Das Wichtigste zu den Stromkosten bei Hartz-4-Bezug in Kürze
Nein. Das Jobcenter kommt lediglich für die Miet- sowie die Heizkosten des Hartz-4-Empfängers auf.
Für die Zahlung der Stromkosten ist ein Teil vom Hartz-4-Regelsatz des Betroffenen vorgesehen.
Droht eine Stromsperre, können Sie ggf. beim Jobcenter ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden beantragen.
Inhalt
Wer zahlt den Strom bei Hartz 4?

Personen, die keiner Arbeit nachkommen, soll es in Deutschland trotzdem ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Hierzu gehört unter anderem ein Dach über dem Kopf, Nahrung und Kleidung. So übernimmt das Jobcenter für Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – beziehen, beispielsweise die Kosten für Wohnung und Heizung.
Diese Miet- und Heizkosten werden meist vollständig bezahlt. In der Regel wird das Geld zunächst zusätzlich zum Regelsatz an den Hartz-4-Empfänger ausgezahlt, der die fällige Summe dann an den Vermieter zu überweisen hat. In Ausnahmefällen kann jedoch auch angeordnet werden, dass die Summe direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt wird.
In einer Wohnung fallen jedoch nicht nur Kosten für die Heizung an. So benötigen Hartz-4-Empfänger auch Strom, um elektrische Geräte, wie eine Waschmaschine oder einen Staubsauger, betreiben zu können. Wie in Deutschland die Übernahme der Stromkosten von Hartz-4-Empfängern geregelt ist, können Sie dem folgenden Ratgeber entnehmen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden laut § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen – also komplett – anerkannt und übernommen, sofern diese angemessen sind. Wie verhält sich dies aber bei elektrischer Energie? Zahlt das Jobcenter auch den Strom für Hartz-IV-Empfänger?

Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung, werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht vom Jobcenter getragen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen.
Für den Posten „Energie und Wohninstandhaltung“ wird im Jahr 2021 bei einem Regelsatz in Höhe von 446 Euro für eine alleinstehende Person ein Betrag von 38,32 Euro veranschlagt. Mit dieser Summe sollen also Hartz-4-Empfänger ihren Strom bezahlen.
Kritik am Jobcenter: Die Stromkosten werden zu niedrig angesetzt
Kritiker merken seit geraumer Zeit an, dass der Ausgabenposten, der Empfängern von Hartz IV für die Energiekosten gewährt wird, viel zu niedrig angesetzt sei. Die Analyse eines Vergleichsportals ergab, dass der durchschnittliche Strompreis für einen Ein-Personen-Haushalt den im Regelsatz festgelegten Betrag des ALG II für die Stromkosten etwa um 27 Prozent übersteigt.
Dies führt dazu, dass Hartz-4-Empfänger für Strom jährlich etwa 108 Euro mehr ausgeben, als sie vom Jobcenter bekommen. Diese Kosten müssen sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Das bedeutet konkret für Hartz-IV-Empfänger: Strom zu bezahlen wird wichtiger als andere Ausgaben. Geld, das eigentlich für Nahrung oder Bekleidung ausgegeben werden sollte, wird dazu verwendet, um die Stromrechnung zu begleichen.
Aus diesem Grund verlangen viele Sozialverbände, wie beispielsweise der Sozialverband VdK oder der Paritätische Gesamtverband, dass der Regelsatz angehoben wird. Der Deutsche Mieterbund erweitert die Forderung sogar und besteht darauf, dass für Hartz-4-Empfänger die Stromrechnung komplett bezahlt wird, so wie dies auch bei Miete und Heizkosten der Fall ist. Als Voraussetzung soll jedoch gelten, dass die Betroffenen wirtschaftlich und sparsam handeln.
Eine weitere Möglichkeit, Stromkosten für Hartz-4-Empfänger zu senken, wären Sozialtarife. Doch auch hier gibt es kontroverse Diskussionen, wer für deren Umsetzung zuständig wäre. Ausführliche Informationen darüber können Sie in diesem Artikel über Sozialtarife nachlesen.
Übernahme der Stromkosten bei Hartz 4: Dezentrale Warmwassererzeugung

Wie bereits erwähnt, wird die Stromrechnung für Hartz-IV-Empfänger nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen die Kosten aus dem Regelsatz gezahlt werden. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch eine Ausnahme: Und zwar bei der dezentralen Warmwassererzeugung.
In vielen Fällen wird das Wasser nicht zentral über die Heizungsanlage erwärmt. Stattdessen findet dieser Vorgang in der eigenen Wohnung statt, beispielsweise über einen Boiler oder Durchlauferhitzer. Für diese elektrischen Geräte wird natürlich auch Energie verwendet.
Damit Hartz-4-Empfänger diesen Strom nicht extra bezahlen müssen, werden die anfallenden Mehrkosten, die bei der Warmwassererzeugung anfallen, in Form einer Pauschale übernommen. Leistungsberechtigte bekommen in der Regel einen Betrag in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes ausgezahlt. Momentan sind dies bei 409 Euro also knapp 9,40 Euro.
Was geschieht bei einer Stromnachzahlung für Hartz-4-Empfänger?

Jedes Jahr erwartet Mieter und Eigenheimbesitzer in Deutschland die sogenannte Jahresendabrechnung. Haben sie mehr elektrische Energie verbraucht als angenommen, so kommt auf Hartz-4-Empfänger eine Stromnachzahlung zu.
In der Regel soll diese auch mit dem Regelsatz für das ALG II beglichen werden. Ist dies nicht möglich, weil die Summe zu hoch ist, können Betroffene eine Ratenzahlung mit dem Energieversorger vereinbaren. So entgehen sie einer möglichen Stromsperre.
Wie gestaltet sich jedoch die Sachlage, wenn Hartz-4-Empfänger Energiespartipps umgesetzt, Strom gespart haben und eine Rückzahlung erhalten? Bis vor einigen Jahren galt die Regel, dass die ausbezahlte Summe als Einnahme verbucht und angerechnet wurde. Als Folge sanken die Leistungen des ALG II.
Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.
Was können Hartz-4-Empfänger bei Stromschulden unternehmen?

Können Betroffene ihre Rechnungen nicht bezahlen, droht eine sogenannte Stromsperre – die Stromversorgung wird dann vom Anbieter eingestellt.
Wurde Ihnen bereits als Hartz-4-Empfänger der Strom abgedreht oder wird Ihnen dies angedroht, so besteht die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter wegen einer Stromsperre zu beantragen.
Dieses streckt die Summe, um die Stromschulden des Hartz-4-Empfängers zu begleichen, vor. Im Gegenzug dazu wird monatlich ein Teil des Regelsatzes einbehalten, um das Darlehen abzuzahlen. Sollte es sich jedoch um einen offensichtlichen Fall von Stromverschwendung handeln, so kann ein solches Darlehen auch abgelehnt werden.
Das Sozialgericht in Koblenz entschied in einem Urteil vom 05. September 2013 (Az.: S 14 AS 724/13), dass ein Jobcenter den Antrag auf ein Darlehen zur Vermeidung einer Stromsperre in bestimmten Fällen abweisen kann.
Geklagt hatte eine sechsköpfige Familie, die Hartz 4 bezog. Ihren Strom konnte sie nicht bezahlen, weshalb der Versorger auf Grund der hohen Rückstände eine Sperre angeordnet hatte. Das Jobcenter wollte jedoch kein Darlehen gewähren.
Das Gericht gab dem Jobcenter Recht und begründete sein Urteil damit, dass die Familie trotz wiederholter Sperren nicht dazu bereit war, Strom zu sparen und dadurch ihren Verbrauch zu reduzieren sowie die anfallenden Kosten zu senken.
Hallo, ich habe folgendes Problem. ich bekomme den normalen Regelsatz für einen 2 Personen Haushalt. Bedingt durch meine Bonität bekomme ich keine neue Wohnung. Meine alte Wohnung (Haus) heizt mit Nachtspeicherofen. Nun kam die Nachzahlung über 1800 Euro und die Anhebung des Monatsbetrages auf 900 Euro (Strom(Heizung) das ist nicht zu schaffen. Welche Möglichkeiten bleiben uns?Ich zahle schon von der Summe die das Jobcenter zahlt 100 Euro an den Stromversorger aus der Nachzahlung 2019 – mehr ist absolut nicht möglich.
Vielen Dank
LG Dieter
frage wenn ich die grundsteuer beantrage wird das zu dem regelsatz berechnet?
Hallo, ich habe ein rechnung sehr hoch und wenn ich nicht zahle bis paar tage wird die strom gespert, ich habe alles mit anwalt alle sache seit 7 monat und trotzdem [von der Redaktion entfernt] will strom speren ich kann diese geld nicht zahlen nimmt die kosten jobcenter oder nicht. Danke
Hallo Megi,
ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir leider nicht beurteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Klimaanlage benutzen kostet viel Strom und dementsprechend Geld. Ich wohne unterm Dach und habe bei dieser Wetterlage keine Chance ohne Klimaanlage auszukommen. Am Tag habe ich 36 – 40 Grad in der Wohnung. Nachts sind es 30 – 35 Grad. Ich habe auch gesundheitliche Probleme dadurch. Strom Messgerät, um Ausgaben zu reduzieren, habe ich vom Stadt Versorger bekommen und analysiert. Kann man hier einen Antrag auf evtl. außergewöhnliche Ausgaben stellen ?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Unger
Hallo Klaus,
ein solches Anliegen sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen, da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, Sie also nicht über mögliche rechtliche Schritte aufklären können, da wir Ihren Fall über das Internet nicht ausreichend einsehen können.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin,nach Trennung im Januar mit meiner Tochter in eine eigene Wohnung gezogen.
Den Stromanbieter habe ich gewechselt und einen Bonus über 57 Euro erhalten.
Für Anmeldung Internet und Telefon habe ich ein cashback über 120 Euro erhalten.
Dieses Geld will das Jobcenter jetzt von mir haben.Ist das rechtens?
Dann hätte ich mir die Mühe ja gar nicht machen brauchen.
Hallo Andrea,
wenn es Rückzahlungen für Dinge gibt, die das Jobcenter bislang übernommen hat, kann es durchaus sein, dass diese an das Jobcenter zurückgehen. Eine Rechtsberatung können wir allerdings nicht anbieten, deshalb sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich wohne seit einigen Monaten mit meiner Tochter in einer eigenen Wohnung,da ich mich von meinem Mann getrennt habe .Den Stromanbieter habe ich gewechselt und dafür einen Bonus erhalten.Für die Anmeldung von Telefon und Internet habe ich 120 Euro Cashback erhalten.Beides hat das Jobcenter als Einkommen gerechnet und möchte es von mir wieder haben.Dann hätte ich mir gar nicht erst die Mühe machen brauchen günstige Anbieter rauszusuchen.Falls das Jobcenter kein Recht dazu hat wäre ich über irgendwelche Nachweise diesbezüglich dankbar.
Hallo Andrea,
der günstige Anbieter wird sich dadurch auszahlen, dass Sie weniger für Ihren Strom bezahlen werden. Dieser wird nämlich aus Ihrem Regelsatz bezahlt. Dass Rückzahlungen für Strom und ähnliche Kosten als Einkommen gewertet werden, ist die Regel.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebe Helfer,
obwohl mir die Stadtwerke mit der Abschaltung drohen, hat mir mein zuständiges Obcenter (Kiel Mitte)
erklärt, da ich allein lebe dürfe ich keien Antrag auf Kredit stellen und will mich stattdessen an die Schuldnerberatung verweisen.
Zugegeben, die Stromschulden sind aus einem Missverständnis zwischen Mir und den Stadtwerken bzw. meinem Vermieter entstanden und stammen zum Teil aus der Zeit vor meinem ALG II.
Aber dürfen die sich einfach weigern mich den Antrag stellen zu lassen? Und können die den nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Essen einfach so ablehnen?
Hallo Tilo,
die Antragstellung kann Ihnen niemand verbieten. Sie können den Antrag stellen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Echt albern, ich muss jeden Monat 105 Euro Strom bezahlen und bekomme den normalen Regelsatz wovon mir aber auch noch mal 10% abgezogen werden für die Kaution dann hab ich noch fix kosten für Telefon und Handy. Untern strich hab ich dann knapp 200 Euro im Monat, möchte dann aber noch einmal im Monat zum Friseur ca 20 Euro und Kauf mir das sozialticket 40 Euro. Unterm Strich 140 Euro für Nahrung und Getränke. Hurra Deutschland
Ich habe im Februar Strom Anbieter gewechselt. . Im April bekomme ich Sofort Bonus , kann ih denn behalten?
oder muss ich Job Center melden?
Hallo Hanna,
jegliches Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Liebe Helfer
Meine verlobte und ich sind am 20.9 umgezogen,wir haben alles unserem fall manager vorgelegt,dieser meinte das er sich um alles kuemmern würde, es kamm eine abrechung vom stromanbieter wo jetzt noch 1200 euro offen sind, 700 nachzahlung und 336 euro abschlagszahlung da wir der meinung waren das das jobcenter wie immer den abschlag bezahlt, das amt fuer wohnraumsicherung moechte uns nicht helfen bis die abschlaege von 335 euro beazhlt sind was wir nicht koennen,das jobcenter ludwigshafen gibt uns kein darlehnen,obwohl am 12,2 der strom abstellt wird!!!
Hallo Liebe Helfer ,
Ich bin ein Single harz4 Haushalt und habe kaum Elektro Geräte … Anscheinend habe ich einen Verbrauch von ca 4000 kWh im jahr obwohl ich sehr sehr spartanisch eingerichtet bin .. vermutlich liegt der enorm hohe Verbrauch der ca einem 3 bis 4 Personen Haushalt gleicht , an meinem Durchlauerhitzer ..dieser wird mit starkstrom Betrieben und ich habe schon alles mögliche versucht das Ding etwas zu optimieren , jedoch ohne Erfolg … Lange Rede kurzer Sinn , ich habe heute mehrere tausend Euro schulden bei Stromanbietern weil ich am Ende des Jahres immer tausende eure nachzahlen sollte .. obwohl ich mit ca 120 Euro für Strom im Monat bezahlen … Ich betone nochmals es liegt nicht an mir habe nur 2 oder 3 Elektro Geräte die moglichst wenig Watt verbrauchen ..vielleicht 20 Euro im Monat der Rest ist der Durchlauferhitzer .. ich bin nun am Ende …da es Jahr für Jahr immer mehr wird und ich für das abstottern der vorherigen Beträge bzw schulden länger wie ein Jahr brauche ,sodass sich neue schulden direkt überlappen mehrfach …habe jetzt 10 Jahre gekämpft bin am Ende kann mir die Kugel geben anscheinend ? Keiner will sich des Problems annehmen jeder versteht s aber keiner will sich die Hände schmutzig machen …vor Gericht kann ich nicht wegen meiner Gesundheitslage , das wissen die und hacken immer mehr auf mir Rum …vermute sie wollen mich in den Suizid treiben … Da ich mit normalen menschlichen reden nicht mehr weiter komme ..hoffe ich hier auf Hilfe
Hallo Dennis,
wenn Sie einen Durchlauferhitzer haben, gewährt Ihnen das Jobcenter einen Mehrbedarf.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hi,
wir teilen uns eine Wohnung. Ich beziehe zur Zeit Hartz IV. Sie geht arbeiten ist nicht von ALG betroffen. Wir wohnen einfach nur zusammen.
Nun zu meiner Frage :
Wir heizen mit Nachtspeicheröfen Warmwasser mit Durchlauferhitzer. Stromverbrauch war nun so gering, dass wir was zurück bekommen. Eine ganze Menge sogar. Jeder bekommt von uns die Hälfte. Teilen uns auch die Wohnung zur Hälfte.
Da Strom ja vom Regelsatz abgegolten wird, ist der Punkt Mehrbedarf die Stromzulage für Nachtspeicherofen und Durchlauferhitzer? Warmwassererzeugung steht nichts. Mehrbedarf 9,41 EUR.
Wie viel darf denn dann berechnet werden?
Wie wird es mit den Heizkosten berechnet?
Regelbedarf 409,00
Mehrbedarf 9,41
Grundmiete 170,00
Heizkosten 49,31
Nebenkosten 37,00
Gesamt 674,72
Rückzahlung beläuft sich auf 500 EUR. ..
Hoffe ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt 😉
Liebe Grüße, Benjamin
Hallo Benjamin,
ja, für Nachtspeicheröfen, die mit Strom betrieben werden, kann ein Mehrbedarf bezogen werden. Wenn das Jobcenter anteilig die Stromkosten übernimmt, müssen Sie die Nachzahlung melden. Dem Jobcenter steht dann ebenfalls ein Anteil davon zu. Dies errechnet sich aus dem Prozentsatz, den das Jobcenter übernimmt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe für 2016 ein Strom Guthaben erhalten. Ich bin seit April 2017 Aufstockerin. Letztes Jahr erhielt ich noch alg 1. Muss ich das Guthaben dem Jobcenter mitteilen?
Vielen Dank.
Malina
Hallo Malina,
da Sie den Strom selbst bezahlen müssen, steht Ihnen eine Rückzahlung zu. Ein Stromguthaben stellt kein Einkommen dar und wird nicht auf den Regelsatz angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebe fleißigen Helfer,
ich hoffe mal, dass ich eine schnelle Antwort erhalte.
Zu mir, ich habe heute den gelben Brief des Stromanbieters bekommen und habe zum 16.07.2017 Arbeitslosengeld 1 beantragt. Da mein ehemaliger Arbeitgeber aber sehr bescheiden ist, konnte es bis heute nicht bearbeitet werden. Stand heute ist „sie können auch die Bescheinigung Ihres Entgelts via Krankenkasse erhalten“ – gesagt, getan, ist unterwegs zu mir. Aber bis die Unterlagen da sind gehen noch 2-3 Tage wegen des Nachsendeantrags ins Land.
Da ich seit Mitte Juli nun von Luft und Liebe lebe, dank eines 2,5 wöchigen Krankenhausaufenthaltes war in der Zeit zumindest das Essen vorübergergehend umsonst, und ich keinerlei Mittel zur Bezahlung habe, wollte ich morgen zum Jobcenter gehen.
Kann das Jobcenter mir einen Darlehen geben?
Hallo Kasia,
wenn ein unabweisbarer einmaliger Bedarf besteht, können Sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Ob dieses bewilligt wird, wird im Einzelfall entschieden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
Ich habe jetzt nach langer und verzweifelter Suche eine angemessene Wohnung gefunden. Zur Zeit lebe ich auf 17 qm mit der Toilette auf dem Flur, die ich mit 3 Männern teilen muss, und das jc zahlt dafür 310 €. Da mir sonst nur die Obdachlosigkeit geblieben wäre, lebe ich seit 18 Monaten so. Nun ist in der neuen Wohnung eine Nachtspeicherheizung. Kann ich beantragen, dass das jc einen Teil der Stromkosten übernimmt?
Hallo Tanja,
wenn Sie mit Strom heizen, übernimmt das Jobcenter einen Teil der Kosten. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
ich wohne auf einem Campingplatz, habe dort einen Camper angemietet auf Dauer.
Die kosten hierfür werden vom Jobcenter getragen.
Die Miete beträgt pauschal 350€/Monat
ich bin seit 2016 auf diesem Campingplatz.
1.
2016 beantragte Ich im Jobcentereine Gas-Pauschale zur Übernahme von Heizung/Kochen.
Diese wurden mir bis zu meiner Weiterbewilligung die ich diesen Jahres (2017) gestellt habe bewilligt.
Gaspauschale von ca. 85-88€/Monat.
Laut meines Wissens muss das Jobcenter die Kosten für
Unterkunft, also Miete
UND
Heizung, also Gas zum Heizen und Kochen
im Jahr 2017 als ich den Weiterbewilligungsantrag stellte, wurde von seitens des Jobcenters, behauptet
daß, das Jobcenter wohl nicht mehr für diese Kosten aufzukommen hat, sondern das ich diese Kosten selber durch meine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bestreiten muss.
Laut meines Wissensstands bezahlt das Jobcenter einigen Bewohnern des Campingplatzes diese Pauschale für Gas
und anderen wiederum NICHT.
.Ist dies RECHTENS ???
Laut meines Wissens MUSS aber das Jobcenter diese Kosten tragen.
Diese sind wie schon erwähnt ab diesem Bewilligungsabschnitt 2017 weggefallen.
2. Kosten für Waschmaschine 5€ pro Ladung + ca. 4€ für den Trockner
3. Kosten für Duschen pro Tag 1€/7 Min
Jeder Mensch muss sich pflegen können, dazu zählt nunmal auch das man sich 1 mal am Tag duscht.
Ich würde gerne von Ihnen wissen wollen, ob und welche Kosten das Jobcenter übernehmen MUSS.
Vielen Dank im Vorraus für ihre Bemühungen und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dragan,
grundsätzlich zahlt das Jobcenter Campern, denen Hartz 4 zusteht, einen Regelsatz für Miete und Gas. Sie können einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und diesen u. a. damit begründen, dass die Kosten vorher bewilligt worden sind. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
vielen vielen dank
Hallo
Ich habe dieses Jahr eine Strom Rückzahlung bekommen 719.19€. Mein Bearbeiter vom Jobcenter möchte jetzt alles genau wissen. Er darf mir das doch nicht anrechnen oder mein Regelsatz kürzen oder doch? Er selber sagte ich solle sparen und da ich zwei Jahre immer hohe nachzahlungen hatte.
Das macht mir jetzt Sorgen da ich so schon kaum Geld habe da ich für meine Tochter keinen Unterhaltsvorschuss erhalte und mein Bearbeiter mir schon seit über 1Jahr 150€abzieht da ich den Vater nicht angebe.
guten abend,
mein mann ist seit november arbeitslos und bekommt 1000,20 € arbeitslosengeld 1
ich arbeite als 450€ kraft und mein mann antragssteller für aufstockung bei hartz 4 (bedarfsgemeinschaft)
wir bekommen als aufstockung 228 nun haben wir eine sperrandrohung bekommen ( stromnachzahlung ca.400€) ratenvereinbarung hatten wir aber da hatten wir schwiereigkeiten beim bezahlen da ich nicht immmer 450€ bekomme und meine abrechnungen immer sehr spät kamen um sie abzugeben beim amt.und ich habe mich wegen eines darlehen informiert und da wurde gesagt das uns die rate vom darlehen 2x vom regelsatz abgezogen wird weil wir eine bedarfsgemeinschaft sind (mit kind 8J.)
nun frage ich mich warum? da mein mann der antragssteller bei der aufstockung und beim energieversorger ist.
warum soll dann von meinem regelsatz auch 1 rate einbehalten werden.
liebe grüsse Rosy
Hallo Rosy,
eine Bedarfsgemeinschaft umfasst mehr Personen als nur den Antragsteller. Alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden dabei beim Jobcenter berücksichtigt. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Sachbearbeiter, um den Sachverhalt zu klären. Wenden Sie sich ggf. auch an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Angaben des Jobcenters zutreffend sind. Dieser kann Sie eventuell auch bei der Schuldentilgung und Ratenvereinbarung unterstützen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
ich wohne bei meiner Mutter,die Warmmiete und die Betriebskosten werden zur Hälfte vom Jobcenter übernommen.Meine Mutter ist sparsam mit der Heizung umgegangen, so dass sie eine Nachzahlung erhalten hat
Kann das Jobcenter die Hälfte fordern.
Mir wurde außerdem kein Trink und Abwasser berechnet.
Antworten
Hallo,
bei einer Rückzahlung kann das Jobcenter dies durchaus als Einkommen werten und dementsprechend den Regelsatz senken.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
von mir verlangt das Jobcenter erstmalig die Turnus-Rechnungen des Stromversorgers der Jahre 2015 + 2016 .
Für Beide Jahre habe ich mir die Gutschriften vom Stromversorger nicht auszahlen lassen , sondern mit den laufenden monatlichen Abschlägen verrechnen lassen. Ich muss hinzufügen , dass ich nur Aufstocker bin und 230,00 EUR als Zuschlag für Miete und Heizung bekommen.
Wird bei Aufstockern anders verfahren ??… sollte es so sein, so könnte es bei mir doch sicherlich nicht angerechnet werden, denn es sind niemals Zahlungen der Guthaben ausgezahlt wurden, und ich denke , dass ich Geld ansparen kann wo ich will, Konto oder beim Stromversorger im Rahmen des Freibetrages.
Oder sehe ich das falsch. ?
Würde eine Nachzahlung gefordert werden , würde das Jobcenter die Nachzahlung auch nicht übernehmen.
I
David
Hallo David,
in unserem Text heißt es: „Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.“ Sollte das Jobcenter trotzdem die Nachzahlung anrechnen, können Sie einen Widerspruch dagegen einlegen und auf das Urteil des Bundessozialgerichts verweisen. Im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Zählt das auch für Bonus Zahlungen ? Ich habe da nämlich folgendes zu gelsen:
Solche Bonus-Zahlungen dürfen gemäß § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II nicht als Einkommen angerechnet werden.
Andere Stromanbieter verrechnen den Bonus direkt mit der Jahresstromrechnung.
Eine solche Bonuszahlung stellt also einen Vorab-Rabatt auf die noch zu entrichtenden Stromkosten dar und hat damit die Funktion eines zinslosen Darlehens.
Das hat auch das BSG in seinen Urteilen vom 23.08.2011, Az. B 14 AS 185/10 R und B 14 AS 186/10 R, so gesehen.
Lt. BSG dürfen nicht nur Stromguthaben bzw. die Erstattung desselben nicht als Einkommen angerechnet werden.
Im Rahmen der Dispositionsfreiheit sind generell Einnahmen, die aus Einsparungen bei den Regelbedarfen resultieren, nicht als Einkommen anzurechnen.
Stimmt das so ?
Hallo Dirk,
da die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen und das Jobcenter diese nicht übernimmt, steht Ihnen der Bonus zu.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
TOP!
Vielen lieben Dank! für die Antwort!
Hallo.
Habe eine frage, Eine Bekannte von mir hatte noch eine höre Stromrechnung aus ihrer alten Wohnung.
Aus diesem Grund hat man ihr jetzt in der neuen Wohnung den Strom nicht aufgemacht.
Meine frage? Wird das Amt mir ein Darlehn geben und den Strom vor bezahlen.Und ich zahle es in Raten beim Amt zurück.
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG. Elke
Hallo Eggen,
können Sie die Nachzahlung nicht aus eigenem Vermögen bestreiten, kann Ihnen das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Dies ist in § 42 a des Zweiten Sozialgesetzbuchs geregelt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin seit Dezember 2016 Aufstockerin, muss ich die Gutschrift über Stromkosten nun dem Jobcenter melden oder nicht?
Hallo Vivian,
die Stromkosten werden komplett vom Hartz-4-Empfänger selbst aus dem Regelsatz gezahlt. Aus diesem Grund steht eine Rückzahlung auch nur Ihnen zu und darf nicht als Einkommen berechnet werden, es sei denn, die Stromzahlungen gehen auf eine Zeit vor dem Hartz-4-Bezug zurück. Nachweise über dieses Einkommen müssen Sie trotzdem beim Jobcenter angeben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
aus dem Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30. 09. 2015 ist ein Betriebskostenguthaben von vom in höhe von 45.53 verzeichnet worden . nun soll ich den verwendungsweck nachweisen mit den erhalt der Rückzahlung
auch soll ich den Zahlungsnachweis für Strom ab den 01. 03 . 2017 vorlegen
ich erhalte seit dem 01.03 keine Leistung
bin alleinerziehend und habe ein Kind im Haushalt
Hallo Dieter S.
geh zum Rechtsanwalt,da musst du einmalig 15 Euro dafür bezahlen,der gibt dir Unterlagen zum ausfüllen ,mit denen gehst du zum Gericht,dann bekommst du kostenlos Rechtsbeistand,so habe ich das auch gemacht,ich hatte schon öfters Probleme mit dem Amt,in meinen Fällen konnte mir der Rechtsanwalt immer helfen gruss Dieter L.
PS: heiße auch Dieter