Kurze Zusammenfassung: Falsche Berechnung des Hartz-4-Bescheids
Wurde der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, können Betroffene ein Widerspruchsverfahren einleiten. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ist unter Umständen eine Klage sinnvoll.
Eine Rückerstattung von fälschlicherweise gezahltem Hartz 4 ist nur zulässig, wenn der Fehler durch den Empfänger leicht hätte bemerkt werden können.
Wurde Hartz 4 dagegen falsch berechnet und zu wenig Geld ausgezahlt, so muss das Jobcenter den ausstehenden Betrag meist nachzahlen.
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Hartz-4-Bescheid falsch berechnet: Was tun?

Im Hartz-4-Bescheid informiert das Jobcenter den Empfänger über die ausstehenden Leistungen oder auch über Änderungen derselben. Doch manchmal wird das Arbeitslosengeld (ALG) falsch berechnet. Gerade dann, wenn zu wenig Hartz 4 ausgezahlt werden soll, ist das für viele Leistungsbezieher unverständlich. Welche Gegenmaßnahmen sind sinnvoll?

Vor allem sollten Leistungsempfänger Ruhe bewahren. Fehler des Jobcenters kommen vor, doch es gibt Möglichkeiten, dies korrigieren zu lassen. Wer zu wenig Hartz 4 ausgezahlt bekommen soll, erfährt die genaue Höhe meist durch einen entsprechenden Bescheid. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Betroffene Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch aufgrund eines Hartz-4-Bescheids, der falsch berechnet wurde, kann persönlich beim Jobcenter zu Protokoll gegeben werden oder aber schriftlich per Post erfolgen. Dies zwingt das Jobcenter, die Berechnung erneut zu prüfen.
Im Zweifel: Klage einreichen
Ist das Jobcenter jedoch weiterhin der Meinung, dass der Hartz-4-Bescheid nicht falsch berechnet wurde und hält somit an der ursprünglich geplanten Auszahlung fest, haben Betroffene die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, möglicherweise auch mit einstweiligem Rechtsschutz.
Rückzahlung und Nachzahlung: Was ist zulässig?

Wenn das Jobcenter den Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, ist eine Rückzahlung nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leistungsempfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können.
Ist dies nicht der Fall, ist eine Erstattung vom zu viel gezahlten Geld in der Regel unzulässig, wie etwa das Sozialgericht Dortmund entschied (AZ: S 28 AS 228/08).
Wurde dagegen im Hartz-4-Bescheid zu wenig Anspruch berechnet und das Jobcenter gibt dem Widerspruch statt bzw. die Klage ist erfolgreich, so erfolgt in der Regel auch eine Nachzahlung der fehlenden Beträge durch das Jobcenter.
Denn wenn der Leistungsträger den Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, steht die Nachzahlung dem Empfänger von Rechts wegen nichtsdestotrotz zu.
Das Jobcenter Wuppertal ist schlimm.
Alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Mit Eingangsstempel. Für die Kosten der Unterkunft wird nicht gezahlt. Nur der Regelsatz 502,00€ wird gezahlt. Miete seit 2 Januar 023
835,00 € wegen erhöhte Energie Versorgung zu leisten. Gaszentralheizung Fußboden 15 Mietparteien. Aufgeschlüsselt. Alles eingereicht. Widerspruch, Überprüfungsantrag eingereicht. Nichts passiert bei denen.
Was kann man noch machen.