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Aktuelle Seite: Startseite / Job bei Bezug von Hartz 4: Gilt für Fahrtkosten eine Kilometerpauschale?

Job bei Bezug von Hartz 4: Gilt für Fahrtkosten eine Kilometerpauschale?

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ALG-2-Empfänger dürfen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ohne ihren Anspruch zu verlieren. Außerdem können erwerbstätige Menschen, deren Lohn nicht ausreicht, um die alltäglichen Kosten zu tragen, aufstockendes Hartz 4 erhalten. Wie verhält es sich jedoch mit den Fahrkosten? Bekommen Hartz-4-Empfänger Kilometergeld?

Das Wichtigste zur Kilometerpauschale bei Hartz-4-Bezug kurz und knapp zusammengefasst

Was ist die Kilometerpauschale für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können eine Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit erhalten, wenn sie diesen mit dem Auto zurücklegen. Sie wird zusätzlich zu den Hartz-4-Leitungen gewährt.

Wie hoch ist die Pauschale?

Arbeiten Sie beim Bezug von Hartz 4, ist für Fahrtkosten eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,20 Euro festgelegt.

Wie wirkt sich die Kilometerpauschale auf mein Einkommen aus?

Laut § 6 Abs. 1 S. 5 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II ist die Summe als Pauschbetrag vom Einkommen abzusetzen.

Profitieren Sie beim Bezug von Hartz 4 von einer Fahrtkostenerstattung?
Profitieren Sie beim Bezug von Hartz 4 von einer Fahrtkostenerstattung?

Inhalt

  • Was müssen Empfänger von Hartz 4 bezüglich der Kilometerpauschale wissen?
  • Wie verhält es sich, wenn Hartz-4-Empfänger eine Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber erhalten?

Was müssen Empfänger von Hartz 4 bezüglich der Kilometerpauschale wissen?

Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende – gemeinhin Hartz 4 genannt – ist es, dass Arbeitslose schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Häufig ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung der erste Schritt zurück in die Vollbeschäftigung.

Häufig muss jedoch der private Pkw genutzt werden, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Hierfür fallen Kosten an. Gerade bei einem niedrigen Einkommen kann dies eine große Belastung darstellen. Aus diesem Grund erhalten Bezieher von Hartz 4 für die Fahrtkosten eine sogenannte Kilometerpauschale, die zusätzlich zu den ALG-2-Leistungen ausgezahlt wird.

Gesetzliche Grundlage für das Kilometergeld bei Hartz-4-Bezug ist die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II. § 6 Abs. 1 S. 5 ist zu entnehmen, dass

Hartz 4: Fahrtkosten werden als Kilometerpauschale von 20 Cent übernommen.
Hartz 4: Fahrtkosten werden als Kilometerpauschale von 20 Cent übernommen.

von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung

als Pauschbetrag abzusetzen ist.

Das bedeutet also, dass Hartz-4-Empfänger für Fahrtkosten eine Kilometerpauschale von 20 Cent erhalten. Kann nachgewiesen werden, dass höhere Kosten entstehen, werden auch diese vom Jobcenter übernommen.

Kann das Jobcenter jedoch nachweisen, dass die Kosten in einem unangemessenen Rahmen liegen und der Betroffene den Weg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen könnte, gibt es keine Kilometerpauschale für den Hartz-4-Empfänger. Er erhält dann nur die Summe, die ihm bei Benutzung von Bus oder Bahn zustände.

Sie können den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen? Auch dann werden meist die Fahrtkosten erstattet. In der Regel geht das Jobcenter dabei von der niedrigsten Preisklasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels aus.

Wie verhält es sich, wenn Hartz-4-Empfänger eine Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber erhalten?

Die Kilometerpauschale unterstützt Hartz-4-Empfänger, die einer Beschäftigung nachgehen.
Die Kilometerpauschale unterstützt Hartz-4-Empfänger, die einer Beschäftigung nachgehen.

Ein Sonderfall besteht, wenn der Arbeitgeber für den Hartz-4-Empfänger die Fahrtkosten als Kilometerpauschale bezahlt. Vor dem Sozialgericht Detmold hatte eine ALG-2-Aufstockerin geklagt. Die Kosten, die für die Fahrten mit ihrem privaten Pkw anfielen, wurden von ihrem Arbeitgeber übernommen.

Dieses Geld wurde vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Das Gericht urteilte, dass dies zu Unrecht geschah. Da es kein pauschales Kilometergeld für die Hartz-4-Empfängerin gab, sondern nur die tatsächlichen Fahrtkosten bezahlt wurden, dürfe keine Anrechnung stattfinden.

Bildnachweise: istockphoto.com/© plusphoto, istockphoto.com/© mihitiander, fotolia.com/© maho

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Helmut meint

    15. August 2017 um 13:14

    Guten Tag,

    ich habe heute einen negativen Bescheid erhalten. Die Wegstreckenentschädigung würde nur dann gewährt, wenn das Arbeitsentgelt aus meinen Minijob mehr als 400 Euro beträgt.
    Ist das richtig? Ferne verweisen sie auf das Mobilticket, mit welchem ich mit jeden Bus etc. in das gesamte StädteRegion Aachen Gebiet fahren könnte für 32 Euro.
    Wie ist die Rechtslage?
    schönen Gruß

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. August 2017 um 10:45

      Hallo Helmut,

      das scheint legitim, da in § 11b Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) steht: „Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht […]“ Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Heinz meint

    18. August 2017 um 6:47

    Ich bekomme Hartz 4 und bin nebenbei selbständig, und Arbeite nebenbei als Hausmeisterservice (Gartenarbeit) und bekomme von der Arge Arbeitsamt nur 0,10 cent pro kilometer. wenn ich das Grünzeug weg Fahre, oder bei ein Kunden Fahre und Arbeite, kann ich von der Arge mehr Kilometer Geld Verlangen,und wie mache ich das,das ich mehr Kilometer Geld bekomme.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. August 2017 um 10:39

      Hallo Heinz,

      das Jobcenter hat auch beim Kilometergeld klare Richtlinien, an die es sich halten muss. Haben Sie Zweifel daran, ob Ihnen mehr zusteht, wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Peggy meint

    20. September 2017 um 19:11

    Hallo, wie verhält es sich mit der Berechnung der Fahrtkosten. Werden die auch begrenzt? Ich beziehe aufstockend hartz4 und wohne noch nicht mit meinem Freund zusammen. Wenn wir dann zusammen ziehen, wie ist die Berechnung. Er fährt einfache Strecke 85km am Tag.

    Lg Peggy

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Oktober 2017 um 11:23

      Hallo Peggy,

      grundsätzlich erstattet das Jobcenter maximal 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Wird die Strecke allerdings als nicht angemessen eingestuft, bekommen Sie das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Birgit meint

    21. Oktober 2017 um 23:15

    Hallo. Mein Sohn macht auf Verlangen des Jobcenters ein Bvb. Dort musste er einen BAB Antrag stellen wegen der Fahrtkosten. Er fährt mit dem Pkw zu der Einrichtung wo die Maßnahme läuft.BAB wurde von der Agentur für Arbeit bewilligt.
    Das Jobcenter akzeptiert die von der Agentur für Arbeit bewilligten Fahrtkosten nicht mit der Begründung Fahrtkostenerstattung gäbe es nur wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Die Fahrtkostenerstattung wird somit als Einkommen gesehen und verrechnet. Ist das rechtens ?
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      23. Oktober 2017 um 8:51

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Anolf B. meint

    25. Oktober 2017 um 13:06

    Hallo
    Ich beginne in Kürze einen Job auf 450 Euro Basis.Ich habe Angefragt ob ich Fahrtkosten erstattet bekommen.Dieses würde Abgelehnt mit der Begründung das der Job nicht sozialpflichtige ist und somit nicht gezahlt wird.Ist das so rechtens.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      6. November 2017 um 7:54

      Hallo Anolf,

      Sie können die Sachlage von einem Anwalt überprüfen lassen und ggf. einen Widerspruch einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Michael meint

    27. November 2017 um 11:32

    Guten tag, ich war zum Zwecke einer arbeitsaufnahme auf einer Schulung 312km von zuhause entfernt die Schulung ging von 7.30uhr bis 17.00 Uhr, ich reiste einen Tag vorher an. Habe einen Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt Jobcenter will nur Kosten für 312 km übernehmen obwohl ich fast 400 km gefahren bin wegen Stau auf hin und Rückfahrt, außerdem möchten sie die Kosten für das Hotel nur am Vortag übernehmen sie schreiben meine wäre ja gefahren und dann wäre es ihr zuzumuten auch um 17.00 Uhr noch Bach Hause zu fahren. Meine Frage müssen die nur die kürzeste Strecke bezahlen obwohl ich soviel mehr gefahren bin und brauchen sie auch nur für einen Tag das Hotel bezahlen? Wobei mir anfangs gesagt wurde es wird nur der erste Tag übernommen da wusste ich aber noch nicht das die Schulung solange dauert aber weil sie sagten es wird nur ein Tag übernommen habe ich keine hotelrechnung vom zweiten Tag. Was müssen sie bezahlen und gibt es Urteile zum nachlesen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      4. Dezember 2017 um 7:25

      Hallo Michael,

      grundsätzlich muss im Vorfeld mit dem Jobcenter abgesprochen werden, welche Kosten übernommen werden. Fahrtkosten werden in der Regel nur für die reguläre Strecke hin und zurück übernommen. Ohne Hotelrechnung vom zweiten Tag wird es zudem schwierig, die Kosten vom Jobcenter wieder zu bekommen. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Jasmin meint

    29. November 2017 um 23:36

    Gibt es ein Maximalwert für die Fahrkosten Erstattung, fahre nämlich 160 km täglich für ein gewissen Zeitraum?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      4. Dezember 2017 um 7:27

      Hallo Jasmin,

      dazu ist uns nichts bekannt. Grundsätzlich sollte die Dauer und die Höhe der Zahlung allerdings immer mit dem Jobcenter abgesprochen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Meli meint

    21. Dezember 2017 um 10:25

    Nach dem Studium habe ich mich arbeitslos gemeldet. Ich bekomme aktuell für zwei Monate Arbeitslosengeld 2. danach trete ich einen Vollzeitjob an.
    Habe ich Anspruch auf eine fahrtpauschale ?
    Fahre täglich mit dem Auto 30km hin und 30km zurück. Kommt es aufs Gehalt an ob nun Fahrtkosten für eine gewisse Zeit erstattet werden ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. Januar 2018 um 15:17

      Hallo Meli,

      grundsätzlich können die Fahrtkosten vom Jobcenter erstattet werden. Diesbezüglich sollten Sie einen Antrag stellen und sich an Ihren Sachbearbeiter wenden. An ein bestimmtes Gehalt ist die Fahrtkostenerstattung nicht gebunden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Ried meint

    23. Januar 2018 um 21:36

    Korinthenkackerei?
    Ein*e Fallmanager*in interpretiert bei der Beantragung von Fahrtkosten die Angabe „kürzeste Straßenverbindung“ derart genau, dass nur die einfache Wegstrecke der Hinfahrt auch für die Berechnung der Rückfahrt herangezogen werden sollte, wenn diese lt. ‚google-maps‘ (warum auch immer) kürzer ist, als die Rückfahrt. Sogar, wenn es sich hierbei um die selbe Wegstrecke handelt und es auch nur eine einzige Wegverbindung gibt.
    Im Klartext:
    Die schnellste ist in dem Beispiel gleichzeitig die kürzeste Strecke.
    Strecke A-B (Hinfahrt) ist aber z.B. um 200 m (=0,2 km) kürzer, als die Strecke B-A (Rückfahrt).
    (Kann man selbst mal testen, indem man bei ‚google-maps‘ die Reihenfolge zwischen Start (A) und Ziel (B) durch die Pfeile vertauscht. Es ist schon interessant. Fallmanager*innen scheinen viel langweilige Arbeitszeit für solche Details übrig zu haben.)
    Jaha. Da wiehert der Amtsschimmel?
    Ich kann es mir nur so erklären, dass in dem Beispiel die drei Kreisel auf der Wegstrecke Schuld sind, oder …? Bei der Hinfahrt legt man nämlich drei mal 1/4-Kreis und bei der Rückfahrt 3x einen Drei-Viertel-Kreis zurück.
    Muss ich nun im Kreisel links abbiegen, da ja nur die tatsächlich zurückgelegte Strecke bezahlt wird? 😉
    Wie sollte das Ihrer Meinung nach prinzipiell behandelt werden?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      31. Januar 2018 um 7:32

      Hallo Ried,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Grundsätzlich können Sie allerdings einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. Yazem meint

    25. Januar 2018 um 15:57

    Hallo ich habe eine Frage, ich bekomme aufstockende Leistung vom Jobcenter. Meine Arbeitgeber zahlt mir meine Monatskarte bei Vorlage der Karte. Nun auf dem Gehaltsabrechnung steht mein Brutto 1000 Euro plus Die 65,80 Fahrkarten Geld in der gesamt Summe steht dann natürlich Brutto 1065,80 kann das Jobcenter mir das Fahrkarten Geld als Einkommen anrechnen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      31. Januar 2018 um 7:35

      Hallo Yazem,

      Fahrtkosten dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Tanja meint

    12. Februar 2018 um 19:59

    Hallo,
    habe da gerade etwas ärger.
    mache eine umschulung, bekomme Hartz 4 und habe einen kleinen nebenerwerb. zur praktikumsstelle gibt es nur eine öffentliche strasse, aber laut maps, wird ein kürzerer weg angezet(ist aber kein öffentlicher weg geschweige den strassendienst etc.) nun möchte ich widerspruch einlegen, da der kurze weg eine echte zumutung st.
    sind alle wege bei der berechnung erlaubt? oder dürfen nur öffentliche kurze wege berechnet werden?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. Februar 2018 um 9:58

      Hallo Tanja,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. Maike meint

    14. Februar 2018 um 12:01

    Guten Tag,

    wo finde ich den Antrag für die Fahrtkosten?

    Danke!

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. Februar 2018 um 10:02

      Hallo Maike,

      diesen können Sie sich im örtlichen Jobcenter besorgen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  13. Rigo-E meint

    27. April 2018 um 12:52

    Hallo, ich beziehe aufstockend ALG2 und verdiene über 450€ Netto. Nun benutze ich meinen PKW für den Weg zur Arbeit, das Jobcenter berechnet mir aber nur die einfache Wegstrecke also bei 60km am Tag bekomme ich 0,20€ für 30km da dies laut Jobcenter die einfache Strecke ist. Nur fahren tu ich halt auch den Rückweg. Bei der Rechnung habe ich satte 0,10€/ gefahrenen Km das reicht noch nicht einmal für den Benzin. einfache Rechnung 9 Liter auf 100Km bei derzeit 1,429€/l (aktueller Preis ARAL) sind 12,95€ für 100km das bedeutet 0,129€/Km. Dazu kommt das ich mit einem sparsameren Diesel nicht in die Stadt darf (unter Umständen) ein Dieselfahrzeug welches dennoch darf kann och mir nicht leisten und darf ich laut Amt auch nicht haben, da es den Höchstwert überschreitet. Also Benziner, der verbraucht halt mehr und Benzin kostet auch mehr nur kann man nicht für 0,10€/Km fahren außer man kauft einen Neuwagen mit extrem wenig Verbrauch. Selber Punkt ersten kann ich mir das nicht leisten und zweitens darf ich es nicht haben. Somit verbrauche ich im Durchschnitt 0,129€/Km ohne Wartung und Reparaturen. Ist diese Vorgehensweise des Amtes richtig oder müssen die mir 0,20€/Km für jeden gefahrenen und nachgewiesenen Km zahlen.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2018 um 10:09

      Hallo Rigo,

      der Pauschalbetrag ist in § 6 Abs. 1, Satz 5 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen festgelegt.

      Hier wird von 20 Cent je Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung gesprochen. Die Straßenverbindung wird hier nicht mit zwei multipliziert, sondern gilt in der Regel einfach.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Kerstin meint

        29. Mai 2018 um 14:52

        Hallo zusammen,
        also darf ich davon ausgehen, dass Hin- UND Rückfahrt erstattet werden müssen?
        Finde darüber leider keine konkreten Aussagen in den Foren.. nur eben diese Verordnung.
        Wir haben nämlich genau das gleiche Problem mit den Kilometern und ich kann aus der Verordnung einfach nichts herauslesen was darauf hindeuten soll, dass nur 1 Wegstrecke übernommen wird und diese auch nur gemeint ist.
        Insofern stimmte bei uns gerade der Grundfreibetrag hinten und vorne nicht:
        Bei 61 km täglich und 19 Arbeitstagen im Monat (also beide Strecken, Vollzeit) und Kfz-Versicherung sollen wir gerade mal 211 Euro erstattet bekommen! 😛
        soll man etwa in der firma auch noch übernachten? :))))

        Antworten
        • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

          11. Juni 2018 um 9:23

          Hallo Kerstin,

          in der Regel wird davon ausgegangen, dass es sich um die einfache Strecke handelt. „0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung“ heißt es im Gesetzestext. Von einer doppelten Straßenverbindung ist hier nicht die Rede.

          Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          Antworten
  14. Barbara meint

    13. Juni 2018 um 19:19

    Hallo, ich bin Aufstocker und darf aus gesundheitlichen Gründen nur 15 std pro Woche arbeiten. Ich bin Teilzeit im sozialen Dienst beschäftigt und verdiene Brutto 820 Euro. Meine Arbeit ist nicht im gleichen Ort und ich verfahre ca 400 km pro Monat. Ich versorge ältere Menschen und fahre von Familie A zu Familie B. Diese km werden in mein Fahrtenbuch eingetragen und quartalsmäßig vom Arbeitgeber 0,30 pro km bezahlt. Meine Sachbearbeiterin wollte eine genaue Auflistung von meinen Fahrten haben, die ich ihr auch gegeben habe. Meine Fahrtkosten hat sie, als Einkommen angerechnet und Fahrtkosten von ihr wurden auch nicht erstattet. Ist das rechtens? Wenn nicht und ich nehme mir einen Anwalt, kann diese Person mir doch das Leben zur Hölle machen!?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Juni 2018 um 10:58

      Hallo Barbara,

      Sie haben immer die Möglichkeit sich einen Anwalt zu suchen. Bevor dieser rechtliche Schritte einleitet und somit „böses Blut“ zwischen Ihnen und Ihrer Sachbearbeiterin entsteht, kann er Sie auch erst einmal über Ihre Rechte und Ansprüche aufklären und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzählen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Paulchen meint

      13. August 2019 um 11:29

      Hallo Barbara,

      an Deiner Stelle würde ich Rechnungen des Wagens (Benzin / Reparaturen / Versicherungen etc) als Ausgaben gegenrechnen. Da Dir von Deinem Zuverdienst ein gewisser Teil angerechnet wird, kannst Du diese Kosten als tatsächliche Kosten gegenrechnen. Das heißt ggf. wenn die Kosten höher sind als die Entschädigung sinkt der anzurechnende Anteil Deines Verdienstes.

      Antworten
  15. Martin meint

    13. Juni 2018 um 19:26

    Hallo, ab welcher Summe unter € 450 kann man Fahrtkosten (km-Geld) beantragen. Mein Verdienst schwankt immer zwischen € 250 und 400.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Juni 2018 um 10:13

      Hallo Martin,

      in der Regel werden Fahrtkosten übernommen, wenn dadurch die Chancen von Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dass Ihr Sohn beim Jobcenter oder Arbeitsamt mit einem Antrag Erfolg hat, ist daher nicht sicher. Die genauen Chancen vermögen wir aber nicht einzuschätzen. In der Regel gilt: Ein Versuch kann nicht schaden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  16. Ilona A. meint

    29. Juni 2018 um 13:52

    Ich fahre für die Firma 199,4 km die Woche da meine Objekte die ich anfahren muss in verschiedenen Stadtteilen liegen. Das Jobcenter lehnte meinen Antrag auf Kilometerpauschale ab. Ein Anwalt riet mir in Wiederspruch zu gehen habe auch ich Aussichten auf Erfolg diese Kilometerpauschale zu bekommen ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. Juli 2018 um 10:40

      Hallo Ilona,

      diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Auch wir hätten Ihnen in diesem Fall geraten, einen Widerspruch einzulegen. Nun sollten Sie auf einen erneuten Bescheid warten und sich danach gegebenenfalls wieder an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  17. Richard meint

    18. September 2018 um 22:54

    Ich habe einen 450€, Job bei Harz 4 und monatlich 60€, Fahrtkosten bekomme ich die erstatten??

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:16

      Hallo Richard,

      liegen die Kosten in einem angemessenen Rahmen gemäß § 6 Abs. 1 S. 5 SGB II, dann können diese erstattet werden. Wenden Sie sich dazu an Ihr Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  18. Sanny meint

    20. September 2018 um 11:41

    Hallo, ich bin Aufstocker auf grund einer Umschulung, die bis Juni 2020 geht. Ich erhalte aufstockendes ALG II 60,00 € (lebe in einer BG) auf mein Übergangsgeld. Von der Deutschen Rentenversicherung erhalte ich Fahrtkostenerstattungen, rückwirkend auf den Vormonat auf Antrag, bei voller Anwesenheit werden mir 18 Tage mit insg. 530,00 € erstattet, die variieren, je nach dem ob Ferien sind, Krankheit, Praktikum usw.
    Meine Frage ist, ob das Jobcenter die Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen darf.
    MfG und vielen Dank vorab

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:40

      Hallo Sanny,

      Fahrtkostenerstattung ist eine Leistung nach SGB II und wird laut § 11a SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  19. Andrea W. meint

    26. September 2018 um 19:59

    Hallo liebes Team , wie hoch ist die Kilometer pauschale bei der Familienzusammenführung ? Und darf das Jc den Übergabe Ort bestimmen ? Der Vater wohnt 375 km weit weg und wir haben entweder bei seiner Mutter , der Oma oder in Koblenz Übergabe . Es kommt auch vor , das wir uns auf halber Strecke treffen oder ich die Kinder ganz zu ihm fahre . Dürfen jedoch nur noch Koblenz angeben . Also hin und zurück und beim abholen erneut hin und zurück . Bekommen jedoch nur einen Weg berechnet . Sollen wir zwei Tage am Parkplatz stehen bleiben , oder zurück hexen ? Verstehen deren Rechnung nicht … Danke für eine Antwort glg Andrea

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:35

      Hallo Andrea,

      es ist gängige Praxis, dass nur eine Strecke bezahlt wird. Die Kilometerspauschale ist in der Regel so ausgelegt, dass sie dennoch ausreichen sollte.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  20. Samuell M. meint

    25. Oktober 2018 um 23:08

    Ich habe heute folgenden Auskunft vom Jobcenter Landkreis Kassel bekommen:

    Bei Minijobs werden keinerlei Fahrtkosten anerkannt!

    Schreibe dann jetzt bei meinen Bewerbungen auf Minijobs immer:
    Dienstwagen muss gestellt werden!

    Antworten
  21. Sonja meint

    29. November 2018 um 11:27

    Alleinerziehnd. ich habe monatlich 147 Euro Fahrtkosten und habe ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro. Netto 795 Euro. Es wurde ein Freibetrag von 280 Euro ausgerechnet. Sind darin die Fahrkosten enthalten, oder müssen die extra berechnet werden.

    Antworten
  22. Guido meint

    7. Dezember 2018 um 20:30

    Hallo,
    ich bin im ALG2 Bezug und nebenher als Kleingewerbetreibender noch selbstständig tätig. Ich berechne den Kunden meine Leistung + das aufgewendete Material + ( extra ausgewiesen ) meine Fahrtkostenerstattung mit 0,30€ je gefahrener Kilometer hin und zurück. Also An- und Abfahrt. Das Amt hat mir nun wie es scheint mein Kilometergeld auf die 0,20€ gekürzt obwohl es ausdrücklich als „Fahrtkostenerstattung Kunde“ ausgewiesen ist. Ist das rechtens ?

    Grüße Guido

    Antworten
  23. Madeleine meint

    21. Januar 2019 um 16:49

    Hallo ich habe einen Mini Job,bis 450 Euro,fahre ab und zu mal weitere Strecken,bekomme dafür Fahrgeld von meiner Firma,warum wird es beim Jobcenter mit angerechnet ? LG Madeleine

    Antworten
  24. P., Krista meint

    8. Juli 2019 um 13:34

    Hallo, ich werde ab Oktober eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle antreten. Fahrtkosten sollen übernommen werden allerdings für maximal drei Monate. Es handelt sich um eine Entfernung von 20 km einfach. Ich hätte ca. 150,00 € Spritkosten. Da lohnt sich das Arbeiten fast nicht mehr.
    Ich würde gerne wissen wie viel es pro km gibt und ob das mit der Zeitbegrenzung stimmt.

    Antworten
  25. Frank meint

    14. August 2019 um 14:58

    Hallo.
    Ich habe eine Frage.:

    Ich bin im Bundesfreiwilligendienst.
    Von meinem „Taschengeld“ werden 200,00€ nicht angerechnet.
    Allerdings wurde vom JC eine Fahrkostenerstattung (monatlich 98,00€ Buskarte) abgelehnt.
    Die Erklärung: – Sie erhalten den höheren Freibetrag und da sind die Fahrkosten enthalten.
    Da stellt sich für mich die Frage der Sinnhaftigkeit!

    Antworten
    • Pierre meint

      16. Dezember 2019 um 14:36

      Ab Januar bis Dezember 2020 habe ich eine Anstellung beim Bundesfreiwilligendienst. Wöchentlich 27 Std.- bei 310,00€. Ich erhalte Harz 4 und 110,00 € werden mit den Bezügen von Harz 4 verrechnet. 200,00 € darf ich als sogenanntes freies Taschengeld behalten.

      Für den Einsatzort des Bfd habe ich Fahrgeldrückerstattung beantrag. Monatliche S-Bahnkarte 92,00 €. Diese Fahrgeldrückerstattung wird mir nicht gewährt mit den Hinweis, das dafür die 200,00 € genutzt werden müssen.
      Also habe ich für einen Monat arbeiten reine 108,00 € mehr zur Verfügung.
      Meine Frage
      Zusätzliche Fahrkosten sind kein anrechnungsfähiges Einkommen also müssten die Fahrkosten vom Jobcenter beglichen werden.
      Ist das falsch.

      Antworten
  26. F.Z. meint

    24. Oktober 2019 um 8:26

    Hallo,

    hätte da mal in Bezug auf das Jobcenter/Pendlerkosten grundlegende Fragen. Ich beschreibe Ihnen kurz die letzten 180Tage (6Monate) mit aufstockenden ALGII und einer Teilzeitbeschäftigung.

    31.01. wurde ich vom Jobcenter eingestuft, netto eine Grundsicherung von 574,00€. Davon gingen aber monatlich schon 300,00€ Miet- und Verpflegungskosten weg.

    Ich suchte mir rasch eine neue Arbeitsstelle in der Gastronomie/Hotel. Mit Erfolg, wurde ab 1.5 sozialversicherungspflichtig eingestellt, dennoch ist die neue Arbeitsstätte 17km einfach von mir entfernt. Wer kann mir helfen???

    einfache Zuckticketfahrt 3,70€. Rückfahrt mit Zug ebenfalls 3,70 pro Tag.

    Ich kenn mich nicht aus, was mir an Pendlerkosten zusteht und ich noch nachfordern kann, bevor Grundsicherungsvertrag erlischt.

    Einklage am Arbeitsgericht? Jobcenter? Bitte um rasche kompetente Ratschläge, wie ich Pendlerkosten was jedem zusteht noch erzwingen kann?? bin auch privat für Fragen per Email erreichbar, und antworte meistenst zwischen 2-6std.

    Mfg

    F.

    Antworten
  27. Jenny meint

    4. November 2019 um 10:15

    Hallo,
    Mein Freund muss für sein jobangebot einen Lehrgang machen der durch das Jobcenter finanziert wird, wir bekommen beide aufstockend zu meinem Elterngeld Hartz 4.
    der Lehrgang findet in Hannover statt und die Kosten pro Tag mit dem Zug wären 45€! Der Lehrgang geht 10 Tage das wären also 450€ die ich vorstrecken müsste, aber das Geld haben wir gar nicht zur verfügung! Bezahlt das Jobcenter vorweg Geld für die zugtickets?

    Antworten
  28. Sandy meint

    11. November 2019 um 16:56

    Hallo
    Ich mache eine Ausbildung die von Arbeitsamt finanziert wird. Da mein Ausbildungsgang allerdings nicht ausreicht wird der Rest vom Jobcenter übernommen.
    Das Arbeitsamt zahlt mir auch die Fahrkarte für öffentlichen Verkehrsmittel um in die Ausbildung zu kommen.
    Nun jedoch rechnet mir das Jobcenter das Fahrkartengeld als Einkommen an und zieht mir dieses wieder von dem aufgestockten Geld vom Jobcenter ab.
    Ist das rechtens ?

    Antworten
  29. Tarik meint

    22. November 2019 um 22:54

    Guten Tag .ich fahre mit meinem PKW zur Ausbildungsstelle , 48 km pro tag 4 mal die Woche und ich bekomme 120€ monatlich als Fahrkosten .aber ich denke,dass mir 155€ pro Monat bekommen soll oder ?? Ich freue mich auf ihre Antwort .

    Antworten
  30. Andrina meint

    2. Dezember 2019 um 12:50

    Hallo,
    ich beziehe Hartz 4 und übe einen Brückenjob aus. Ich bekomme 1,10€ die Stunde. Jetzt bin ich umgezogen und muss mit dem PKW zu meiner Arbeitsstätte fahren. Mein Brückenjob futzi sagt jetzt das das Jobcenter ja die 1,10 zahlen würde und ich nicht noch spritgeld kriegen würde. Ich soll meinen ‚Chef‘ also den Vorsitzenden des Fördervereins fragen ob der mir das bezahlt die würden ja schließlich 50 Euro für mich kriegen.

    Ist das richtig oder steht mir ebenfalls diese Kilometerpauschale zu? Es sind 8,9km pro Weg die ich nun zurück legen muss.

    Lg
    Andrina

    Antworten
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