Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft: Welche Bedarfe werden erstattet?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Hartz-4-Wohngemeinschaft in Kürze

Können Sie bei Hartz-4-Bezug eine Wohngemeinschaft gründen?

Ja. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Hartz-4-Empfänger in einer Wohngemeinschaft zusammenleben.

Worin unterscheiden sich Wohn- und Bedarfsgemeinschaft?

Bei einer Bedarfsgemeinschaft besteht ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die Bewohner teilen sich demnach alle anfallenden Kosten. Das ist bei einer Wohngemeinschaft nicht der Fall.

Muss das Jobcenter die Miete für die Wohngemeinschaft übernehmen?

Sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind, werden diese durch das Jobcenter übernommen.

Gibt es im Falle einer WG besondere Hürden für Hartz-4-Empfänger?

Mit Hartz 4 in einer WG wohnen? Wie das möglich ist, lesen Sie im Ratgeber!
Mit Hartz 4 in einer WG wohnen? Wie das möglich ist, lesen Sie im Ratgeber!

Nicht jeder Mensch wohnt alleine oder mit seiner Familie, mit Verwandten oder Partnern in einer Wohnung. Oft liegt auch die Konstellation einer Hartz-4-Wohngemeinschaft – oder kurz: WG – vor. In solch einer Situation fragen sich viele, welche Kosten bei einer Untermiete oder einer geteilten Hauptmiete übernommen werden können. Denn: In diesem Fall liegt keine Bedarfsgemeinschaft laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB 2) vor.

Wie sich eine Wohngemeinschaft definiert, welche Leistungen ALG-2-Empfängern zustehen, die in einer WG wohnen und welche Unterschiede es zwischen einer Wohn- und einer Bedarfsgemeinschaft gibt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Weitere Artikel zu Wohngemeinschaft:

Was bedeutet eine Wohngemeinschaft für Hartz-4-Empfänger?

In einer WG wohnen und Hartz 4 beziehen? Normalerweise muss nur der Untermietvertrag beim Jobcenter eingereicht werden.
In einer WG wohnen und Hartz 4 beziehen? Normalerweise muss nur der Untermietvertrag beim Jobcenter eingereicht werden.

Besonders viele junge, ungebundene Leute entscheiden sich dafür, trotz Hartz 4 eine Wohngemeinschaft zu gründen. Gründe dafür gibt es viele, eine Kostenersparnis kann einer dieser sein. Zusätzlich besteht eine Gemeinschaft, deren Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann, aber nicht muss. Teilen sich Personen die Kosten für Miete, Internet oder GEZ, kann viel eingespart werden. Im Gegensatz zu einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft stehen Mitglieder einer WG jedoch nicht füreinander ein oder tragen gegenseitige Verantwortung.

Vielmehr leben sie zwar gemeinsam in einer Wohnung, haushalten jedoch nicht zusammen und sind daher finanziell und persönlich komplett eigenständig.

Aus diesem Grund kann auch das Einkommen oder Vermögen anderer Mitglieder einer Wohngemeinschaft bei Hartz 4 nicht auf den Bedarf eines hilfebedürftigen Mitbewohners angerechnet werden. Er bildet quasi eine eigene Bedarfsgemeinschaft, mit der die restlichen Personen in der WG im Hinblick auf ALG 2 nichts zu tun haben.

Auch dann, wenn mehrere Personen innerhalb einer WG Hartz 4 empfangen, erfolgt keine gegenseitige Anrechnung. Jeder kann unabhängig vom Mitbewohner den Höchstsatz von ALG 2 erhalten, solange er alle nötigen Voraussetzungen dazu erfüllt und keine Anzeichen für eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen.

Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?

Wichtig: Sollten Sie zu zweit in einer Wohnung leben, kann das Jobcenter Ihnen eine partnerschaftliche Beziehung unterstellen. Um diesen Verdacht aus der Welt zu räumen, können die WG-Mitglieder in einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass keine gemeinsame Haushaltsführung erfolgt.

Die Annahme, dass anstatt einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wird durch gewisse Lebensumstände bestärkt. Diese gehen aus § 7 Absatz 3a des SGB 2 hervor. Demnach stehen Mitbewohner bzw. Partner füreinander ein und bilden deshalb eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie:

[…] 1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Wird aber glaubhaft von allen Mitbewohnern der Hartz-4-WG, die Sie gründen wollen oder die bereits gegründet wurde, versichert, dass lediglich getrennt gewirtschaftet wird, so sollte dies auch vom Jobcenter als Wohngemeinschaft angesehen werden.

WG bei Hartz 4: Wie wird die Miete verrechnet?

Hartz-4-Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft? Ein gemeinsamer Haushalt kann Fragen aufwerfen.
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Grundsätzlich werden auch bei Hartz-4-Empfängern, die in einer WG leben, die Mietkosten übernommen. Dazu muss der betreffende Antragsteller seinen Untermietvertrag beim Jobcenter vorlegen. Aus diesem sollte hervorgehen, welche Kosten der WG mit Hartz 4 bezahlt werden müssen.

Dazu gehören beispielsweise die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Zusätzlich wird normalerweise eine Angabe über die Größe der Wohnung sowie die Anzahl der Zimmer gemacht.

Stromkosten werden – genau wie die Beiträge für Internet oder Telefon – nicht vom Jobcenter übernommen und müssen gesondert im Antrag auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung angegeben und aus dem ALG-2-Regelsatz gezahlt werden. Besitzen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft einen Hauptmietvertrag, so muss dieser vorgelegt werden. Gründen Sie eine WG mit Hartz 4, soll so ebenfalls abgesichert sein, dass der Großteil der Kosten nicht auf das Jobcenter abgewälzt wird, sondern alle WG-Mitglieder anteilig gleich viel Miete bezahlen.

Beachten Sie: Das Jobcenter fordert bei Untermietern oft nicht nur den Untermietvertrag ein, sondern gleich den gesamten Hauptmietvertrag. Grundsätzlich hat das Jobcenter darauf allerdings kein Anrecht, da so der Datenschutz verletzt werden kann. Ein Hauptmietvertrag kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Für diese Aufforderung muss allerdings eine gute Begründung vorliegen.

Wohnungsgröße und Kaution

Neben den laufenden Mietkosten, die einem Empfänger von Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft entstehen, kommen allerdings oft noch anteilige Kautionszahlungen hinzu. Dieser Beitrag kann ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden – allerdings nur als zinsloses Darlehen. Dieses muss aus dem Regelsatz monatlich mit 10 % zurückgezahlt werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Miete sowie die Wohnungsgröße angemessen sein sollten. Bevor Sie ein neues WG-Zimmer als Hartz-4-Empfänger beziehen, sollten Sie sich die Übernahme der Kosten deshalb bestätigen lassen.

Die GEZ-Befreiung in einer Hartz-4-WG

Grundsätzlich werden Empfänger von Arbeitslosengeld 2 von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Das bedeutet für eine Wohngemeinschaft und Hartz-4-Empfänger, dass letztere aus der Pflicht zu Zahlung ausgenommen werden. Trotzdem müssen die restlichen WG-Mitbewohner die Gebühren zahlen. Nur, weil der hilfebedürftige Mitbewohner keine Rundfunkgebühren zahlen muss, heißt das nicht, dass gleich die ganze WG befreit ist.

Im Zweifelsfall müssen sich die übrigen Mitglieder der Hartz-4-WG die Kosten für die Gebühren untereinander aufteilen.

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Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft: Welche Bedarfe werden erstattet?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

223 Gedanken zu „Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft: Welche Bedarfe werden erstattet?

  1. Maja

    Juhu, ich hab auch grade etwas Ärger mit dem Jobcenter. Da meine alte Wohnung etwas zu teuer wat sollte ich mir was anderes suchen oder mit ein Untermieter ins Haus holen naja ich hab jetzt mit mein ex eine wg gegründet und da er der Papa von mein Sohn ist wollen die natürlich nichts mehr zählen aber jetzt auf Kosten von mein ex Leben geht gar nicht. Ist das überhaupt rechtens dürfen die das verlangen..? Eigentlich steh ich in einen Arbeitsverhältnis und bin nur vorübergehend vom Amt abhängig wegen Mutterschutz naja und jetzt etwas vetzweifelt:(

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maja,

      das Jobcenter geht dann davon aus, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Sie müssen beweisen, dass Sie Schlafzimmer sowie Lebensmittel und Finanzen strikt trennen. Sollte dies nichts bewirken, kann ein Gang zum Anwalt helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Gabriele K.

    Hallo,

    meine Tochter (34) lebt mit einem Freund in einer Wohnung, beide beziehen ALG II und sind kein Paar. Das Jobcenter hat ihnen trotz gegenteiliger Erklärung, getrennten Betten und Lebensmitteln und getrennten Finanzen eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, gegen die sie sich nicht wehren konnten. Nach etlichen Schikanen und 100% Sanktionierung meiner Tochter ab September (nicht einmal mehr die Wohnkosten werden bezahlt) liegt die Sache beim Rechtsanwalt, bis zur Klärung wird es noch einige Zeit dauern.
    Aufgrund hoher Schadstoffbelastung in der Wohnung suchen die beiden dringend eine neue Wohnung für ihre Wohngemeinschaft. Wie groß und wie teuer darf eine WG-Wohnung für zwei ALG II-Empfänger sein? Darf die Wohnung, wenn sie preislich günstig ist auch die Größe überschreiten? Wird berücksichtigt, dass wegen der getrennten Schlafräume mehr Raum als für eine Paargemeinschaft benötigt wird? Kann das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft einfach unterstellen und wie kann man eine solch ungerechtfertigte Einordnung wieder rückgängig machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabriele,

      die Größe und die Kosten sind ortsabhängig und können daher nicht pauschalisiert werden. Einem 2-Personen-Haushalt stehen etwa 60 Quadratmeter für 437,40 Euro zu. Die genauen Angaben erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jobcenter. Bei einer günstigen, aber größeren Wohnung liegt die Entscheidung beim Jobcenter. Grundsätzlich müssen aber entweder die Mietkosten oder die Größe angemessen sein. Alles weitere ist in Absprache mit dem Jobcenter zu klären. Das Jobcenter kann u. U. eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn der Verdacht besteht, dass diese vorliegen könnte.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Usha

    Hallo,
    ich möchte ein Zimmer in meinem (eigenen) Haus an einen jungen Flüchtling vermieten und mit ihm (und meinem minderjährigen Sohn) eine WG bilden. Er bekommt Hartz-IV und BAföG.
    Das Jobcenter verlangt zur Genehmigung der Miete ein Exposé. Ich möchte eine Pauschalmiete angeben, in der alle Wohnkosten (Heizung, Strom, Wasser, Internet) enthalten sind und keine jährliche Nebenkostenabrechnung machen müssen.
    In der Anlage KdU wird aber eine Aufschlüsselung verlangt. Wie gehe ich damit um?
    Danke und Gruß
    Usha

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Usha,

      in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter oder an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Andrea

    Was soll ich tun?.Bin jetzt zum Sozialamt gekommen weil ich Krank (Psyche) bin finde keine angemessene Wohnung.Die sind alle zu teuer.Mein Ex Mann schlug mir vor eine WG zu gründen.Ich sagte das geht doch nicht.Eine 50qm Wohnung für mich kostet 350 Euro kalt aufwärts.Kann die Miete auch komplett übernommen werden?Vielen Dank Andrea

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andrea,

      wenn Sie vom Sozialamt Grundsicherung erhalten, zahlt dieses die Kosten für eine angemessene Wohnung. Ist die Wohnung teurer, müssen Sie die restlichen Kosten selbst übernehmen. Eine komplette Übernahme der Miete ist nur möglich, wenn diese angemessen ist. Informationen zur angemessenen Größe und Höhe der Miete erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Gaby S.

    Hallo,
    Ich möchte gerne mit einem sehr guten Freund u. Meiner 5jährigen Tochter eine wg Gründen. Ich beziehe alg2leistungen und er arbeitet … Was für vorraussetzungen müssen wir dem Amt gegenüber erfüllen, bzw. Ist in dieser Konstellation überhaupt eine wg Gründung möglich??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gaby,

      in dieser Konstellation ist die Gründung einer WG durchaus möglich, allerdings müssen Sie beweisen, dass Sie zwei getrennte Haushalte führen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Nina

    Liebes Team,

    mein Freund bezieht Hartz4 und wir spielen mit dem Gedanken zusammenzuziehen (führen bereits seit zwei Jahren eine Beziehung). Ich weiß, dass wir eine Bedarfsgrmeinschaft bilden würden und mein Einkommen für die Berechnung seines Regelsatzes berücksichtugt werden würde. Nur: Ich habe kein Einkommen. Ich bin Studentin und lebe von minimaler familiärer Unterstützung, Halbwaisenrente sowie Ersparnissen. (Kein Bafög, Stipendium, Kredit oder dergleichen. Nebenjob in unregelmäßigen Abständen auf maximal 450€-Basis.)
    Könnten Sie mir kurz erklären, ob und inwiefern ich in diesem Fall mit meinen Finanzen betroffen wäre?

    Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen,
    Nina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      das hängt davon ab, wie hoch das anzurechnende Einkommen tatsächlich ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Andreas B.

    Und bitte noch eine Frage
    Im Zimmer meiner Mitbewohnerin , befindet sich noch ein Schrank mit Bekleidung von mir.
    Und unsere Handtücher liegen gemeinsam in einem Regal , ist dieses erlaubt.?
    Noch einmal Danke für eine Antwort
    Gruss
    Andreas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      das ist erlaubt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Marc

    Hallo,

    ich erwarte mit meiner Freundin ein Kind nächsten April. SIe steht im hartz4 bezug ich arbeite Vollzeit. Würden wir zusammenziehen wären wir eine BG u mein einkommen würde voll angerechnet, somit würde sie so gut wie nichts mehr bekommen. Würde aber meine Oma (Rentnerin) und meine freundin zusammen eine Wg gründen ( Oma u Freundin beide im Hauptmietvertrag) und ich würde anstatt meiner oma in der „WG“ wohnen oder hätte einen Untermietvertrag meiner oma, wäre es rein rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft oder?!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marc,

      wenn Sie mit Ihrer Freundin zusammen leben, handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Geben Sie dies nicht beim Jobcenter an, drohen Sanktionen bis hin zum Wegfall der Hartz-4-Leistungen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Andreas B.

    Hallo zusammen,
    ich bin 53 und schwul( im Arbeitsverhältnis) und habe nun eine Untermieterin 62 aufgenommen.
    Ich habe soweit alle Auflagen für Sie erfüllt .
    2 Kühlschränke – getrennte Schlafzimmer usw.
    Nun bekommt Sie ein schreiben von Jobcenter , das sie zu den Untermietvertrag
    1. meinen Mietvertrag haben wollen ,
    das werde ich nicht machen da dies ja wohl gegen das deutsche Recht ist.
    Sie bekommt aber eine Bescheinigung vom Vermieter , wie hoch meine Miete & NK ist
    und das Sie in die Wohnung eingezogen ist
    Reicht das aus ?
    2. Sie soll eine Anlage VE ausfüllen. Dort steht unter Absatz 3 :
    *Gründe weshalb ich – nach meiner Einschätzung -mit der oben genannten Person- keine
    Verantwortungs – und Einstehensgemeinschaft bilde.
    Nun ja der einzige Grund der hier wohl klar ist . Ich bin halt homosexuell
    Reicht dies als Antwort aus ? oder wie kann mann diese Frage sonst beantworten.
    Zumal dort steht – Die Gründe sind nachzuweisen und zu belegen – was wohl dann ein schlechter Scherz ist
    Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen
    Gruss
    Andreas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. frank

    Hallo zusammen,

    ich habe ein gute Freundin, seit hat 2 Kinder, ende 2015 ist der Vater der Kinder Plötzlich Verstorben, damit fingen die Probleme an, das Sie Angststörungen hat, die Kinder haben das zum teil auch, Sie selber noch Depressionen, jetzt ist Sie ab September in Behandlung um alles aufzuarbeiten, Sie wohnt mit dem Kindern in einen Sozialen Brennpunt.
    ich selber bin jetzt über 1 Jahr auf der Suche nach einen Haus mit Einliegerwohnung, oder einer Größen Wohnung leider ist so etwas schwer zu finden.
    Meine Frage, ist es möglich ohne Problem eine WG zu gründen, also wir haben ja 2 Haushalte selbst 2 Waschmaschinen, Kühlschränke usw. dann könnte man überlegen, zusammen zu ziehen, den ich möchte mich etwas um Sie und die Kinder kümmern, aber auch nicht in Angst leben zu müssen das das Jobcenter sagt, wir wären ein paar.
    Den das Jobcenter würde für eine 80 qm Wohnung 490 Kalt mit Wasser und Nebenkosten übernehmen, kann man sich darauf Verlassen das Sie den Betrag auch Zahlen, wird das Geld den an mich überweisen, ich Überweise dann die Komplett Miete da ich der Hauptmieter bin.
    Da ich null Erfahrung in so was wie Jobcenter habe bin ich echt auf Fremde Hilfe Angewiesen, gibt es ein Stelle wo zb. Bescheide geprüft werden wo man sich einen Rat holen kann.

    Gruß Frank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      sofern Sie beweisen können, dass Sie getrennte Haushalte haben, ist dies durchaus möglich. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Jobcenter bezüglich der Mietübernahme. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt wenden oder den Bescheid bei uns über das Kontaktformular oben kostenlos überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Roberto

    Hallo

    Ich habe eine Frage ich wohne mit meiner besten Freundin in einer Wg. Nun hat der Vermieter auf dem Mietvertrag Lebensgefährtin eingetragen. Hab es auch schon mehrfach versucht dem Vermieter zu bitten dieses zu ändern aber der Vermieter macht es nicht. Wird es da Probleme geben wenn ich denn HARZ 4 Antrag stell. Wir haben jeder ein eigenes Zimmer, Kühlschrank usw und sie ist lesbisch.

    PS. Und wir zahlen auch getrennt Miete das könnte ich durch Kontoauszüge beweisen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Roberto,

      grundsätzlich müssen Sie dem Jobcenter nur nachweisen können, dass einer von Ihnen vom anderen Miete erhält. Zudem genügen ein eigenes Bett bzw. Zimmer sowie getrennte Lebensmittel als Beweis für eine vorliegende Wohngemeinschaft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Roberto

        Viel dank für die Auskunft

  12. Nicole H.

    Ich würde gerne wissen da ich seit längerem keine eigene Wohnung hatte und jetzt bei einem Bekannten erstmal auf unbestimmte Zeit ein Zimmer nutzen darf.Mietfrei ! Ob mir ein Antrag auf Möbel zu steht ?
    Fur ein bett bekam ich ein Darlehen von 170€ !
    Die Dame an der Theke gab mir den tipp Mobelgeld insgesamt zu beantragen! Es wurde ohne begründung abgelehnt.Ist das rechtens ? Ich habe noch nie mobelgeld bekommen.voher !
    Kann mir jemand weiter helfen Gruß Nicole

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      wenn Sie bisher keinen eigenen Hausstand besaßen und nun eine eigene Wohnung suchen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Jasmin

    Hallo,
    Bei mir ist folgendes Problem, ich habe meine Wohnung verloren und auf Grund der schlechten SCHUFA bekomme ich hier ( Dortmund ) keine neue.
    Ich habe es jetzt geschafft wieder Arbeiten zu gehen ( da ich das aus Psychischen Gründen lange Zeit nicht konnte ) .
    Trotz Arbeit ist es hier wirklich schwer kleine Wohnungen zu bekommen gerade wegen der schlechten SCHUFA, jetzt hat mein bester Freund mir vorgeschlagen eine WG zu Gründen, er Bezieht aber Hartz4.
    Fast 1 Jahr nachdem wir das beschlossen haben fanden wir nun eine Wohnung 3 1/2 Zimmer 73qm, 398 Kaltmiete, NK ca. 120 Euro.
    Ich weiß das es neue Gesetzte geben soll was die Mieten angeht. Ist das Gesetz schon in kraft? Werden wir die Wohnung so nehmen können? Die Kaution beträgt knapp 1200 Euro wird die auch geteilt wenn man den Antrag stellt oder muss ich die selber aufbringen? Das Jobcenter hier ist leider nicht sehr hilfsbereit bei solchen Fragen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jasmin,

      ob die Wohnung angemessen ist, sollten Sie beim zuständigen Jobcenter erfragen. Dies unterscheidet sich je nach Stadt. Für zwei Personen gelten allerdings durchschnittlich 60 Quadratmeter und eine Kaltmiete von 437,40 Euro als angemessen. Die Kaution muss in diesem Fall anteilig bezahlt werden. Ein Hartz-4-Empfänger ohne Vermögen und Rücklagen bekommt seinen Anteil als Darlehen vom Jobcenter gewährt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Rönicke

    Hallo,
    ich selbst bin EU-Rentnerin, kann von meiner Rente leben. Ein Bekannter von mir wohnt noch in Hamburg und würde gerne nach Leipzig ziehen. Er ist Rollstuhlfahrer und bezieht Hartz4. Ist es möglich, eine WG zu gründen, ohne das meine Rente in Anspruch genommen wird?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      natürlich können Sie eine WG gründen. Hartz-4-Empfänger müssen dies allerdings beim zuständigen Jobcenter melden. Nach einem Jahr gemeinschaftlichem Wohnen müssen Sie dem Jobcenter allerdings beweisen, dass Sie keine Bedarfsgemeinschaft gründen. Dies ist möglich, indem Sie offen legen, dass einer von Ihnen Mietteilzahlungen des anderen erhält, sie getrennte Schlafzimmer haben und z. B. Lebensmittel getrennt aufbewahren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Thomas H.

    Thomas
    Hallo
    Ich lebe zur zeit in einer Obdachlosenunterkunft,eine Bekannte von mir die berufstätig ist,aber zur zeit Krankengeld bezieht hat mir angeboten bei ihr ein Zimmer zu mieten,daher wollen wir eine Wohngemeinschaft gründen,die Wohnung ist 89qm groß,die Miete berägt 603,75 Euro inkl.Nebenkosten wie hoch darf dann die Miete sein für ein Zimmer?Im Haushalt leben auch normalerweise 2 kinder wovon eins momentan in einer Wohngruppe lebt aber wieder zurückkommen wird.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Thomas,

      dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Beim Jobcenter können Sie anfragen, welche Miete in Ihrer Stadt angemessen ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Charlie

    Hallo ,
    meine Tochter 17 Jahre jung lernte einen Türkischen Mann 20 Jahre alt kennen (12/2016) sie ist seit Weihnachten 2016 mit ihm zusammen . Meine Tochter kommt aus einem sehr guten behüteten zu Hause . Es wurde ihr alles ermöglicht . Im Februar wurde ich sehr schwer krank und meine Tochter distanzierte sich zunehmend von mir .
    Viele Sachen sind bis heute passiert. kein Schweinefleisch mehr keine Freunde mehr kein Kontakt mehr mit ehemaligen Mädchen oder Jungs Schulfehlzeiten über 350 Stunden ,Schule nicht geschaft ,Suspendierung von der Realschule, er kaufte Tickets für in die Türkei ohne mein Wissen und meine Zustimmung ,meine Tochter wird seit dem 1.5.17 in der Wohnung der Eltern die sich in der Türkei aufhalten geduldet und ist seit dem nicht mehr nach Hause gekommen ,meine Tochter schickte SMS das sie zum Islam konventiert hat ,ich habe daraufhin das Jugendamt eingeschaltet ,er hat mir gedroht ,ich machte Anzeige bei der Polizei ,Jungendamt und andere Stellen versuchen zuvermitteln aber sie ist nicht greifbar und will nicht mehr nach Hause . Ich und mein Mann möchten das meine Tochter nach Hause kommt und das sie eine Schule besucht oder eine Ausbildung macht .
    Können wir verhindern das sie vom Staat eine Wohnung oder Harz 4 bekommt ?
    Vom Jugendamt bekommt sie keine Unterstützung da sie ein schönes gutes zuhause hat
    Sue wird im Dezember18 und er hält sie fest . Sie ist naiv und blind vor Liebe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Charlie,

      grundsätzlich ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren schwierig. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Eltern in der Regel noch für ihr Kind aufkommen. Grundsätzlich können Sie allerdings nicht verhindern, dass Ihre Tochter Hartz 4 und eine Wohnung bekommt, sofern es bewilligt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Chris

    Hallo,

    ich wollte mit meinem besten Freund in eine 3 Zimmer 82m Wohnung ziehen. Er ist Arbeitstätig ich nicht, deshalb die Frage ob dies möglich sei.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Chris,

      sofern es sich dabei um eine Wohngemeinschaft handelt und Sie beweisen können, dass Sie Lebensmittel und Betten trennen, dürfte diesem Vorhaben nichts im Wege stehen. Allerdings könnte das Jobcenter eine Wohnung von 82 Quadratmetern zu zweit als zu groß einstufen. Die Miete, die über dem angemessenen Betrag liegt, muss in diesem Fall selbst getragen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. nadine

    Ich bekomme hartz4 und meine Wohnung wird davon bezahlt. Das sind 400 eEuro. Mein freund und ich wollen zusammenziehen. Er ist selbstständig verdient eher unregelmäßig sodass ich finanziell unabhängig bleiben muss und er will auch nicht allein die miete bezahlen, d a er Krankenkasse etc.selber bezahlt. Was würde das Arbeitsamt für nachweise von ihm haben wollen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      sobald Sie zusammenziehen, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft, da Sie eine Beziehung führen. Das bedeutet, dass sein Einkommen auf Ihren Regelsatz angerechnet wird. Welche Nachweise das Jobcenter benötigt, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Michelle

    Wird zwangsläufig nach 1 Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, nur weil ich mit einem Mann eine WG Gründe? Wäre es anders wenn ich mit einer Frau zusammenziehe? Möchte nicht, dass er finanziell für mich einstehen muss und bekomme ALG II nur für meinen Sohn, ich selbst bekomme Bafög als Studentin.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      das Jobcenter kann durchaus davon ausgehen, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Damit es nicht zu einer Verwechslung kommt, müssen Sie beweisen, dass Sie nur eine Wohngemeinschaft bilden und sowohl die Lebensmittel getrennt gelagert werden als auch ein getrennter Schlafplatz vorliegt. Welche Nachweise benötigt werden, können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Peter

    Hallo liebe hartz4hilft Mitarbeiter,

    Eine langjährige Freundin (Sie + 2 Kinder) und ich hatten die Idee eine WG zu gründen aus den oben gennannten Grund der Kostenersparnis.
    Die Wohnung hat 100 m2 und 5 Zimmer. Wir finden Sie deswegen ideal weil jedes Kind ein eigenes Zimmer bekommt und wir halt auch unsere Schlafzimmer hätten. Das Wohnzimmer würden wir uns Teilen. Unser Plan war das sie den Regelsatz für 3 Personen zahlt und ich halt den Rest. Soweit wie wir uns informiert hatten alles kein Problem, bis der Termin über das mietangebot beim jobcenter kam.
    Dort wurde ihr relativ unfreundlich gesagt das folgende Punkte nicht passen und sie die Wohnung nicht beziehen darf,
    1. Größe zu groß
    2. Kosten zu hoch
    3. Personen Anzahl zu gering

    Aus meiner Sicht ist Punkt 1 und 2 ja hinfällig weil ich alle weiteren Kosten tragen würde und da ich berufstätig bin ist es doch egal ob ich auf 50m2 alleine wohne oder 50m2 in der wg einnehme ( wg Größe nicht genau bekannt hab die Raum Größen nicht mehr im Kopf) der Mietvertrag sollte nach Plan über uns laufen.

    Punkt 3 ist ja mit meiner Aussage zu Punkt 1 & 2 auch hinfällig.

    Jetzt würden wir gerne wissen wie wir dem Amt nachweisen können das die geforderten Punkte von denen eigentlich hinfällig sind.

    Wir freuen uns sehr über eine Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      in diesem Fall sollten Sie bzw. Ihre Freundin sich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und fragen, welche Nachweise benötigt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Maik W.

    Ich möchte mit einer langjährigen und guten Freundin zusammen eine WG gründen. Ich beziehe momentan ALG II und wohne in einem ca. 375 Euro teurem Appartement. Sie bezieht ALG I und wohnt bei ihrer Oma. Wir möchten zusammen in Leverkusen, wo ich auch derzeit gemeldet bin eine 2-3 Zimmer Wohnung als WG beziehen. Wenn wie jetzt davon ausgehen dass wir Beide den selben Teil bezahlen müssen würde ich gerne wissen, was mir hier in Leverkusen als Höchstsatz für die WG zusteht. (2-3 Zimmer und bis 65 qm). Des weiteren würde ich gerne wissen worauf das Jobcenter besonderen Wert legt um eine WG auch als solche anzuerkennen und nicht als Bedarfsgemenschaft zu sehen.
    Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maik,

      in Leverkusen darf die Rohmiete in einem 2-Personen-Haushalt 383 Euro nicht übersteigen. Hinzu kommen 124 Euro für Betriebskosten und 62 Euro für Heizkosten (ohne Warmwasser). Damit das Jobcenter eine Wohngemeinschaft anerkennt, müssen in der Regel Nachweise vorgelegt werden. Welche dies sind, können Sie beim zuständigen Jobcenter in Leverkusen erfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Joana

    Hallo,
    ich möchte mit meinen beiden Kindern bei meinem Freund (nicht Kindesvater, wir kennen uns seit 1 Jahr) in seine Wg einziehen.

    Beim Jobcenter sagte man mir wir würden dann eine Bedarfsgemeinschaft sein.
    In der Realität sind wir dies aber nicht. Wir haben getrennte Konten und getrennte Finanzen und das muss auch so bleiben.

    Wie schätzen Sie das ein – besteht Chance über eine eidesstattliche Erklärung als Wohngemeinschaft anerkannt zu werden?

    Dies ist tatsächlich die einzige Möglichkeit überhaupt um dort einzuziehen.

    Über Antwort freue ich mich.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Joana,

      Sie müssen dem Jobcenter beweisen können, dass Sie eine Wohngemeinschaft bilden. Dies ist durch getrennte Finanzen, Trennung der Lebensmittel im Kühlschrank und getrennte Betten möglich. Das Jobcenter kann dazu Kontrollen durchführen. Suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter und fragen Sie, welche Nachweise er von Ihnen benötigt, damit Sie in die WG einziehen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Luna

    Hm…
    Da hätte ich auch mal eine Frage zu.
    Ich selbst bin alleinerziehend mit einem Kind, beziehe auch Hartz4.
    Habe keinen Partner direkt… Wie soll ich sagen
    eher eine Freundschaft + !
    Würden gerne eine WG bilden…
    Geht das überhaupt?
    Da ich immer was von Bedarfsgemeinschaft lese und es eheähnlich angesehen wird.
    Wie gesagt, es ist ein Freundschaft + Verhältnis!
    Wollen und würden auch nicht füreinander einstehen! Er hat mir den Vorschlag gemacht, da ich in Moment wieder mit mein Kind bei meinen Eltern lebe! Und es Wohnungsmäßig hier auf’n Kaff sehr mager aussieht.

    Greetz

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Luna,

      bei einer Wohngemeinschaft unter Freunden handelt es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Es kann allerdings durchaus sein, dass das Jobcenter von Ihnen verlangt, zu beweisen, dass Ihr Freund nicht finanziell für Sie einsteht. Durch Kontrollen kann überprüft werden, ob Sie wirklich nur eine WG bilden. Dazu müssen Schlafplätze getrennt sein und Lebensmittel ebenfalls separat aufbewahrt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Monchichi

        Hallo,

        und wenn die Lebensmitteln sind im Kühlschrank nicht getrennt? Ich wohne zB in einer WG wo ich und mein Mitbewohner gemeinsam einkaufen, 50/50 sozusagen. 2mal im Monat wird groß eingekauft. Der Mitbewohner hat 2 linke Hände und die Küche und das Kochen ist allein meine Aufgabe (unter uns ausgemacht). Klar sind keine Produkte getrennt, alles läuft nach dem Motto „Was essen wir heute?“ und dann wir für uns 2 gekocht. Weil wir gute brüderliche Beziehung haben, sind alle Lebensmitteln und Sachen in Wohnung meist durcheinander. Zwar hat jeder sein schrank und Schlafbereich, oft liegt es einfach alles irgendwo. Ist man jetzt gezwungen in einer WG eine Ordung zu haben wenn den Bewohner ist es eigentlich egal?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Monchichi,

          das liegt beim zuständigen Jobcenter. Diese müssen im Einzelfall entscheiden, ob eine Wohn- oder Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          1. Karin

            Es ist doch menschenunwürdig, dass erwachsenen Menschen vom Jobcenter vorgeschrieben bekommen, ob sie ihre Wohnsituation für sich und ihre Familie verbessern dürfen und umziehen. Demnächst dürfen sie nur noch in Wohncontainer einziehen wie die Flüchtlinge.
            Mein Sohn hatte sich von einem Freund ein Darlehen geben lassen, damit seine Miete überhaupt noch vom Konto abgebucht werden konnte, da es schon am Limit in den Miesen war. Warum? Weil das Jobcenter 2 Monate brauchte, um einen Bescheid zu erstellen. Und der sah dann so aus, dass für einenMonat nicht gezahlt wurde und für den nächsten 200 € weniger. Wie soll da einer wieder auf die Beine kommen, wenn dann auch noch Inkassounternehmen für nicht gezahlte Versicherungsprämien auf der Matte stehen. Er war schon mal in einer ähnlichen Situation und wenn wir als Eltern nicht die Miete gezahlt hätten, wäre er längst obdachlos. Wie demütigend ein Besuch im Jobcenter ist, weiss nur, wer schon einmal dort war. Die Absicht liegt ganz offensichtlich darin, dass die Leute entmutigt werden sollen, Widerspruch dagegen einzulegen.

  24. K., Axel und Karin

    Eheleute (Editiert) stehen mit einem Bein vor H4. Vorher wohlhabend, dann kamen Krankheiten. Er nur noch im Bett, sie Rollstuhl. Doch haben wir ein Haus in [Editiert] nach vertraglicher Festmachung für Menschen die Asyl hatten, gebaut. Bj. 1870, 370m2 W-fläche = 5 getrennte Wohnungen, und somit Platz für 15 Menschen, da das Haus von 1 – 5 Z,K,B alle Größen bietet, und wir hatten es mit 5 Arbeitern völlig renoviert. Am
    26.1.16 wurden wir von der Stadt gebeten, weiter zu bauen. Am 10.3.16 wurde uns gesagt, dass neue Mieter da sind. Bei Vertragsabschluss wurde uns gesagt, dass wir dauerhaft Geld erhalten. An Miete kalt pro Monat: € 6,80 für 1 m2. Doch zum 1.4.2016 war das Haus durch die Stadt entmietet, leer – und wir erhielten außer einer Nach-
    zahlung, seit dem 1.7.2016 kein Geld mehr. Der Landkreis hatte angeblich heimlich ein Lager für 400 Asylanten gebaut, und die Menschen nach dort verbracht. Wir hatten unsere letzten Ersparnisse, 100T€ gegeben und erhielten ca. 11T€. Wie erhalten wir das von O hinterlistig erschlichene Geld zurück? Gibt es mildtätige Vereine
    oder eine gewaltlose APO, welche bei solchen Sachen hilft? Wir sind Neubürger hier: trotzdem haben uns vernünftige Menschen gesagt, dass es hier nicht möglich ist, einen Prozess gegen O zu gewinnen. Erbitten Idee!!!
    Unser Geld ( Kredite – gute Bonität ) reicht bei strengem Umgang bis 5 – 7/18. Dann können wir nicht mehr tilgen.
    Verkauf/ Vermietung der IMMO in Arbeit. Sehr schwer – Bewohner überaltert. [Editiert] Wir – guter Kontakt zu Soz Amt Wiesbaden. Könnten z.B. junge Frührenter, und homosexuelle
    w/m an Aids erkrankt hier bei günstiger Miete leben(Bedarfswg). Hätte WI Nutzen, obwohl Gesamtkosten für WI
    Eine Chance sehen wir in dieser Mail. Kein Ansatz von kostenloser Vorteilsnahme. Liebe, dankbare Grüße AKK

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Axel, hallo Karin,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation aufarbeiten kann. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. shera

    hm nun weiß ich aber immer noch nicht, ob ich mit meiner Tochter,wenn Sie 25 Jahre geworden ist, eine WG gründen darf ?!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Shera,

      selbstverständlich dürfen Sie das. Dann gelten Sie als Haushaltsgemeinschaft, die zusammen wirtschaftet und dementsprechend auch finanziell füreinander aufkommt. Ist das bei Ihnen nicht der Fall und Sie bilden wirklich ausschließlich eine Wohngemeinschaft, so müssen Sie dies dem Jobcenter schriftlich erklären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Monique

        Hallo, wie sieht es aus wenn ich und Mein ex Freund uns getrennt haben, uns aber freundschaftlich verstehen und eine WG machen wollen?
        Funktioniert das ?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Monique,

          dies ist durchaus denkbar. Dazu sollten Sie allerdings Finanzen sowie Schlafzimmer und Lebensmittel strikt trennen und nachweisen. Andernfalls kann eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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