Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 7. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Bezug von Bürgergeld unter 25 Jahren.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 unter 25 Jahren“ in Kürze

Haben Arbeitslose unter 25 Anspruch auf Hartz 4?

Ja. Können die Eltern nicht für das Kind aufkommen, da diese beispielsweise selbst Hartz-4-Empfänger sind, besteht auch für unter 25-Jährige ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Dürfen Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren bei den Eltern ausziehen?

Grundsätzlich ist das erlaubt, wenn das Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört. Wann dies der Fall ist, können Sie unserer Grafik entnehmen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem nicht genehmigten Auszug?

Wurde ein Auszug nicht genehmigt, kann dies zu Sanktionen oder einer Hartz-4-Sperre für den Betroffenen führen.

Besteht ein Hartz-IV-Anspruch für unter 25-Jährige?

Hartz 4 beantragen? Auch für unter 25-Jährige ist dies möglich.
Hartz 4 beantragen? Auch für unter 25-Jährige ist dies möglich.

Arbeitslosengeld 2 können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 bis hin zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Wichtig ist, dass eine Leistungsberechtigung vorliegt. Wann ist diese bei Hartz-4-Empfängern unter 25 Jahren eigentlich gegeben?

Beim Anspruch auf Hartz IV für unter 25-Jährige ist einiges zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei, ob der Antragsteller noch bei den Eltern wohnt oder bereits ausgezogen ist. Denn: Wer arbeitslos unter 25 ist, kann nicht immer auf Leistungen vom Jobcenter hoffen.

Unser Ratgeber klärt Sie darüber auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um einen Anspruch für Personen unter 25 Jahren auf Hartz IV zu begründen. Weiterhin gehen wir darauf ein, wie eine Bedarfsgemeinschaft definiert ist und welche Rolle diese Zuordnung spielt.

Grafik: Wann gehört ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, ab wann ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.
Unserer Grafik können Sie entnehmen, ab wann ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.

Normalerweise ist davon auszugehen, dass die Eltern bis zum 25. Lebensjahr für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese erwerbstätig sind und dazu die entsprechenden finanziellen Mittel haben.

Ist dies nicht der Fall, so ist auch Hartz IV für unter 25-Jährige denkbar. Andernfalls hat ein entsprechender Antrag wenige Chancen auf Erfolg. Haben Sie beispielsweise das Studium abgeschlossen und sind danach arbeitslos, so muss der Staat nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Es werden vielmehr die Eltern zur Pflicht gerufen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Akademiker nach Beendigung des Studiums noch (oder wieder) bei den Eltern wohnt. Arbeitslosengeld unter 25 Jahren zu bekommen gestaltet sich also als schwierig, ist aber nicht unmöglich. Im folgenden Textabschnitt klären wir Sie über die Voraussetzungen für einen Hartz-4-Bezug unter 25 auf.

Voraussetzungen für Hartz IV unter 25

Wenn Sie arbeitslos und unter 25 Jahren alt sind, müssen zunächst die Eltern für Sie aufkommen.
Wenn Sie arbeitslos und unter 25 Jahren alt sind, müssen zunächst die Eltern für Sie aufkommen.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren zu begründen, müssen triftige Gründe vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, wenn die Eltern selbst Hartz IV beziehen und somit nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen können.

Grundsätzlich ist dann ein Regel­satz von 449 Euro pro Monat vorgesehen. Der Antrag auf Hartz 4 ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ein entsprechender Bescheid wird Ihnen nach der Bearbeitungszeit zugestellt.

Diesem können potenzielle Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren entnehmen, ob und wenn ja, in welchem Umfang ihnen Leistungen zustehen. Um vorab einen Richtwert zu ermitteln, können Sie unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner nutzen.

Wie bekomme ich Hartz 4 unter 25?

Arbeitslosengeld 2 für unter 25-Jährige wird dann gewährt, wenn der zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann. Dann hat ein Antrag auf Hartz IV auch für unter 25 jährige eine Chance auf Erfolg.

ALG II unter 25 bei Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern

Nun gibt es, wie bereits erwähnt, die Option, dass junge Erwachsene zwar noch bei ihren Eltern wohnen, diese aber selbst nicht erwerbstätig- oder unfähig sind. Stellen betroffene Hilfebedürftige dann einen Antrag auf ALG II, erhalten Sie allerdings nicht den Regelsatz.

Dies liegt darin begründet, dass Sie mit den Eltern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Dadurch mindert sich der Auszahlungsanspruch und die Sozialhilfe für unter 25-Jährige. Ihnen stehen somit nur 360 Euro zu.

Hartz IV unter 25 und eine eigene Wohnung – geht das?

Mit Hartz 4 unter 25 eine eigene Wohnung zu beziehen, bedarf der Zustimmung des Jobcenters.

Doch nicht immer ist es möglich, dass der junge Erwachsene auch noch bei den Eltern wohnen kann. Für einen Auszug bedarf es allerdings der Zustimmung bzw. Zusicherung des zuständigen Jobcenters. Diese kann gegeben werden, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Ist keine dieser Bedingungen erfüllt und der Auszug wird ohne Zustimmung vom Jobcenter durchgeführt, so steht Hartz IV dem unter 25-Jährigen nur zu einem geringeren Regelsatz zu. Hier können zudem vermehrt Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden.

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Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

463 Gedanken zu „Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen

  1. Malina

    Hallo an alle,
    Ich bin 20 jahre alt und wohne in einer wg.
    bald endet mein FSJ und bis ich mein studium anfange möchte ich verscjiedene praktika machen(welche jedoch nicht vergütet werden). Um das machen zu können möchte ich hartz vier beantragen. meint ihr mein antrag kommt durch ?
    kriege ich parallel dann noch kindergeld ?
    lg malina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Malina,

      Kindergeld wird vollständig auf Hartz 4 angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Rola S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Freundin von mir (23) wohnt noch bei ihren Eltern. Ihre Eltern, Vater aus gesundheitlichen Gründen mittlerweile erwerbsunfähig und Mutter 400,- € Basis, beziehen einen Teil des Lebensunterhaltes vom Amt. Es ist so, dass meine Freundin selber, kein Geld bezieht. Sie sagte, sie würde lediglich einen Teil der Miete bezahlt bekommen, aber kein weiteres Geld beziehen. Sie selber sucht sehr energisch nach einer Arbeit oder einer Ausbildung, wobei kosten entstehen, die sie teils kaum gezahlt bekommt, weil sie einfach kein Geld zur Verfügung hat. Meine Frage; steht ihr nicht auch ein gewisser Teil an Lebensunterhalt zu oder wird tatsächlich lediglich die Miete gezahlt?

    Liebe Grüße
    Rola

  3. Jana H.

    Guten Tag, ich habe einige Fragen und werde um die Umstände zu erklären, etwas weiter ausholen. Meien Tochter ist fast 21 und hat bis Dezember vorigen Jahres zu Hause gewohnt. Zuvor war sie drogenabhängig mit allen dazu gehörenden Problemen , was die gemeinsame Wohnsituation stark belastete. Daher hat sie sich eine kleine Wohnung genommen und befindet sie sich wieder in einer Ausbildung. Das funktioniert ganz gut, da ein harmonisches Miteinander in unserer Wohnung absolut nicht mehr möglich war. Finanziell bringt uns das allerdings an unsere Grenzen, weshalb Sie im März Hartz4 beantragt hat. Der Bescheid dazu kam nun nach langem Hin und Her mit dem Ergebnis, dass das Einkommen den Bedarf übersteigt. Allerdings wurden die Kosten für die Unterkunft nicht berücksichtigt. Wörtlich steht im Bescheid: Es werden keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt, eine abschließende Prüfung durch den Sozialermittler konnte nicht erfolgen. (Warum auch immer?)
    Auch erscheint mir der Regelbedarf von 339€ bei monatlichen Fahrtkosten von fast 150€ als zu gering.
    Nach der Berechnung übersteigt das Einkommen mit Kindergeld den Bedarf um 170€. Dies würde bedeuten, das bei Anrechnung der Unterkunftskosten das Einkommen ca. 170€ unter dem Bedarf liegt. ( immer noch ohne Fahrtkosten).
    Ich werde Widerspruch einlegen.
    Hat dies überhaupt Sinn?
    Muss die Jobbörse die Gründe für die Nichtanrechnung genauer darlegen und auch die Berechnung des Regelbedarfs darstellen?
    Müssen Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle und zur Berufsschule mit berücksichtigt werden?
    Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.

  4. Pascal

    Hallo mein Name ist Pascal bin (18) jahre alt und habe eine Frage.
    Ich werde in 2020 Vater und meine freundin ist auch (18), meine Frage ist jetzt wenn ich zu meiner Freundin in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werde weil wir wollen gerne Zusammenziehen.
    Müssen dann meine eltern Unterhalt bezahlen oder müssen sie es nichtt, weil ich möchte nicht das sie für mich Unterhalt bezahlen.
    Freue mich auf postivie Rückmeldungen.

  5. S.G

    Hallo,
    meine Tochter leidet unter Depressionen ( 19 Jahre alt), ist in Therapie.
    Ich möchte auf Alles jedoch nicht näher eingehen.
    Nun hat man ihr geraten, um einen geregelten Tagesablauf und mehr Richtung Selbstständigkeit zu kommen, sich eine kleine Wohnung zu nehmen, damit ich ihr nicht alles abnehmen muss und Sie den Weg zur Selbstständigkeit erlernen kann.
    Sie hat keinen Verdienst, musste die schulische Ausbildung unterbrechen ( ist zur Zeit schulunfähig geschrieben).
    Wie sieht es mit finanztieller Hilfe seitens des Staates aus? Hat sie da Chancen? Ich selbst verdiene nicht so viel, als dass ich diese Wohnung finanzieren könnte.

    LG

  6. Jacqueline

    Liebe Admins,

    uns treibt seit Wochen/Monaten ein arges Problem. Einer unserer Söhne ist seit letztem Jahr in Ausbildung (gewesen). Er ist volljährig. Bereits kurz vor seinem 18. Geburtstag tauchte er tagelang nicht zu Hause auf. Seit etwa drei Monaten wissen wir nicht, wo er sich wann aufhält und kommt nur für ein paar Stunden nach Hause.
    Nun sind wir selbst Aufstocker und sein Ausbildungsentgelt wird innerhalb der BG angerechnet.
    Leider kommt er seiner Zahlungsverpflichtung kaum nach. Von 8 Monaten Ausbildungsvergütung hat er nur 3 Monate seinen Anteil beigesteuert.
    Während der Ausbildung habe ich Anspruch auf Kindergeld. Allerdings muss er dann immer noch rund 192,-€ beisteuern, tut dies aber nicht. Hierdurch schädigt er uns alle (weiter minderjährige Kinder im Haushalt).
    Seine Ausbildungsstätte hat mit uns Kontakt aufgenommen. Er ist dort ferngeblieben und wurde gekündigt.
    Da er so lange abgängig ist, kann ich ihn abmelden? Dass ich die letzten 6 Monate sicherlich nicht rückwirkend neu berechnet werde und wir damit leben müssen, ein halbes Jahr weit unter Existenzminimum gewesen zu sein, möchte ich uns alle nun endgültig schützen.
    Wie sind meine Schritte hierzu?

    LG

  7. Vanessa

    Guten Tag meine ist Mendy (22)
    ich lebe zur Zeit mal hier mal da weil es obwohl ich ein Zimmer bei meinen Eltern hätte es nicht möglich ist dort zu wohnen bezüglich Streitigkeiten.
    Ich habe mich Ausbildungssuchen gemeldet beziehe zur Zeit keine Leistungen und meine Eltern können mich nicht unterstützen (Vater,Rente/Mama, schwierigkeiten beim Job).
    Nun zu meiner Frage hätte ich ein Recht auf Geld vom Amt und Unterstützung für eine Wohnung?

    MfG

    Vanessa

  8. Lea

    Hallo liebes Team,

    ich bin 19 Jahre und bin damals mit 17 zuhause ausgezogen um 2 1/2 Stunden von meiner ursprünglichen Heimat eine Ausbildung anzufangen.

    Nun wurde ich gekündigt und somit arbeitslos.
    Meine Eltern sind noch verheiratet, aber leben seit 1 1/2 Jahren getrennt.
    Meine Mutter bezieht selbst Hartz IV und sorgt noch für meinen kleinen 4-Jährigen Bruder.
    Mein Vater verdient ca. 1300 im Monat und hat seit ca. einem Jahr eine neue Freundin und wohnt mit ihr und ihren zwei Kindern zusammen

    Ich würde ungern hier weg ziehen, weiß aber nicht wie meinen Unterhalt finanzieren soll, hätte ich evtl. Anspruch auf Hartz IV?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lea,

      es ist nicht auszuschließen, dass unter 25-Jährige einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Allerdings können und dürfen wir das im Einzelfall nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich einfach direkt beim örtlichen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Michelle

    Guten Abend ich hätte eine dringende Frage

    Und zwar ich bin 22 Jahre alt und habe vor kurzem erfahren das ich in der 13 Woche schwanger bin.

    Ich und mein Partner 18 Jahre wohnen derzeitig noch bei meiner Mutter zuhause da diese aber nicht erwerbstätig ist und wir auf Grund eines Erbstreites unser Haus verkaufen müssen sind ich und mein Partner nun gezwungen eine eigene Wohnung uns zu suchen.

    Ich bin angestellte Altenpflegefachhelferin und verdiene rund 1200 Euro Netto im Monat und mein Partner fängt dieses Jahr erst mit der Ausbildung an und würde rund 700 Euro Netto bekommen.

    Zu unseren leiblichen Vätern besteht weder bei mir noch bei meinen Partner der Kontakt und seine Mutter bezieht selber hartz 4 und hat noch 3 kinder zuhause weswegen wir keine große finanzielle Hilfe bekommen könnten.

    Meine Frage besteht nun darin habe ich Anspruch auf eine Hartz 4 Aufstockung und wie würde das dan aussehen wegen einer Wohnung das ich ausziehen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michelle

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      ob ein Leistungsanspruch besteht, können wir in Einzelfällen nicht beurteilen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Allerdings können unter 25-Jährige auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn sie z. B. ein Kind haben. Einem Antrag steht grundsätzlich also nichts im Wege. Ob und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, können wir nicht sagen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Klein

    Hallo ,mein Sohn ist 24 j alt hat vor 4 Jahren eine Ausbildung absolviert und bestanden, seit dem arbeitslos und lebt bei mir noch zuhause.
    Mit dem 23 Lebensjahr ist er ja nicht mehr mit mir in der Krankenversicherung mitversichert,nun hat er beim Jobcenter angemeldet das sie Ihm die Krankenkasse übernehmen.
    Nun soll ich als Vater meine Vermögen Einkünfte usw. offen legen,nun meine Frage ich bin doch eigentlich garnicht mehr unterhaltspflichtig da er ja selbst für seinen Unterhalt sorgen könnte bzw. muss.
    Somit ist doch das Amt doch schon nach dem Arbeitslosengeld für ihn zuständig oder etwas nicht??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klein,

      in der Regel bilden unter 25-Jährige nur unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ob dies bei Ihrem Sohn der Fall ist, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Tom

    Guten Tag, ich bin 20 Jahre und Wohne noch zuhause bin daher noch in einer Bedarfsgemeinschaft, meine Mom hatte ein Antrag gestellt dieser wurde aber abgelehnt.
    Ich mache zurzeit eine Maßnahme die 18 Monate lang geht und wo ich mein Abschluss nach machen kann.
    Dadurch das ich nichts an Geld bekomme kann ich mir nichts holen und meine Mom hat auch nicht das kleingeld um mir mal eben was abzugeben.

    Ich will jetzt nicht sagen das ich es unfair finde, aber ist halt blöd wenn viele die dort sind 18j sind und das alles bekommen ich aber nicht.

    Meine frage bezieht sich darauf ob ich irgendwelche möglichkeiten habe?

    Mfg

  12. lizzy

    hallo,ich bin 20jahre,beruflich noch nicht festgelegt,ich wohne noch zuhause,—Meine eltern wohnen zur miete,3.5 zimmer,warmmiete 650 euro.—-Vater berufstätig,netto einkommen,ca.1400 euro—.Mutter :Hausfrau.

    Arbeite,wenn möglich in Zeitarbeitsfirma,(z.z.ohne Arbeit).will mich arbeitssuchend melden,um wenigstens weiterhin Kindergeld zu erhalten.habe nächste woche einen termin,beim Jobcenter,–Eltern wollen aber keinerlei leistungsbezug beantragen,dea früher selbst harz 4,(kanns verstehen)—-macht der termin bzw.einen antrag zu stellen ,dort überhaubt sinn?vielen dank

  13. Bettina

    Meine Tochter hat bis zum jetzigen Schulabschluss (Abitur) bei Ihrem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft (ALG II) gelebt. Ich bin von ihrem Vater seit 4 Jahren geschieden und für meinen Ex Mann nicht mehr Unterhaltspflichtig.
    Ich verdiene als nunmehr Selbständige wieder gutes Geld. Meine Tochter wird jetzt nach ihrem Abitur zu mir ziehen da sie hier studieren will. Bis jetzt leben wir über 200Km auseinander. Das Job Center am Wohnort ihres Vaters macht hier Stress und meint „So ohne weiteres kann sie nicht einfach umziehen“. Das kann doch wohl nicht richtig sein. Sie liegt dem Staat hier ja nicht mehr auf der Pelle. Wegen meines Verdienstes wird sie hier nicht einmal BAfög erhalten. Ist auch nicht notwendig. Kann mir eines sagen ob das Job Center hier tatsächlich Stress machen? Wenn ja, wie muss ich da vor gehen?

  14. Anka M.

    Hallo,
    Ich bin 23 Jahre alt.
    Meine Mutter bekommt das Kindergeld überwiesen, was sie auch vollständig ein behält.
    Bin zurzeit arbeitslos und Ausbildungssuchend.
    Bisher leider ohne Erfolg.
    Zuhause wohnen kommt nicht in Frage da meine Eltern es nicht erlauben und auch der Platz bzw das Zimmer fehlt.
    Meine Eltern sind beide Berufstätig.

    Somit stehe ich ohne Unterkunft, Monatliches Einkommen, mit eingeschlossen ohne Hilfe von meinen Eltern da.

    Was nun?
    Welche Rechte habe ich?

  15. Ramona W.

    Guten tag meine tocher fast 21 ist wegen psychischen problemen zu hause und auf anraten vom spdi in eine art frauenhaus geflüchtet und hat harz4 beantragt. Ich bin geschieden und wie mein ex in vollzeit arbeiten. Nun heist es wir sollen unterhalt zahlen . Wie hoch ist für jeden eigendlich der selbstbehalt und müssen wir wirklich unterhalt zahlen?LG Ramona W.

  16. Claire

    Hallo,

    ich bin 20 Jahre alt und lebe momentan noch bei meinen Eltern. Jedoch ziehe ich am 15. April 2019 aus, da ich am 01. September 2019 eine Ausbildung beginne.
    Der Ausbildungsbetrieb befindet sich über 100 km weit entfernt von meinem Elternhaus. Außerdem ziehe ich nicht alleine um, sondern ziehe mit meinem Freund (22 Jahre) zusammen, da er von dort ist. Jedoch befindet er sich noch in der Ausbildung und beendet diese im Juli diesen Jahres.
    Meine Mutter verdient ca 2100€ netto/ Monat und mein Vater 2200€ netto/ Monat. Mein Freund hat eine Ausbildungsvergütung von ca 800€ netto/ Monat und erhält dazu noch das Kindergeld in Höhe von 194€.
    Mein Einkommen beschränkt sich auf das Kindergeld in Höhe von 194€.
    Unsere monatl. Mietkosten betragen 640€ warm.

    Meine Frage: Hätte ich einen Anspruch auf die Grundsicherung bis ich meine Ausbildung antrete?

  17. Nicolas

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und lebe in einer eigenen Wohnung.
    Mein AlG 2 Antrag wurde auf 254€ + 30€ Freibeitrag bewilligt.
    Meine Mutter zahlt meine Miete, zudem bekomme ich noch das Kindergeld von ca 200€ von ihr überwiesen.
    Ist es richtig, dass das Kindergeld von 200€ in meinem Fall von den 424€ Regelsatz komplett abgezogen werden muss, oder kann das Kindergeld als Einkommen gewertet werden (100€ Freibetrag)
    So müssten doch eigentlich 324€ übrig bleiben oder?
    Bitte um Aufklärung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicolas,

      Kindergeld wird in der Regel voll angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Daniel

    Moin Zusammen,

    Ich habe mal eine die ein oder andere Frage.

    Mein Freund 17 ist aus Lübeck zu mir nach Hamburg gezogen (wohnt nicht mehr bei den Eltern).
    Er hat keine Ausbildung und sein einkommen beschränkt sich auf Kindergeld.
    Er möchte seinen Realschulabschluss machen und den eine Ausbildung.
    Beide Elternteile sind nicht in der Lage für ihn aufzukommen. ( Mutter arbeitslos, Vater Privatinsolvenz)
    Unterhalt erhält er also von keinem seiner Elternteile.
    Er ist zum Jobcenter gegangen und hat sich einen ALG II Antrag geben lassen.
    Er möchte von dem Jobcenter Leistung haben für seinen Lebensunterhalt und Leistung für eine eigene Wohnung.
    Das Jobcenter möchte jetzt von ihm das er den Antrag ausfüllt und seine beiden Eltern Teile diesen unterschreiben. Als Grund hier für wird gesagt das er nicht den Antrag stellen muss sondern seine Eltern. Das sehe ich jedoch anders da er mit beiden nix zu tun hat. Er hat vom Jugendamt schriftlich das ein zusammen Leben mit den Eltern nicht mehr möglich ist. Sorgerecht haben jedoch beide Eltern teile noch für Ihn.
    Ebenfalls wird gefordert das er die Personalausweise von beiden Elternteilen in Original im Jobcenter vorlegt.
    Das kann doch nicht richtig sein so oder??
    Desweiteren kommt hinschwerend hin zu das beide Elternteile den Antrag NICHT unterschrieben möchten.
    Hat er jetzt noch eine Chance diesen ALG II Antrag überhaupt bewilligt zu bekommen wenn seine Eltern ihm das nicht unterschrieben.
    Was kann man machen um Ihm zu helfen??

    MFG
    Daniel

  19. Yves Maurice Picard

    Hallo ich bin 18 Jahre jung Ich Lebe nicht mehr bei mein Eltern ich stecke mitten in der Ausbildung und meine Pflege Eltern wollen mich in den nächsten 8 Wochen auf die Strasse setzten was soll ich jetzt machen ich bin verzweifelt:

    MEINE ELTERN LEBEN BEIDE VOM AMT UND KÖNNEN NICHT FÜR MICH AUFKOMMEN:

  20. Daya

    Hallo,
    ich bin 23 Jahre und meine Freundin 19. Ich bin zurzeit arbeitslos und wohne bei meinem Vater.
    Meine Freundin ist in der Ausbildung und verdient ca 650€ im Monat wohnt allerdings auch noch bei Ihrer Mutter.Wir erwarten in ca 6 Momaten ein Baby.Wir beziehen beide keine Leistungen vom Amt. Weder bei ihr noch bei uns ist Platz für ein Kind.
    Meine Frage ist ob wir eine Wohnung bezahlt bekommen ?
    Fals ja welche Anträge muss ich stellen ? Muss ich erst Hartz4 beantragen um eine Wohnung bezahlt zu bekommen ?
    Mfg Daya

  21. Lischewski

    Hallo, ich bin 18 und wohne seit 9 Monaten nicht mehr zu Hause da es mit meiner Mutter nicht mehr funktioniert, ich wohne mal bei Freunden im Garten oder mal bei meiner Freundin mit zu Hause . Ich besuche noch bis Juli 2019 das BSZ und bekomme danach eine Anstellung.
    Habe Antrag auf eine eigene Wohnung gestellt was 2 mal abgelehnt wurde weil meine Mutter auf dem Jugendamt gesagt hat ich bräuchte mich nur an regeln zu halten , sie das aber nur deswegen sagt damit sie weiterhin mein Kindergeld und vom Jobcenter das bedarfsgemeinschafts Geld bekommt,auch müsste sie eine kleinere Wohnung suchen.
    Meine Frage ist jetzt ob ich für mich alg2 beantragen kann oder nicht da ich wirklich bloß auf die Almosen von Freunden angewiesen bin. Wie gesagt meine Mutter bezieht weiterhin alle Gelder für mich ohne mich zu unterstützen.

  22. Celina

    Hallo, ich bin 18
    Meine mama und ihr Mann (jedoch mein stiefpapa) bekommen Hartz 4. Ich besuche derzeit eine Abendschule um mein Real-Abschluss nach zu machen. Wohne aber noch zuhause. Von mein leiblichen Vater bekommt meine Mutter Unterhalt In Höhe von 150€
    Und ich bekomm noch Kindergeld. Meine Frage besteht darin, meine Mutter sagt immer sie bekommt nur die beiden Gelder, also Unterhalt und Kindergeld, aber musste ich nicht auch ein Teil hartz4 bekomm?
    ?
    Danke schon mal für Antwort

  23. Dominique

    Hallo,

    ich bin 21 Jahre alt und wohne mit meiner Freundin entfernt von meinen und ihren Eltern. Meine Freundin ist in der Ausbildung und wird voraussichtlich in wenigen Monaten ihren Abschluss machen. Ich bin derzeit arbeitslos und beziehe noch Arbeitslosengeld 1.
    Inwiefern ist es mir möglich, sollte ich keine Arbeitsstelle finden, Arbeitslosengeld 2 zu beziehen?

    MfG
    Dominique

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dominique,

      das hängt unter Anderem davon ab, ob Sie Vermögenswerte besitzen. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Jenna

    hallo ich bin 18 jahre, wohne bei meiner mutter sie ist alleinerziehend und bekommt sozialhilfe. ich habe kein job, kann ich hartz 4 beziehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenna,

      das können wir pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Luise

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem: Mein Freund hat sich von mir getrennt und wir haben vorher sozusagen zusammen gewohnt (ich war immer bei ihm). Allerdings kann ich nun nicht mehr zu meinen Eltern, da meine Mum ein Baby bekommen hat und zu Hause kein Platz mehr ist. Nächstes Jahr wollen Sie umziehen, etwas weiter weg. Aber ich möchte nicht mit, da ich all meine Freunde hier habe und auch so das enge Familienzusammenleben nicht mehr gewöhnt bin. Ich habe auch schon 2 Klinikaufenthalte hinter mir, weil ich damals Probleme zu Hause hatte… Achso und aufkommen kann meine Mutter auch nicht für mich, da sie noch 4 andere Kinder zu Hause hat. Meine Frage ist, ob eine Antragsstellung auf eigene Wohnung überhaupt sinnvoll ist?

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