Das Wichtigste zur Hartz-4-Wohngemeinschaft in Kürze
Ja. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Hartz-4-Empfänger in einer Wohngemeinschaft zusammenleben.
Bei einer Bedarfsgemeinschaft besteht ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die Bewohner teilen sich demnach alle anfallenden Kosten. Das ist bei einer Wohngemeinschaft nicht der Fall.
Sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind, werden diese durch das Jobcenter übernommen.
Inhalt
Gibt es im Falle einer WG besondere Hürden für Hartz-4-Empfänger?

Nicht jeder Mensch wohnt alleine oder mit seiner Familie, mit Verwandten oder Partnern in einer Wohnung. Oft liegt auch die Konstellation einer Hartz-4-Wohngemeinschaft – oder kurz: WG – vor. In solch einer Situation fragen sich viele, welche Kosten bei einer Untermiete oder einer geteilten Hauptmiete übernommen werden können. Denn: In diesem Fall liegt keine Bedarfsgemeinschaft laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB 2) vor.
Wie sich eine Wohngemeinschaft definiert, welche Leistungen ALG-2-Empfängern zustehen, die in einer WG wohnen und welche Unterschiede es zwischen einer Wohn- und einer Bedarfsgemeinschaft gibt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
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Was bedeutet eine Wohngemeinschaft für Hartz-4-Empfänger?

Besonders viele junge, ungebundene Leute entscheiden sich dafür, trotz Hartz 4 eine Wohngemeinschaft zu gründen. Gründe dafür gibt es viele, eine Kostenersparnis kann einer dieser sein. Zusätzlich besteht eine Gemeinschaft, deren Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann, aber nicht muss. Teilen sich Personen die Kosten für Miete, Internet oder GEZ, kann viel eingespart werden. Im Gegensatz zu einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft stehen Mitglieder einer WG jedoch nicht füreinander ein oder tragen gegenseitige Verantwortung.
Vielmehr leben sie zwar gemeinsam in einer Wohnung, haushalten jedoch nicht zusammen und sind daher finanziell und persönlich komplett eigenständig.
Aus diesem Grund kann auch das Einkommen oder Vermögen anderer Mitglieder einer Wohngemeinschaft bei Hartz 4 nicht auf den Bedarf eines hilfebedürftigen Mitbewohners angerechnet werden. Er bildet quasi eine eigene Bedarfsgemeinschaft, mit der die restlichen Personen in der WG im Hinblick auf ALG 2 nichts zu tun haben.
Auch dann, wenn mehrere Personen innerhalb einer WG Hartz 4 empfangen, erfolgt keine gegenseitige Anrechnung. Jeder kann unabhängig vom Mitbewohner den Höchstsatz von ALG 2 erhalten, solange er alle nötigen Voraussetzungen dazu erfüllt und keine Anzeichen für eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Wichtig: Sollten Sie zu zweit in einer Wohnung leben, kann das Jobcenter Ihnen eine partnerschaftliche Beziehung unterstellen. Um diesen Verdacht aus der Welt zu räumen, können die WG-Mitglieder in einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass keine gemeinsame Haushaltsführung erfolgt.
Die Annahme, dass anstatt einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wird durch gewisse Lebensumstände bestärkt. Diese gehen aus § 7 Absatz 3a des SGB 2 hervor. Demnach stehen Mitbewohner bzw. Partner füreinander ein und bilden deshalb eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie:
[…] 1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wird aber glaubhaft von allen Mitbewohnern der Hartz-4-WG, die Sie gründen wollen oder die bereits gegründet wurde, versichert, dass lediglich getrennt gewirtschaftet wird, so sollte dies auch vom Jobcenter als Wohngemeinschaft angesehen werden.
WG bei Hartz 4: Wie wird die Miete verrechnet?

Grundsätzlich werden auch bei Hartz-4-Empfängern, die in einer WG leben, die Mietkosten übernommen. Dazu muss der betreffende Antragsteller seinen Untermietvertrag beim Jobcenter vorlegen. Aus diesem sollte hervorgehen, welche Kosten der WG mit Hartz 4 bezahlt werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Zusätzlich wird normalerweise eine Angabe über die Größe der Wohnung sowie die Anzahl der Zimmer gemacht.
Stromkosten werden – genau wie die Beiträge für Internet oder Telefon – nicht vom Jobcenter übernommen und müssen gesondert im Antrag auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung angegeben und aus dem ALG-2-Regelsatz gezahlt werden. Besitzen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft einen Hauptmietvertrag, so muss dieser vorgelegt werden. Gründen Sie eine WG mit Hartz 4, soll so ebenfalls abgesichert sein, dass der Großteil der Kosten nicht auf das Jobcenter abgewälzt wird, sondern alle WG-Mitglieder anteilig gleich viel Miete bezahlen.
Beachten Sie: Das Jobcenter fordert bei Untermietern oft nicht nur den Untermietvertrag ein, sondern gleich den gesamten Hauptmietvertrag. Grundsätzlich hat das Jobcenter darauf allerdings kein Anrecht, da so der Datenschutz verletzt werden kann. Ein Hauptmietvertrag kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Für diese Aufforderung muss allerdings eine gute Begründung vorliegen.
Wohnungsgröße und Kaution
Neben den laufenden Mietkosten, die einem Empfänger von Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft entstehen, kommen allerdings oft noch anteilige Kautionszahlungen hinzu. Dieser Beitrag kann ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden – allerdings nur als zinsloses Darlehen. Dieses muss aus dem Regelsatz monatlich mit 10 % zurückgezahlt werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Miete sowie die Wohnungsgröße angemessen sein sollten. Bevor Sie ein neues WG-Zimmer als Hartz-4-Empfänger beziehen, sollten Sie sich die Übernahme der Kosten deshalb bestätigen lassen.
Die GEZ-Befreiung in einer Hartz-4-WG
Grundsätzlich werden Empfänger von Arbeitslosengeld 2 von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Das bedeutet für eine Wohngemeinschaft und Hartz-4-Empfänger, dass letztere aus der Pflicht zu Zahlung ausgenommen werden. Trotzdem müssen die restlichen WG-Mitbewohner die Gebühren zahlen. Nur, weil der hilfebedürftige Mitbewohner keine Rundfunkgebühren zahlen muss, heißt das nicht, dass gleich die ganze WG befreit ist.
Im Zweifelsfall müssen sich die übrigen Mitglieder der Hartz-4-WG die Kosten für die Gebühren untereinander aufteilen.
Guten Tag ich hätte mal eine Frage
Ich und meinen Freund möchten mit einem. Kollegen zsm in eine Wohnung siehen so als WG
Der Kollege bekommt Hartz4 und wir gehen arbeiten aber bekomme noch ein Zuschuss
Was müssen wir beachten und wie müssen wir davor gehen das wir die neue Wohnung bekommen
Hallo, wir (Mann & Frau) wollen gerade eine Wohngemeinschaft im Jobcenter anmelden.
Brauchen wir dafür nur einen Hauptantrag oder sollten beide einen Hauptantrag einreichen?
Wir stehen beide im Mietvertrag.
Hallo, ich habe vor mit 2 Geschwister eine Wohngemeinschaft zu Gründen und benötige diesbezüglich Hilfe. Meine beiden Geschwister sind berufstätig und wollen und werden nicht für mich aufkommen. Nur wie erkläre ich das dem zuständigen Jobcenter?
Hallo, mein Expartner und ich sind im Mai 2019 mit unserer gemeinsamen Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Wir haben zu der Zeit als Familie zusätzlich zu seinem Einkommen ALG2 bekommen. Ende Juni hat er sich dann getrennt und hatte eine neue Partnerin. Wir haben dann entschieden für unsere Tochter eine WG daraus zu machen da sie noch sehr klein ist. Getrennte Schlafzimmer etc hatten wir und eine Kontrolle kam da auch schon. Mittlerweile verstehen wir uns wieder sehr gut und haben schon darüber gesprochen ob wir nochmal eine Beziehung versuchen sollten, alleine schon weil unsere Tochter sehr an uns beiden hängt und einer von uns sowieso irgendwann hätte ausziehen müssen. Meine Sorge ist nun, wenn wir es nochmals so versuchen und es dann selbstverständlich melden, dass uns das Amt dann unterstellen könnte dass wir nie getrennt gewesen wären.
Guten Tag,
Ich(29) bin hartz 4 Bezieher und wohne immernoch im Elternhaus. Ich möchte allerdings mehr als gerne ausziehen, sprich eine „eigene“ Wohnung beziehen. Eine Freundin ist zurzeit ebenfalls auf Wohnungssuche, da wir uns schon 13 Jahre kennen würden wir gerne eine wg Gründen.
Brauche ich eine wg Bescheinigung oder so etwas in art? Das der Vermieter einverstanden ist damit das es eine wg wird? Die Mietbescheinigung habe ich schon und meine persönliche erklären wieso ich ausziehen/umziehen möchte auch. Habe ich noch irgendwas vergessen das ich benötige? Ich könnte noch für den 1.1 als Hauptmieter unterschreiben. Meine zukünftige Vermieterin kennt sich leider auch nicht soo gut mit den Ämter Formularen aus, bzw welche benötigt werden. Achja die Wohnung liegt 5qm² und 60euro über den Vorgaben des Jobcenters. Diesen würden wir aber selber zahlen. Vielleicht kann mir ja jemand was genaueres sagen als die in der jobcenter Hotline die es nicht genau wussten.
Sorry für den Roman. Und schonmal vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Chris
Hallo, Hartz4 – Helfer Team,
– Ich wohne seit fast 20 Jahren mit einem Freund in einer WG (wir sind KEIN Liebespaar), haben getrennte Schlafzimmer und getrennte Lebensmittel usw. Wir wollen eine neue WG gründen und auch eine größere Wohnung anmieten die in dem Bereich des Satzes bleibt, was uns als Einzelperson zustehen würde in der Stadt in der wir leben.
– Wir sind beide hartz4 Empfänger.
– Die derzeitige Wohnunggröße beträgt 60qm.
– Die Umzugsgründe wären u.a. zu kleine Fenster, deswegen muss ständig Licht auch im Sommer angemacht werden. Was die Stromkosten in die Höhe treibt, ebenso die Heizkosten wegen magelnder Isolierung. Wir wohnen unterm Dach das nicht isiloiert ist – Sommer 40C°, Winter zu kalt. (So das wir die Heizkosten teilweise selbst tragen müssen)
– Zudem liegen noch gesundheitliche Gründe für einen Umzug vor.
Meine Frage ist:
Wenn wir eine Wohnung finden, die z.B. 88qm groß ist und wir diese als WG beziehen wollen würden, würde das Jobcenter das zulassen bzw. was wäre erfordlich an Unterlagen damit das zugelassen werden würde?
Vielen Dank, für ihre Hilfe im Vorraus.
LG
Stefan
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin 26 Jahre alt und befinde mich in einer Privatinsolvenz, was einen Umzug aktuell nahezu unmöglich macht.
Nun ist es so das ich in der von meiner Mutter (EU-Rentnerin mit ALG2 Bezügen) angemieteten Wohnung lebe und wir die Kosten gemeinsam tragen da ich arbeitstätig bin. Es sieht jedoch so aus, dass ich meinen Job wohl im nächsten Monat verlieren werde (Zeitvertrag) und ALG2 anmelden muss. Die Wohnung ist knapp 73qm gross und beeinhaltet soziale Fördermittel.
Meine Frage ist also: Kann ich mich als in einer WG wohnend anmelden ? Und welche Unterlagen sind dafür erforderlich ? Ich stehe nicht im Mietvertrag und das wird aufgrund meiner Insolvenz wohl auch nicht möglich sein wie ich vom Vermieter erfahren habe.
Und wird meine Mutter auch noch mal Unterlagen vorlegen müssen ?
Ich weiss aktuell nicht weiter und habe Angst zu verarmen.
Hallo,
wie ist das wenn mein Partner und ich mit unserem gemeinsamen Kind in eine Wohnung ziehen wollen. Ich bin Studentin und lebe demnach vom Unterhalt meiner Eltern, mein Partner und Kind erhalten allerdings Geld vom Jobcenter. Wie sieht das dann mit der Geldverteilung aus? Das Jobcenter müsste dann doch 2/3 der zukünftige Miete zahlen, verstehe ich das richtig?
Und dieser Betrag ist dann der, der laut der Tabelle für 2 Personen (Elternteil+Kind) gezahlt wird, oder?
Hallo, hab da mal ne Frage, Im November 2019 gehe ich in Rente, hatte mit meinem Mann eine BG, er wurde aber vor über 10 Jahren als Sozialhilfeempfänger von einer Sozialarbeiterin vom Jobcenter eingestuft.. Also er wurde über unsere BG als Sozialhilfeempfänger bezahlt. Habe dann beim Jobcenter angerufen und die sagten mir, dass er weiterhin vom Jobcenter bezahlt wird. Ist ja eigentlich unlogisch, weil ich im November da weg bin und er eigentlich Sozialhilfeempfänger ist. Nun kam ein Weiterbewilligungsantrag. Hab den auch ausgefüllt und da hin geschickt. Es kommt nichts zurück. Wenn er im November keine Krankenversicherung mehr hat, ist er tot. Soll ich mich wieder 20mal beim Kundenmanagement des Jobcenters beschweren. Habs langsam satt, ich weiss, dass die Mitarbeiter des Jobcenters unter Dauerstress stehen, aber dafür soll kein Leben geopfert werden. Was soll ich jetzt machen
Hallo,
meine (Ex) Freundin und ich bekommen Harz4 bzw. bekommt meine Freundin jetzt Grundsicherung. Wir waren beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingetragen, bis dahin alles ok.
Wir haben uns im guten jetzt getrennt, aber Wohnen trotzdem immer noch zusammen. So das wir eigentlich jetzt eine WG führen … geht das? Der Mietvertrag läuft auf meine Ex, brauchen wir einen neuen Vertrag?
MfG Sigi
Hallo ich habe da mal eine frage!!
Ich möchte gerne eine WG gründen,mit 3 Personen. Ich mit neiner tochter und einem bekannten,er bezieht harz4 und ich besiehe mit meiner tochter (12jahre) sozial hilfe.meine frage geht es den das wir eine wg gründen???weil wir ja unterschiedliche Behörden sind
Hallo, mein Freund und ich sind getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Wir wollen dem Kind zuliebe und weil wir noch Freunde sind eine wg gründen so das wir dem Kind nicht dieses ewige hin und her antun müssen, hier ist es auch schwer eine Wohnung zu finden. Ist es möglich trotz dem Kind eine wg zu gründen?
Hallo
Ich habe folgende Frage
Ich bin Alleinerziehende Mutter von einer Tochter und bin mit dem 2 Kind schwanger
Dies zählt ja soweit ich weiß als bedarfsgemeinschaft.
Nun überlege ich eine wg mit einem guten Freund zu gründen der Vollzeit arbeiten geht
Ist das möglich oder zählt das dann als bedarfsgemeinschaft?
Wir sind in keiner Partnerschaft
Sondern einfach nur gute Freunde
Hallo. Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kinder und möchte mit einer Freundin in eine wg ziehen. Die voll berufstätig und ich beziehe Harz 4.können wir ohne weiteres eine wg gründen? Wenn ja wie groß darf die Wohnung sein? Wie wird das dann alles berechnet?
eine bekannte von mir hat ein Haus was komplett abbezahlt ist.Sie hat im oberen Bereich eine Wohnung frei die ich mietfrei beziehen könnte und mich nur an den Nebenkosten beteiligten müsste beziehen. Jetzt würde ich gerne wissen. Da ich von harzt 4 lebe ob es das Amt erlauben würde und was mir dann an Geld noch zustehen würde. Ich würde alleine oben meine Wohnung haben aber ohne Miete. Ist das machbar und was würde mir dann an Geld noch vom Amt zustehen? wird die Hälfte der Nebenkosten dann bezahlt und bekomm ich weiter dann meine 409€ im Monat zum Leben.?
Hallo
Ich habe eine Haus gekauft meine Eltern bezieht SGB II
Und wenn meine Eltern mit mir zusammen in Haus wohnen als Untermieter bekommen die trotzdem Wohngeld?? Weil das ist dann auch WG .
Oder wie sollen wir das am bestens machen??
Jetzt weiß ich leider immer noch nicht, wie groß die Wohnung sein darf und wie teuer sie sein darf. Folgender Sachverhalt stellt sich bei mir dar. Ich bewohne seit 16 Jahren eine 3,5 Zimmerwohnung mit 59 qm. Die Bruttokaltmiete + NK beträgt 394,50€. Bis letztes Jahr hat meine Tochter ( jetzt 17 Jahre ) bei mir gewohnt. Durch gesundheitlichen Problemen meinerseits, Burnout und Depressionen ( 50% Schwerbehinderung +
G ), ist meine Tochter letztes Jahr bei mir ausgezogen und bei meiner Schwester eingezogen. Ich habe dafür gesorgt, daß meine Schwester und mein Schwager als Pflegeeltern anerkannt werden. Nun habe ich von meinem Jobcenter ein Schreiben bekommen, daß mir als Alleinstehende Person nur 50 qm zustehen und eine Bruttokaltmiete von 371€, was für mich schon mal nicht nachvollziehbar ist, denn auch wenn meine Tochter ausgezogen ist, bleibe ich ja ihre Mutter und meine Tochter kommt trotzdem am WE und mal unter der Woche zu mir und schläft bei mir ( muss dazu sagen, mir geht es mitlerweile besser, wir möchten jedoch nicht wieder alles durcheinander bringen mit Ummeldung etc. da meine Tochter mitten im Abistress ist), was in einer 2,5 Zimmer Wohnung nicht möglich wäre. Mir wurde jetzt nahe gelegt, entweder in eine günstigere Wohnung zu ziehen, mit dem Vermieter zu verhandln oder Räume unter zu vermieten. In meiner Hilflosigkeit habe ich jetzt ein Zimmer untervermietet, so das hier nun eine WG entstanden. Jedoch ist die Raumaufteilung nicht besonders günstig für eine WG. Ich habe nun mit dem Vermieter gesprochen und er hat eine andere Wohnung für uns. Diese ist knapp 8 qm größer und EG gelegen ( wohne jz in der 1 Etage und selbst die wenigen Treppen machen mir schon zu schaffen, wegen meiner Behinderung) Jedoch ist die Wohnung knapp 200€ teurer, da diese schon grundsaniert wurde. Bei meiner Wohnung wurde noch gar nichts saniert seit mehr als 16 Jahren, deswegen habe ich seit 16 Jahren auch noch keine Mieterhöhung bekommen. Nun meine Frage, wie groß dürfte die neue Wohnung sein, wenn wir diese als WG bewohnen und wie teuer darf sie sein? Ich beziehe Hartz 4 und eine kleine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz und meine Mitbewohnerin bezieht normalerweise auch Hartz 4, der Erstantrag ist auch noch nicht durch, dieser wurde am 26.5 gestellt, da meine Mitbewohnerin aus Mecklenburg hier runter gezogen ist und noch keine Arbeit hat. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG
Hallo
Mein Freund und ich sind erst seit kurzem zusammen. Nun würde die Möglichkeit bestehen zu ihm zu ziehen. Er bekommt Harzt IV und ich könnte erst per 1.7 eine Arbeitsstelle antretten. Wir würden uns ein Schlafzimmer und auch die aderen Räume teilen. Jedoch bin ich noch verheiratet und lebe aktuell noch in der Schweiz. Wäre hier eine Bedarfsgemeinschaft gegeben oder noch nicht?
Vielen Dank
Hallo
Ich Beziehe Hartz 4und habe meine Wohnung verloren. Meine Tochter lebt mit ihrer Tochter in einer großen 3
Zimmer Wohnung, , sie arbeitet und ihr Kind geht in die 3te Klasse. Nun meine Frage: Kann oder darf ich bei ihr als Untermieterin ein Zimmer mieten und Küche und Bad mitbenutzen ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Zusammen,
also ich hatte jetzt 8 Jahre eine Wohngemeinschaft in NRW. Eine Partei Hartz 4, eine ohne Hartz 4, keine eheähnliche Gemeinschaft. Nur Freunde die sich die Miete alleine nicht leisten können.
Hatten auch schon eine gerichtliche Feststellung lt. BSG, weil man uns nicht glaubte dass es heutzutage echt noch Freunde gibt die halt nun mal nicht miteinander das Bett teilen……
Wie ist das denn nun wenn die Wohngemeinschaft wegen der Arbeitsaufnahme des Hartz4-Mitglieds in ein anderes Bundesland zieht? Fängt der Spuk dann von vorne an weil noch Aufstockung benötigt wird?
Ich muss ja irgendjemanden als WG-Mitglied haben. Bezahlbare Wohnungen gibt es nicht wie Sand am Meer heutzutage. Könnte evtl. auch der Kumpel dann mitumziehen wenn er Arbeit findet oder wie läuft so etwas?
Weil wenn das nicht geht muss ich ja auch rechtzeitig nach einem neuen WG-Mitglied suchen, was gar nicht so einfach ist.
Würde mich echt über Erfahrungsaustausch freuen.
Hallo
Also ich wohne in einer wg mit meinem besten Freund… wir sind letztes Jahr August hier eingezogen und leider habe ich jetzt meine arbeit verloren und jetzt sitze ich hier bekomme kein Geld vom ALG 1 oder Harz4 bin noch nicht mal mehr krankenversichert … wie kann ich beweisen das wir keine bg haben ?? Er hat ein netto Einkommen von 1900 Euro und das rechnen die mir an …
Guten Tag,
Nach studieren alle Kommentare würde ich gerne dennoch meine Fallbeschreibung hier publizieren.
Rentner (Elternteil) & Kind 40 Jahre/z. Zt. Harz 4 und selbst Kinderlos
Rentnerin (Mutter) mit leichten bis mittleren Pflegebedarf wohnt selbst zur Miete und Sohn (40jahre /SGB2) wollen eine WG gründen!
(Weil die Jetzige Wohnung des Sohnes nur für eine Person [sich selbst] ausgelegt ist und ergonomisch ungünstig und ohne Fahrstuhl im 5 Stock ist. (Dachgeschoss / 35qm))
Kann eine WG in einer anderen dritten Wohnung im Erdgeschosswohnung gegründet werden? Oder ist es durch den blutigen Verwandtschaftsgrad zwangsläufig eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft. Wir wollten uns blauäugig die Miete in WG Form 50/50 teilen. Muss damit Gerechnet werden das die Rente der Mutter angegriffen wird?
Wer unterschreibt strategisch am besten den Hauptmietvertrag und wer den Untermietvertrag?
Und wie verhält es sich mit den Räumlichen Gegebenheiten in einen solchen Falle? Also wie viele qm stehen jedem in solch einem Falle zu, was ja bekanntlich wiederum eine dumme Frage ist weil das Wohnzimmer Architektonisch bedingt die meiste Fläche tilgen wird und die getrennten Schlafzimmer eher sehr klein ausfallen werden…Naja – JAJA: „Fragen Sie bitte schön das örtliche Jobcenter?!
Wird wohl nicht viel bringen da 2-3 Zimmer Wohnungen nun einmal, WENN Sie überhaupt einmal „Frei“ sind nicht gerade Ideal geschnitten sind 😉 Ironie aus! Gibt es Obergrenzen für Flächenmaße und Kosten für den Sohn oder wird die Rentnerin auch gezwungen sich dem Diktat des Jobcenters zu unterwerfen?
Die Alternative wäre eine unerträgliche Situation wie diese: Rentnerin abschieben in ein Alten- oder Pflegeheim mit Totalverlust der eigenen finanziellen- und Bewegungsfreiheit. Dazu kommt bedingt durch die örtlich bedingte Lage des Heimes eine eventuelle räumlich schwer bis überhaupt nicht zu überwinden Distanz zum Sohn, welcher das einzig übrig gebliebene Familienmitglied ist und sich bekanntlich keine teuren Zugfahrkarten für den „Privaten“ Genuss aus seinem Harz 4 Satz leisten kann, es sei denn er spart über diverse Monate bis hin zu Jahren.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ich bin vor einem Jahr zu meiner Freundin gezogen.
Sie hat 4 Kinder die mit im Haushalt wohnen.
Wie werden die Kosten jetzt aufgeteilt?
Muss ich vielleicht wieder ausziehen, damit meine Freundin weiterhin Geld vom Amt bekommt?
Hallo, nach langer Suche haben wir nach Eigenbedarfs Kündigung eine Wohnung gefunden. Meine grosse Tochter (21) ist seit letzten Jahr in Ausbildung und Mieter sich seither ihr Zimmer und ist aus der BG raus… Jetzt wo wir nach 1 1/2 Jahren suche eine Wohnung gefunden haben, sagen die das meine grosse wieder mit zur BG gehört weil sie u25 ist… Darum ist die Wohnung für 5 Personen um 1qm und 20€ zu teuer. Habe versucht mit der Dame zu reden ,das wir sonst bald auf der Straße stehen. Egal so ist es ,sie genehmigt den Umzug nicht. Aber ohne Zustimmung vom Amt können wir nicht einziehen . Stimmt das mit u25 und gibt es kein minimalen Spielraum ? Ich brauche nur die Zustimmung das ich in die Wohnung darf, mehr nicht .. alles finanzielle wird schon klappen, zwar leidet mein Dispo wieder aber auch das schaff ich.
Hallo
Ich wollte ein Harz 4 Rechner benutzen und mal schauen was mir zusteht, aber irgendwie ist das wohl falsch, da nur allein leben steht und wie hoch die Miete ist, da steht nichts von einer Wohngemeinschaft oder ob man sich die Miete teilt.
Ich hätte mal eine Frage, da steht leider nichts wenn man noch mit einer Tochter 20 und meiner Enkelin 5 Monate zusammen lebt, meine Tochter hat eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kriegt selber von Amt Leistungen, für Ihre Tochter 5 Monate alt.
Ich selber bin alleinerziehend und habe eine Wohngemeinschaft mir meiner 20 Jährige Tochter Enkelin 5 Monate und meine 14 Jährige Tochter die zur einer Bedarfsgemeinschaft zählt.
Ich kriege von meiner Tochter 331,74 Euro Miete überwiesen, für sich und Ihre Tochter, bzw. Enkelin, und ich bezahle dann auch die 331,74 € für mich und meine 14 Jährige Schwerbehinderte Tochter. Pflegegard 5.
Die Gesamtmiete beträgt 663,48 € incl. Nebenkosten, Heizung.
Das Geld wird von meinen Konto komplett abgebucht.
Ich kann Ihnen noch mal aufzählen,
Grundmiete 432,48 €
Betriebskosten 148 €
Heizung 18 €
Wasserkanal 39 €
Aufzug 26 €
Wie gesagt die Kosten werde ja durch 4 geteilt, durch meine 20 Jährige Tochter und meiner Enkelin 5 Monate alt und durch mich und meine 14 Jährige Tochter, das entspricht pro Kopf 165,78 € und mal 2 entspricht 331,74 € für meine Tochter und und Ihr Ihrer Tochter, die sie mit überweisen muss und für mich und meine 331,74 € die ich an Miete und meiner 14 Jährige Tochter zahlen muss, aber wie gesagt, die Miete von 663,48 € wir per Lastschrift von meinen Konto von Mieter ein gezogen.
Dann kriege ich für meine 14 Jährige Schwerbehinderte Tochter noch 273 € Unterhalt von dem Vater und 194 € Kindergeld, das wird ja auf meine Leistungen angerechnet, das ist klar.
Wie wird das jetzt alles berechnet, bzw. die 331,74 € die meine 20 Jährige Tochter mir als Miete überweist, wird das jetzt an der Miete angerechnet oder wird das als sonstige Einkünfte berechnet.
Bitte um kurze Info
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
mein Freund (26) bezieht jetzt seit einiger Zeit ALG2 und ist nach einem halben Jahr erfolgloser Jobsuche in seiner Stadt zu mir gezogen (Oktober 2018). Ich wohne selbst mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen, weil ich mir auch keine eigene Wohnung leisten kann, mache eine Ausbildung (1. Jahr). Wir suchen schon seit letzten Jahr März eine Wohnung, die ihm das Amt bewilligt (Bremen: max. 450€ und 50qm) und verzweifeln langsam.
Eine WG zu zweit könnten wir uns auch nicht leisten (mind. 3 Zimmer, wegen getrennten Schlafzimmern) und ich kann mir ja auch alleine keine Wohnung leisten. Alle zwei Wochen kracht es dann bei uns und meine Mutter droht uns damit uns auf die Straße zu setzen.
Wir wissen einfach nicht mehr weiter und wären für jede Hilfe dankbar!