Dürfen Hartz-4-Empfänger Urlaub machen?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 28. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Die Deutschen gelten als äußerst reisefreudiges Volk. Der Sommerurlaub am Mittelmeer, in den Bergen oder an der Nordsee gehört für viele Menschen zum jährlichen Highlight. Einmal dem Alltagstrott entfliehen, sich erholen und etwas Neues sehen und hören – das ist für viele der Inbegriff des Urlaubs.

Hartz-4-Empfängern steht Urlaub zu. Bis zu 21 Tage lang werden die Leistungen bei Ortsabwesenheit gezahlt.
Hartz-4-Empfängern steht Urlaub zu. Bis zu 21 Tage lang werden die Leistungen bei Ortsabwesenheit gezahlt.

Auch viele Hartz-4-Empfänger und Aufstocker wünschen sich ab und zu eine solche Erholung. Besteht die Möglichkeit, günstig für einige Tage oder Wochen zu verreisen, stellt sich dann jedoch schnell die Frage, ob sich Hartz 4 und Urlaub miteinander vereinbaren lassen. Schließlich gilt für Bezieher von ALG II die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht.

Spezifische Artikel zum Thema „Hartz 4 und Urlaub“:

Haben Hartz-4-Empfänger einen Urlaubsanspruch? Ist ein Antrag nötig, damit ein Urlaub bei Hartz-4-Bezug möglich ist? Oder müssen ALG-2-Empfänger ständig erreichbar sein? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

Das Wichtige zum Urlaub bei Hartz-4-Bezug in Kürze

Dürfen Hartz-4-Empfänger Urlaub machen?

Hartz-4-Empfänger müssen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ein Urlaub bzw. eine Ortsabwesenheit ist daher nur mit Genehmigung vom Jobcenter erlaubt.

Wie lange darf der Urlaub dauern?

Der Urlaub darf maximal 21 Tage im Jahr dauern. Geht die Ortsabwesenheit über diesen Zeitraum hinaus, werden keine Hartz-4-Leistungen mehr gewährt.

Wie kann ich Urlaub beantragen?

Hier finden Sie ein Muster, welches Sie herunterladen und verwenden können, um einen Urlaub bei Hartz-4-Bezug zu beantragen.


Was müssen Hartz-4-Empfänger bei Ortsabwesenheit beachten?

Wichtig: Hartz-4-Empfänger müssen Urlaub beantragen. Wer unerlaubt fährt, riskiert Sanktionen.
Wichtig: Hartz-4-Empfänger müssen Urlaub beantragen. Wer unerlaubt fährt, riskiert Sanktionen.

Hartz-4-Empfänger sind dazu verpflichtet, sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Außerdem muss es ihnen grundsätzlich jederzeit möglich sein, eine zumutbare Arbeit zeitnah anzunehmen.

Trotzdem ist laut den Regeln der grundlegenden, sogenannten Erreichbarkeits-Anordnung (kurz EAO genannt), ein Urlaub für Arbeitslose möglich.

Zunächst einmal lässt sich Folgendes sagen: Auch Hartz-4-Empfängern steht Urlaub zu. Insgesamt können sie bis zu sechs Wochen in den Urlaub fahren. Dauert die Reise maximal drei Wochen – also höchstens 21 Tage – erhalten sie über den gesamten Zeitraum ihre herkömmlichen ALG-II-Leistungen.

Bei einer längeren Ortsabwesenheit werden Sie nur in den ersten drei Wochen finanziell unterstützt. Beziehen Sie Hartz 4 und der Urlaub dauert länger als sechs Wochen, erhalten Sie während der gesamten Zeit keine Leistungen der Grundsicherung.

Beachten Sie allerdings, dass Hartz-4-Empfänger den Urlaub beantragen müssen. Außerdem haben Sie keinen rechtssicheren Anspruch auf Ortsabwesenheit. Die Arbeitsvermittlung geht nämlich in jedem Falle vor. Der Antrag kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn die Ortsabwesenheit die berufliche Eingliederung beeinträchtigt, also in diesem Zeitraum beispielsweise ein Vorstellungsgespräch stattfindet.

Verreist eine Person, ohne dies anzumelden oder obwohl der Urlaub für den Hartz-4-Empfänger nicht vom Jobcenter genehmigt wurde, kann die Zahlung des ALG II eingestellt werden. Wurde für den Urlaubszeitraum bereits Geld überwiesen, muss dieses zurückgezahlt werden. Außerdem können weitere Sanktionen angeordnet werden.

Gibt es einen Hartz-4-Urlaubszuschuss?

Einen Hartz-4-Urlaubszuschuss gibt es in der Regel nicht.
Einen Hartz-4-Urlaubszuschuss gibt es in der Regel nicht.

Zwar haben Personen, die ALG II beziehen, grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub und erhalten in der Regel auch bei Ortsabwesenheit die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen.

Allerdings können Sie beim Bezug von Hartz 4 für Ihren Urlaub nicht mit einem Zuschuss rechnen.

Das Geld hierfür müssen Sie aus dem Regelsatz zusammensparen, in welchem auch ein pauschaler Betrag für den Bereich „Erholung“ enthalten ist.

Welche Regeln gelten für Hartz-4-Aufstocker beim Urlaub?

Viele Personen sind zwar erwerbstätig, gehören jedoch zu den sogenannten Geringverdienern. Reicht das Einkommen nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, den Lohn mit ALG-II-Leistungen aufzustocken. In der Regel können Hartz-4-Aufstocker Urlaub machen, ohne dass eine Genehmigung vom Jobcenter nötig ist. Aber natürlich muss der Urlaub mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

So stellen Hartz-4-Empfänger einen Urlaubsantrag beim Jobcenter

Möchten Sie als Hartz-4-Empfänger Urlaub beim Jobcenter beantragen, können Sie dies formlos in schriftlicher Form erledigen. Sind Sie unsicher, wie Sie das Schreiben formulieren sollen, können Sie sich an unserem Muster orientieren. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt, welches von Ihnen angepasst werden muss.

Beziehen Sie ALG 2 und beantragen Urlaub bzw. Ortsabwesenheit, sollten Sie sich eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen anfertigen. Verschicken Sie es am besten per Einschreiben, so dass Sie eine Bestätigung darüber erhalten, wann Ihr Brief eingegangen ist. Sie können den Antrag auch persönlich im Jobcenter abgeben. Wenn Sie dies tun, sollten Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen.

Als Hartz-4-Empfänger Urlaub beantragen: Muster

Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
Jobcenter Musterstadt
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: XX.XX.XXXX

Betreff: Antrag auf Ortsabwesenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Ortsabwesenheit. Ich beabsichtige, im Zeitraum vom [Datum] bis einschließlich [Datum] in den Urlaub zu fahren. In dieser Zeit werde ich mich außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten.

Ich bitte Sie darum, mich zeitnah über Ihre Entscheidung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Hartz-4-Urlaubsantrag: Vordruck zum kostenlosen Download

Hartz-4-Urlaubsantrag: Vordruck (.docx)Hartz-4-Urlaubsantrag: Vordruck (.pdf)

Tipp: Durch Wohnungstausch können Hartz-4-Empfänger preiswert Urlaub machen

In den USA, wo der Wohnungstausch erfunden wurde, ist diese Art Urlaub zu machen weit verbreitet. Die Erfahrungen scheinen meist positiv zu sein, wie Berichte in Internetforen zeigen. Natürlich sollte man im Vorfeld alle Eckdaten und Haftungsbestimmungen genau absprechen – eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht.

Übersicht über Tauschbörsen

  • Homelink bezeichnet sich als das weltweit älteste Netzwerk. Hier kann man aus bis zu 16.000 Angeboten aus 74 Ländern wählen. Der Jahresbeitrag beträgt 140 Euro.
  • Haustauschferien ist der deutsche Ableger des kalifornischen HomeExchange. Mit über 30.000 Mitgliedern in 115 Ländern nach eigener Aussage die Nummer eins der Branche. Die Kosten betragen 83,40 Euro im Jahr oder 32,85 Euro für drei Monate. Eine Versicherung für Reiserücktritt und Sachbeschädigung ist inklusive.
  • Intervac verfügt über eine lange Erfahrung. Die Jahresmitgliedschaft kostet 110 Euro.
  • Home for Home ist ein kostenloser Dienst aus Spanien mit rund 10.000 Angeboten in 20 Ländern.
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Dürfen Hartz-4-Empfänger Urlaub machen?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

53 Gedanken zu „Dürfen Hartz-4-Empfänger Urlaub machen?

  1. Serpil

    Hallo ,ich hätte eine Frage
    Seit März erhalten wir hartz4 also mein Mann,ich bin berufstätig.Im August haben wir unseren 3 Wöchigen Urlaub hergenommen aber wollen jetzt übers Neujahr nach Dortmund von 31.12-05.01.2020.
    Steht uns dann auch Urlaub zu ? Weil wir ja keine Urlaubstage mehr haben.
    Danke im Vorraus
    Mit freundlichen Grüssen

  2. Oktay

    Hallo guten tag,. wenn ich dieses jahre im dezember urlaub mache aber erst am 23,12,2019,-oder,30,12,2019..!

    Also um diese Zeiten ein urlaub für 3 wochen beantrage,würde es auch gehen,.!??

  3. Mathias M.

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Im Text steht dieses Beitrages steht, dass insgesamt bis zu sechs Wochen Urlaubsanspruch bestehen. Eine Reise darf maximal 3 Wochen dauern.

    Also bedeutet das, dass man also 2x 3 Wochen Urlaub nehmen kann pro Kalenderjahr? Oder verstehe ich das falsch.

    1. Elian

      Hallo zusammen, ich bin Musiker und habe eine Tour für 6 Wochen. Ich hätte gerne 2 Wochen Zeit, um meine Mutter in einem anderen Land zu besuchen. Ich brauche also grundsätzlich 2 Wochenenden und dann habe ich einen Job für 6 Wochen außerhalb Deutschlands. Es sieht so aus, als ob das Jobcenter meine Tour nicht als Job annehmen möchte. Ich werde für diese Tour bezahlt. Ich weiß nicht, welche Argumente ich verwenden kann.

  4. Ramona B.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte bitte eine Frage. Oben schreiben Sie, dass ein Aufstocker seinen Urlaub nicht beantragen muss.
    Mein Mann ist auch Aufstocker, ca.65 Euro bekommt er für die Miete dazu. Wir wussten nicht, dass er eine Ortsabwesenheit beantragen muss als Arbeitnehmer beim Jobcenter. Ihm steht doch Urlaub zu als Arbeitnehmer und in seinem Urlaub kann er doch auch verreisen, wohin er möchte? Mein Mann befindet sich derzeit im Ausland im Heimaturlaub, vom Arbeitgeber genehmigt, und kann einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen, bezüglich einer neuen Eingliederungsvereinbarung. Ich gehe nun davon aus, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, dass er nun sanktioniert wird. Werde ich auch sanktioniert? Ich war ja nicht ortsabwesend.
    Wenn meine Mietzahlung auch eingestellt wird, dann droht mir die Obdachlosigkeit. Und ich bin schwer krank und berentet. Wie soll ich die Miete bezahlen? Es stand auch nichts in der Eingliederungsvereinbarung.
    Danke für Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ramona B.

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