Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug für Alleinerziehende in Kürze
Ja. Ziehen Sie alleine ein Kind groß, haben Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Jobcenter.
Unserer Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch der Mehrbedarf je Kind ausfallen kann.
Inhalt
Der Regelsatz bei Hartz IV: Alleinerziehend Leistungen beantragen

Laut Statistik gab es im Jahr 2019 in Deutschland rund 2.600.000 Alleinerziehende in Deutschland. 88 % dieser sind weiblich, lediglich um die 12 % der Alleinerziehenden sind Väter, die sich allein um ihre Kinder kümmern.
Familienformen abseits des traditionellen Bildes von Mutter, Vater und Kind sind demnach seit langer Zeit keine Seltenheit mehr und nehmen einen großen Platz in der Gesellschaft ein.
Sind Sie alleinerziehend und beantragen Hartz IV, so können Sie einen Mehrbedarf geltend machen, der durch die höheren Kosten für die Erziehung eines oder mehrerer Kinder gerechtfertigt wird.
Aber wie hoch ist dieser Bedarf genau? Wie können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen? Alles zum Thema Hartz IV, wenn Sie alleinerziehend sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Abgesehen davon, ob ein Bezugsberechtigter alleinerziehend ist oder nicht, wird zunächst einmal der Regelsatz gezahlt. Dieser beträgt für Alleinerziehende 449 Euro. Zu diesem Regelbedarf, den zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter durch den Hartz-IV-Anspruch erhält, kommen die Kosten für die Unterkunft und Heizung hinzu, die je nach Wohnkosten unterschiedlich hoch ausfallen können.
Allerdings können mit diesem Regelsatz nicht alle laufenden Kosten gedeckt werden. Aus diesem Grund besteht bei ALG II, wenn Sie alleinerziehend sind, ein Recht auf Mehrbedarf, um die Versorgung der Kinder zu gewährleisten.
Alleinerziehenden-Zuschuss bei Hartz 4: Was wird gewährt?
Gesetzlich geregelt wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Absatz 3 besagt dazu:
Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen […].“

Entscheidend für die Höhe der Leistung, die bei Auszahlung von Hartz IV für alleinerziehende Mütter oder Väter erbracht wird, ist die Anzahl der Kinder.
Die folgende Übersicht soll zeigen, welchen Mehrbedarf Mütter und Väter erhalten, die Hartz IV beziehen und alleinerziehend sind:
- Empfang von Hartz IV und alleinerziehend mit 1 Kind unter sieben Jahren: Mehrbedarf in Höhe von 36 % des Regelbedarfs.
- Empfang von Hartz IV und alleinerziehend mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren: Mehrbedarf in Höhe von 36 % des Regelbedarfs.
Weiter gilt:
- Mehrbedarf in Höhe von 12 % des Regelbedarfs, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz ergibt als aus den beiden oben genannten Punkten. Der Mehrbedarf darf allerdings höchstens bei 60 % des Regelbedarfs liegen.
Aus diesen Vorschriften nach § 21 des SGB II ergibt sich für die unterschiedlichen Familienkonstellationen folgende Übersicht:
Anzahl der Kinder | Höhe des Mehrbedarfs |
---|---|
1 (unter sieben Jahren) | 36 % des Regelbedarfs |
1 (über sieben Jahren) | 12 % des Regelbedarfs |
2 (unter 16 Jahren) | 36 % des Regelbedarfs |
2 (über 16 Jahren) | 24 % des Regelbedarfs |
1 Kind unter 16 und 1 Kind über 16 Jahren | 24 % des Regelbedarfs |
3 Kinder | 36 % des Regelbedarfs |
4 Kinder | 48 % des Regelbedarfs |
5 Kinder | 60 % des Regelbedarfs |
Für jedes weitere Kind werden 12 % des Regelbedarfs als Mehrbedarf hinzugerechnet. Allerdings darf eine Summe von maximal 60 % des Regelbedarfs nicht übersteigen.
Hartz IV: Alleinerziehend mit Kind, ist das möglich?
Mit Hartz IV alleinerziehende Mutter – ob mit einem Kind oder mehreren Kindern – oder auch alleinerziehender Vater zu sein, ist nicht immer leicht. Denn das Geld, das den Familien zum Leben im Monat zur Verfügung steht, lässt keine großen Schritte zu. Aber was bekommt eine alleinerziehende Mutter bei Hartz IV genau, wenn sie ein Kind versorgen muss? Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:
Beispiel 1: Susanne ist alleinerziehend. Ihre Tochter Klara ist sechs Jahre alt. Der Regelbedarf für Susanne beträgt im Monat 449 Euro. Für ihre Tochter erhält sie zusätzlich 36 % des Regelbedarfs – also 161,64 Euro – als Mehrbedarf ausgezahlt, das entspricht einer monatlichen Gesamtsumme von 610,64 Euro. Zusätzlich wird der Regelbedarf für Klara gezahlt. Dieser beträgt 311 Euro. Den beiden stehen also monatlich 921,64 Euro und die Kosten für die Unterkunft und Heizung zur Verfügung.
Weitere Kosten für Kinder

Viele Betroffene stellen sich die Frage: „Ich bin alleinerziehend und beziehe Hartz IV, was steht mir nun zu?“ Neben dem Regel- bzw. Mehrbedarf, den auch Kinder durch Hartz IV erhalten, werden auch andere Kosten auf Antrag übernommen.
Dazu gehören beispielsweise eine Erstausstattung bei einer Schwangerschaft oder die nach § 28 des SGB II möglichen Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
Letztere beinhalten beispielsweise die Kosten für Schulausflüge oder eine Klassenfahrt über mehrere Tage, falls das berechtigte Kind das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht hat und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht.
Auch eine Mittagsverpflegung, Freizeitaktivitäten, Förderkurse oder der persönliche Schulbedarf in Form von Heften, Stiften oder einem Schulranzen werden in einem gewissen Rahmen erstattet. Diese Leistungen, die bei Hartz IV von alleinerziehend lebenden Elternteilen beantragt werden können, stellen eine weitere Entlastung dar.
Alleinerziehend mit Kind zur Pflege: Hartz 4
Auch dann, wenn Sie alleinerziehend sind, das Jobcenter Ihnen Hartz IV zahlt, das Kind allerdings nicht Ihr eigenes, sondern ein Pflegekind ist, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen.
Denn es kommt nicht darauf an, ob Sie auch die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater des Kindes sind, sondern nur auf die Tatsache, dass dieses von Ihnen ausreichend verpflegt wird. Allerdings steht dem Pflegekind kein Regelbedarf zu, da bereits andere Sozialleistungen für das Kind gezahlt werden (z. B. Pflegegeld).
Angewiesen auf Hartz 4 und alleinerziehend mit einem Kind: Welche Wohnung ist annehmbar?

Aber gibt es auch Vorschriften bezüglich der Miete bei Hartz IV? Sind Sie alleinerziehend mit 1 Kind oder auch mehreren Kindern, so werden neben dem Regel- und Mehrbedarf ebenfalls die Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt.
Allerdings ist es nicht egal, welche Größe diese Wohnung hat, denn sie muss angemessen sein. Überschreitet die Wohnung eine bestimmte Quadratmeterzahl, so kann es sein, dass das Jobcenter Sie auffordert, sich eine neue Unterkunft zu suchen oder den Differenzbetrag zum aktuellen Mietspiegel selbst zu zahlen.
Aber wann ist das der Fall? Genaue Angaben zur Größe einer Wohnung gibt es nicht, allerdings gibt es geschätzte Werte, die sich für zwei Personen auf etwa 60 m² belaufen.
Ob beim Empfang von Arbeitslosengeld für eine alleinerziehende Mutter oder einen Vater ein Wohnflächenmehrbedarf gestattet wird, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gesetzlich geregelt ist ein Flächenmehrbedarf für Alleinerziehende nicht, allerdings wird er in gewissen Fällen gewährt.
ALG II und alleinerziehend: Getrennt bei Hartz IV
Aber was gilt, wenn sich die Eltern des Kindes das Sorgerecht teilen? Wer erhält dann das Geld für das Kind? In der Regel hat das Sorgerecht nichts mit dem Anspruch auf Mehrbedarf als Alleinerziehender zu tun. Denn nur dann, wenn beide Elternteile zusammen wohnen und entsprechend eine Bedarfsgemeinschaft bilden, entfällt der Anspruch auf einen Mehrbedarf seitens eines Elternteils.
Normalerweise erhält der Elternteil, der sich vorrangig um das Kind kümmert, den Alleinerziehenden-Mehrbedarf an ALG II vom Jobcenter. Eine alleinerziehende Mutter oder ein Vater hat auf jeden Fall einen Anspruch darauf, diese Zahlung auch bei gemeinsamem Sorgerecht zu erhalten.
Alleinerziehend arbeiten trotz Hartz IV

Nicht nur Alleinerziehende wünschen sich, irgendwann nicht mehr auf die Sozialleistungen angewiesen zu sein. Aus diesem Grund ist es den Bezugsberechtigten oft sehr wichtig, auch weiterhin zumindest mit einem Bein im Job zu bleiben. Allerdings ist das Arbeiten mit einem Kind nicht immer möglich und oft mit einigen Schwierigkeiten verbunden.
Besonders dann, wenn das Kind oder die Kinder des Leistungsberechtigten noch sehr klein sind, muss zuerst für die Betreuung gesorgt werden. Aber wird dazu von Hartz IV eine ergänzende Leistung gezahlt, um die Versorgung gewährleisten zu können? Alleinerziehende Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen.
Dieses Geld dient dazu, Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr selbst betreuen und nicht in eine Kindertagesstätte oder ähnliches geben, finanziell zu unterstützen. Bezieht ein Elternteil, das alleinerziehend ist, Hartz IV, so wird das Betreuungsgeld allerdings angerechnet. Das liegt daran, dass das Betreuungsgeld der Sozialleistung durch Hartz IV vorrangig ist.
Bezüglich der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bzw. der Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit besagt § 10 des SGB II, dass die Erziehung eines Kindes dadurch nicht gefährdet sein darf. Ist das Kind allerdings noch keine drei Jahre alt, so wird die Erziehung normalerweise nicht negativ beeinflusst, wenn es in einer Kindertagesstätte oder ähnlichen Kinderbetreuungsangeboten unterkommt. Sind Eltern erwerbstätig, so soll diesen beim Bezug von Hartz IV vorrangig ein Betreuungsplatz zugeteilt werden.
Die Frage: „Hartz IV – was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?“ kann also nicht pauschal beantwortet werden und bemisst sich immer an individuellen Umständen. Fakt ist allerdings, dass auch alleinerziehende Eltern durch viele Zuschüsse des ALG II finanziell unterstützt werden können. Welche Alleinerziehenden-Leistungen Ihnen genau zustehen, können Sie auch mit Ihrem Sachbearbeiter besprechen.
Hallo meine Frau ist mit meiner Tochter von zu Hause weggegangen und Das Haus ist mit meiner Frau meine 2 Kinder Vater 1 von ihnen ist 11 Jahre alt Adam will nach Hause Ich will das Haus nicht verlassen ist kalt und das große Jobcenter zahlt nicht mehr als die Miete und Aufbau sagte, Haus geben, was kann ich in dieser Situation tun
Hallo ,
ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Söhnen im Alter von 15 und 9 7. Mein ältester Sohn hat nun seid kurzen regelmäßigen Kontakt zu seinen Vater und sie sehen sich auch regelmäßig . Somit fällt der unterhaltsvorschuss weg. Meine Frage: Da der Unterhaltsvorschuss vom älteres Sohn wegfällt weg fällt , wird mir dann beim hartz 4 auch der Mehrbedarf für alleinerziehend weg fallen ? liebe Grüße