Hartz-4-Erstantrag beim Jobcenter stellen: Tipps und Infos

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Erstantrag zusammengefasst

Wann habe ich Anspruch auf Hartz 4?

Wann Sie Hartz-4-Leistungen beantragen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Hartz-4-Anspruch.

Welche Angaben muss der Erstantrag enthalten?

Hier erhalten Sie einen Überblick der Angaben, welche Sie beim Erstantrag tätigen müssen.

Wo kann ich den Erstantrag stellen?

Den Erstantrag müssen Sie beim zuständigen Jobcenter in Ihrem Wohnort einreichen.

Was steht im Erstantrag auf Hartz 4?

Füllen Sie den Hartz-4-Erstantrag gewissenhaft aus.
Füllen Sie den Hartz-4-Erstantrag gewissenhaft aus.

Bestimmte Personen haben Anspruch auf Hartz 4. Doch sie erhalten diese Grundsicherung nicht automatisch. Um Hartz 4 (ALG 2) beziehen zu können, muss zunächst ein Antrag gestellt werden.

Sie erhalten das Formular für den Hartz-4-Erstantrag beim Jobcenter.
Sie erhalten das Formular für den Hartz-4-Erstantrag beim Jobcenter.

Der für den Bezug von Hartz 4 notwendige Erstantrag kann entweder direkt beim Jobcenter abgeholt oder auf der Internetseite der Arbeitsagentur ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Dieser Antrag hat eine Länge von sechs Seiten. Es sind unter anderem folgende Angaben einzutragen:

  • Persönliche Daten (Name, Anschrift etc.)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Familienstand
  • Bankverbindung
  • Wohnsituation (Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft etc.)
  • Informationen zum Einkommen und Vermögen
  • Beschäftigungen in den vorangegangenen fünf Jahren
  • Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung

Den Abschluss bildet die Unterschrift des Antragstellers bzw. eines Betreuers.

Es ist auch möglich, den für Hartz 4 notwendigen Antrag formlos zu stellen. Allerdings müssen auch in diesem Fall alle erforderlichen Angaben enthalten sein.

Anlagen und Nachweise

Der Erstantrag auf Hartz-4-Leistungen ist umfangreich.
Der Erstantrag auf Hartz-4-Leistungen ist umfangreich.

Der sogenannte Hauptantrag allein genügt jedoch in vielen Fällen als für den Hartz-4-Bezug erforderlichen Erstantrag nicht. Zu bestimmten Punkten sind nämlich spezielle Anlagen auszufüllen. Dabei handelt es sich um Formulare, die ebenfalls im Jobcenter oder auf der Internetseite der Arbeitsagentur erhältlich sind.

So hat der Antragsteller beispielsweise die Anlage VM auszufüllen, falls er Vermögen besitzt. Dort sind dann z. B. Informationen zu Sparbüchern, Sparbriefen oder Bausparverträgen einzutragen. Antragsteller, die Miete zahlen, müssen die Anlage KDU zu Kosten für Unterkunft und Heizung ausfüllen.

Besteht ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, ist die Anlage MEB abzugeben.

Außerdem sind zu einigen Angaben im Hauptantrag und in den Anlagen Nachweise einzureichen. So sind KA (Kontoauszüge) vorzulegen, wenn der Antragsteller Vermögen besitzt.

Ist vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt worden, ist dieser Umstand ebenfalls durch einen Nachweis zu belegen.

Erstantrag auf ALG 2: Wo erfolgt die Abgabe?

Im Jobcenter ist der Erstantrag für den Erhalt von Arbeitslosengeld 2 abzugeben. Zuständig ist das Jobcenter in dem Bezirk, in welchem Sie gemeldet sind. Wenn Sie den Hartz-4-Erstantrag abgeben: Was müssen Sie mitbringen? Zusätzlich zu den jeweils erforderlichen Nachweisen ist außerdem der Personalausweis notwendig.

Um beweisen zu können, dass der für Hartz 4 notwendige Erstantrag eingereicht worden ist, empfiehlt es sich, diesen persönlich im Jobcenter abzugeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Außerdem können Sie vor der Abgabe eine Kopie des Antrags für sich machen.

Hartz 4 wird in der Regel rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt. Das bedeutet, wenn Sie den Antrag am 10. Juni abgeben, erhalten Sie Hartz 4 für die Zeit ab dem 1. Juni.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Erstantrags?

Das Jobcenter muss einen Erstantrag innerhalb von sechs Monaten bearbeiten.
Das Jobcenter muss einen Erstantrag innerhalb von sechs Monaten bearbeiten.

Sie haben den für Hartz 4 erforderlichen Erstantrag gestellt: Welche Dauer hat die Bearbeitungszeit? Das kommt darauf an, ob die einzureichenden Unterlagen vollständig sind. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Bearbeitungszeit, da die fehlenden Unterlagen erst nachgereicht werden müssen.

Außerdem spielt es auch eine Rolle, wie stark die Arbeitsbelastung im jeweiligen Jobcenter zu diesem Zeitpunkt ist.

Laut Gesetz hat das Jobcenter sechs Monate Zeit, um den für Hartz 4 eingereichten Erstantrag zu bearbeiten.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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