Die Deutschen gelten als äußerst reisefreudiges Volk. Der Sommerurlaub am Mittelmeer, in den Bergen oder an der Nordsee gehört für viele Menschen zum jährlichen Highlight. Einmal dem Alltagstrott entfliehen, sich erholen und etwas Neues sehen und hören – das ist für viele der Inbegriff des Urlaubs.

Auch viele Hartz-4-Empfänger und Aufstocker wünschen sich ab und zu eine solche Erholung. Besteht die Möglichkeit, günstig für einige Tage oder Wochen zu verreisen, stellt sich dann jedoch schnell die Frage, ob sich Hartz 4 und Urlaub miteinander vereinbaren lassen. Schließlich gilt für Bezieher von ALG II die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht.
Spezifische Artikel zum Thema „Hartz 4 und Urlaub“:
Haben Hartz-4-Empfänger einen Urlaubsanspruch? Ist ein Antrag nötig, damit ein Urlaub bei Hartz-4-Bezug möglich ist? Oder müssen ALG-2-Empfänger ständig erreichbar sein? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Das Wichtige zum Urlaub bei Hartz-4-Bezug in Kürze
Hartz-4-Empfänger müssen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ein Urlaub bzw. eine Ortsabwesenheit ist daher nur mit Genehmigung vom Jobcenter erlaubt.
Der Urlaub darf maximal 21 Tage im Jahr dauern. Geht die Ortsabwesenheit über diesen Zeitraum hinaus, werden keine Hartz-4-Leistungen mehr gewährt.
Hier finden Sie ein Muster, welches Sie herunterladen und verwenden können, um einen Urlaub bei Hartz-4-Bezug zu beantragen.
Inhalt
Was müssen Hartz-4-Empfänger bei Ortsabwesenheit beachten?

Hartz-4-Empfänger sind dazu verpflichtet, sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Außerdem muss es ihnen grundsätzlich jederzeit möglich sein, eine zumutbare Arbeit zeitnah anzunehmen.
Trotzdem ist laut den Regeln der grundlegenden, sogenannten Erreichbarkeits-Anordnung (kurz EAO genannt), ein Urlaub für Arbeitslose möglich.
Zunächst einmal lässt sich Folgendes sagen: Auch Hartz-4-Empfängern steht Urlaub zu. Insgesamt können sie bis zu sechs Wochen in den Urlaub fahren. Dauert die Reise maximal drei Wochen – also höchstens 21 Tage – erhalten sie über den gesamten Zeitraum ihre herkömmlichen ALG-II-Leistungen.
Bei einer längeren Ortsabwesenheit werden Sie nur in den ersten drei Wochen finanziell unterstützt. Beziehen Sie Hartz 4 und der Urlaub dauert länger als sechs Wochen, erhalten Sie während der gesamten Zeit keine Leistungen der Grundsicherung.
Beachten Sie allerdings, dass Hartz-4-Empfänger den Urlaub beantragen müssen. Außerdem haben Sie keinen rechtssicheren Anspruch auf Ortsabwesenheit. Die Arbeitsvermittlung geht nämlich in jedem Falle vor. Der Antrag kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn die Ortsabwesenheit die berufliche Eingliederung beeinträchtigt, also in diesem Zeitraum beispielsweise ein Vorstellungsgespräch stattfindet.
Gibt es einen Hartz-4-Urlaubszuschuss?

Zwar haben Personen, die ALG II beziehen, grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub und erhalten in der Regel auch bei Ortsabwesenheit die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen.
Allerdings können Sie beim Bezug von Hartz 4 für Ihren Urlaub nicht mit einem Zuschuss rechnen.
Das Geld hierfür müssen Sie aus dem Regelsatz zusammensparen, in welchem auch ein pauschaler Betrag für den Bereich „Erholung“ enthalten ist.
Welche Regeln gelten für Hartz-4-Aufstocker beim Urlaub?
Viele Personen sind zwar erwerbstätig, gehören jedoch zu den sogenannten Geringverdienern. Reicht das Einkommen nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, den Lohn mit ALG-II-Leistungen aufzustocken. In der Regel können Hartz-4-Aufstocker Urlaub machen, ohne dass eine Genehmigung vom Jobcenter nötig ist. Aber natürlich muss der Urlaub mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
So stellen Hartz-4-Empfänger einen Urlaubsantrag beim Jobcenter
Möchten Sie als Hartz-4-Empfänger Urlaub beim Jobcenter beantragen, können Sie dies formlos in schriftlicher Form erledigen. Sind Sie unsicher, wie Sie das Schreiben formulieren sollen, können Sie sich an unserem Muster orientieren. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt, welches von Ihnen angepasst werden muss.
Beziehen Sie ALG 2 und beantragen Urlaub bzw. Ortsabwesenheit, sollten Sie sich eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen anfertigen. Verschicken Sie es am besten per Einschreiben, so dass Sie eine Bestätigung darüber erhalten, wann Ihr Brief eingegangen ist. Sie können den Antrag auch persönlich im Jobcenter abgeben. Wenn Sie dies tun, sollten Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen.
Als Hartz-4-Empfänger Urlaub beantragen: Muster
Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Empfänger:
Jobcenter Musterstadt
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Datum: XX.XX.XXXX
Betreff: Antrag auf Ortsabwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Ortsabwesenheit. Ich beabsichtige, im Zeitraum vom [Datum] bis einschließlich [Datum] in den Urlaub zu fahren. In dieser Zeit werde ich mich außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten.
Ich bitte Sie darum, mich zeitnah über Ihre Entscheidung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hartz-4-Urlaubsantrag: Vordruck zum kostenlosen Download
Tipp: Durch Wohnungstausch können Hartz-4-Empfänger preiswert Urlaub machen
In den USA, wo der Wohnungstausch erfunden wurde, ist diese Art Urlaub zu machen weit verbreitet. Die Erfahrungen scheinen meist positiv zu sein, wie Berichte in Internetforen zeigen. Natürlich sollte man im Vorfeld alle Eckdaten und Haftungsbestimmungen genau absprechen – eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht.
Übersicht über Tauschbörsen
- Homelink bezeichnet sich als das weltweit älteste Netzwerk. Hier kann man aus bis zu 16.000 Angeboten aus 74 Ländern wählen. Der Jahresbeitrag beträgt 140 Euro.
- Haustauschferien ist der deutsche Ableger des kalifornischen HomeExchange. Mit über 30.000 Mitgliedern in 115 Ländern nach eigener Aussage die Nummer eins der Branche. Die Kosten betragen 83,40 Euro im Jahr oder 32,85 Euro für drei Monate. Eine Versicherung für Reiserücktritt und Sachbeschädigung ist inklusive.
- Intervac verfügt über eine lange Erfahrung. Die Jahresmitgliedschaft kostet 110 Euro.
- Home for Home ist ein kostenloser Dienst aus Spanien mit rund 10.000 Angeboten in 20 Ländern.
Hallo,
ich bin Studentin und wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben& beurlaubt.
Daher beziehe ich derzeit Harz4. Da mein soziales Umfeld hoch belastend ist und es mir, nach Absprache mit meinem Arzt, gut tun würde kompletten Abstand zu bekommen, würde ich gerne für ein paar Monate ins Ausland gehen um dort neue Energie zu tanken.
Wäre so etwas möglich?
Danke und Viele Grüße
Hallo Rosa,
es steht Ihnen frei, ins Ausland zu ziehen. Allerdings erhalten Sie dann keinerlei Hartz-4-Leistungen mehr, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Frau arbeitet vollzeit und ich bin aus gesundheitlichen Gründen momentan arbeitsunfähig! Das Gehalt meiner Frau reicht aber nicht aus und müssen mit Harz 4 aufstocken!
Wir, meine Frau unsere drei Kinder und ich, wollen für 18 Tage verreisen, meine Frau hat von ihrem Arbeitgeber den Urlaub bewilligt bekommen, darf das jobcenter in diesen Zeitraum meine ortsabwesenheit ablehnen?
Hallo,
Ich bin Hartz 4 Empfangerin .Ich lebe mit 2 kinder 15 und 13 jahre alt und mehr als 9 Monaten krank bin.Darf ich ein Urlaub beantragen in Sommerferien ?
Hallo,
meine Freundin und ich möchte im September in den Urlaub fahren ( ich musste schon im Dezember meinen Urlaub planen).
Jetzt hat sie nur eine Bewilligung bis August bekommen, somit können wir nicht buchen.
Ist das Rechtens? Wir wollen nur zwei Wochen haben.
Danke
Guten Tag
Ich bin Harz IV- Empfänger in einer Umschulung mit Praktikumsvertrag. Welche Urlaubsregelung ist anzuwenden?
22 Tage laut Praktikumsvertrag mit der Firma. Das heißt 22 Tage ohne Wochenenden oder 21 Tage , Wochenenden inclusive, nach Jobcenterregelung?
Vielen Dank
Hallo, Wann soll man der urlaub Antrage machen? Ich wollte 14 Tage nehmen, ich habe aber ein Sanktion von eine Termin in den ich nicht gekommen bin. Ist das ein Problem?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin 63 Jahre alt und seit 20 Jahren beruflich selbständig!
Seit 3 Jahren erhalte ich als selbständig tätiger aufstockende
Leistungen nach ALG2.
Ich habe nun erstmalig entsprechend Ihrem Mustervordruck
21 Kalendertage „Ortsabwesenheit“ frühzeitig beantragt!
Vom Jobcenter wurde mein Antrag mit nachfolgender Begründung
abgelehnt.
Muss das von mir widerspruchslos hingenommen werden?
Für Ihre Antwort meinen besten Dank im Voraus.
Begründung:
Nach § 7 Abs. 4a SGB II hat jemand keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23.10.1997, geändert durch Anordnung vom 16.11.2001, definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Erreichbarkeitsanordnung soll eine Zustimmung zur Ortsabwesenheit nur in begründeten Fällen erteilt werden, wobei hierbei für Antragsteller auf Arbeitslosengeld II ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Bei Selbständigen Leistungsbeziehern im SGBII kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass die Umsätze bei einer Ortsabwesenheit gleichermaßen erzielt werden und somit durch niedrigere Gewinne ein höherer Leistungsanspruch entstünde. Ihr Antrag auf Ortsabwesenheit muss abgelehnt werden und Sie erhalten für den o.g. Zeitraum keine Leistungen nach dem SGBII bei unerlaubter Ortsabwesenheit. Sollte sich ihre Einkommenssituation bei einer geplanten Ortsabwesenheit nicht negativ entwickeln, so bitten wir um eine detaillierte Erklärung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diesen Verwaltungsakt haben gem. § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung!
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Jobcenter xxxxxxx einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wurde, wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hallo Helmut,
wie in dem Schreiben schon mitgeteilt wurde, können Sie innerhalb einer einmonatigen Frist Widerspruch einlegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
zu den 21 Urlaubstagen zählen auch die Wochenenden, beantragt und gezahlt werden NUR 3 Wochen!
Anspruchsvoraussetzung ist, mindestens 3 Monate im Leistungsbezug gestanden zu haben.
Die Art der Beantragung erfragt man bei seinem Arbeitsvermittler. In einigen JC reicht die telefonische
Beantragung. Voraussetzungen für die Genehmigung von Ortsabwesenheit ist, das in der geplanten
Urlaubszeit weder Termine im JC, noch Maßnahmen oder Bewerbungsaufforderungen liegen.
Die Rückmeldung erfolgt am ersten Arbeitstag der Rückkehr telefonisch oder an der Eingangszone.
Ein Urlaubsgeld gibt es seitens des JC nicht.
Die Pflege des Umgangsrechtes mit seinen Kindern zählt NICHT als Ortsabwesenheit. Das Schreiben des Jugendamtes/ Gerichtes bitte im JC einreichen – notwendige Kosten zur Ausübung des Umgangsrechtes wie
Bahnfahrten bzw. Pensionsübernachtungen werden über einen Antrag zur Kostenübernahme vom JC getragen.
Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beziehen sie SGB XII Leistungen und kein Alg II . Sollten Sie dennoch
im Alg II Bescheid aufgeführt sein, dann nur weil ein Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft noch Alg II Leistungen
bezieht. Sie benötigen NICHT die Zustimmung des JC, um ortsabwesend zu sein.
Hallo ich habe eine Frage,
meine Frau und ich sind seit August beim Jobcenter angemeldet und beziehen die Grundsicherung. Wir möchten im Oktober für 3 Wochen in den Urlaub. Da wir erst seit August angemeldet sind, besteht der Urlaubsanspruch überhaupt?
Für eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Sone
Hallo Soner,
darüber entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe den Antrag für H4 im August gestellt und warte auf die Antwort. Ich habe aber schon Anfang August vor dem Antrag in meine Heimat für paar Tage mit meiner Tochter geflogen, weil sie 14 geworden ist und ihren Pass da bekommen musste. Das ist ein Pflicht. Könnte ich, falls ich hoffetlich eine Bewilligung bekomme, einen Atrag auf Urlaubsgeld nachträglich stellen und könnte er in der Regel bewilligt werden?
Hallo Zhenya,
einen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es bei Hartz 4 nicht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo! ich will nur für 4 Tagen weg gehen, nach Spanien, so ich würde Freitag abend fliegen und dann am Dienstag Abend wieder züruck sein. Muss ich so eine kürze Zeit beantragen? und wenn ich nur ein Wochende hier in Deutschland fahre, ist es das gleiche? muss ich eine Bestätigung dafür kriegen?
Hallo Karin,
unserer Kenntnis nach muss jede Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitgeteilt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Also ich und mein freund sind türkische staatsangehörige mein freund wohnt seit dem er 7 ist in deutschland und ich bin hier geboren wie wollen aber in der türkei heiraten aber wir wohnen schon zsm muss ich da auch urlaub vom jobcenter beantragen oder hat das einen anderen namen?
und am anfang waren wir eine wg bis er mir aufeinmall einen heiratsantrag gemacht hat wird das ein problem für uns sein?
liebe grüsse hoffe sehr auf eine antwort danke schön:)
Hallo Samet,
jede Ortsabwesenheit muss beantragt bzw. dem Jobcenter mitgeteilt werden. Zu Ihrer zweiten Frage können wie keine Beurteilung abgeben, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob hier Probleme entstehen können, z. B. weil zuvor eine WG, keine Bedarfsgemeinschaft angegeben wurde, sagt Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
bin Vollerwerbsgemindert und bekomme die Rente auf Zeit, aus diesem Grung bin ich nicht bei Grundsicherung, sondern bekomme dazu noch Harz4, obwohl ich nicht vermittelbar bin.
Man (Jobcenter) verlangt von mir troztdem ,dass ich einen Urlaub beantragen soll, bzw. soll ich mitteilen , dass ich abwesend bin.
Ist doch ein Witz , oder ?
Danke
Hallo Wittmann,
wir kennen die Gründe des Jobcenters in Ihrem Fall leider nicht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich hätte da eine Frage. Mein Mann und ich sind beide Arbeitlosengeld2 Empfänger. Unser Sohn ist in einer Hilfemaßnahme die vom Jugendamt ausgeht und wohnt deswegen in Italien. Wir haben für ihn das Sorge und Umgangsrecht. Unseren „Urlaub“ haben wir schon aufgebraucht damit wir unser Umgansrecht mit ihm nutzen konnten, Reisekosten werden vom Jugendamt getragen. Auch sind weitere und längere Besuche vom Jugendamt angeraten und geplant. Was mache ich jetzt da wir ja keinen Urlaub mehr haben, oder haben wir ein Sonderanspruch damit wir unser Umgangsrecht ausüben können? Bzw. was mache ich wenn uns die Arge das verweigern will?
Hallo Brigitte,
setzen Sie sich diesbezüglich am besten mir Ihrem Sachbearbeiter auseinander. Im Prinzip steht es Ihnen frei, länger als sechs Wochen abwesend zu sein, allerdings werden Ihnen dann die Hartz-4-Bezüge gestrichen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, was ist mit Rückmeldefrist?
Hallo Anna,
unserer Kenntnis nach müssen Sie sich so früh wie möglich zurückmelden, je nach Ermessen des Jobcenters muss dies schriftlich geschehen. Konkrete Fristen sind uns nicht bekannt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Beim Jobcenter mainz wird die rückmeldung direkt am folgenden werktag persönlich verlangt!
Hallo
Wo muss ich den Urlaub beantragen,bei meinem Sachbearbeiter für Geldleistungen, oder mit dem Sachbearbeiter mit dem ich meine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen habe ?
Und muss ich mich persönlich melden und wie lange vorher muss ich den Urlaub beantragen.
Muss ich das Urlaubsziel angeben, oder reicht nur die Zeit in der ich Urlaub machen möchte?
Danke für die Antwort
Gruß Barbara
Hallo Barbara,
Sie sollten sich an den Sachbearbeiter wenden, der aktuell für Sie zuständig ist. Eine Ortsabwesenheit kann nur kurzfristig und nicht weit im Voraus beantragt werden. Das Urlaubsziel müssen Sie in aller Regel nicht angeben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Bin arbeitsunfähig erkrankt schon seid ,3 jahren ,möchte gern zu meinen sohn fahren,darf ich das.
Hallo Marina,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Eine Ortsabwesenheit ist grundsätzlich für maximal 21 Tage möglich, muss aber genehmigt werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,ich bin jetzt in mutterzeit und ich möchte 28 tage fliegen nach mein heimat und meine sachbearbeiterin hat nein gesagt und ich müss mein pass in mein heimat verlängern ,was soll ich mache bitte
Hallo Rana,
Sofern Sie Hartz 4 beziehen, dürfen Sie nur maximal 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein. Sind Sie länger im Urlaub, erlischt der Hartz-4-Anspruch.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich haben 5 Kinder bekommen ich Geld für Urlaub. Ich bin schon 7 Jahren bei de Jobcenter Arbeitslos 2 kann mir Antworten
Danke schon
Hallo Ana Maria,
Sie können einen Urlaub beim Jobcenter beantragen. Wird dieser bewilligt, dann können Sie in den Urlaub fahren, ohne mit Kürzungen zu rechnen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Ortsabwesenheit im Erziehungsjahr bei Harz 4,
Darf ich , wenn ich Bezüge vom Jobcenter bekomme und im Erziehungsjahr bin , mich für 4 Monate in einem anderen Land aufhalten?
Besten Dank
Silje
Hallo Silje,
es ist unerheblich, ob Sie in der Elternzeit oder Aufstocker sind, sofern Sie Hartz 4 beziehen, gilt für Sie, jegliche Ortsabwesenheiten beim Jobcenter anzumelden. Ein Aufenthalt von vier Monaten in einem anderen Land bedeutet in der Regel die Streichung Ihrer Regelleistung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
ich habe eine Email an meine Hartz-Sachbearbeiterin geschrieben, in der ich einen 21-tägigen Zeitraum rechtzeitig innerhalb der Frist (nicht früher als 14 Tage, nicht später als 7 Tage vorher) formlos beantragt habe. Die Email-Antwort der Sachbearbeiterin: Ja das ist möglich ich sende Ihnen noch einen entsprechenden Antrag zu. Das war vor einer Woche. Ich habe bereits Flüge buchen lassen aufgrund der email-zusage. Und jetzt habe ich Angst, dass die mir irgendetwas basteln. was empfehlen Sie mir. Soll ich selber sofort noch einen konventionellen schriftlichen Antrag fertigen bzw. aus dem Internet downloaden und der sachbearbeiterin zufaxen oder persönlich abgeben?
Hallo Anca,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo hätte ne frage zum Urlaub beim Jobcenter…Ich möchte gern für 11 tage weg reisen in FEBRUAR. ubd im sommer möchte ich auch weg reisen für 4 wochen… Ich hab verstanden das man bis zu sechs woche vereisen darf… bei mir ist es nur im Jahr verteilt. danke im Voraus…
angelina
Hallo Angelina,
die Ortsabwesenheit muss beim Jobcenter beantragt werden. Grundsätzlich müssen dafür allerdings wichtige Gründe vorliegen. Dazu zählt beispielsweise eine Reha oder Kur.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich verstehe das mit dem Jahresurlaub nicht ganz. Besonders im Kontext mit der „Renate S.“, welche gerade einmal zwei Monate Hartz-IV bezog und „pro Kalenderjahr 21 Werktage“ Urlaub hat. Hat sie jetzt auch schon pro Kalenderjahr: 21 also für die zwei Monate auch schon: 21 Tage?
Ich habe zum 1.1.18 H4 – „Aufstocker“ beantragt und bewilligt erhalten. Am 1. u. 2.2. möchte ich weg reisen. Ein Do und Freitag. Kann mir das JobCenter das verbieten? Ich habe meine Januar-Mitwirkungspflichten (5 Bewerbungen) mehr als übertroffen. Vielen Dank.
Hallo Najob,
der Urlaub sollte in Ihrem Fall kein Problem darstellen. Sprechen Sie sich einfach mit Ihrem Sachbearbeiter ab und stellen Sie ggf. einen Antrag auf Ortsabwesenheit.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, bin Harz 4 Empfänger seit nur 2 Monaten kann ich immer noch Urlaub beantragen? Danke
Hallo Renate,
Hartz-4-Empfänger haben pro Kalenderjahr einen Anspruch auf 21 Urlaubstage. Wenn Sie diese noch nicht genommen haben, können Sie dies tun. Das Jobcenter ist von Ihrer Ortsabwesenheit zu unterrichten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe hier nochmal „nachgeschlagen“, weil ich wegen der 21 Tage unsicher war.
Nun habe ich trotzdem Fragen zum „21-tägigen Ortsabwesenheitsanspruch“:
Ich bin das zweite Jahr Hartz IVer.
Verfällt der Anspruch pünktlich mit dem 31. Dezember jeden Jahres?
Ich möchte aktuell für Januar oder Februar die 3 Wochen „Urlaub“ am Stück anmelden. Kann ich das überhaupt tun?
Wäre dann nicht der Anspruch aus diesem Jahr verfallen und der des nächsten Jahres noch nicht gegeben, da es ja erst Anfang des Jahres ist/wäre?
Oder kann ich das so machen, weil ich den Antrag ja noch dieses Jahr stellen werde?
Ich bin da voll verwirrt – und traue meinem Jobcenter da nicht ganz über den Weg, obwohl mein Arbeitsberater umgänglich ist.
Wo muss ich den Antrag überhaupt abgeben, bei meinem Arbeitsberater oder beim Leistungssachbearbeiter?
Könnte mir vielleicht hier bitte jemand bei diesen Fragen auf die Sprünge helfen?
Oder sie mir sogar beantworten?
Hallo,
der Anspruch gilt pro Kalenderjahr und verfällt mit dem 31. Dezember. Grundsätzlich können Sie immer eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter anmelden, diese wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Danke im voraus
Hallo,
ich bin EU Rentner und bekomme aufstockende Hartz 4 Leistungen. Nun will ich 6 Wochen wegfahren, hab ich lange nicht mehr gemacht. Muß ich das beim JC beantragen?
Gruß Hilmar
Hallo Hilmar,
ja, Sie müssen eine Ortsabwesenheit beantragen. Beachten Sie auch, dass Ihnen auch bei Bewilligung nur drei Wochen lang weiter Hartz 4 gezahlt wird. Für die weiteren drei Wochen werden Ihre Bezüge eingestellt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org