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Wann müssen Hartz-4-Empfänger eine Krankschreibung vorlegen?

Menschen, die Arbeitslosengeld 2 (ALG II) beziehen, müssen gewisse Regeln befolgen. Hierzu gehört die Pflicht zur Mitwirkung. Haben Sie einen Termin beim Jobcenter, müssen Sie diesen auch wahrnehmen. Was geschieht jedoch, wenn Sie Empfänger von Hartz 4 sind und eine Krankschreibung vom Arzt haben? Müssen Sie Termine trotzdem wahrnehmen?

Das Wichtigste zur Krankschreibung bei Hartz-4-Bezug kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Als ALG-2-Empfänger müssen Sie nicht an Terminen oder Maßnahmen teilnehmen, wenn Sie krank sind.
  2. Zu Ihrer Pflicht gehört es aber laut § 56 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), das Jobcenter unverzüglich über die Krankheit zu informieren. Spätestens am vierten Tag muss der Hartz-4-Empfänger die Krankschreibung vom Arzt beim Jobcenter eingereicht haben.
  3. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angeordnet werden.
Welche Pflichten haben Sie bei Bezug von Hartz 4 bei einer Krankschreibung?

Welche Pflichten haben Sie bei Bezug von Hartz 4 bei einer Krankschreibung?

Weitere Informationen zur Krankschreibung bei Hartz-4-Bezug:

  • Krankheit während Maßnahme

Inhalt

  • Was Sie beim Thema „Hartz 4 und Krankschreibung“ beachten müssen
    • Bezug von Hartz-4 und krankgeschrieben wegen Depression: Was nun?
  • Was passiert, wenn Hartz-4-Empfänger eine Krankmeldung von über 6 Wochen haben?

Was Sie beim Thema „Hartz 4 und Krankschreibung“ beachten müssen

Hartz 4 und Krankschreibung: Das sollten Sie beachten!

Hartz 4 und Krankschreibung: Das sollten Sie beachten!

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber darüber informieren, wenn sie krank sind. Das gleiche gilt für Hartz-4-Empfänger: Eine Krankschreibung muss dem Jobcenter zeitnah vorgelegt werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 56 Abs. 1 SGB II. Es besteht die Pflicht dazu, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden.

Des Weiteren muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag beim Jobcenter vorliegen. Diese Regelungen werden meist auch in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Haben Sie ein Attest, müssen Sie einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen, wenn Sie Hartz 4 beziehen. Eine Maßnahme muss bei Krankmeldung auch nicht besucht werden.

Es kann aber auch passieren, dass eine vom Hartz-4-Empfänger eingereichte Krankmeldung nicht akzeptiert wird. Laut § 275 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) kann das Jobcenter eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst anfordern, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Bezug von Hartz-4 und krankgeschrieben wegen Depression: Was nun?

Haben Sie als Hartz-4-Empfänger eine Krankschreibung wegen Depression, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen Leistungsbezieher im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Psychische Probleme werden jedoch ein immer wichtigeres Thema.

Laut Angaben von Ralf Armin Jarosch, Professor für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie, ist jeder dritte ALG-2-Empfänger psychisch krank. Rund 80 Prozent dieser Menschen können jedoch einer Arbeit nachgehen, wenn sie lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen.

Wichtig ist, dass Betroffene sich professionelle Hilfe suchen und von einem Fachmann begleitet werden. So ist es häufig hilfreich, wenn sich Menschen mit einer psychischen Erkrankung wieder schrittweise ins Arbeitsleben integrieren.

Was passiert, wenn Hartz-4-Empfänger eine Krankmeldung von über 6 Wochen haben?

Hartz 4: Bei einer Krankheit, die über 6 Wochen andauert, erhalten Sie trotzdem die herkömmlichen Leistungen.

Hartz 4: Bei einer Krankheit, die über 6 Wochen andauert, erhalten Sie trotzdem die herkömmlichen Leistungen.

Für Arbeitnehmer gilt die Regelung, dass sie, wenn sie über einen längeren Zeitraum krank sind, nicht mehr ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber, sondern eine finanzielle Leistung von der Krankenkasse erhalten. Gilt eine solche Regelung auch für Arbeitsuchende? Was passiert, wenn Hartz-4-Empfänger länger als 6 Wochen krank sind?

Diese Frage lässt sich grundsätzlich wie folgt beantworten: Ist ein Hartz-4-Bezieher laut Krankschreibung vom Arzt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, erhält er weiterhin die herkömmlichen Leistungen des ALG 2 vom Jobcenter.

Kann dem Attest entnommen werden, dass die Krankheit voraussichtlich länger als ein halbes Jahr andauern wird, sind Betroffene in der Regel nicht mehr erwerbsfähig. Damit haben sie laut § 8 Abs. 1 SGB II auch keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld 2. Stattdessen erhalten Sie meist dann entweder Sozialgeld oder Sozialhilfe.

Bildnachweise: fotolia.com/© anyaberkut, fotolia.com/© Alexander Raths, fotolia.com/© Harald07

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Comments

  1. Kulling says

    21. März 2019 at 3:54

    Hallo,
    nach Krankschreibung ist mein Ehemann vom Jobcenter aufgefordert wurden wieder Arbeitslosengeld 1 zu beantragen da er wieder Gesund ist.
    (Nach Krankengeld und Arbeitslosengeld1 musste er zum Jobcenter).
    Nun meine Frage:
    Kriegen wir bis zur Bewilligung noch Hartz4 oder wird dieses sofort eingestellt?
    Wir haben einiges hinter uns, nun haben wir Angst wieder einen Monat in der Luft zu hängen.
    Danke

    Antworten
    • Dietmar says

      4. September 2019 at 15:52

      Hallo, mein Name ist Dietmar und ich hatte auch schon einmal so ein Problem!
      Die Antragsbearbeitung dauer bis zu 6 Wochen.
      Ich habe daher rechtzeitig mich beim Sozialamt gemeldet und Geld von da erhalten.
      Nach Zahlung vom Jobcenter meldet man sich wieder mit allen Unterlagen beim Sozialamt und zahlt die erhaltenen Auslagen zurück.
      Nach Ermessen des Sozialamtes kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden, ich habe aber lieber gleich alles auf einmal zurückgezahlt!

      Antworten
  2. Ines says

    9. April 2019 at 12:19

    Hallo, stehe in einem Arbeitsverhältnis, bekomme aber noch eine Aufstockung vom Amt und zurzeit bin, ich krankgeschrieben muss ich da noch einen Krankenschein beim Amt vorlegen

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org says

      18. April 2019 at 15:22

      Hallo Ines,

      wie im Ratgeber erklärt, sollten Sie das Jobcenter informieren.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. _fragesteller says

    17. April 2019 at 13:08

    Guten Tag,

    ich habe mein Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber aufgelöst, zu vorgestern. (Wir konnten nicht mehr weiter zusammenarbeiten). Ich bin noch bis morgen krankgeschrieben. Muss ich mich während meiner Krankschreibung beim jobcenter melden oder erst am ersten tag nach der Krankschreibung?

    Danke vorab.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org says

      30. April 2019 at 10:27

      Hallo _fragesteller,

      das kommt darauf an, ob Sie sich während der Krankschreibung noch im Arbeitsverhältnis befinden oder dieses bereits zuvor oder währenddessen endete.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Micha says

    7. Mai 2019 at 13:59

    Hallo,

    ich beziehe zur Zeit ALG2 bin aber gerade Krank geschrieben.
    Meine Frage ist nun ab ich mich auch im Krankenstand weiterhin Bewerben muss und ob ich weiterhin Termine im Jobcenter zum besprechen meiner Bewerbungsaktivitäten wahr nehmen muss?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org says

      9. Mai 2019 at 15:35

      Hallo Micha,

      das kann unter Umständen auf das Jobcenter ankommen. Die Rechtsprechung zeigt, dass hier je nach Einzelfall die Urteile ganz unterschiedlich ausfallen können. Ggf. kann das Jobcenter ein Attest fordern, welches bestätigt, dass der Weg zum Jobcenter durch die Krankheit nicht möglich war.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Renate says

    8. Mai 2019 at 16:57

    Mein Sohn leidet seit 15 Jahren an einer generalisierten Angststörung. Ihm geht es oftmals sehr schlecht, so das er nicht einmal alleine aus dem Haus kann. Die Krankheit ist dem Jobcenter bereits seit 3 Jahren bekannt. Krankenhaus und Therapie haben nicht geholfen. Durch den Druck vom Jobcenter, endlich Gesund zu werden, ist alles noch viel schlimmer geworden. Er bekommt ständig Sanktionen, weil er keine AU mehr vorlegt, er hat kein vertrauen mehr zu den Ärzten und will auch nicht mehr hin. Im Jobcenter hat man Ihn schon auf Grund seiner Krankheit ausgelacht und gesagt, er soll sich zusammen reißen. Der Amtsarzt hat ihn als gesund erklärt. Wir wissen keinen Rat mehr, können Sie uns weiter helfen?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org says

      9. Mai 2019 at 15:37

      Hallo Renate,

      wir möchten Ihnen empfehlen, eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen und sich hier bezüglich der weiteren Vorgehensweise und möglicher alternativer Leistungen beraten zu lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Aaron says

    4. Juni 2019 at 16:10

    Ich habe bis August 2018 ALG 1 bezogen. Seit dem Krankengeld. Beides liegt deutlich unter dem Existenzminimum. Zunächst habe ich von meinen Reserven aufgestockt. Im September habe ich dann aufstockende Leistungen bei Jobcenter beantragt. Aus gesundheitlichen Gründen, habe ich neben dem Hauptantrag keine weiteren Unterlagen mehr eingereicht. Das Antragsverfahren wurde eingestellt. Nun bin ich wieder gesund. Kann ich das Antragsverfahren rückwirkend, mit Begründung von Krankheit, wieder aufnehmen…?
    Vielleicht habe sie eine Antwort auf mein Anliegen.

    Antworten
  7. Inis says

    13. Juni 2019 at 11:50

    Meine Mitbewohnerin hat eben zum zweiten Mal eine 3 Monatige Sanktion bekommen. Obwohl sie Krank geschrieben wurde, obwohl sie diese Krankmeldung umgehend beim Jobcenter abgab, obwohl sie nicht laufen durfte ( OP an der Fußsohle) wurden in 3 Tage Abstand immer neue “Einladungen” (insgesammt 4) verschickt mit der Aussage am Telefon durch das Jobcenter “Aber sie DÜRFEN(müssen) trotzdem herkommen, auch wenn sie krank sind”. Jetzt haben wir, gezwungener Maaßen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. ZUdem wurden bei einem ähnlichen Fall vor gut 10 Monaten sogar 100% gestrichen und die Zahlung für Unkunft und Miete komplett eingestellt. Aussage vom Jobcenter dazu : “Dann müssen ihre Mitbewohner das eben mal ein paar Monate mittragen”. Ein Widerspruch (vom Sep 2018) wurde bis heute nicht bearbeitet.
    Das Jobcenter beruft sich dabei jetzt auf den Paragraphen : BSG (AZ: B4AS 27/10 R
    lG Inis

    Antworten
  8. Steffen H. says

    11. Juli 2019 at 13:29

    Ich erhalte Alg2 und gehe zusätzlich auf 450 Basis arbeiten. Ich hatte einen Unfall während meiner Arbeit…(dachte ich).Mein Arbeitgeber lehnt gegenüber der BG einen Arbeitsunfall ab.Bin jetzt die 6 Woche krank.Wie geht es jetzt weiter…wer zahlt …

    Antworten
  9. Ali b. says

    12. Juli 2019 at 0:29

    Ich bin seit 2 Jahren durch ein Bandscheibenvorfall krank geschrieben da ich nicht operiert werden wollte heute war ich geladen beim jobcenter die wollen mich zum 1€ Job schicken meine Ärztin meinte das ich nicht arbeiten darf und das das kronich ist bei mir Die Ärzte vom jobcenter meinten das ich arbeiten kann was kann ich ruhen ich habe immer noch viele Schmerzen und nehme Medikamente zu mir????

    Antworten
    • Dia says

      27. August 2019 at 22:05

      Ich bin seit fast 10 Jahren krankgeschrieben und 3× Erwerbsminderungsrente beantragte und abgelehnt. Untersuchungen bei den gewissen Ärzten 2-3 h durch die halbe Dt. Reisen und das für die Katz. Denn die Beurteilung ist niederschmetternd. Nur gut das die behandelten Ärzte zum Teil das ganze leben kennt und behandelt und eine Rente befürwortet, aber die Unterlagen werden vom Amt ignoriert. Was soll das? Zählt die Meinung der behandelten Ärzte überhaupt nichts?

      Antworten
  10. Jenny says

    5. August 2019 at 12:10

    Hallo,
    bin seit 1,5Jahren beim Jobcenter. Und seit dem in verschiedenen Maßnahmen gewesen (insgesamt 3). Letztes Jahr wurde mein Urlaubsantrag abgelehnt, Begründung ; ich bin in der intensiven Arbeitssuche. Nun ich bin seit 2wochen krank geschrieben, da es mir psychisch nicht gut geht. Wenn mein Arzt mir die Verlängerung und das eine Ortsabwesenheit mir gut tun wird bestätigt möchte ich noch mal Urlaub beantragen.
    Kann mein Urlaub abgelehnt werden? Ich durfte letztes Jahr nicht weg.. davor das Jahr 2017 bin ich umgezogen wenn ich dieses Jahr auch kein Urlaub mache.. dann wird s mir noch schlechter gehen, als es schon ist

    Antworten
  11. Maria T. says

    26. August 2019 at 12:05

    Ich bin 53 Jahre alt und erhalte Alg 2.
    Ich bin seit Mai 2019 dauerhaft krank geschrieben, ich bekam eine Einweisung in eine psych. Klinik, dort werde ich ca. 4-6 Wochen stationär sein.

    Erhalte ich in der Zeit weiterhin Alg 2 oder wird das gekürzt?

    Was ist wenn ich nach der Klinik immer noch nicht gesünder bin und ich weiterhin krank geschrieben bin, ab wann muss ich dass Sozialhilfe beantragen und was verändert sich für mich?

    Antworten
  12. Haack says

    27. August 2019 at 17:58

    Hallo ich bin seid 6 Jahren im beszug.
    UNd bin psychisch krank ich gebe meine Au’s regelmäßig ab und reiche alles was sie verlangen ein sobald es mir möglich ist.
    Nun würde ich zu 100%santioniert Grund ist das ich der Aufenthalt nicht nachgekommen sein also außerhalb von meine Heimatstadt gewesen sein soll.
    Nun steh in demnbjrfweder wann no ich nicht da gewesen wäre ich von wem der Brief kommt. Sieht für mich wie eine Finte aus einfach mal probieren der is ja krank.
    Sehe k8en ersichtlichen grund dafür Widerspruch ist draußen.
    Is das gesatmassig so 9hne grund und Zeitpunkt eine zu sanktioneren… Ich habe schon viiiel durch mit denen aber sowas dreistes ist mir noch nicht passiert.
    Wäre um eine Antwort sehrn erfreut!
    MFG Haack

    Antworten
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