Zusätzlich zum Hartz-4-Regelsatz werden vom Jobcenter die Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen, wenn diese in einem angemessenen Rahmen liegen. Für sämtliche andere Kosten sollen die Zahlungen aus dem Regelbedarf getätigt werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine Übernahme der Stromkosten von Hartz-4-Empfängern erfolgen kann.
Das Wichtigste zu den Stromkosten bei Hartz-4-Bezug kurz und knapp zusammengefasst
Nein, Empfänger von Hartz 4 müssen den Strom vom Regelsatz bezahlen. Das Jobcenter kommt nur für die Kosten von Unterkunft und Heizung auf.
Erhält ein Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, so darf diese nicht angerechnet werden, wenn der Hilfebedürftige den kompletten Strom aus eigener Tasche bezahlt hat.
Ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter bei drohender Stromsperre ist möglich. Dieses muss umgehend zurückgezahlt werden. Dafür werden in den Folgemonaten zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz einbehalten.

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Müssen Hartz-IV-Empfänger Strom bezahlen?
Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, erhält jeder Mensch, der arbeitslos ist und Anspruch hat, das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Ein monatlicher Regelsatz wird je nach Einkommen und zu verwertenden Vermögenswerten festgelegt.
Einige Hilfebedürftige haben zudem Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf. Dieser wird beispielsweise Schwangeren gewährt oder Menschen, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendige Ernährung angewiesen sind. Er wird zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.
Des Weiteren kommt das Jobcenter für die Kosten von Unterkunft und Heizung auf. Darin nicht inbegriffen ist für Empfänger von Hartz 4 der Strom. Dieser muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Stromanbieter können selbst bestimmen, zu welchen Konditionen sie ihre Leistungen anbieten.
Es gibt die Option auf den sogenannten Sozial-Strom. Hartz-4-Empfänger profitieren dabei nicht immer von günstigeren Konditionen. Der Anbieter kann nämlich selbst entscheiden, für wen dieser Tarif infrage kommt. Eine einheitliche Regelung existiert nicht.
Stromnachzahlung bei Hartz-4-Empfängern: Übernimmt das Jobcenter?

Bei einer Abhängigkeit von Hartz 4 den Strom zu bezahlen, ist nicht immer möglich. So kann es dazu kommen, dass der Hilfebedürftige von seinem Hartz eine saftige Stromnachzahlung leisten muss. Das stellt die Betroffenen dann meist vor noch größere Probleme.
Dann stellt sich die Frage: “Zahlt das Jobcenter den Strom in diesem Fall?“. Diese ist pauschal nicht zu beantworten. Droht eine Stromsperre, ist es möglich, ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter zu erhalten.
Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass der betroffene ALG-2-Empfänger die Stromkosten nicht nachweislich durch eigenes Verschulden in die Höhe getrieben und den Strom verschwendet hat. In diesem Fall kann das Darlehen vom Jobcenter abgelehnt werden, so entschied es das Sozialgericht Koblenz im Jahr 2013 (Az.: S 14 AS 724/13, 05.09.2013).
Neuer Regelsatz von Hartz 4: Strom nicht ausreichend abgedeckt
Nicht wenigen Beziehenden von Hartz 4 bereitet die Stromrechnung große Sorgen. Die Kosten sind in den letzten Jahren immer wieder gestiegen. Steigen wird im Jahr 2018 auch der Hartz-4-Regelsatz. Dadurch soll die monatliche Zahlung vom Jobcenter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Was sich in der Theorie erst einmal gut anhört, ruft bei einem Blick auf die nackten Zahlen allerdings Ernüchterung hervor: Für Alleinstehende steigt der Regelsatz lediglich um sieben Euro. Das reicht kaum aus, dass Menschen, die auf Hartz 4 angewiesen sind, Strom und andere, immer teurer werdende Leistungen bezahlen können.
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Maier meint
Ich bekomme eine Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Aus meinem Monatlichen Regelsatz bezahle ich den Strom selbst, das Amt bezahlt nicht drauf. Das Amt verlangt dennoch Stromjahresabrechnung obwohl ich 12 Monate jeden Monat von meinem Regelsatz selbst den Strom bezahle. Kann das Amt dies als Einkommen berechnen obwohl es keins ist? Mir hat doch das Geld gefehlt zum Leben.
Ihr selbst sagt:
Übrigens: Erhalten Empfänger von Hartz 4 für den Strom ein Guthaben, weil sie zu viel gezahlt haben, können sie dieses behalten, wenn sie es komplett aus dem Regelsatz finanziert haben. Eine Anrechnung auf die Leistungen findet in diesem Fall nicht statt.
Wie ist es bei der Grundsicherung ab 2019? Bitte um Hilfe…..