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Arbeitslos und schwanger? Diese Leistungen stehen Ihnen zu

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Wer arbeitslos und schwanger ist, kann beim Jobcenter nicht nur Hartz-4-Leistungen (bzw. Arbeitslosengeld (ALG) 1 bei der Arbeitsagentur) beantragen, sondern auch einen Mehrbedarf für die Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es weitere finanzielle Hilfen, die Ihnen vor der Geburt zustehen.

Schwanger und arbeitslos? Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie beantragen können.
Schwanger und arbeitslos? Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie beantragen können.

Das Wichtigste zur Frage: „Arbeitslos und schwanger – was nun?“ kurz und knapp zusammengefasst:

Bekomme ich Geld vom Jobcenter, wenn ich schwanger und arbeitslos bin?

Arbeitslos und schwanger: Arbeitslosengeld (von Jobcenter oder Arbeitsagentur) gibt es, solange die werdende Mutter erwerbsfähig ist. Mehr dazu hier.

Welche Leistungen kann ich bekommen, wenn ich schwanger und arbeitslos bin?

Wer schwanger ist und Hartz 4 bezieht, kann finanzielle Hilfen (z. B. für Schwangerschaftsbekleidung) beim Jobcenter beantragen.

Ich bekomme ALG 1 und bin schwanger. Gibt es weiterhin Geld?

Arbeitslosengeld 1 und schwanger? Während des Mutterschutzes ruht der ALG-1-Anspruch bis acht Wochen nach der Geburt. Bis zu sechs Wochen vor der Geburt erhalten Sie in aller Regel noch ALG 1.

Inhalt

  • Das bekommen Hartz-4-Empfänger bei Schwangerschaft
    • Arbeitslos und schwanger: Was passiert, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt?
  • Arbeitslosengeld 1 trotz Schwangerschaft

Das bekommen Hartz-4-Empfänger bei Schwangerschaft

Arbeitslos und schwanger - was bekomme ich an Geld?
Arbeitslos und schwanger – was bekomme ich an Geld?

Die größte Sorge einer Frau, die arbeitslos ist und schwanger wird, ist sicherlich das Geld. Ein Baby ist immer mit hohen Ausgaben verbunden, angefangen beim Wickeltisch bis hin zu den durchschnittlich sechs bis acht Windeln pro Tag.

Allerdings können Betroffene, die schwanger sind und Hartz 4 beziehen, schon während der Schwangerschaft beim Jobcenter zusätzliche Hilfen beantragen.

  • Mehrbedarf in der Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Entbindungstermin erhalten Sie 17 Prozent des Regelbedarfs dazu.
  • Sachleistungen bzw. Einrichtungsgegenstände: Ob und in welcher Höhe hier finanzielle Hilfe gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. Ein gesonderter Antrag ist nötig.
  • Schwangerschaftskleidung und Klinikbedarf: Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat wird auf Antrag eine monatliche Pauschale gezahlt. Diese variiert je nach Bundesland und Wohnort.

Beachten Sie, dass das Jobcenter bei Schwangerschaft zunächst nur die Ausstattung vom ersten Kind bezuschusst. Es geht davon aus, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände (z. B. ein Wickeltisch) beim zweiten Kind wiederverwendet werden. Wird das zweite Baby zwei bis drei Jahre später geboren, können Sie angeben, dass die Sachen vom ersten Kind nicht mehr vorhanden sind.

Dürfen Hartz-4-Empfängerinnen, die schwanger sind, in eine größere Wohnung ziehen? In der Regel sollte das Jobcenter einen Umzug vorab genehmigen, da nur Kosten für eine angemessene Unterkunft übernommen werden. Dafür ist die Anzahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ausschlaggebend. Familienzuwachs ist daher ein guter Grund in eine entsprechend größere Wohnung zu ziehen. Je nach Fall genehmigt das Jobcenter den Umzug aber erst, wenn das Kind geboren ist und die Wohnung wirklich zu klein wird.

Arbeitslos und schwanger: Was passiert, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt?

Hartz 4 und schwanger? Wer am Tag drei Stunden arbeiten kann gilt als erwerbsfähig und weiterhin leistungsberechtigt.
Hartz 4 und schwanger? Wer am Tag drei Stunden arbeiten kann gilt als erwerbsfähig und weiterhin leistungsberechtigt.

Problematisch wird es, wenn Ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist und der Arzt aus diesem Grund ein Beschäftigungsverbot attestiert. Wer arbeitsunfähig ist, steht dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung, ist also nicht „erwerbsfähig“. Dies ist jedoch ein erforderliches Kriterium für den Hartz-4-Anspruch.

Heißt das, wer arbeitslos und schwanger ist, bekommt kein Geld? Ein Einblick in die Rechtslage hilft weiter. Das Beschäftigungsverbot wird in § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt. Sobald dem Arbeitgeber das Attest zum Beschäftigungsverbot vorliegt, darf er Sie nicht mehr beschäftigen.

Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass sich dieser zunächst nur auf Arbeitnehmerinnern bezieht, nicht auf Arbeitslose.

Wer schwanger wird, jedoch während der Arbeitslosigkeit, muss bei einem attestierten Beschäftigungsverbot genau prüfen lassen, ob und in welchem Umfang noch gearbeitet werden darf. So kann es sein, dass leichte Tätigkeiten noch ausgeführt werden dürfen.

Schwangere, die mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können, gelten (bis zum Mutterschutz) als erwerbsfähig und damit leistungsberechtigt.

Selbst wer wegen eines Beschäftigungsverbots kein Hartz 4 mehr bekommt, kann sich immer noch an das Sozialamt wenden und dort Sozialhilfe beantragen.

Arbeitslosengeld 1 trotz Schwangerschaft

Wenn Sie im Jobcenter die Schwangerschaft melden, erhalten Sie den Mehrbedarf für Schwangere.
Wenn Sie im Jobcenter die Schwangerschaft melden, erhalten Sie den Mehrbedarf für Schwangere.

Zunächst sei gesagt: Es spielt keine Rolle, ob Sie arbeitslos sind und schwanger werden (also während Arbeitslosengeld-1-Bezug) oder sich schwanger arbeitslos melden.

Sie müssen, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen, die Schwangerschaft beim Arbeitsamt melden. Grundsätzlich bekommt jede Frau, die Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat und schwanger wird oder ist, dieses auch weiterhin.

Das liegt daran, dass Sie bis zum Mutterschutz noch erwerbsfähig sind. Erst in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.

In dieser Zeit müssen Betroffene sich weiterhin um eine Stelle bemühen. Werdende Mütter erhalten in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Bei Schwangerschaft bzw. während des Mutterschutzes besteht nach § 13 Abs. 1 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der ALG-1-Anspruch ruht bis zum Ende des Mutterschutzes (bis acht Wochen nach der Geburt).

Arbeitslos und schwanger: Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 können gleichzeitig bezogen werden. Allerdings wird das Elterngeld, abzüglich eines Freibetrags von 300 Euro monatlich, auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Arbeitslosengeld 2 wird das Elterngeld vollständig angerechnet.

Bildnachweise: fotolia/Kzenon, fotolia/Michael Schütze, fotolia/ Tran-Photography, fotolia/pusteflower9024.

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Kommentare

  1. Fakhimi meint

    10. Februar 2019 um 13:39

    Hallo,

    wenn eine verheiratete berüfstätige Frau Schwanger wird und Beschäftigungsverbot hat, wird nicht ang1 bekommen? Und kann auch nicht weiter arbeiten…..
    bekommt sie dann von ihre Krankenversicherung finanzielle Unterstützung oder wird Komplet aus sich allein verlassen?
    Der Ehe man hat eine Stelle.
    Mit freundlichen Grüßen
    N. Fakhimi

    Antworten
    • Jule meint

      5. März 2019 um 21:05

      Hallo, wenn sie Frau Beschäftigungverbot bekommt dann muss der Arbeitgeber ihr das volle Gehalt bis zur Geburt weiterhin zahlen!

      Antworten
  2. Nguyen meint

    22. Februar 2019 um 12:15

    D.h. Ich bin in der 12. Woche schwanger und kann mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, muss mich um eine Arbeitsstelle bemühen, bekomme aber kein Arbeitslosengeld 1?
    Vielen Dank für die Antwort!

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      26. Februar 2019 um 13:40

      Hallo Nguyen,

      leider können wir im Einzelfall nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht. Erkundigen Sie sich bitte bei einer Sozialberatungsstelle oder direkt beim Jobcenter oder Arbeitsamt.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Dinler meint

    3. März 2019 um 21:35

    Hallo zusammen, ich möchte wissen ob man nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit sich bei Arbeitsamt anmelden kann und Arbeitslosengeld 1 beantragen kann?
    Vielen Dank

    Antworten
  4. Lili meint

    21. März 2019 um 13:48

    Hallo, ich bin schwanger, arbeite für eine Zeitarbeitfirma und die haben gesagt das ich einen Beschäftigungverbot bei mein Frauenarzt holen soll. Ich habe einen befristet Vertrag die in Juli endet, entbindingstermin ist Dezember. Wird das negative Wirkungen über mein Arbeitslosengeld 1 haben ?( falls ich es bekomme) Habe in letzten 2 Jahren 1 Jahr gearbeitet bis jetzt.
    Elterngeld wird normal gerechnet?
    Soll ich lieber sagen das ich weiterhin arbeiten möchte und mir ein Beschäftigungverbot von mein Arbeitgeber stellen lassen?
    Danke

    Antworten
  5. Stefan meint

    9. April 2019 um 10:09

    Hallo zusammen,
    meine Frau ist schwanger und hat einen befristeten Arbeitsvertrag (war auf 1 Jahr befristet) bis zum 30.6. Am 2.4. kam ein Brief das dieser nicht verlängert wird.
    wir sammeln nun alle Papiere und melden meine Frau ab dem 1.7. arbeitslos. Auf Grund von zu viel Stress wird sie nun ein Beschäftigungsverbot erhalten.
    Was macht mehr Sinn – das Beschäftigungsverbot bis zum 30.6. zu befristen oder soll sie es gleich bis zur Entbindung ausstellen lassen.
    Vielen Dank für eure Antworten

    Antworten
  6. Eli meint

    9. April 2019 um 13:04

    hallo , ich bekomme ALG1 und bin schwanger, bin auch Arbeitsunfahig wegen Mehrlingsschwangerschaft. wer zahlt Elterngeld?

    LG ELI.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. April 2019 um 15:24

      Hallo Eli,

      das kommt darauf an, wo Sie wohnen. In jedem Landkreis sollte es eine Elterngeldstelle geben. Wenn Sie nicht sicher sind, wer zuständig ist, können Sie sich auch bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. dilan meint

    13. April 2019 um 21:48

    Hallo!
    Mein man bezieht ab dem 01.05 arbeitslosengeld1 haben ein 2 und halb järiges kind und bin schwanger! wollte wissen was wir fpr rechte haben an eltern geld wohngeld unterstützung usw bei hartz4 ist es so das man voll und ganz unterstützt wird.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      23. April 2019 um 13:57

      Hallo dilan,

      ob und in welcher Höhe Leistungsansprüche bestehen, können wir leider so nicht beurteilen. Informationen zu verschiedenen Leistungsträgern erhalten Sie aber bei einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Anca meint

    15. Mai 2019 um 13:40

    Hallo.ich bin schwanger und ich war mit arbeitsamt nur halbes monat bis mutterschutz und die haben gerechnet pro tag 28 euro…das bekomme ich taglich auch von krankankasse?

    Antworten
  9. Kathrin meint

    2. Juni 2019 um 14:32

    Ich bin schwanger und Studentin. Ich habe meine Jobs gekündigt und dann habe erfahren dass ich schwanger bin. Mein Freund ist selbstständig und verdient genug Geld, was aber mit mir nicht teilt- seins ist seins und meins ist meins… Ich wollte meine Jobs kündigen weil ich meine Bachelor-arbeit mache und in 6 Wochen fertig damit bin. Es war mir zu stressig und deshalb die Kündigungen. Ich wollte nach meinem Abschluss wieder normal arbeiten gehen . Was soll ich am besten tun jetzt ? Ich schaffe es ohne Kohle nicht. Ich weiß dass er für die Kindersachen bestimmt Geld hat – aber als schwangere werde ich bald größere BHs und Kleidung etc brauchen. Bitte um hilfreiche Tipps.

    Antworten
  10. Mirjeta meint

    17. Juni 2019 um 22:48

    Hallo,
    aktuell bin ich im 3. Jahr meiner Elternzeit. Ende März müsste ich wieder zurück. Allerdings schließt der Laden Ende September. Das heißt ich bin ab April arbeitslos. Unsere Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen… wenn ich schwanger werden würde, während dieses Jahres, indem ich Arbeitslosengeld I beziehe, muss ich mich dennoch um einen neuen Job kümmern? Und bekomme ich Mutterschaftsgeld vom Arbeitsamt gezahlt? Ich erhalte im Freundes und Familienkreis verschiedene Auskünfte und wollte es hier eindeutig erfahren. Ich Danke euch.

    Antworten
  11. Adelle meint

    17. Juni 2019 um 23:32

    Guten Abend! Ich bin eine alleinstehende Frau und schwanger. Ich habe seit einiger Zeit versucht, Arbeit zu suchen, aber kein Ergebnis. Die Frage ist: Wie hoch sind die Chancen, dass ich mich für eine Jobcenter-Hilfe bewerbe?

    Antworten
  12. Leonie meint

    15. Juli 2019 um 10:12

    Guten Tag,
    Ich musste meine Ausbildung abbrechen, da ich vorübergehend zu einer guten Freundin und deren Familie umziehe. Ich bin in der 8. Woche schwanger und bekomme keinen Job.. ich bräuchte eine Wohnung und bekomme laut dem Amt keine bezahlt. Was soll ich tun?
    Ich habe kein Einkommen und werde sonst mit dem Kind auf der Straße stehen.

    Antworten
  13. Emilie meint

    30. August 2019 um 2:05

    Hallo ich bin schwanger in 6 Woche arbeite nicht beziehe auch kein Geld von jobcenter da mein mann um die 1600 bekommt und wir bereits ein 2 jähriges Kind haben würde ich Unterstützung bekommen da uns das Geld wegen Schulden usw nicht ausreicht?

    Antworten
  14. Maria meint

    6. September 2019 um 15:21

    Hallo,
    derzeit beziehe ich AlG1 und bin im 3. Monat schwanger. Ich habe aber nur noch 1,5 Monate anspruch auf ALG1. Kann ich jetzt meinen anspruch abmelden & kurz vor der Mutterschutz-frist wieder anmelden damit ich ein Recht auf Mutterschaftsgeld habe? ET wäre am 15.03.20. also würde die Frist am 02.04.20 beginnen. Reicht es sogesehen, wenn ich mich 1 Monat davor beim Arbeitsamt wieder anmelde? Vielen Dank

    Antworten
    • Jennifer meint

      21. März 2020 um 13:08

      Bei mir ist das gleiche Problem und wollte fragen wie Sie das nun machen oder was einem zusteht….liebe Grüße

      Antworten
  15. Andreea meint

    16. September 2019 um 14:02

    Hallo! Ich bin schwanger geworden und Arbeitslos. Bekomme ich weiter das Geld (Arbeitslosengeld) ?

    Antworten
  16. Izabella meint

    8. Oktober 2019 um 15:21

    Hallo ,

    Wenn ich Arbeitslos bin und Schwanga werde ,werde ich Karenzgeld bekommen ?

    Vielen Dank!

    Antworten
  17. Vivien meint

    21. Oktober 2019 um 13:17

    Hallo,
    Ich bin arbeitslos und bis24.11.2019. bekomme ich Arbeitslosengeld.Jetzt bin ich aber Schwanger,und habe Beschäftigungsverbot. Voraussichtliche Entbindungstermin ist 06.2020.
    Bei Aok haben sie mir gesagt,wenn ich Arbeitsverbot habe,muss mir Arbeitsamt bis 6Woche vor Geburt die Arbeitslosengeld weiter zahlen.Ist es wirklich so?

    Antworten
  18. Natalia meint

    30. Oktober 2019 um 13:39

    Hallo.
    Ich bin während des Alg1 Bezuges schwanger geworden. Das Arbeitslosengeld steht mir bis Ende April zu. Mutterschutz beginnt Mitte Mai. Heißt das, dass mir kein Mutterschutzgeld zusteht?

    Antworten
  19. ANNE meint

    8. November 2019 um 12:30

    Hallo
    Ich bin Soldatin und mein Vertrag läuft am 30.06.2020 aus. Die Geburt ist am 20.06. also 19 Tage vor Dienstzeitende
    Muss ich mich trotz übergreifende Zahlung von Elterngeld, bei Arbeitsamt melden? Das Amt teilte mir mit, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, weil ich ja Elterngeld beziehe. Das ist mir ja klar, dass das Arbeitslosengeld dann weg fällt. Aber wie bin ich dann versichert, wenn ich mich nicht beim Amt melden soll? Ich blick da nicht durch. Kann mir jemand helfen?

    Antworten
    • Silvia meint

      27. Februar 2020 um 22:42

      Hallo Anne,
      je nachdem wie lange du Elternzeit bzw. Elterngeld beantragen willst, wirst du auch über die gesamte Zeit wo du Elterngeld bekommt, durch die Elterngeldstelle versichert.
      Dich beim Arbeitsamt melden, musst du erst am Ende dieser Zeit machen.

      Antworten
  20. Janine meint

    11. November 2019 um 15:54

    Hey ich habe bis 30.10 Alg1 bezogen und ab den 31.10 im Mutterschutz nun will die Krankenkasse zu mir sagen ich hätte keinen Anspruch….kennt es jemand und kann mir helfen?
    Und warum bekomme ich nur bis zum 30.10 Alg1 wenn der 31.10 auch zu dem Monat gehört?
    Lg

    Antworten
    • Silvia meint

      27. Februar 2020 um 22:55

      Hallo Janine,
      normalerweise ruht das Alg1 während der gesamte Mutterschutz-Zeit .
      Allerdings, ist die Krankenkasse für diese Zeit zuständig, d.h. die sollten dir das Geld zahlen
      LG

      Antworten
  21. Michelle meint

    10. Dezember 2019 um 22:02

    Hallo,
    Ich bin aktuell in der 30.ssw. Ende Oktober lief mein befristeter 450euro Vertrag (habe eine 3 jährige Tochter, deshalb habe ich nur auf 450euro gearbeitet), aufgrund von ladenschliessung aus.
    Im Januar beginnt mein Mutterschutz. Voraussichtliche et 24.02.2020. Ich habe mich nicht um einen neuen Job bemüht, da ich mir denke dass niemand eine schwangere Frau für 2 Monate einstellen wird. Nun ist meine Frage, hätte ich mich arbeitslos melden müssen bzw muss ich dies noch tun? Hat es Vorteile für mich oder bekomme ich nach der Geburt von meiner Tochter druck, dann wieder schnell arbeiten zugehen da ich Geld vom Staat beziehe? Ich beziehe natürlich von nirgends Geld derzeit und mein Mann ist somit der alleinverdiener. Ich möchte noch dazusagen, dass ich noch nie arbeitslos war und direkt nach meiner Ausbildung ganz normal vollzeit arbeiten war, bis zur Geburt unserer Tochter 2016. Nach 1,5jahren elternzeit habe ich einen 450euro Job angefangen und der Laden wird nun demnächst schließen, weshalb mein Vertrag nicht verlängert werden könnte. Ich hoffe auf Antwort. Liebe grüsse und vielen dank

    Antworten

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