Hartz IV: Alleinerziehend und bezugsberechtigt?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 20. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug für Alleinerziehende in Kürze

Erhalten Alleinerziehende einen Mehrbedarf?

Ja. Ziehen Sie alleine ein Kind groß, haben Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Jobcenter.

Wie hoch fällt der Mehrbedarf aus?

Unserer Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch der Mehrbedarf je Kind ausfallen kann.

Gibt es noch weitere Leistungen für Kinder?

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Leistungen Kindern zustehen, deren Eltern Hartz 4 beziehen.

Der Regelsatz bei Hartz IV: Alleinerziehend Leistungen beantragen

Alleinerziehend sein und Hartz 4 empfangen - das geht vielen Eltern so.
Alleinerziehend sein und Hartz 4 empfangen – das geht vielen Eltern so.

Laut Statistik gab es im Jahr 2019 in Deutschland rund 2.600.000 Allein­erziehende in Deutschland. 88 % dieser sind weiblich, lediglich um die 12 % der Alleinerziehenden sind Väter, die sich allein um ihre Kinder kümmern.

Familienformen abseits des traditionellen Bildes von Mutter, Vater und Kind sind demnach seit langer Zeit keine Seltenheit mehr und nehmen einen großen Platz in der Gesellschaft ein.

Sind Sie alleinerziehend und beantragen Hartz IV, so können Sie einen Mehrbedarf geltend machen, der durch die höheren Kosten für die Erziehung eines oder mehrerer Kinder gerechtfertigt wird.

Aber wie hoch ist dieser Bedarf genau? Wie können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen? Alles zum Thema Hartz IV, wenn Sie alleinerziehend sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Abgesehen davon, ob ein Bezugsberechtigter alleinerziehend ist oder nicht, wird zunächst einmal der Regelsatz gezahlt. Dieser beträgt für Alleinerziehende 449 Euro. Zu diesem Regelbedarf, den zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter durch den Hartz-IV-Anspruch erhält, kommen die Kosten für die Unterkunft und Heizung hinzu, die je nach Wohnkosten unterschiedlich hoch ausfallen können.

Allerdings können mit diesem Regelsatz nicht alle laufenden Kosten gedeckt werden. Aus diesem Grund besteht bei ALG II, wenn Sie alleinerziehend sind, ein Recht auf Mehrbedarf, um die Versorgung der Kinder zu gewährleisten.

Alleinerziehenden-Zuschuss bei Hartz 4: Was wird gewährt?

Gesetzlich geregelt wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende in § 21 des Zweiten Sozialgesetz­buches (SGB II). Absatz 3 besagt dazu:

Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen […].“

Der Regelsatz von Hartz IV wird bei alleinerziehend lebenden Eltern aufgestockt.
Der Regelsatz von Hartz IV wird bei alleinerziehend lebenden Eltern aufgestockt.

Entscheidend für die Höhe der Leistung, die bei Auszahlung von Hartz IV für alleinerziehende Mütter oder Väter erbracht wird, ist die Anzahl der Kinder.

Die folgende Übersicht soll zeigen, welchen Mehrbedarf Mütter und Väter erhalten, die Hartz IV beziehen und alleinerziehend sind:

  • Empfang von Hartz IV und alleinerziehend mit 1 Kind unter sieben Jahren: Mehrbedarf in Höhe von 36 % des Regelbedarfs.
  • Empfang von Hartz IV und alleinerziehend mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren: Mehrbedarf in Höhe von 36 % des Regelbedarfs.

Weiter gilt:

  • Mehrbedarf in Höhe von 12 % des Regelbedarfs, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz ergibt als aus den beiden oben genannten Punkten. Der Mehrbedarf darf allerdings höchstens bei 60 % des Regelbedarfs liegen.

Aus diesen Vorschriften nach § 21 des SGB II ergibt sich für die unterschiedlichen Familienkonstellationen folgende Übersicht:

Anzahl der KinderHöhe des Mehrbedarfs
1 (unter sieben Jahren)36 % des Regelbedarfs
1 (über sieben Jahren)12 % des Regelbedarfs
2 (unter 16 Jahren)36 % des Regelbedarfs
2 (über 16 Jahren)24 % des Regelbedarfs
1 Kind unter 16 und 1 Kind über 16 Jahren24 % des Regelbedarfs
3 Kinder36 % des Regelbedarfs
4 Kinder48 % des Regelbedarfs
5 Kinder60 % des Regelbedarfs

Für jedes weitere Kind werden 12 % des Regelbedarfs als Mehrbedarf hinzugerechnet. Allerdings darf eine Summe von maximal 60 % des Regelbedarfs nicht übersteigen.

Hartz IV: Alleinerziehend mit Kind, ist das möglich?

Mit Hartz IV alleinerziehende Mutter – ob mit einem Kind oder mehreren Kindern – oder auch alleinerziehender Vater zu sein, ist nicht immer leicht. Denn das Geld, das den Familien zum Leben im Monat zur Verfügung steht, lässt keine großen Schritte zu. Aber was bekommt eine alleinerziehende Mutter bei Hartz IV genau, wenn sie ein Kind versorgen muss? Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:

Beispiel 1: Susanne ist alleinerziehend. Ihre Tochter Klara ist sechs Jahre alt. Der Regelbedarf für Susanne beträgt im Monat 449 Euro. Für ihre Tochter erhält sie zusätzlich 36 % des Regelbedarfs – also 161,64 Euro – als Mehrbedarf ausgezahlt, das entspricht einer monatlichen Gesamtsumme von 610,64 Euro. Zusätzlich wird der Regelbedarf für Klara gezahlt. Dieser beträgt 311 Euro. Den beiden stehen also monatlich 921,64 Euro und die Kosten für die Unterkunft und Heizung zur Verfügung.

Weitere Kosten für Kinder

Der Zuschlag für Hartz IV, wenn Sie alleinerziehend sind, kann unterschiedlich hoch ausfallen.
Der Zuschlag für Hartz IV, wenn Sie alleinerziehend sind, kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Viele Betroffene stellen sich die Frage: „Ich bin alleinerziehend und beziehe Hartz IV, was steht mir nun zu?“ Neben dem Regel- bzw. Mehrbedarf, den auch Kinder durch Hartz IV erhalten, werden auch andere Kosten auf Antrag übernommen.

Dazu gehören beispielsweise eine Erstausstattung bei einer Schwangerschaft oder die nach § 28 des SGB II möglichen Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

Letztere beinhalten beispielsweise die Kosten für Schulausflüge oder eine Klassenfahrt über mehrere Tage, falls das berechtigte Kind das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht hat und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht.

Auch eine Mittagsverpflegung, Freizeitaktivitäten, Förderkurse oder der persönliche Schulbedarf in Form von Heften, Stiften oder einem Schulranzen werden in einem gewissen Rahmen erstattet. Diese Leistungen, die bei Hartz IV von alleinerziehend lebenden Elternteilen beantragt werden können, stellen eine weitere Entlastung dar.

Alleinerziehend mit Kind zur Pflege: Hartz 4

Auch dann, wenn Sie alleinerziehend sind, das Jobcenter Ihnen Hartz IV zahlt, das Kind allerdings nicht Ihr eigenes, sondern ein Pflegekind ist, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen.

Denn es kommt nicht darauf an, ob Sie auch die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater des Kindes sind, sondern nur auf die Tatsache, dass dieses von Ihnen ausreichend verpflegt wird. Allerdings steht dem Pflegekind kein Regelbedarf zu, da bereits andere Sozialleistungen für das Kind gezahlt werden (z. B. Pflegegeld).

Angewiesen auf Hartz 4 und alleinerziehend mit einem Kind: Welche Wohnung ist annehmbar?

Alleinerziehend mit Kind bei Hartz-IV-Empfang zu sein, ist nicht immer leicht.
Alleinerziehend mit Kind bei Hartz-IV-Empfang zu sein, ist nicht immer leicht.

Aber gibt es auch Vorschriften bezüglich der Miete bei Hartz IV? Sind Sie alleinerziehend mit 1 Kind oder auch mehreren Kindern, so werden neben dem Regel- und Mehrbedarf ebenfalls die Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt.

Allerdings ist es nicht egal, welche Größe diese Wohnung hat, denn sie muss angemessen sein. Überschreitet die Wohnung eine bestimmte Quadratmeterzahl, so kann es sein, dass das Jobcenter Sie auffordert, sich eine neue Unterkunft zu suchen oder den Differenzbetrag zum aktuellen Mietspiegel selbst zu zahlen.

Aber wann ist das der Fall? Genaue Angaben zur Größe einer Wohnung gibt es nicht, allerdings gibt es geschätzte Werte, die sich für zwei Personen auf etwa 60 m² belaufen.

Ob beim Empfang von Arbeitslosengeld für eine alleinerziehende Mutter oder einen Vater ein Wohnflächenmehrbedarf gestattet wird, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gesetzlich geregelt ist ein Flächenmehrbedarf für Alleinerziehende nicht, allerdings wird er in gewissen Fällen gewährt.

ALG II und alleinerziehend: Getrennt bei Hartz IV

Aber was gilt, wenn sich die Eltern des Kindes das Sorgerecht teilen? Wer erhält dann das Geld für das Kind? In der Regel hat das Sorgerecht nichts mit dem Anspruch auf Mehrbedarf als Alleinerziehender zu tun. Denn nur dann, wenn beide Elternteile zusammen wohnen und entsprechend eine Bedarfsgemeinschaft bilden, entfällt der Anspruch auf einen Mehrbedarf seitens eines Elternteils.

Normalerweise erhält der Elternteil, der sich vorrangig um das Kind kümmert, den Alleinerziehenden-Mehrbedarf an ALG II vom Jobcenter. Eine alleinerziehende Mutter oder ein Vater hat auf jeden Fall einen Anspruch darauf, diese Zahlung auch bei gemeinsamem Sorgerecht zu erhalten.

Alleinerziehend arbeiten trotz Hartz IV

Eine alleinerziehende Mutter kann trotz Hartz IV arbeiten - ebenso wie ein alleinerziehender Vater.
Eine alleinerziehende Mutter kann trotz Hartz IV arbeiten – ebenso wie ein alleinerziehender Vater.

Nicht nur Alleinerziehende wünschen sich, irgendwann nicht mehr auf die Sozialleistungen angewiesen zu sein. Aus diesem Grund ist es den Bezugs­berechtigten oft sehr wichtig, auch weiterhin zumindest mit einem Bein im Job zu bleiben. Allerdings ist das Arbeiten mit einem Kind nicht immer möglich und oft mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Besonders dann, wenn das Kind oder die Kinder des Leistungsberechtigten noch sehr klein sind, muss zuerst für die Betreuung gesorgt werden. Aber wird dazu von Hartz IV eine ergänzende Leistung gezahlt, um die Versorgung gewährleisten zu können? Alleinerziehende Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen.

Dieses Geld dient dazu, Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr selbst betreuen und nicht in eine Kindertagesstätte oder ähnliches geben, finanziell zu unterstützen. Bezieht ein Elternteil, das alleinerziehend ist, Hartz IV, so wird das Betreuungsgeld allerdings angerechnet. Das liegt daran, dass das Betreuungsgeld der Sozialleistung durch Hartz IV vorrangig ist.

Bezüglich der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bzw. der Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit besagt § 10 des SGB II, dass die Erziehung eines Kindes dadurch nicht gefährdet sein darf. Ist das Kind allerdings noch keine drei Jahre alt, so wird die Erziehung normalerweise nicht negativ beeinflusst, wenn es in einer Kindertagesstätte oder ähnlichen Kinderbetreuungsangeboten unterkommt. Sind Eltern erwerbstätig, so soll diesen beim Bezug von Hartz IV vorrangig ein Betreuungsplatz zugeteilt werden.

Die Frage: „Hartz IV – was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?“ kann also nicht pauschal beantwortet werden und bemisst sich immer an individuellen Umständen. Fakt ist allerdings, dass auch alleinerziehende Eltern durch viele Zuschüsse des ALG II finanziell unterstützt werden können. Welche Alleinerziehenden-Leistungen Ihnen genau zustehen, können Sie auch mit Ihrem Sachbearbeiter besprechen.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (61 votes, average: 4,77 out of 5)
Hartz IV: Alleinerziehend und bezugsberechtigt?
Loading...

49 Gedanken zu „Hartz IV: Alleinerziehend und bezugsberechtigt?

  1. Filipov A.

    Ich bin ein alleinerziehender Vater
    Ich habe zwei Söhne 15 und 17 Jahren
    Ich bin immer noch nicht geschieden
    zur Arbeit gehen
    Mein Gehalt ist 1.300 €
    Kindergeld 380 €
    meine Kinder gehen zur Schule
    Derzeit leben in einer kleinen Wohnung 60 кm
    Meine Miete ist im Wert von 350 € kalt,plus 200 € Wasser und Strom.
    Ich bitte Sie wirklich, mir zu sagen, ob ich auf irgendwelche Sozialleistungen berechtigt bin
    Ich bin bulgarische Bürger,und ich möchte meine Kinder in Deutschland wachsen.

    Bitte antworten Sie mir
    Mit Respekt: A.Filipov

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Filipov,

      das kommt darauf an, wie viel Geld Ihnen zustünde, wenn Sie nicht arbeiten, aber Hartz 4 beziehen würden. Kommt dabei mehr raus, als Sie momentan zur Verfügung haben, können Sie auch aufstockend Hartz 4 beziehen. Sie sollten sich an das Jobcenter in Ihrer Nähe wenden, um herauszufinden, ob generell für Sie ein Anspruch besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Nicole

    Hallo,mein Name ist Nicole.
    Ich bin 37 Jahre und lebe mit meiner geistig und körperlich behinderten 17jährigen Tochter allein im Haushalt.
    Ich verdiene im Moment 1150euro netto und habe Kindergeld von 192euro.
    Unterhalt bekomme ich nicht.
    Meine Miete beträgt 334,17 kalt ,Betriebskostenvorzahlg. 91,50 und Heizkosten 82,83 plus 8,00 Stellplatzmiete fürs Auto die vom Amt übernommen werden zwecks der Behinderung meiner Tochter.
    Wieviel Geld steht uns gesetzlich vom Arbeitsamt bzw. zum aufstocken zu ????
    Und wie sieht es mit Grundsicherung für meine Tochter aus bzw. Mehrbedarf für Behinderte und alleinerziehenden Zuschuss????
    Meine Tochter geht noch in die Förderschule, bis 21jahre kann sie dort bleiben , glaube ich jedenfalls.
    Ich weiß,daß sind jetzt viele Fragen aber ich möchte für meine Tochter und mich nur das was uns gesetzlich zu steht. Ich habe auch gelesen, daß es Betreuungskosten im Sinne von Arbeitsförderung von 130euro monatlich gibt ,allerdings steht da, für Kinder bis zum 15.Lebensjahr,da meine Tochter aber geistig behindert ist kann sie zu keinem Alter und zu keiner Zeit allein zuhause bleiben und ich bin ständig auf eine Tagesmutter angewiesen,die ich aus eigener Tasche finanziere,nun meine Frage,kann ich das Geld beantragen obwohl meine Tochter über 15 Jahre alt ist??? Ich hoffe es gibt eine Antwort auf viele Fragen…..
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      zur Errechnung Ihres Anspruchs sollten Sie sich direkt an das Jobcenter in Ihrer Nähe wenden. Wenn Ihre Tochter mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält sie Sozialgeld. Welcher Mehrbedarf ihr zusteht, ist auch davon abhängig, ob Ihre Tochter generell zumindest gemindert erwerbsfähig sein kann. Da in Ihrem Fall viele Gegebenheiten in die Berechnung Ihres Anspruchs reinspielen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Jobcenter oder an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Mahnaz B.

    Hallo, mein Name ist Mahnaz B.! ich bin Schwanger und kommt mein Baby am 6 Desmber ! Aber ich bin Arbeitlos und brauche Geld! Damit die sache für mein Kind kaufen!
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort!

    1. D.

      ich bin 21 und habe eine Tochter mit 5j alt und einen Sohn mit 2,5j und bin zum 3. schwanger aber ich hab mich vor kurzem geschieden, welchen geld muss ich als alleinerziehende vom Jobcenter bekommen? für mich und meine Kinder? (Niedersachsen.)

      danke im voraus.

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo D.,

        Ihr Bedarf hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir nicht alle einsehen können. Zum einen hängt es von Ihrem bestehenden Vermögen und Einkommen ab, welches mit Ihrem Bedarf verrechnet wird.

        Sie können sich an unserem Hartz-4-Rechner versuchen, in dem Sie viele Variablen einstellen können und eine erste Schätzung erhalten.

        Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Antonietta P.

    Hallo ich bin Mutter von 5 Minderjährigen Kindern 16,14,12,10 und 8 J und das jobcenter zwingt mich eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben ist das zulässig ? LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Antonietta,

      grundsätzlich muss die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden. Dies ist unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Yasmin

        Hallo mein Name ist Yasmin

        Ich habe ein 2 jährigen Sohn und lebe noch mit meinem Partner zusammen aber wir streiten viel und so schmerzhaft es auch klingt möchte ich mich von ihm trennen ich habe aber ich gehe nicht abreiten das einzigste was ich habe sind die 250€ Kindergeld und da wollte ich fragen was mir zu steht da ich noch keine 25 bin kann ich kein Bürgergeld beantragen denn die von Agentur für Arbeit meinten es so sie meinten meine Eltern sind noch für mich zuständig aber sie verdienen auch nicht das meinste Geld daher will ich wissen was ich machen kann

  5. Nancy

    Hallo ich bin alleinerziehende Mutter habe bis vor 2 Monaten mit meinen Sohn und meinen kleinen Bruder in einer Bg gelebt mein Bruder ist 18 geworden und ausgezogen jetzt ist aber die Wohnung zu groß und muss mir eine neue suchen und es ist hier nicht so leicht was auf die schnelle zu finden. Naja ich hatte vor 6monaten eine Strom Rechnung bekommen die das Job Center nicht zahlen wollte da es noch keine Ankündigung gegeben hat das der stromanbieter den Strom abstellt und ich habe jetzt vor kurzem einen Brief erhalten das die mit den Strom abstellen wollen und eine Ratenzahlung ist nicht möglich das job Center hat mich dazu aufgefordert den stromanbieter zu wechseln weil die nicht zahlen wollen da die Wohnung zu groß ist.. Aber die Strom Schulden sind vorher entstanden als ich mit meinen Bruder noch in der bg gewohnt habe und ich möchte gerne wissen ob es alles so rechtens ist? LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nancy,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Amy

    Hallo

    Ich bin alleinerziehende mutter von 3 kinder sohn3j ,Tochter 2, baby 6 Monate alt
    Mein mann hat Doppel Leben geführt. Hat mich belogen ..Er hat Miete nicht bezahlt, und hat Briefe im keller versteckt.  Letzt endlich habe ich an dem tag erfahren das wir Zwangsaufräumung hatten.. Er hat gesagt, ich soll die wichtigsten sachen von den kindern hollen,wir werden zurück kommen .habe ihm geglaubt und paar Klamotten von den kindern nur genommen. Meine Möbel und anzieh sachen wurden ins lager transportiert und er hat sich nicht drum gekümmert!  Habe es nach monaten von Gerichtsvollzieher erfahren das er mit meinem ausweiss verträge abgeschlossen hat,sachen bestellt und nicht bezahlt hat. Weil er die breife versteckt hatte,habe ich davon nix mit bekommen. habe ihm das auch nicht zu gemutet. Weiß immer noch nicht warum er uns das angetan hat. Und der Gerichtsvollzieher hat gesagt er hat sich nur paar mal gemeldet wegen den sachen im lager.. und meine sachen wurde  versteigert,anzieh sachen wurden vernichtet..lebe seit momaten jetzt alleine in meine neue Wohnug mit meinen 3 kindern..die wohnug hatten wir zusammen gemietet ..aber weil ich druck gemacht habe wo die sachen jetzt geblieben sind hat er mich immer wider angelogen.  Wie z.b ,er hat schlüssel vom lager verloren, später hat er gesagt er hat sein ausweiss nicht, da die mitarbeitet vom lager Ausweise brauchen wegen schlüssel Verlust und und und. Er hat mich immer angelogen.. jetzt glaube ich ihn kein bisschen mehr und lebe seit Monaten alleine mit meinen kindern.er ist noch hier angemeldet ..will ihn jetzt abmelden ,aber weiss nicht was mir mit meinen 3 kind zusteht als alleinerziehende.  Und habe auch keine möbel. Habe von meine schwester und vorübergehend paar sachen wie Reisebett für kinderzimmer Teppich bekommen.. tut mir leid wegen meine langen text. Ich hoffe das ihr mir behilflich sein könnt. Danke schon mal vorraus Lg

    Meine frage :
    Was stecht mir als alleinerziehende mit 3 kindern zu?

    und ob ich möbel geld und anzieh sachen geld bekomme?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Amy,

      Sie sollten sich in jedem Fall an das zuständige Jobcenter wenden. Unter Ihren Umständen ist es möglich, dass ein Antrag auf Erstausstattung bewilligt wird. Im Zweifelsfall können Sie dafür auch ein Darlehen verlangen. Schildern Sie Ihrem Sachbearbeiter am besten Ihre Lage. Es steht Ihnen als Alleinerziehende ein Regelsatz von 409 Euro zu. Für jedes Kind steht Ihnen außerdem ein Regelsatz von jeweils 237 Euro zu (Kindergeld wird angerechnet). Beim Jugendamt oder der Pro Familie sowie anderen Beratungsstellen können Sie sich zudem Hilfe holen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Marzi

    Hallo
    sobald mein sohn 3 ist wird er in den kindergarten gehen
    Meine Frage:
    wenn ich dann das arbeiten anfange bin uch vom amt gezwungen VOLLZEIT zuarbeiten ?
    oder geht teilzeit auch? (bayern)

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marzi,

      die Betreuung Ihres Kindes muss gewährleistet sein. Dementsprechend müssen Sie nicht jede Stelle annehmen, sofern diese in Konflikt mit den Betreuungszeiten steht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Reizammer

    Hallo ich bin alleinerziehende mutter von 3 kindern im alter von 8, 6 und 4 jahren meine 2 ältesten kinder sind von meinen geschiedenen mann der den umgang alle 14 tage von samstag auf sonntag mit den kinder regelmässig hat jetzt kam mein neuer alg2 Bescheid wo ich schon weniger geld erhalte wie vor dem weiterbewilligungsbescheid warum hab ich noch nicht rausgefunden dann kam ein änderungsbescheid das ich jetzt noch weniger bekommen soll da ja die kinder regelmässig umgang mit dem vater haben soweit ich das jetzt richtig rausfiltern kann wollen die mir jede ferien die hälfte der zeit wo kinder laut jobcenter ja beim vater sind da ja die ferien normaler weis auch aufgeteilt werden zur hälfte abziehen ist das den ihr recht weil die kinder sind zu 90 % fast jede ferien bei mir das einzige in den sommerferien und da sind sie auch nicht die hälfte sondern nur 2 wochen bei ihm was kann ich jetzt machen mir jede ferien bescheinigung vom kindesvater geben lassen das sie nicht bei ihm waren oder gleich widerspruch machen weil das amt nicht einfach die zeit gleich im vorraus abziehn kann dürfen sie das über haupt ich bekomme eh schon unter meinen regelsatz der wäre ja bei ungefähr 400 euro rum und ich bekomme nur 247,76 ich weiss das sie unterhaltsvorschuss mir abziehn könn und kindergeld usw aber das ist dann trotzdem sehr wenig für alleinerziehende mit 3 kindern vor diesem bescheid habe ich wenigstens immer um die 359 euro gehabt und bei mir hat sich nicht an einnahmen geändert ich versteh nicht warum auf einmal 100 euro weniger das viel geld für mich

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      grundsätzlich darf Ihnen das Jobcenter die Leistung in der Regel nicht kürzen, wenn die Kinder bei Ihnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie können daher einen Widerspruch einreichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Sarah

    Hallo
    Meine mama hat meinen kleinen bruder der dieses jahr 14 wird kriegt aber seid jahren einen Alleinerziehenden Zuschuss von 49 €
    Das ist doch viel zu wenig oder?
    Ich kriege für mich und meine beiden kinder einen zuschuss von 149 €?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      Ihre Mutter müsste 49,92 Euro für Ihren kleinen Bruder erhalten. Wie Sie der Tabelle entnehmen können, staffelt sich der Mehrbedarf für Alleinerziehende nach Alter und Anzahl der Kinder.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Anja

      Hallo ich hab eine kurze Frage. Mein Freund hat ein Kind mit einer anderen Frau. Seine Tochter wird im März 1 Jahr alt. Zu dem Zeitpunkt endet auch das Elterngeld für seine Exfreundin. Sie behauptet, dass sie nun kein Anrecht auf Unterstützung vom Staat hat weil sie noch einen Bausparvertrag hat und in der Wohnung lebt, die sie damals gemeinsam gekauft haben. Jedoch läuft jetzt der Kredit auf sie nun und sie bezahlt die Wohnung ab. Können Sie mir helfen und mir mitteilen ob diese Aussage richtig ist.

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Anja,

        sofern das Vermögen im Bausparvertrag über dem Freibetrag liegt und die Wohnung zu groß ist, kann das Jobcenter die Zahlung von Leistungen verweigern. In dem Fall muss es allerdings möglich sein, dass die Frau an das Vermögen aus dem Bausparvertrag herankommt und es verwerten kann. Die Wohnung kann, sofern sie nicht angemessen ist, auch zum Teil untervermietet werden. Ist der Kredit noch nicht abbezahlt, kommt das Jobcenter in der Regel nicht für Tilgungsraten auf.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Shantal

    Hallo. Ich bin alleinerziehemde und arbeitslose mutter mit sohn, er wird im april 1 jahr alt. Ich bekomme monatlich 194,00 kindergeld fuer ihn und elterngeld 300 ,00 (verfaellt im april). Der rest ist denn vom jobcenter 155,00 monatlich bis jetzt. Stimmt das denn so vom jobcemter? Liebe Gruesse

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Shantal,

      da Kinder- und Elterngeld als Einkommen berücksichtigt werden, scheint dieser Betrag richtig zu sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Laura

    In eurem Beispiel zu Mehrbedarf steht, die Mutter bekäme den Regelbedarf für sich, für ihre Tochter und den Mehrbedarf für Alleinerziehende „zuzüglich Kindergeld“.
    Das Kindergeld wird aber doch als Einkommen gewertet und somit wieder abgezogen und nicht oben drauf gerechnet, oder gibt es da Ausnahmen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Laura,

      wir haben den Text angepasst und korrigiert. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Daniela K.

    Hallo
    Meine Tochter ist 18 Jahre und lebt bei mir.sie fängt im Oktober eine Ausbildung an und sollte sich von der arge aus einen Nebenjob bis dahin suchen.
    Sie hat jetzt eine Halbstelle gefunden und wird ca.700 Euro monatlich verdienen.
    Ich bekomme von der arge nach Abzug von Miete und anderem noch 530 Euro.
    Was bekomme ich angerechnet wenn meine Tochter dann arbeitet.
    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      sofern Ihre Tochter ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, wird Ihnen ihr Einkommen nicht angerechnet. Grundsätzlich sinkt allerdings der Bedarf Ihrer Tochter, sodass das Einkommen auf ihren Hartz-4-Satz angerechnet werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Aleix

    Guten Tag.

    Meine Schwester trennt sich momentan von ihrem Ehemann. Aus der Ehe sind 3 Kinder 6,4,2 Jahre alt entstanden. Nun würde mich interessieren mit welchem Einkommen meine Schwester nach der Trennung von ihrem Mann rechnen kann.
    Wenn ich ihrem Rechenbeispiel 2 folge, dann würden meiner Schwester folgende Leistungen zustehen:

    Regelbedarf meiner Schwester + Regelbedarf für die 3 Kinder + Kindergeld + Mehrbedarf. Außerdem würden auch noch die Kosten der Wohnung übernommen werden. Das scheint mir aber ein bißchen viel zu sein, denn grob überschlagen würde man so auf 2000€ kommen + Wohnkosten.

    Könnten Sie mir bitte nochmal genau sagen, was meiner Schwester zusteht bzw. ob es auch verschiedene Varianten gibt zwischen denen man evtl. auswählen kann z.B. auf das Kindergeld verzichten und dafür den Regelbedarf für die Kinder nehmen, oder beides nehmen und dafür auf einen Teil des Regelbedarfs meiner Schwester verzichten.

    Als letztes würde mich noch interessieren, ob meiner Schwester ein Unterhaltsvorschuss zusteht, da ihr Noch – Ehemann momentan auch nicht arbeitet und wie sich dieser auf ihr sonstiges Einkommen auswirken würde und mit welchem Betrag man hier rechnen könnte.

    Ich weiß, dass ich viele und ausführliche Fragen habe, doch ich hoffe trotzdem, dass Sie so freundlich sind und mir diese beantworten.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Aleix,

      das Kindergeld würde vom Jobcenter angerechnet werden. Dadurch würden die monatlichen Bezüge um die Höhe des Kindergeldes gekürzt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Nadine

    Hallo

    Ich bin Alleinerziehende Mama mit alleinigem Sorgerecht einer 4 jährigem Tochter, bekomme den Regelbedarft + wohnkosten für mich und meine Tochter, Kindergeld und den Mindestunterhalt von 246€.
    Nun meine Frage: steht mir totzdessen (Unterhalt und Kindergeld) noch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      sofern Sie ein Kind alleine großziehen, steht Ihnen in aller Regel ein Mehrbedarf zu.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Sara T.

    Hallo liebes Team

    Ich alleinerziehende Mutter von einem Kind. Ich noch verheiratet, bin von meinem Ehemann in Stich gelassen. Ich hab Teilzeit Job. Da verdiene ich nicht so viel ca 450 euro netto. Er hatte sich immer um die Kosten gekümmert. Jetzt ist er nicht mehr da. Er hat uns alleine gelassen. Und meldet sich nicht mehr. Was soll ich jetzt tun. Bitte um Hilfe. Wo kann ich da anrufen? Wo soll ich hin? Wer kann mir da helfen? Brauch auch Kita platz für mein Kind usw. Muss ich den job kündigen? Ich hab niemand der auf mein Kind aufpasst. Bitte um Hilfe.

    Mfg

    Sara

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sara,

      Sie können Hartz 4 beantragen. Wenn Ihnen ein Anspruch ermittelt wird, können Sie aufstockend Hartz 4 erhalten.

      Darüber hinaus können Sie sich an einen Anwalt wenden, der für Ihr Kind gegebenenfalls Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem Mann geltend machen kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Nadin

    Hallo, mein Elterngeld ist vor 2 Monaten ausgelaufen, das Jobcenter hat von mir nochmal zusätzlich ein Schreiben von der Elterngeldstelle erhalten. Trotzdem habe ich jetzt die 2 Monate nur 323,60€ für mich und mein Kind überwiesen bekommen vom Jobcenter. Und Kindergeld Mitte des Monats. Die Miete wird direkt an den Vermieter gezahlt. Hat mir das Jobcenter das Elterngeld noch weiter angerechnet? Was soll ich tun?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadin,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir den Berechnungsbogen nicht kennen. Kindergeld wird jedoch auch als Einkommen angerechnet. Lassen Sie den Bescheid im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. sarah

    Guten Abend,

    Ich habe ein kurzes Anliegen. Ich habe mir die Tabelle angesehen und mir ist aufgefallen, dass die Zahlen hier mit meinen Zahlen nicht ganz übereinstimmen. Ich bin 28 und habe einen 3j. Sohn. Ich habe komplett niemanden, weder Oma, Opa etc. Ich mache nebenbei eine Weiterbildung um endlich aus der Hilfe zu kommen, beziehe aber leider noch alg 2.

    427 Leistung
    154 Unterhaltsvorschuss
    194 Kindergeld
    Miete und Heizung natürlich auch.

    Ich bin kein Mensch, der gerne Hilfe annimmt aber mir ist es in den letzten Monaten aufgefallen, dass ich echt 15 x jeden Cent umdrehen muss. Natürlich weiß ich, dass ich mir alg 2 kein Königs Leben führe jedoch wollte ich nachfragen, ob meine Zahlen stimmen. Ich habe noch nie etwas beantragt. (ausgenommen erstausstattung vor 10 Jahren und Baby erstausstattung vor 4 Jahren.)

    Vllt könnt ihr mir da weiter helfen?

    Mfg

    Sarah

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      ob die Beträge so richtig sind, kann leider nur ein Anwalt mit Blick in den Berechnungsbogen prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Lubica

    Hallo ich habe frage ich bin alleine erziehende muter mit 2 kinder 7 jahre alt ich bekome 400 eur unterhalt und kindergeld fur dieze zwilinge 380 eur und jobcenter zahlt die mite und strom darf ich mit 2 kinder leben ganze monat mit 780 eur leben fur mich personlich kriege ich keine andere geld darf ich leben von geld was gehort aingentlich kindern wail fur mich job center nicht gibt kein cent.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lubica,

      ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Olga

    Hallo! Ich bin eine Alleinerziehende Mutter mit drei Kindern (2,5 Jahre, 13 und 15 Jahren) und beziehe Harz 4. In Januar wird mein kleinstes Kind 3 und hat schon ein Kindergartenplatz. Muss ich dann sofort arbeiten? Ist das zumutbar mit drei Kindern wo das kleinste noch nicht in der Schule ist? Meine Familie lebt in Russland und ich habe keine Unterstützun, bin ganz alleine mit den Kindern und richtig gestresst und gerade in der Psychologischen Behandlung.
    Was sagt das Gesetz im Land Niedersachsen?

  20. Laura

    Hallo,
    mein Mann und ich sind seid 1 Jahr verheiratet und haben uns vor kurzem getrennt, wohnen noch gemeinsam im Haus bis es verkauft ist und haben eine 8 Monate alte Tochter,welche nach dem Verkauf des Hauses bei mir bleibt. Da wir das Haus auch erst 1 Jahr haben und ein darlehen darauf läuft, werden wir froh sein wenn wir mit 0 da rauskommen.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Angelegenheit:
    Im Februar endet meine Elternzeit, danach würde ich halbtags bei meiner alten Arbeitsstelle arbeiten. Und würde nur 780 Eur verdienen das reicht natürlich vorne und hinten nicht. Mein Mann könnte nach ersten Einschätzungen bei der kostenlosen Familienrechtsberatung den Unterhalt zahlen, aber ob das für einen Kita Platz noch ausreicht, wissen wir nicht,da parallel noch ein größerer Kredit läuft. In der Familie gibt es leider auch niemanden der sich täglich 4 Stunden um meine Tochter kümmern kann, sodass ich arbeiten gehen kann. Bis auf das Elterngeld hab ich bis jetzt noch keine Sozialleistungen bezogen und würde es auch ungern, aber ich weiß nicht wie und wo ich deswegen nachfragen soll und vielleicht kann man es als kurzzeitige Notlösung ja doch in Erwägung ziehen. Da ich einen 0 8/15 Job habe würde ich gerne auch eine Umschulung machen, dass hatte ich ursprünglich auch vor. Doch jetzt weiß ich nicht wo und wie ich ansetzen soll um ehrlich zu sein.

  21. Steffi

    Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern (7 und 18) Mein ältester besucht seit Sommer eine Berufsbildungsmaßnahne und bekommt jeden Monat 380€ auf seinem Konto.
    Seit mein Sohn diese Maßnahme besucht wurde uns einiges an Hartz4 abgezogen,so das wir nun nur noch 150€ überwiesen bekommen (Miete wird direkt an den Vermieter ausgezahlt)
    Auf nachfrage sagte man mir, das das Einkommen meines Sohnes angerechnet wird. Aber sind 150€ Hartz4 für 3 Personen nicht zu wenig? Oder muss mein Sohn sich von seinem Geld nun selbst ernähren?

  22. Lina

    Hallo wie viele steht mir zu von jobcenter bin alleinerziehend Mama mit kinder ich bekomme nur von meine kleine Kinder unterhalt von den andern 4 nicht meine Kinder sind 8.Zwillinge 6 und 5 der kleine ist 3 Monate

  23. Derya

    Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von einen Jungen . Mein Sohn ist ein Autist & hat auch ein Pflege Grad & auch ein schwer behinderten Ausweis. Wir Wohnen seit 8 Jahren in meiner ersten eigne Wohnung. 48qm & 2 Zimmer nur! Jetzt ist meine Frage wie viel qm steht mir mit mein Sohn zu ? Ich würde mich auf einer 3 Zimmer wohnung freuen! Da er endlich auch mal sein eigenes Zimmer braucht! Danke schon mal in vorraus. 🙂

  24. folien

    Allein Erziehend zu sein ist sehr schwierig, Aber meine Tochter gibt mir die Kraft weiter zu machen. Bei uns bleibt kaum etwas übrig.

    Lg Mona

  25. Alois

    Hallo
    Ich habe eine Frage , ich wohne zusammen mit meiner mutter sie bekommt Hartz4 , insgesamt bekommen wir 591€ ich bin erst 16 , stimmt das alles so ??

  26. matuschek

    Hallo ,
    ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Söhnen im Alter von 15 und 9 7. Mein ältester Sohn hat nun seid kurzen regelmäßigen Kontakt zu seinen Vater und sie sehen sich auch regelmäßig . Somit fällt der unterhaltsvorschuss weg. Meine Frage: Da der Unterhaltsvorschuss vom älteres Sohn wegfällt weg fällt , wird mir dann beim hartz 4 auch der Mehrbedarf für alleinerziehend weg fallen ? liebe Grüße

  27. Meral G.

    Hallo meine Frau ist mit meiner Tochter von zu Hause weggegangen und Das Haus ist mit meiner Frau meine 2 Kinder Vater 1 von ihnen ist 11 Jahre alt Adam will nach Hause Ich will das Haus nicht verlassen ist kalt und das große Jobcenter zahlt nicht mehr als die Miete und Aufbau sagte, Haus geben, was kann ich in dieser Situation tun

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert