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Wie wirkt sich eine Schenkung auf die Hartz-4-Leistungen aus?

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Weihnachten ist die Zeit der Großzügigkeit und des Schenkens. Aber besonders Bezieher von Leistungen nach SGB II müssen bei den Geschenken aufpassen, denn zu großzügige Geldgeschenke werden dem Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter angerechnet. Wann dies der Fall ist und ob gleiches auch für Sachgeschenke gilt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Schenkung bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Muss ich eine Schenkung melden, wenn ich Hartz 4 beziehe?

Wenn Sie bei Hartz-4-Bezug viel Geld geschenkt bekommen, zählt dieses als Einkommen und muss dem Jobcenter gemeldet werden.

Wirkt sich die Schenkung auf den Regelsatz aus?

Ja, die Schenkung kann sich auf die Regelleistung auswirken, sodass Sie bei höheren Summen mindestens sechs und maximal zwölf Monate kein Hartz 4 bekommen.

Was gilt, wenn mir jemand ein Auto schenkt?

Ein geschenktes Auto darf maximal einen Wert von 7.500 Euro haben, damit es nicht als Vermögen vom Jobcenter berücksichtigt wird.

Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug kann auf die Leistungen angerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.
Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug kann auf die Leistungen angerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Inhalt

  • Gibt es bei Hartz-4-Bezug für Geldgeschenke einen Freibetrag?
    • Geldgeschenk ohne Anlass zählt als Einkommen
  • Was passiert, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug ein Auto geschenkt bekommen?

Gibt es bei Hartz-4-Bezug für Geldgeschenke einen Freibetrag?

Grundsätzlich müssen Hartz-4-Empfänger jegliches Einkommen beim Jobcenter melden. Dazu zählen nicht nur regelmäßige Einkünfte wie Kindergeld oder der Lohn aus einem Minijob, sondern auch kleinere Bargeldbeträge, die Ihnen von Verwandten oder Freunden zugesteckt werden.

Denn bei einer Schenkung und gleichzeitigem Hartz-4-Bezug kann sich dies auf die Regelleistungen auswirken. Bekommen Sie also beispielsweise 100.000 Euro als Geldgeschenk bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.

Bei Hartz-4-Bezug werden Geldgeschenke ohne Anlass als Einkommen angerechnet.
Bei Hartz-4-Bezug werden Geldgeschenke ohne Anlass als Einkommen angerechnet.

Der Betrag wird als einmaliges Einkommen angesehen. Daher verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Regelbedarf für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate, da Sie durch die Schenkung bei Hartz-4-Bezug Ihren Lebensunterhalt auch ohne Sozialleistungen bestreiten können.

Der nicht verbrauchte Teil des Einkommens wird dann als Vermögen angerechnet. Sie haben allerdings beispielsweise die Möglichkeit, sich von der Schenkung beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, welches eine angemessene Größe besitzt. Dabei handelt es sich dann um eine geschütztes Vermögen, welches keine weitere Berücksichtigung findet.

Geldgeschenke werden bei Hartz-4-Bezug als Vermögen angerechnet, wenn dieser zum Zeitpunkt der Schenkung keine Leistungen nach SGB II bezieht, weil der Bewilligungsabschnitt ausgelaufen ist und bislang kein neuer Antrag auf Hartz 4 gestellt wurde. In diesem Fall fällt die Schenkung bei Hartz-4-Bezug unter den Grundfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Interessant: Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug ist dann angemessen, wenn die Lage des Beschenkten nicht günstig beeinflusst wird, sodass dadurch die Leistungszahlungen nicht mehr gerechtfertigt wären.

Geldgeschenk ohne Anlass zählt als Einkommen

Eine Hartz-4-Empfängerin hat von Ihrem Vater wiederholt Überweisungen, u. a. zu Weihnachten, auf ihr Girokonto erhalten. Mit dem Geld sollten Schulden, die durch eine Kontoüberziehung entstanden sind, beglichen werden. Der Restbetrag sollte für Sachleistungen verwendet werden, die im Regelsatz nicht vorgesehen sind.

Von der Schenkung der Hartz-4-Empfängerin hat das Jobcenter allerdings erfahren und verlangte 1.344 Euro zurück. Die Frau klagte. Das Bundessozialgericht gab allerdings der Behörde in einem Urteil vom 20.12.2011 [Az. B 4 AS 46/11 R] recht. Die Frau musste dem Jobcenter also die geforderte Summe zurückzahlen.

Was passiert, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug ein Auto geschenkt bekommen?

Jedem Hartz-4-Empfänger können Sachgeschenke angerechnet werden, wenn Sie teuer waren.
Jedem Hartz-4-Empfänger können Sachgeschenke angerechnet werden, wenn Sie teuer waren.

Eine Schenkung für Hartz-4-Empfänger in Form von Geld werden dementsprechend als Einkommen angerechnet, sofern Leistungen bezogen werden.

Aber wie verhält sich dies bei Sachgeschenken und Hartz-4-Bezug?

Generell zählt ein angemessenes Auto oder ein Motorrad für jede erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft nicht zum Vermögen.

Inwiefern ein Fahrzeug angemessen ist, muss vom Jobcenter unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall entschieden werden.

Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob das Fahrzeug der Größe der Bedarfsgemeinschaft entspricht und wann der Zeitpunkt des Erwerbs war. Grundsätzlich darf der Wert für das Auto als Sachgeschenk bei Hartz-4-Bezug 7.500 Euro nicht übersteigen.

Ist das Kfz nicht angemessen, wird der Wert auf den Vermögensfreibetrag angerechnet. Gegen Sachgeschenke wie Spielzeug für Kinder zu Ostern, ein Smartphone zu Weihnachten oder ein Laptop zum Geburtstag ist in der Regel allerdings nichts einzuwenden.

Bildnachweise: fotolia.com/Masson, fotolia.com/kikovic

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Kommentare

  1. Rainer T. meint

    8. Juni 2018 um 12:57

    Das heißt also, dass man als Hartz IV -Empfänger Schenkungen nicht in Geldform annehmen sollte, sondern z.B.lieber einen neuen Kühlschrank oder TV-Gerät sich schenken lassen sollte. Die gehören ja zum alltäglichen Gebrauch und sind der Jobbörse nicht anzuzeigen .Sehenswürdigkeiten ich das richtig?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Juni 2018 um 9:59

      Hallo Rainer,

      das ist grundsätzlich richtig, allerdings müssen Sie dem Jobcenter in der Regel auch diese melden, da sie Sacheinkommen darstellen können. Auch hier gilt außerdem das Prinzip der Angemessenheit. Wenn Sie mehrere, teure Kühlschränke geschenkt bekommen, kann das Amt davon ausgehen, dass diese nicht zum alltäglichen Gebrauch notwendig sind.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Vik meint

      14. August 2019 um 11:08

      Was ist denn wenn ich ein paar tausend Euro 8 Monate vor meinem Antrag auf alg1 von meiner Oma für Führerschein und Wohnungs Einrichtung geschenkt bekommen habe ?
      Sie hat es auf mein Sparbuch gezahlt, muss ich es dann beim Antrag sowohl bei Konten wie auch Schenkungen Eintragen?
      Und wird es angerechnet?
      Das wäre ja ein Unding!

      Antworten
  2. Remmers meint

    20. August 2018 um 14:45

    Hallo
    Ich bekomme ALG II und habe ein Bastelboot geschenkt bekommen.
    Nur für den Aussenborder habe ich 500 Euro bezahlt.
    Ich habe das Boot selber wieder repariert.
    Kann das JC dagegen was haben?
    Mir sagte der Mitarbeiter des JC was von Freibeträgen.
    Danke

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:27

      Hallo Remmers,

      dazu müssten Sie zuerst in Erfahrung bringen, ob bzw. inwiefern das Boot als verwertbares Vermögen einzuordnen ist. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema verwertbares Vermögen und erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter oder einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Stefan S. meint

    24. August 2018 um 17:07

    Hallo. Also wenn ich einen Betrag von beispielsweise 1000€ aufs Konto bekomme (z.b. Kaution, Geldgewinn (Lotto, Sportwetten,…), Bausparen, von einem Familienmitglied, Steuerrückzahlung, etc.), jedoch mein Bezug zum ende des aktuellen Monats aufgehoben wurde, kann das Amt das nicht verrechenen, da es ja erst zum kommenden Monat angerechnet wird? Oder wie würde das laufen? Vielen Dank =)

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:43

      Hallo Stefan S.,

      in Einzelfällen wir diesem können wir leider keine Einschätzung abgeben, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Vergewissern Sie sich am besten kurz durch eine Nachfrage beim Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Markus meint

    11. September 2018 um 11:54

    Was ist wenn die KFZ-Versicherung sowie die Rentenversicherung eines Hartz IV -Empfängers direkt vom Konto des Vaters oder der Mutter gezahlt wird? Versicherungsnehmer ist aber der Hartz IV -Empfänger. Ist das erlaubt oder gilt das Geldgeschenk?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      17. September 2018 um 15:00

      Hallo Markus,

      diese Frage kann Ihnen nur ein Anwalt für Sozialrecht beantworten, da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Nico meint

      2. September 2019 um 11:49

      Das ist ERLAUBT!! Daher das als Ausgaben und nicht als Einkommen gewertet wird. Und nur die Einnahmen dürfen angerechnet werden

      Antworten
  5. Stef75 meint

    8. Oktober 2018 um 6:16

    Ich beziehe ALG II .Nun hat mein Papa meiner 17jährigen Tochter 1500€ auf ihr Konto überwiesen mit dem Verwendungszweck für Fahrschule vom Opa. Wird das Geld nun als Einnahme angerechnet ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 9:55

      Hallo Stef,

      wenn Ihre Tochter ein eigenes Konto hat und das Geld somit klar in ihrem Besitz ist, dann sollte es in der Regel nicht als Einnahme für Sie angerechnet werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Anna M. meint

    16. Oktober 2018 um 12:47

    Guten Tag,

    mein Bruder hat von meinem Vater 300 € für Geburtstag und Weihnachten überwiesen bekommen. Wird das Geld durch das Jobcenter angerechnet und somit die Leistung gekürzt?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 10:33

      Hallo Anna,

      angemessene Geldgeschenke zu feierlichen Anlässen werden in der Regel nicht auf Hartz-4-Leistungen angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Christine S. meint

    17. Oktober 2018 um 16:42

    Mein Schwiegervater will mir mit 100 Euro im Monat helfen, da ich öfter für ihn kleine Wege erledigt.
    Würde dies auf das ALG II angerechnet?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 11:03

      Hallo Christine,

      im Regelfall werden monatlich nur 50 Euro als angemessene Zuwendung betrachtet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • PANDORA meint

        18. Dezember 2018 um 15:02

        Wenn es ein Arbeitsentgelt ist, so gibt es einen Freibetrag von ich glaub 100 Euro plus % je nach Höhe. Dann ist man Aufstocker und darf mehr behalten.
        Das würde also gehen!

        Antworten
  8. Lisa-Marie meint

    18. Oktober 2018 um 10:28

    Hallo,
    ich habe am 17.09.2018 einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Bewilligt wurde er mir vom 01.11.2018-31.08.2019. Im September verkaufte ich private Elektronikartikel um die Miete davon zu bezahlen. Im Oktober gab mir mein Vater knapp 800 Euro um Die Miete etc. für den Monat Oktober bezahlen zu können. Nun hat mir das Jobcenter das gesamte Geld als Einkommen angerechnet und mir eine Ablehnung für die 2 Monate gegeben. Einen schriftlichen Bescheid darüber dass das gesamte Geld was ich bekommen habe für meine Lebensunterhaltungskosten drauf gegangen ist wie Kontoauszüge, Finanzübersicht hatte das Jobcenter vorliegen. Kann ich dagegen etwas tuen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:09

      Hallo Lisa-Marie,

      wenn Sie Zweifel am Bescheid des Jobcenters haben, können Sie dagegen gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Daraufhin wird dieser erneut geprüft. Im Zweifelsfall können Sie auch einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Joachim meint

    23. Oktober 2018 um 17:40

    Angenommen man bekommt ein einfamilien-haus geschenkt, in dem man zur miete wohnt. und es angemessen groß ist. wie muss man sich da verhalten. muss es als vermögen verkauft werden, wie beim erben auch?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:43

      Hallo Joachim,

      wenn das Haus angemessen groß ist, besteht oft die Möglichkeit, dass Sie es behalten können.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. Sebastian meint

    3. November 2018 um 22:32

    Hallo

    Ich beziehe Harz 4 und mein altes Auto ist nun so kaputt, das es zum Schrott geht. Damit ich weiterhin mobil bin, würde mir mein Vater ein Fahrzeug schenken ( alter gebrauchter Golf, ca. 2500 euro Wert. ) Darf ich dieses Geschenk annehmen und den Wagen dann auf mich anmelden ?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. November 2018 um 15:43

      Hallo Sebastian,

      wie im Ratgeber erklärt kommt das darauf an, ob das Auto als „angemessen“ gilt und einen bestimmten Wert (7.500 Euro) nicht überschreitet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Alex meint

        21. Mai 2019 um 19:44

        Was ist wen das Auto 10 000€ wert ist?
        Darf ich trotzdem bechalten oder würden die das Auto von mir weg nehmen? Mfg

        Antworten
  11. Inna meint

    9. November 2018 um 4:44

    Hallo,
    mein Chef hat für seine Mitarbeiter eine Ticket Plus Karte, auf die monatlich 20 Euro drauf kommen als Dankeschön für Überstunden etc. verschenkt. Dieses Geld kann man nicht abheben sondern nur wie eine EC Karte nutzen. Das Jobcenter rechnet mir diese 20 Euro an. Ist das richtig?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. November 2018 um 13:39

      Hallo Inna,

      da es sich dabei um ein Einkommen handelt, ist das Jobcenter berechtigt, dieses anzurechnen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. Oksana meint

    23. November 2018 um 19:52

    Guten Abend. Ich bin Besitzer mit meiner drei Kindern Hartz IV und auch alleinerziehende Mutter. Ich mich momentan viel beschäftige mit der suche eine Arbeit und Deutsch Kurs auch mache. Und ich schaffe leider die alle Kinder nicht ins Kindergarten bringen so früh. Die alle gehen in ganz anderen Einrichtung. Ob kann ich von meine Schwiegermutter ein Auto nutzen. Oder soll ich auch bei jobcenter bescheid sag. Mfg

    Antworten
  13. Jens meint

    16. Dezember 2018 um 16:10

    Hallo, ich habe mir vor ca.30 Jahren ein Segelboot selbst gebaut an dem ich sehr hänge. Im Laufe der Jahre bin ich zum Hartz4 Empfänger geworden und auch gesundheitlich nicht mehr gut drauf. Nun möchte ich das Boot an meinen Sohn verschenken. Der Sohn steht in einem geregelten Arbeitsverhältnis. Das Boot hat einen Wert von ca. 5000 EUR. Ich möchte das Boot einfach nicht in fremde Hände geben.
    Darf ich ihm das Boot so einfach schenken?
    mfg. Ich

    Antworten
  14. Elena meint

    21. Dezember 2018 um 20:55

    Hallo
    Ich beziehe Alg2 und meine Sohn hat zum Geburtstag von seinen Opa und Oma 125 euro geschenkt bekommen und +50 euro von einer Tante aus der USA. Das ganze Geld wurde mir auf das Konto überwiesen weil sie zu weit weg kommen.

    Wird Jobcenter das Geld anrechnen ?

    Antworten
  15. Markes K. meint

    28. Dezember 2018 um 19:08

    Hallo,
    ich (20) lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter, die Hartz 4 bezieht zusammen.Ich bekam zu Weinachten von meinem Vater 100€ geschenkt.Darf ich das behalten oder wird das meiner Mutter angerechnet?

    Antworten
  16. Anna meint

    2. Januar 2019 um 11:36

    Hallo ans Forum!

    Seit dem Ende meines Studiums beziehe ich ALG2. Vor einiger Zeit habe ich den Kontakt zu meinen Eltern abgebrochen. Diese haben mir nun einfach einen Betrag von 2000 Euro auf mein Girokonto überwiesen mit dem Verwendungszweck „Weihnachtsgeschenk aus anteiligen Mieteinnahmen“. Ich möchte das Geld nicht annehmen und weiß auch nicht was „anteilige Mieteinnahmen“ bedeutet.. aber nun ist es ja bereits verbucht. Ich würde es zurück überweisen. Muss ich es dem Amt dann trotzdem melden? Das gibt doch bestimmt Probleme oder?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

    Antworten
  17. Tino meint

    28. Januar 2019 um 12:58

    Hallo, ich habe ein kleines Problem ich beziehe ALG2 und meine Mutter hat mir über Weihnachten und Neujahr nichts geschenkt und das Geld zusammengelegt und mir dann 300 Euro überwiesen und im Verwendungszweck PlayStation 4 Geschenk …was soll ich jetzt machen und was wird das Amt jetzt machen, da ich ja jetzt einen Betrag von 300 Euro auf meinem Konto bekommen habe, ich hatte vor auch jetzt halt die PlayStation 4 mit der Karte zu zahlen halt als Nachweis das ich das Geld wirklich auch dafür ausgegeben habe oder macht das kein Unterschied??ich brauche dringend Hilfe und danke für eure Antwort.

    Antworten
  18. Daniel meint

    9. März 2019 um 18:34

    Hallo, wie sieht es auch wenn ich meine Zusatzrentenversicherung auflöse bei Harz4 Bezug?
    Die Ausschüttung wäre dann ca. 1000€.
    Und wie wäre es wenn ich diese wiederum verschenken würde?

    Gruß D.N

    Antworten
  19. Emma meint

    15. März 2019 um 20:29

    Hallo, wäre es möglich, dass meine Eltern eine Wohnung kaufen und ich (ALG2-Empfängerin) darin zur Miete wohne oder sogar die Eigentümerin der Wohnung werde? Würde das Jobcenter die Miete oder das Wohngeld bezahlen und ich könnte weiterhin ALG2 bekommen? Ich hoffe natürlich, dass ich bald nicht mehr darauf angewiesen sein werde, aus gesundheitlichen Gründen geht es aber zur Zeit leider nicht anders und es ist schon länger geplant, dass meine Eltern eine Wohnung kaufen wollen. Wir dachten aber nun, dass ich dann nicht darin wohnen dürfte als ALG2-Empfängerin.

    Antworten
  20. Julie meint

    21. März 2019 um 20:55

    Hallo,

    Meine Mutter hat mir vor über einem Jahr ein Auto geschenkt im Wert von 7100 Euro. Nun habe ich dies nicht angegeben. Habe für die weitwrbewilligung nun die VM Anlage bekommen. Muss ich dort das Auto nun angeben? Könnte ich Probleme bekommen? Wird mir das Auto angerechnet?

    Antworten
  21. Sarah meint

    11. April 2019 um 14:27

    Folgender Fall:

    Der Restkredit von Wohneigentum ist 20.000 Euro.
    Man bezieht Hartz 4. Der Vater will 20.000 Euro für die komplette Tilgung des Kredits schenken.

    Kann ich dies bedenkenlos annehmen da es nicht als anrechenbares Vermögen gilt ?

    Antworten
  22. Claus meint

    21. April 2019 um 18:45

    Hallo, ich bekomme AGL 2 und wohne in einer Mietwohnung. Wie sieht das eigentlich aus, wenn mein Bruder mir eine kleine Eigentumswohnung (bis 50m2) kauft und die mir dann schenkt? Kann ich die Wohnung annehmen ohne das die mir vom Jobcenter angerechnet wird? Das Hausgeld inkl. Heizkosten wäre niedriger sein als meine jetzige Miete inkl. Heizung.
    Danke!
    LG Claus

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 10:37

      Hallo Claus,

      Wohneigentum und Leistungsbezug schließen sich nicht grundsätzlich aus. Allerdings prüft das Jobcenter genauer, ob weiterhin die Leistungsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit erfüllt ist, oder ob verwertbares Vermögen zuerst aufgebraucht werden muss.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  23. Philipp meint

    3. Juni 2019 um 12:11

    Hallo,
    wir sollen dem Jobcenter Kontoauszüge von Feb – Mai 19 abgeben, als Stichprobe. Unser Bewilligungszeitraum endete aber Ende April 19, die Weiterbewilligung wurde wegen zuviel Verdienst abgelehnt. Daher meine 1.Frage: Müssen wir die Auszüge für Mai trotzdem einreichen? Im Mai habe ich 3000€ von meiner Mutter für ein Auto erhalten (nachträglich zur Hochzeit). Lässt sich auch über einen Kaufvertrag nachweisen. Wird sowas als Einkommen angerechnet?

    Antworten
  24. Fragestellerin meint

    4. Juli 2019 um 12:54

    Guten Tag,

    ich beziehe Hartz4 da ich alleinerziehend mit 2 Kindern bin.
    Eine (vermögende) Freundin würde die Kosten für meine Meisterausbildung tragen, quasi als zinsloses Privatdarlehen.
    Geht das? Wenn sie z.B. die Kosten direkt bezahlt, ohne das Geld an mich zu überweisen.
    Oder ist das dennoch eine Schenkung?

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  25. Dirk meint

    23. Juli 2019 um 0:42

    Hallo,
    von einem sehr guten Freund bekomme ich Monatlich 50€ auf’s Konto überwiesen, so wie ich gelesen haben, sind 50€ im Monat frei und das Jobcenter rechnet diesen Betrag nicht an, ist das soweit richtig ?

    MfG Dirk

    Antworten
  26. Steffi meint

    31. August 2019 um 12:26

    Wird ein Auto, wo man nur der Fahrzeugnehmer ist und nicht der Fahrzeughalter auch auf Hartz IV angerechnet?
    Vielen Dank im voraus.

    Antworten
    • Unrelevant meint

      7. Oktober 2019 um 0:48

      nein, mir hat der Fallmanager von Jobcenter gesagt das wenn man ein Auto hat Egal wie teuer es ist, wenn es auf dein Papa gemeldet bist aber du der fahrzeugshalter bist, passiert nichts. Solange es nicht auf deinen Namen versichert ist., ist es kein Problem, du kannst auch einen AMG haben 😉

      Antworten
  27. Peters meint

    31. August 2019 um 12:40

    Hallo,

    ich stoße beim recherchieren immer auf den folgenden Punkt, als ALG ll Empfänger darf man sich ein Auto nur im Wert von 7.500€ zulegen. Wie wird der Wert bemessen? Zählt da das Verkaufsangebot? Wir wollen uns beispielsweise einen Audi A4, aus 2012 zulegen, da es langfristig genutzt werden soll und nicht ständige Werkstattkosten verursachen soll. (unser aktuelles Auto hat einiges an Kosten verursacht). Wir haben ein Angebot entdeckt, worin das Auto für 10.000€ verkauft wird, dies übersteigt natürlich die 7.500€. Aber wenn man beispielsweise sein Auto beim Gebrauchtwagenhändler zur Anzahlung gibt, in unserem
    Fall einen VW Passat 2006, würde es doch theoretisch dann nur noch 7.000-8.000€ kosten, wäre dies dann der Verkaufswert und wäre dies dann zulässig?

    MfG

    H. Peters

    Antworten
  28. Annette meint

    3. September 2019 um 13:05

    Hallo, unser Sohn bezieht Harz 4, da er viele offenen Rechnungen hat die er mit dem Geld nicht begleichen kann habe ich ihm dafür mehrmals Geld überwiesen um diese Schulden zu begleichen.
    das letzte mal waren es € 400,00 für die offene Handy Rechnung. nun möchte das Job Center eine schriftliche Bestätigung dafür, dass er uns das Geld auch wieder zurückzahlt, Wie genau soll ic diese formulieren, damit alles korrekt ist und wir nichts zurückzahlen müssen. Er bekommt knapp € 850,00, davon gehen schon €550,00 für Miete weg. Klar das der Rest nicht zum Leben und für alle anderen Kosten wie Strom, Internet usw. reicht.

    Antworten
  29. Jan meint

    22. September 2019 um 13:34

    Schönen guten Tag,

    ich habe von meiner Mutter vollkommen grundlos 2000eur überwiesen bekommen, kann ich die im Nachhinein zurück schicken oder wird mir allein der einmalige Besitz bereits angerechnet?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan

    Antworten
  30. Michaela*2801 meint

    23. September 2019 um 14:44

    Wie siehtdas mit einem Betrag von 70.€ aus der eigentlich für meine Tochter zum Geburstag war aber von meinem Konto verschickt wurde kann man mir das anrechnen

    Antworten
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