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Hartz-4-Regelsatz: Worauf die Berechnung wirklich beruht

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Auf welcher Grundlage findet beim Hartz-4-Regelsatz eigentlich die Berechnung statt? Der Regelbedarf wird durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) bestimmt. Maßgebend sind die bundesdurchschnittlichen Preise regelbedarfsrelevanter Güter sowie der Nettolöhne. Worauf die Hartz-4-Leistungen basieren, zeigen wir Ihnen hier.

Das Wichtigste zur Berechnung vom Regelsatz zusammengefasst

Welche Posten werden beim Regelsatz berücksichtigt?

Hier finden Sie eine Übersicht aller relevanten Posten, die zur Ermittlung von einem angemessenen Regelsatz berücksichtigt werden.

Wird der Regelsatz regelmäßig angepasst?

Ja. In der Regel erfolgt die Anpassung zu Beginn des Jahres. Steigen beispielsweise die Lebensmittelpreise, wird auch der Regelsatz entsprechend abgehoben.

Welcher Regelsatz steht mir zu?

Mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen der Regelsatz zusteht.

Auf welcher Grundlage findet beim Hartz-4-Regelsatz die Berechnung statt?
Auf welcher Grundlage findet beim Hartz-4-Regelsatz die Berechnung statt?

Der Hartz-4-Rechner ermittelt, wie viel Geld Ihnen zusteht

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Berechnung vom Regelsatz zusammengefasst
  • Der Hartz-4-Rechner ermittelt, wie viel Geld Ihnen zusteht
  • Was ist beim Hartz-4-Regelsatz die Berechnungsgrundlage?
    • Hartz-4-Regelsatz: Berechnung mithilfe des Online-Rechners
  • So gestaltet sich beim Hartz-4-Regelsatz die Aufschlüsselung

Was ist beim Hartz-4-Regelsatz die Berechnungsgrundlage?

Wie viel Geld ein Hartz-4-Empfänger bekommt, hängt zunächst von seiner Regelbedarfsstufe ab. So erhalten Alleinstehende mit Regelbedarfsstufe 1 derzeit 416 Euro (Stand: 2018). Allerdings wird die ganze Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Leben beispielsweise Kinder mit dem Hartz-4-Empfänger zusammen, muss der Hartz-4-Regelsatz bzw. dessen Berechnung entsprechend angepasst werden. Bei den unten gelisteten Beträgen handelt es sich um die jeweiligen Höchstsätze. Es kann sein, dass etwaiges Einkommen oder Vermögen auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden.

Die Hartz-4-Regelbedarfsstufen gestalten sich wie folgt:

LeistungsberechtigteRegelsatz 2021Regelsatz 2022
Alleinstehende / Alleinerziehende446449
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner)401404
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren373376
Kinder von 6 bis 13 Jahren309377
Kinder von 0 bis 5 Jahren283285

Hartz-4-Regelsatz: Berechnung mithilfe des Online-Rechners

Hartz-4-Regelsatz: Die Berechnung können Sie selbst machen. Nutzen Sie den Online-Rechner.
Hartz-4-Regelsatz: Die Berechnung können Sie selbst machen. Nutzen Sie den Online-Rechner.

In welcher Höhe wird der Hartz-4-Regelsatz ausbezahlt? Die Berechnung können Sie im Vorfeld selbst machen. Nutzen Sie dafür den kostenlosen Hartz-4-Rechner. Bedenken Sie jedoch, dass der Rechner viele persönlichen Umstände, die für die Ermittlung der Ihnen zustehenden Leistungen, nicht berücksichtigen kann.

So können Hartz-4-Empfänger weitere Leistungen z. B. Mehrbedarfe in Anspruch nehmen. Zudem fließen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung beim Hartz-4-Regelsatz in die Berechnung ein. Diese sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich.

Das Jobcenter muss einerseits überprüfen, ob die Wohnung „angemessen“ ist, andererseits muss es den örtlichen Mietspiegel berücksichtigen.

So gestaltet sich beim Hartz-4-Regelsatz die Aufschlüsselung

Bevor für den genauen Hartz-4-Regelsatz die Berechnung stattfinden kann, muss die Hartz-4-Aufschlüsselung herangezogen werden. Diese zeigt, aus welchen Beträgen sich der Hartz-4-Regelsatz zusammensetzt, also welcher Regelbedarf pro Person oder pro Haushalt benötigt wird.

Festgehalten ist dies in § 5 und 6 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG). Zuletzt wurde der Regelbedarf, auf welchem die Berechnung vom Hartz-4-Regelsatz beruht, 2013 ermittelt:

Be­darf für ... (Stand: 2013)Ein­per­so­nen­haus­haltKin­der bis 6Kin­der von 7 - 14Ju­gend­liche von 15 - 18
Nah­rungs­mit­tel, Ge­trän­ke, Ta­bak­wa­ren137,66 €79,95 €113,77 €141,58 €
Be­klei­dung und Schu­he34,60 €36,25 €41,83 €37,80 €
Woh­nen, En­er­gie, Wohn­ungs­in­stand­hal­tung35,01 €8,48 €15,18 €23,05 €
In­nen­aus­stat­tung, Haus­halts­ge­rä­te und - ge­gen­stän­de, lau­fen­de Haus­halts­füh­rung24,34 €12,73 €9,24 €12,73 €
Ge­sund­heits­pfle­ge15,00 €7,21 €7,07 €7,52 €
Ver­kehr32,90 €25,79 €26,49 €13,28 €
Nach­rich­ten­ü­ber­mitt­lung35,31 €12,64 €13,60 €14,77 €
Frei­zeit, Un­ter­hal­tung, Kul­tur37,88 €32,89 €40,16 €31,87 €
Bil­dungs­we­sen1,01 €0,68 €0,50 €0,22 €
Be­her­ber­gungs- und Gast­stät­ten­dienst­lei­stung­en9,82 €2,16 €4,77 €6,38 €
An­de­re Wa­ren und Dienst­lei­stung­en31,31 €9,30 €9,03 €11,61 €

Wer sich die Tabelle genau ansieht, stellt fest, dass die Beträge in ihrer Summe nicht den derzeitigen Regelbedarfsstufen entsprechen. Das liegt daran, dass die Werte für die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nicht jährlich neu ermittelt werden, sondern durch einen Mischindex angehoben werden.

Regelsatz für Hartz-4-Empfänger: Die Berechnung beruht auf bundesdurchschnittlichen Entwicklungen.
Regelsatz für Hartz-4-Empfänger: Die Berechnung beruht auf bundesdurchschnittlichen Entwicklungen.

Die Formel für die sogenannte „Fortschreibung der Regelbedarfsstufen“ findet sich in § 28a des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:

  • Die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen
  • Die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und –gehälter je nach beschäftigten Arbeitnehmern

Maßgebend für die Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Entwicklung ist die Veränderungsrate des Vorjahres. Mit Vorjahr meint der Gesetzgeber aber nicht Januar bis Dezember, sondern den Zeitraum von zwölf Monaten zwischen dem 30. Juni und 1. Juli. Die Veränderungsrate für die Preise beträgt 70 Prozent, die Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter beträgt 30 Prozent.

Mit der erneuten Berechnung vom Regelsatz für Hartz-4-Empfänger bzw. die Ermittlung der durchschnittlichen Entwicklung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Statistische Bundesamt beauftragt.

Bildnachweise: fotolia.com/Grecaud Paul, fotolia.com/Harald07, fotolia.com/Paolese.

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Kommentare

  1. Holger meint

    20. Mai 2019 um 12:16

    Die Berechnung der HartzIV-Sätze durch die Bundesregierung seit dem BVerfG-Urteil vom 09.02.2010 ist verfassungswidrig und müsste nach der Auffassung führender Sozialwissenschaftler z. B. bei Singles nicht € 424,00 sondern € 571,00 betragen. Das Existenzminimum reicht keinesfalls für ein menschenwürdiges Leben. Aber selbst daran wird noch gekürzt. Das BVerfG verhandelt seit dem 15.01.2019 darüber.

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