Wenn die ganze Familie von Hartz 4 leben muss, wird es oft knapp am Ende des Monats. Wer mit Hartz 4 auch noch alleinerziehend ist und kein zweites Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft hat, kann deshalb einen Mehrbedarf für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Dieser Ratgeber betrachtet mögliche Probleme für Hartz-4-Empfänger, die alleinerziehend sind, und zeigt mögliche Lösungen auf.
Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und alleinerziehend“ kurz und knapp zusammengefasst
Der Hartz-4-Regelsatz für Alleinerziehende beträgt ab 2020 432 Euro. Daneben erhalten alleinerziehende Arbeitslose noch den Regelsatz für ihre Kinder. Dieser richtet sich nach der Anzahl und dem Alter dieser.
Ja, wer alleinerziehend ist und Hartz 4 bezieht, kann für seine Kinder weitere Leistungen, z. B. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Außerdem kann auch ein Mehrbedarf bewilligt werden.
Nicht unbedingt. Es muss sich um eine zumutbare Arbeit handeln. Kinder unter drei Jahren haben einen besonderen Betreuungsbedarf. Hier können Sie sich bei Arbeit oder Vermittlungsvorschlägen auf Unzumutbarkeit berufen.

Inhalt
Alleinerziehend mit Hartz 4: Was steht mir zu?

„Ich bekomme Hartz 4, was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?“ Wer Kinder zu versorgen hat, muss meist mit einem strengen Budget auskommen, vor allem bei Arbeitslosengeld 2. Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater kann zusätzlich zum Regelsatz einige Leistungen gesondert beanspruchen.
In manchen Fällen kann beispielsweise ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen. Bei Schwangerschaft, kostenaufwendiger Ernährung oder bei Behinderung gibt es zum Regelsatz von Hartz 4 Zuschüsse. Wer alleinerziehend ist, kann den sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen.
Dieser Alleinerziehenden-Zuschuss, errechnet am Hartz-4-Regelsatz, richtet sich auch nach der Anzahl und dem Alter der Kinder:
Anzahl und Alter der Kinder | Mehrbedarf |
---|---|
1 Kind unter 7 Jahren | 36 % des Regelbedarfs |
1 Kind über 7 Jahren | 12 % des Regelbedarfs |
2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % des Regelbedarfs |
2 Kinder über 16 Jahren | 24 % des Regelbedarfs |
1 Kind unter, 1 Kind über 16 Jahren | 24 % des Regelbedarfs |
3 Kinder | 36 % des Regelbedarfs |
4 Kinder | 48 % des Regelbedarfs |
5 Kinder | 60 % des Regelbedarfs |
Neben dem Mehrbedarf gibt es noch den Sonderbedarf. Hier handelt es sich um eine einmalige Leistung für besondere finanzielle Belastungen (z. B. Säuglingserstausstattung). Aber auch wiederkehrende Belastungen, die nicht vom Regelsatz abgedeckt sind, können dazu gehören (z. B. Zuzahlungen für medizinische Behandlungen).
Beachten Sie, dass der Aspekt der Unvorhersehbarkeit hier eine Rolle spielt. Das Jobcenter kann bei vorhersehbaren Ausgaben damit argumentieren, dass der Betrag angespart hätte werden können.
Beispielrechnung: Hartz 4, alleinerziehend mit 1 Kind und Wohnung

Beispiel: Was bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Hartz 4? Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden – sofern die Wohnung als angemessen gilt – vom Jobcenter gezahlt, meist direkt an den Vermieter.
Kindergeld und Unterhaltszahlungen werden angerechnet, das heißt, vom Regelsatz abgezogen. Ein Hartz-4-Empfänger, der alleinerziehend ist und 1 Kind (4 Jahre) hat, erhält zum Regelsatz von 432 Euro (vorausgesetzt es besteht Anspruch auf den Höchstsatz) einen Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 150 Euro. Für das vierjährige Kind wird zusätzlich ein Regelbedarf von 250 Euro gezahlt.
Alleinerziehend mit Hartz 4: Problempunkte und Lösungsansätze
Welche Leistungen ergeben sich aus dem allgemeinen Hartz-4-Anspruch für alleinerziehende Mütter und Väter? Der Regelsatz behandelt Alleinstehende und Alleinerziehende zunächst gleich. Der Höchstsatz liegt hier bei 432 Euro.
Der Regelbedarf für Kinder richtet sich, ähnlich wie bei der Berechnung des Mehrbedarfs, nach dem Alter der Kinder einer Bedarfsgemeinschaft:
- Zwischen 14 und bis unter 18 Jahren: 328 Euro
- Zwischen 6 und unter 14 Jahren: 308 Euro
- Unter 6 Jahren: 250 Euro
Als ein Hartz-4-Empfänger, der alleinerziehend ist, kommt es also darauf an, wie viele Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben, wie alt diese sind und welcher Hartz-4-Regelsatz für den Betroffenen selbst errechnet wurde.
Zusätzliche Ausgaben: Klassenfahrten, Schulsachen, Freizeit

Der Regelbedarf setzt sich aus verschiedenen Aspekten des Lebens zusammen, beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung und Gesundheit. Tatsächlich werden auch Beträge für Freizeit, Unterhaltung, Kultur und Bildung eingerechnet.
Trotzdem gibt es Bereiche, die nicht vom Regelsatz abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Klassenfahrten. Damit alleinerziehende Hartz-4-Empfänger Ihren Kindern trotzdem die Teilnahme an solchen für die Sozialisierung wichtigen Alltagsdingen ermöglichen können, gibt es das Paket für Bildung und Teilhabe.
Unabhängig davon, ob Sie alleinerziehend sind, das Jobcenter übernimmt auf Antrag die Kosten für:
- Eintägige oder mehrtätige Schul- und Kitaausflüge
- Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf: 100 Euro (70 Euro im ersten Schulhalbjahr, 30 Euro im zweiten).
- Beförderung zur Schule: Nur wenn die Entfernung der Schule die Beförderung notwendig macht (Mehr als ein Kilometer bei Grundschülern, mehr als zwei Kilometer bei Oberschülern). Eigenanteil von 12,08 Euro monatlich.
- Lernförderung (z. B. Nachhilfe): Notwendigkeit muss von der Schule bestätigt werden.
- Zuschuss für Mittagessen in Schulen und Kitas: 20 Euro monatlicher Pauschalbetrag, Eigenbeteiligung der Eltern beträgt 1 Euro.
- Ausgaben für soziale und kulturelle Teilhabe (z. B. Sportverein): monatliche Pauschale von 10 Euro, zusätzlich Zuschüsse für Fahrtkosten und Ausrüstung.
Erschwerte Stellensuche wegen Kinderbetreuung: Zumutbarkeit einer Stelle
Ein Hartz-4-Empfänger, der alleinerziehend ist, unterliegt bei der Stellensuche erheblichen Einschränkungen. Viele Alleinerziehende können wegen der Kinderbetreuung keine Vollzeitstelle oder eine Arbeit im Schichtdienst annehmen.
Das Jobcenter verpflichtet eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater nur zur Annahme einer Stelle, wenn diese als zumutbare Arbeit gewertet wird. Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Aufnahme der Beschäftigung die Erziehung des Kindes nicht gefährdet.

Auf Unzumutbarkeit kann sich ein Hartz-4-Empfänger, der alleinerziehend ist, nur berufen, wenn das Kind unter drei Jahren ist oder (bei älteren Kindern) ein besonderer Betreuungsbedarf besteht (z. B. pflegebedürftige oder hyperaktive Kinder). Weiterhin ist eine Arbeitsaufnahme unzumutbar, wenn nachweislich kein geeigneter Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht.
Alleinerziehende Mutter mit Hartz 4: Wer zahlt den Kindergarten?
Was viele Hartz-4-Empfänger, die alleinerziehend sind, nicht wissen, ist, dass die Kindergartenkosten ganz oder teilweise übernommen werden. Allerdings nicht vom Jobcenter, sondern vom Jugendamt. Das heißt, wer Hartz 4 bekommt, muss den Kindergarten nicht selbst bezahlen.
Beachten Sie allerdings, dass es eine Kostenbeteiligung der Eltern gibt. Diese ist Ländersache, das heißt, sie wird in jedem Bundesland anders geregelt. Einige Bundesländer planen derzeit die schrittweise Abschaffung der Kostenbeteiligung für Eltern. Informieren Sie sich beim zuständigen Jugendamt.
Zuschüsse gibt es auf Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beispielsweise für das Mittagessen in der Kita.
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Angie meint
Hallo zusammen
habe da mal eine Frage
habe nämlich absolut keinen Durchblick mehr
Ist es richtig das ab dem 7. Lebensjahr der mehrbedarf für Alleinerziehende komplett weg fällt ?
Nadine meint
Guten Morgen… Also meine Tochter ist jetzt im März 7 Jahre geworden, und ich bekomme trotzdem noch den Alleinerz. Bed. Aber Anstatt 108 € nur noch 50€.
Lara meint
Guten Tag,
wollte gern wissen wieviel hat eine alleinerziehender Mutter mit 2 Kinder 8 und 19 Jahre zur Verfügung?