• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Wenn Hartz-4-Empfänger heiraten möchten – wer zahlt?

Wenn Hartz-4-Empfänger heiraten möchten – wer zahlt?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Sie leben von Hartz 4 und möchten heiraten? Gar kein leichtes Unterfangen, da die Hochzeitsfeier mit einigen Kosten verbunden ist, jedoch ein einmaliges und besonderes Erlebnis sein soll. Haben Hartz-4-Empfänger, die heiraten, irgendwelche Vorteile? Erhalten sie vom Jobcenter einen Zuschuss oder ein Darlehen? Wir gehen der Frage auf den Grund.

Großes Problem für Hartz-4-Empfänger, die heiraten wollen: Das Geld ist knapp.
Großes Problem für Hartz-4-Empfänger, die heiraten wollen: Das Geld ist oft knapp.

Das Wichtigste zum Thema „mit Hartz 4 heiraten“ kurz und knapp zusammengefasst

Was sollte ich beachten, wenn ich Hartz 4 bekomme und heiraten will?

Wenn Hartz-4-Empfänger heiraten, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das Einkommen beider Eheleute wird fortan berücksichtigt.

Was kann sich durch die Hochzeit am Bedarf verändern?

Auch wenn der Ehepartner vor der Heirat keinen Leistungsanspruch auf Hartz 4 hatte, kann sich danach einer ergeben, da nun mehrere Menschen (beide Eheleute und ggf. Kinder) in der Bedarfsg‌emeinschaft berücksichtigt werden.

Gibt es einen Zuschuss für die Hochzeit?

Nein, es gibt für Hartz-4-Empfänger keinen Zuschuss für die Hochzeit bzw. eine große Feier, da die Eheschließung auch kostengünstig beim Standesamt möglich ist. Ein Darlehen kommt ebenfalls nicht infrage, da kein unabweisbarer Bedarf vorliegt.

Inhalt

  • Was ändert sich bei Hartz-4-Empfängern durch die Heirat?
    • Diese Aspekte sollten heiratswillige Hartz-4-Empfänger beachten
  • Gibt es Zuschüsse vom Jobcenter für die Hochzeit?

Was ändert sich bei Hartz-4-Empfängern durch die Heirat?

Heiraten Hartz-4-Empfänger und ziehen dafür zusammen, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.
Heiraten Hartz-4-Empfänger und ziehen deshalb zusammen, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Die erste Frage, die sich viele Betroffene stellen, lautet: „Dürfen Hartz-4-Empfänger überhaupt heiraten?“ Selbstverständlich dürfen sie das. Das Jobcenter kann und darf dazu nicht nein sagen. Allerdings kann es sich auf den Regelsatz auswirken, wenn Hartz-4-Empfänger heiraten. Warum ist das so?

Nach der Hochzeit bilden Sie und Ihr Ehepartner eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass bei der Berechnung des Regelbedarfs künftig die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Ihnen beiden berücksichtigt werden.

Das kann allerdings auch schon vor der Heirat der Fall sein, da Partner, die zusammenleben und das Probejahr nicht mehr in Anspruch nehmen, ebenfalls als Bedarfsgemeinschaft gelten. Vordergründig (also am Regelbedarf) ändert sich für solche Paare nichts. Tatsächlich wirkt sich die Heirat jedoch auf die Steuerklasse sowie ggf. auf Versicherungsbeiträge aus, sodass sich der Betrag ändert, den das Jobcenter aufstockend leistet.

Das liegt unter anderem daran, dass durch die veränderte Steuerklasse ein höheres Nettoeinkommen verbleibt, bei gleichbleibendem Bruttoeinkommen. Mehr Einkommen bedeutet geringere Aufstockung durch das Jobcenter – obwohl sich am Regelbedarf nichts ändert.

Diese Aspekte sollten heiratswillige Hartz-4-Empfänger beachten

  • Erhielten Sie bislang den Mehrbedarf für Alleinerziehende, fällt dieser nun weg, da Sie nicht mehr als alleinerziehend gelten.
  • Verdient Ihr künftiger Partner genug, um den Lebensunterhalt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken, kann es sein, dass der Leistungsanspruch ganz entfällt. Vergessen Sie dabei nicht, dass z. B. Unterhaltsverpflichtungen einkommensmindernd sind (d. h. sie sind vor Berechnung des neuen Regelbedarfs vom Einkommen des Partners abzuziehen).
  • Nur weil der Ehepartner aufgrund seines Einkommens bislang nicht leistungsberechtigt war, schließt das einen Leistungsanspruch nach der Heirat nicht aus. Schließlich wird der Regelbedarf neu und für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (falls vorhanden, z. B. auch für ein nicht gemeinsames Kind) berechnet.

Zahlt das Jobcenter Hartz-4-Empfängern die Hochzeit oder einen Zuschuss dafür? Dieser Frage möchten wir uns im nächsten Abschnitt widmen.

Hartz-4-Empfänger müssen die Heirat dem Jobcenter melden, da Sie nach der Hochzeit eine Bedarfsgemeinschaft bilden und der Regelsatz für diese erneut berechnet werden muss. Das gilt auch für Personen, die bereits zuvor in einer Wohnung gelebt und eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben.

Gibt es Zuschüsse vom Jobcenter für die Hochzeit?

Kann ich bei Hartz 4 Geld für Hochzeit, Ringe und Co. beantragen?
Kann ich bei Hartz 4 Geld für Hochzeit, Ringe und Co. beantragen?

Es ist schwierig für jemanden, der heiraten möchte und Hartz 4 bezieht, die Kosten einer so großen Feier zu stemmen. Wer sich die Kostenübernahme oder wenigstens einen Zuschuss vom Jobcenter erhofft, wird enttäuscht.

Im Mai 2018 versuchte ein junges Paar „Heiratsgeld“ vor dem Sozialgericht einzuklagen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Selbst ein Darlehen aufgrund eines „unabweisbaren Bedarfs“ kommt dem Urteil zufolge nicht infrage. Weil die Eheschließung auch kostengünstig beim Standesamt möglich ist, stellt die Hochzeitsfeier selbst keinen unabweisbaren Bedarf dar und kann nicht aus Steuermitteln finanziert werden (Az.: S 10 AS 777/17).

Wenn Hartz-4-Empfänger heiraten und dafür eine schöne Feier ausrichten möchten, müssen sie dafür auf eigene Mittel zurückgreifen. Einen Zuschuss bekommen sie nicht.

Was ist, wenn Empfänger von Hartz 4 nach der Heirat dennoch getrennt leben (z. B. weil es aus beruflichen Gründen noch nicht möglich ist, zusammen zu wohnen)? In diesem Fall bilden Sie trotzdem eine wirtschaftliche bzw. eine Bedarfsgemeinschaft, in der die Vermögensverhältnisse beider Eheleute berücksichtigt werden müssen (anders als bei Getrenntlebenden, die eine Scheidung und damit das Ende einer wirtschaftlichen Gemeinschaft anstreben).

Bildnachweise: fotolia.com/© Andreka Photography, fotolia.com/AK-DigiArt, depositphotos/beorm

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 4,14 von 5)
Wenn Hartz-4-Empfänger heiraten möchten – wer zahlt?
4.14 5 28
Loading...

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Vanessa meint

    4. März 2020 um 14:12

    Hallo, wir haben die folgende Situation:

    Mein Lebensgefährten arbeitet, wir haben zwei Kinder und Leben zusammen. Derzeit bekommen wir aufstockende Leistung vom Jobcenter. So wie es aussieht wird mein Lebensgefährte bald genug verdienen um aus dem Bezug raus zu kommen. Jedoch bin ich dann Pflicht krankenversichert und muss mindestens 190 Euro Abschlag zahlen. Dadurch könnte es sein das wir weiterhin beim Jobcenter sein müssen. Könnte es sein das wir ein Darlehen für die standesamtliche Hochzeit beantragen können? Auch diese kostet mit Kindern knappe 150 Euro. Immerhin könnte das Jobcenter uns somit los werden.

    Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

    Lg

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2021 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht