Einsatz telefonisch erfragen. Muss ich das dann jeden Tag machen? Ausserdem meinte ein Kollege von mir, das müsse ich dann vormittags und nachmittags machen? Im Internet steht leider auch nur hier dies, da das ![]() Grüße Peter |
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Ja,am besten 2 Mal am Tag,wann morgens und nachmittags-mit ZAF klären. Bei mir im Vertrag: um 8 Uhr morgens,und 15 Uhr nachmittags Am besten so,dass du es später nachweisen kannst (z.B. Einzelverbindungsnachweis) Dann können die nicht dein Zeitkonto anrechnen. Auch wenn Zaf sagt,nicht melden(wie wirst du dann es nachweisen?)-würde ich es trotzdem machen. |
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Hi Sicherheitshalber gegen 08 und 16 Uhr. Es reicht aber aus nur Morgens wenn du gleich ne´nummer geben wo du erreichbar bist. Ein Trick das oft angewendet wird ist, um Mittag oder so, zu sagen du muss gleich zu Spätschicht hin. Muss du aber nicht , wer soll die 4 Stunden rufbereitschaft bezahlen. Genau so wie um 16 Uhr zu sagen du muss zum Nachtschicht, wird ich auch nicht machen, 8 Stunden Rufbereitschaft ohne schlaf und dann zu Nachtschicht, NIEMALS!. Beim Gütetermin unbedingt der ganze geschichte erzählen und BESTEHEN drasuf das der ZAF ein angemessene Unternehmerisches Risiko tragen MUSS . Grüße _______________________________ Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Ja, die haben meine Homenummer, ist ja logisch ![]() Ich denke mal nicht, dass die "Arbeit" für mich hätten, dann würden Sie ja selber zugeben, dass es doch was für mich gibt und ich daher überhaupt nicht betriebsbedingt gekündigt werden müsse |
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So, letzten Donnerstag war nun der Gerichtstermin zum Vergleich, heute kam der Beschluss, daher werde ich nun schreiben. 1. Arbeitsverhätnis endet zum 15.08.2009 2. Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts 3. Arbeitszeugnis Note "Sehr Gut" 4. Freistellung bis Ende des Arbeitsverhätnisses. Ich danke hiermit nochmal allen Beteiligten in diesem Thread, ohne eure Hilfe wär das denke ich nicht möglich gewesen. Durch die Verlängerung bis 15.08. habe ich nun statt dem Hartz IV- den ALG !-Antrag vor mir liegen und werde ihn diese Woche noch abgeben. Viele Dank Peter |
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