Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schonvermögen beim Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Schonvermögen in Kürze

Gilt ein eigenes Auto als Schonvermögen?

Ein eigenes Kfz gehört zum Schonvermögen, sofern dieses einen Restwert von 7.500 Euro nicht übersteigt. Dieser Freibetrag gilt pro Person und kann in einer Bedarfsgemeinschaft nicht addiert werden.

Wie kann ich die Höhe vom Schonvermögen ermitteln?

Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Sie das Schonvermögen ansetzen können.

Was passiert mit Vermögenswerten, die nicht zum Schonvermögen gehören?

Übersteigen Ihre Vermögenswerte das Schonvermögen deutlich, müssen Sie diese zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts aufbrauchen.

Schonvermögen-Rechner

© by brutto-netto-rechner.info

Wie hoch ist der Schonvermögensbetrag?

Sie können sich Ihr Schonvermögen ganz leicht berechnen lassen.
Sie können sich Ihr Schonvermögen ganz leicht berechnen lassen.

Immer wieder diskutieren Politiker über eine Korrektur der Hartz-4-Sätze. Anders als das Schonvermögen, das ALG-2-Empfängern zur Verfügung steht und als nicht verwertbar gilt, werden die Hartz-4-Regelsätze allerdings relativ oft der Lohn- und Preisentwicklung und somit dem Einkommen der Geringverdiener in Deutschland angepasst.

Die Schonvermögensgrenze hingegen wurde zum letzten Mal im Jahr 2010 angepasst und hat seitdem seine Höhe beibehalten. Sie schützt besondere Wertgegenstände der Hartz-IV-Empfänger davor, verwertet werden zu müssen, bevor ein Antrag auf ALG 2 gestellt werden kann.

Aber was ist ein Schonvermögen genau und welche Gegenstände oder Verträge können dazugehören? Gibt es für Kinder und Erwachsene unterschiedliche Vorgaben? Und wann ist der Vermögensschonbetrag ausgereizt? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Hartz 4: Das Schonvermögen kostenlos berechnen

Viele Menschen sind sich oft nicht sicher, besonders im Hinblick auf eine Altersvorsorge, welche Vermögenswerte geschützt werden können und welche vor dem Anspruch auf Hartz-4-Leistungen verwertet werden müssen.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen einen Rechner bereit, der aufgrund Ihrer Besitztümer errechnen kann, welches Schonvermögen Sie bei Hartz 4 behalten dürfen und ab wann eigenes Kapital verwertet werden muss.

Dazu müssen Sie lediglich ein paar Angaben zu Vermögenswerten und Ihrer privaten Situation machen. Auf Basis dieser Daten kann das Hartz-4-Schonvermögen durch obigen Rechner ermittelt werden.

Andere kostenlose Rechner

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Was zählt zu Hartz-4-Schonvermögen?

Das Schonvermögen laut SGB II ermöglicht auch den Besitz eines angemessenen Kraftfahrzeugs.
Das Schonvermögen laut SGB II ermöglicht auch den Besitz eines angemessenen Kraftfahrzeugs.

Das Hartz-4-Schonvermögen ist vom verwertbaren Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers abzuziehen.

Dieser Begriff bezeichnet also den Teil des Vermögens, der nicht verwertet werden muss, bevor ein Antrag auf ALG II gestellt werden kann.

Jeder, der in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt, hat demnach einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei insgesamt 9.750 Euro. Hartz-IV-Hilfebedürftige, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr (jedoch max. 33.800 Euro).

Jedem Hartz-4-Empfänger stehen außerdem noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu. Je nachdem, wann ein Hartz-4-Empfänger geboren wurde, können diesem abweichende Vermögensfreibeträge zustehen. Dementsprechend gilt nach § 12 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II):

  • Für Personen, die nach dem 1. Januar 1958 geboren sind, ein Freibetrag von maximal 9.750 Euro,
  • für Personen, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, ein Freibetrag von maximal 9.900 Euro,
  • für Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, ein Freibetrag von 10.050 Euro.

Das genannte Schonvermögen nach dem SGB II bezieht sich allerdings nicht auf geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Diese können zusätzlich als Schonvermögen zur Altersvorsorge geltend gemacht werden.

Zu diesen Formen der Vorsorge gehören lediglich Verträge, die belegen, dass diese vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden können und die Ansprüche einen Wert von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr des Bezugsberechtigten nicht überschreiten. Nicht verwertet werden können dann Altersvorsorgen in folgender Höhe:

  • Für vor dem 1. Januar 1958 Geborene: Freibetrag von 48.750 Euro,
  • für nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene: Freibetrag von 49.500 Euro,
  • für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene: Freibetrag von 50.250 Euro

Nach dem SGB II mögliche Schonvermögen

Ein Eigenheim wird als Schonvermögen bei Hartz 4 anerkannt - allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe.
Ein Eigenheim wird als Schonvermögen bei Hartz 4 anerkannt – allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe.

Gleichzeitig gibt es laut SGB II ebenfalls Vermögenswerte und Gebrauchsgegenstände, die von der Verwertung ausgenommen sind. Dieses sogenannte durch Hartz IV geschütztes Vermögen darf nicht angetastet werden und steht dem Hartz-IV-Bezieher weiterhin zur freien Verfügung.

Aber was genau kann zu diesem ALG-2-Schonvermögen hinzugezählt werden? Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen laut § 12, Absatz 3 des SGB II:

  • Vermögensgegenstände für die Altersvorsorge, wenn keine Versicherungspflicht in gesetzlicher Rentenversicherung besteht,
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person bis zu einem Wert von etwa 7.500 Euro,
  • ein angemessener Hausrat,
  • Eigentum (z. B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung), welches selbst genutzt wird und angemessen groß ist
  • Vermögen, das zur Beschaffung oder zum Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
  • Dinge, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder eine besondere Härte bedeuten würde.

Wichtig ist bei der Betrachtung vom Hartz-4-Sparvermögen immer die persönliche Lebenssituation des Empfangsberechtigten. Entscheidend hinsichtlich der Angemessenheit eines Vermögensgegenstandes ist deshalb auch immer, ob es für die betroffene Person unzumutbar wäre, bestimmte Vermögensgegenstände abzugeben.

Welche Höhe vom Schonvermögen gilt für eine Eigentumswohnung?

Bezüglich einer Eigentumswohnung bzw. einem Eigenheim lassen sich grobe Abschätzungen treffen, wie groß eine solche Immobilie zur Eigennutzung sein darf, bevor diese verwertet werden muss. Demnach gilt für eine Wohnung, dass diese für eine Person maximal 80 m², bei einem Haus etwa 90 m² groß sein darf. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wird dem Hartz-4-Empfänger eine Wohnung bis zu 120 m² bzw. ein Haus bis 130 m² Wohnfläche gewährt.

Für eine Grundstücksfläche wiederum unterscheidet sich die Größe je nach Lage. Auf dem Land wird ein Grundstück von etwa 800 m² zugelassen, in der Stadt ist diese Größe weitaus beschränkter. Hier werden lediglich etwa 500 m² anerkannt, bevor eine Verwertung erfolgen muss.

Das Schonvermögen: An einem Beispiel berechnet

Um genau zu verstehen, wie sich das Hartz-4-Schonvermögen im Detail zusammensetzen kann, stellen wir Ihnen im Folgenden ein Beispiel zur Berechnung vom Schonvermögen vor.

Ausgegangen wird hierbei von einem 60-jährigen Empfänger von Hartz-4-Leistungen:

Beispiel: Schonvermögen für einen Hartz-IV-Empfänger, 60 Jahre alt

  • Grundfreibetrag: 150 x 60 Jahre = 9.000 Euro
  • Freibetrag für einmalige Anschaffungen = 750 Euro
  • Vermögen, welches der Altersvorsorge dient (staatlich gefördert): 750 Euro pro Lebensjahr x 60 Jahre = 45.000 Euro
  • Bei (ehemaligen) Selbständigen oder Freiberuflern: Vermögen zur Altersvorsorge in angemessener Höhe

Gehört eine private Rentenversicherung ebenfalls zum Schonvermögen?

Das Schonvermögen zu berechnen, ist mit unserem Rechner möglich.
Das Schonvermögen zu berechnen, ist mit unserem Rechner möglich.

Viele Deutsche schließen eine private Rentenversicherung ab. Oft nicht nur, weil sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente absichern wollen, sondern manchmal auch, weil sie selbstständig sind und demnach nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

Auch als ergänzende Rente kann eine private Vorsorge sinnvoll sein. Aber was, wenn plötzlich Hartz IV beantragt werden muss? Es gilt: Nicht jede private Rentenversicherung zählt zum Schonvermögen, sondern grundsätzlich nur:

  • Eine private Altersvorsorge mit unwiderruflicher Zweckbindung (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II).
  • Eine Riester-Rente (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II) – keine Anrechnung der geförderten Altersvorsorgeaufwendungen.
  • Eine private Altersvorsorge zum Ausgleich der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II, soweit angemessen.

Daraus ergibt sich, dass es durchaus möglich ist, trotz des Bezugs von Hartz IV eine private Rentenversicherung weiterzuführen. Dabei muss allerdings die Form dieser Altersvorsorge berücksichtigt werden.

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Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

54 Gedanken zu „Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen

  1. Ilona

    Hallo, ich bin auch im Notfall u. hoffe hier eine Antwort zu finden.
    Ich war mit zwei Unternehmen selbständig. Bin 1959 in der DDR geboren. Meine 1.LV wurde 1991 ausgezahlt. In dieser Zeit war ich auch Angestellt, wo ich monatl. 120€ in die Zusatzrentenversicherung einzahlte.
    Die 2. LV schloss ich 1994 ab, Risikolebensversicherung, da ich Geschäftsführer war und für die Rente selbst vorsorgen musste.
    Rentenauszahlung war geplant ab 60 Jahre monatl. 600 DM. Die Politik hat dann den Euro eingeführt und Renteneintritt erhöht, s. d. ich erst mit 62,4 Jahren Rente beziehe.
    Mein 2.Unternehmen schloss ich 2003 u. war bis 2014 Angestellte. Seit zweier Fuß-OPs in 2015-2016 bin ich arbeitslos, jetzt ALG2-Empfängerin.
    Die Risiko-LV ließ ich im Ruhezustand versetzen, da keinen Beitrag mehr einzahlen konnte. Das war 2003. Nun liegen jetzt bei der Allianz 7.999€, die im kommenden Mai ausgezahlt werden.
    Wird mir dann das ALG2 gestrichen, weil ich dann Einkommen habe? Oder falle ich noch unter dem Steuerfreien Schonbetrag? Mein Kind ist nach Verkehrsunfall schwerstbehindert, 4h in Behindertenwerkstatt, bezieht Grundsicherung.
    Ich fürchte mich vor Mai 2019, weil ich nicht weiß, was passiert. Ich bitte um Rat.
    Lieben Dank im Voraus.
    Ilona

  2. Abe T.

    Hallo
    Können sie mir mitteilen ob folgender Sachverhalt als Schonvermögen oder als Einkommen zu bewerten ist.

    Vor ALG2 Bezug wurde eine Vermögenspfändung wegen ausstehender Krankenkassenbeiträge vollzogen. Während ALG2 Bezug wurde festgestellt, dass zuviel gepfändet wurde und demzufolge eine Rückerstattung veranlasst.
    Nach meiner Auffassung müsste der zurück erstattete Betrag als Schonvermögen betrachtet werden, da der Betrag ursprünglich aus meinem Bestandsvermögen gepfändet wurde und der Betrag nicht die Bemessungsgrenze des Schonvermögens übersteigt. Vom Job-Center wird jedoch die Rückerstattung als Einkommen gewertet und demzufolge mein Leistungsanspruch reduziert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Abe T.

  3. Birgitt

    hallo. ich beziehe mit meinem Ehemann seit einigen jahren bereits hartz4. durch den Tod meiner mutter erfuhr ich das ich einen pflichterbteil erhalten soll. das Testament meiner Eltern sagte dmals 250000 DM aus. seitens meines vaters bekam ich nichts. nun ist meine mutter im Dezember 2018 gestorben. meine schwester ist Alleinerbin. wie viel bekäme ich da noch als Pflichtteil und würde es bei mir komplett angerechnet werden oder bleibt mir ein gewisser schonfreibetrag?

  4. Stefan S.

    Ich habe während ich Grundsicherung beziehe 4 x100€ von einer Bekannten zurückbezalt bekommen der ich vor Jahren ein entsprechendes Darlehen gewährt habe.
    Das Sozialamt sieht das nun als private Zuwendungen an und verlangt das ich diese 400€ nun an das Sozialamt zahle.
    Das dies mein Geld ist und war und keine private Zuwendung wäre unerheblich es gilt deren Einung nach als Einkommen.
    Ist das korrekt?
    Mit freundlichen Grüßen
    S.Strehl

  5. Markus

    Sehr geehrtes Team,
    mein Schwiegervater(61) bezieht seit mehreren Jahren ALG2.
    Meine Schwiegermutter (58)ist gesundheitsbedingt nicht Arbeitsfähig und ist bei der ALG2 Zahlung mit dabei.
    Nach seinem 60Lebensjahr hat nur mein Schwiegervater ein Stillgelegte Lebensversicherung in höhe von 41.540€ ausbezahlt bekommen. Nun wurde seit August die Zahlung eingestellt und das Jobcenter will nachweise auf den verbleib des Geldes!?
    Wenn ich nun auf Ihrer Seite alles anschaue komme ich auf vollgenden Schluß:
    Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der Berechnung vom Schonvermögen kommen beim Antragsteller 9.900Grundfreibetrag und 45.750€ Freibetrag Lebensversicherung, beim Partner 9.300€und 42.750€ raus.
    Da die Auszahlung als Vermögen zum bewerten ist, verstehe ich das nicht. Oder habe ich einen Denkfehler.
    Besten Dank.
    M.A.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Markus,

      leider können wir in der Angelegenheit keine Beurteilung abgeben, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten die entsprechenden Bescheide von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Günther

    Ich ein Angebot zur vorzeitigem Auflösung meiner Altersvorsorge bekommen. Diesem Angebot habe ich zugestimmt.Das ist möglich da es sich um ein Bagatellbetrag handelt.
    Allerdings habe ich dazu noch einige Fragen:
    Da ich als Aufstocker noch Alg 2 bekomme ist die erste Frage ob dieses Geld jetzt als Einkommen gilt und somit zum Lebensunterhalt verwendet werden muss oder ob ich über das Geld frei verfügen darf? Bisher wurde es als Vermögen angesehen. Der Vertrag wurde etwa 2001 abgeschlossen aber seid 2006 wurde nichts mehr eingezahlt. Die Laufzeit war eigentlich bis 2030 vorgesehen.
    Gibt es auf diese Art Verträge auch Freibeträge wie bei einer normalen Lebensversicherung ?
    Leider gibt es im Internet zu meiner Frage nur Widersprüchliche Informationen.
    Daher hoffe ich das jemand von Ihnen eine klare Antwort für mich hat.
    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Günther,

      das kommt auf die genaue Art der Altersvorsorge an. Ohne diese zu kennen, lässt sich die Frage deshalb nicht so einfach beantworten. Der zuständige Sachbearbeiter kann dies beurteilen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Klaus

    Meine Frau und ich bewohnen ein eigenes Haus mit ca. 100 qm Wohnfläche, anrechnungsfrei sind aber wohl nur 90,00. Was bdedeutet denn, dass der darüber liegende Teil „angerechnet“ wird praktisch? Bekomme ich weniger Hartz IV, muss ich das Haus verkaufen? Leider habe ich dazu nichts gefunden. Bei den anderen Schonvermögen liegen wir deutlich unter den Werten.
    Besten Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klaus,

      das kann pauschal nicht beantwortet werden und hängt immer vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Alexander S.

    Hallo,

    Meine Frau hat eine private Rentenversicherung und beantragt ALG II. Jeder Mensch in
    der Bedarfsgemeinschaft hat ja Anspruch auf ein individuelles Schönvermögen, welches
    für die Berechnung benutzt wird.

    Der Betrag von der Versicherung liegt bei 7.759,00 Euro

    Wie ist die private Rentenversichsrung zu verstehen ? Es besteht noch kein Auswertungsauschluss dafür.

    Wird diese Rente zum Schönvermögen dazu gegen gerechnet ?

    Oder hat eine Person immer Anrecht auf die 150 x Lebensjahr + einmalige 750,00 Euro ?

    Vielen Dank für die Aufklärung.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexander,

      nicht jede private Rentenversicherung zählt zum Schonvermögen, sondern grundsätzlich nur:

      Eine private Altersvorsorge mit unwiderruflicher Zweckbindung (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II).
      Eine Riester-Rente (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II) keine Anrechnung der geförderten Altersvorsorgeaufwendungen.
      Eine private Altersvorsorge zum Ausgleich der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II, soweit angemessen.

      Es kommt also darauf an, was Ihre Frau genau für eine Rentenversicherung hat.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. SH

    Hallo,
    mir wurde gesagt, dass ich meine Kapital/Lebensversicherung, die ich vor 40 Jahren angelegt habe und die dieses Jahr fällig wird nicht als Altersvorsorge anrechnen lassen kann und dass ich sie veräußern muss, bevor ich Hartz iV beantragen kann. Sie ist über dem Satz von 9000+ Euro und weit unter den erlaubten 40.000+. Ist diese Information so richtig? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters?
    Vielen Dank und viele Grüße
    T.H.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      generell wird eine Lebensversicherung nicht angerechnet, wenn diese im Rentenalter fällig wird. Zudem kann unter besonderer Härte die Lebensversicherung von der Anrechnung verschont bleiben. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. M

    Hallo

    wenn ich eine Garage mit Grundstück habe im wert von 6000 € , zählt das als wohneigentum und grundstück oder einfach als kapital dann wiederrum wäre mein freibetrag mit 30 , 3200€ müsstei ch es verkaufen und verleben ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo M,

      wenn Sie dies nicht zum Wohnen nutzen, zählt das Grundstück in aller Regel als Vermögenswert. Inwiefern Sie dies dann verkaufen müssten, können Sie mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. V.

    Liebes Team,

    ich bin 64 Jahre alt und bekomme ALG II.
    Aufgrund meiner privaten Rentenversicherung
    wird mir ein Betrag am 01.04.2018 in Höhe von
    13.300 Euro ausbezahlt. Kann ich weiterhin
    einen Folgeantrag auf ALG II stellen und wird
    dieser genehmigt ?

    Vielen Dank !

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dabei handelt es sich um einen speziellen Einzelfall. Diesen sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Ina W.

        Hallo,

        wieso ist das ein spezieller Einzelfall? Mir geht es ähnlich. Ich beziehe seit zwei Jahren Hartz IV und bin letzten Sommer 60 geworden. Ende des Jahres wurde meine private Rentenversicherung (ehemals Selbständige) ausgezahlt.
        Das Amt hat im Januar sofort die Weiterzahlung von ALG2 eingestellt ohne mir auch nur irgend etwas mitzuteilen. Auch auf Nachfrage habe ich bisher keine Antwort erhalten.
        Ist das denn rechtens, abgesehen von der Frechheit, mich nicht einmal darüber zu informieren?
        Wie verhält es sich mit dem Schonvermögen in diesem Fall?

        Alle Informationen im Netz beziehen sich immer nur auf den Fall, dass diese Auszahlung in der Zukunft liegt und deshalb ein Schonvermögen von 750€ je Lebensjahr für die Rentenversicherung angerechnet wird.
        Was ist aber, wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist? Bin ich dann automatisch Rentnerin und muss von der Auszahlung leben und erst danach wieder einen neuen Antrag stellen?
        Und wenn ja, welche Summe darf ich davon monatlich ausgeben, bis die Summe aufgebraucht ist? Einen Anspruch auf staatliche Rente habe ich nicht.

        Vielen Dank!

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Ina,

          sofern Sie den Betrag in einer Summe erhalten haben, wird dieses Geld als Einkommen angerechnet. Daher ergibt sich oftmals, dass zunächst für einige Monate kein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Wie dies bei Ihnen genau geregelt ist, sollte allerdings ein Anwalt genau überprüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Oliver

    Was mir immer fehlt in den Artikeln zum Schonvermögen:
    Wie ist es mit Hobbies?
    Ich habe einige Gitarren und Verstärker und ein kleines Homestudio, also Gebrauchsgegenstände für ein Hobby.
    Wie wird damit bei Hartz4 umgegangen?

    Vielen Dank
    Oliver

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Oliver,

      solche Dinge werden immer als Einzelfall behandelt. Daher können wir darüber pauschal keine Auskunft geben. Das Jobcenter entscheidet dies immer unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Charly

      hallo oliver,

      sollten diese musikinstrumente oder eine kombination aus ihnen und anderen wertgegeständen oder guthaben tatsächlich die gesamtvermögensgfreigrenzen übersteigen, kommt immer noch in betracht, dass sie im sinne des (§ 90 Abs. 2 Nr. 7 nach dem SGB XII erhalten bleiben können.

      in den internen dienstanweisungen aus dem sozialamt (nicht jobcenter) berlin heißt es hierzu:

      (1) Nicht einzusetzen sind Gegenstände, die der Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz nicht Luxus ist.

      (2) Gegenstände in diesem Sinne können zum Beispiel Bücher, Musikinstrumente, Sammlungen und Geräte für eine sonstige Liebhaberei sein. Voraussetzung ist nicht, dass diese Gegenstände für die Erwerbstätigkeit benötigt werden.

      (3) Auch wenn der Besitz solcher Gegenstände bei vergleichbaren Bevölkerungsgruppen nicht üblich ist, muss ihr Besitz noch nicht als Luxus gewertet werden. Eine enge Handhabung liegt nicht im Sinne des Gesetzes.

      (4) Gegenstände, die unter Spekulationsgesichtspunkten angeschafft wurden oder erhalten werden, sind nicht geschützt.

      lass es mich mal ganz platt zusammenfassen:

      bargeld oder außenstände bei kumpels muss man ab 1 cent beim amt angeben, alles andere ists betrug.

      bei einem einzelstück an familienschmuck würde ich persönlich das ab 2000 euro machen.

      bei einer guitarre, sofern ich denn tatsächlich musiker bin, würde ich das erst ab 4000 euro machen, und auch nur dann, wenn ich insgesamt incl der guitarre über dem freibetrag bin.

      sofern man dadruch nicht zuviel leistungen erhalten würde (aber auch nur dann!), ist es manchmal besser, erst gar keine angaben zu machen.

  13. Daniela R.

    Hallo liebes Team!
    Ich habe innerhalb des Bewilligungszeitraumes Juni bis Dezember 2017 eine Einkommensteuerrückzahlung in Höhe von 9000,- erhalten und zwar im November 2017. Dazu ist vielleicht interessant zu wissen, dass das Finanzamt zwei Umatzsteuererklärung für die Jahre 2014 und 2015 umgewandelt hat. Statt Umsatzsteuer, haben sie es auf Einkommensteur umgewandelt, da ich in 2013 eine Hohe Abfindung erhalten habe und in 2014 große Verluste in meinem Gewerbe waren.
    Für Januar 2018 musste ich wieder einen Folgeantrag stellen. Das Jobcenter hat die Rückerstattung jetzt komplett angerechnet, ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages für mich und meine Tochter (10 Jahre).
    Liegt hier nicht der Fall vor, dass das einmalige Einkommen sich dann in Vermögen umwandelt?
    Widerspruch habe ich bereits vorsorglich eingereicht.
    Viele Grüße Daniela

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      eine Steuerrückerstattung zählt als einmaliges Einkommen und kann daher angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Franziska

    Hallo liebes Team,

    Ich habe folgendes Problem: ich hatte vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, wurde dann arbeitslos und rutschte in Hartz IV. Irgendwann stellte die zuständige Sachbearbeiterin fest, dass der Auszahlungsbetrag der „Versicherung das zulässige Schonvermögen um etwa 160 Euro überstieg. Statt den Satz um diesen Betrag zu kürzen, wurde mir ALG II sofort ganz gestrichen. Da es eine Weile dauert, bis die Versicherung ausgezahlt wird, legte ich Widerspruch ein und erhielt ein Darlehen in Höhe des kompletten Hartz IV Satzes für den Zeitraum eines halben Jahres. Jetzt soll ich sowohl die überzähligen 160 Euro als auch das komplette Darlehen in Höhe von etwas über 6000 Euro zurückzahlen. Ich habe Widerspruch eingelegt. Ist es wirklich korrekt? Ich sehe ja ein, dass ich das zurückzahlen was über dem Schonvermögen liegt, aber den Satz für ein ganzes halbes Jahr? Da wäre doch so, als hätte mir die ARGE nachträglich ein deutlich geringeres Schonvermögen bewilligt, als ich laut Gesetz haben dürfte. Ist die ARGE im Recht?

    Vielen Dank im voraus.

    Franziska

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Franziska,

      in Ihrem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann den Sachverhalt genau überprüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. S. Stefan

    Hallo,

    ich werde bald arbeitslos und finde vermutlich wegen einer Behinderung (49 Jahre alt)
    keine Arbeit mehr. Wegen meines Vermögens von ca. 250.000.- werde ich bestimmt kein ALG 2
    erhalten. Meine Frage. Wenn der Bezug von ALG 1 ausgereizt ist, muss ich mich privat Kranken- und Pflege-
    Versichern. Wieviel werde ich für diese beiden Versicherungen bezahlen müssen?
    Vielen Dank für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      dies können Sie bei der zuständigen Versicherung anfragen. Die Beiträge können sich voneinander unterscheiden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Biggi

    Hallo Team,
    ab Mitte September muss ich Hartz4 beantragen. Aus einer Erbengemeinschaft werde ich voraussichtlich im Oktober ca.15000 Euro erhalten. Ich weiß, das es in dem Monat als Einkommen gilt. Kann ich, nach Erhalt der Erbschaft,einen Teil in eine private Rente einzahlen ,evtl.auch ein kleines Auto kaufen, oder muss ich alles für meinen Lebensunterhalt aufheben.
    Mit freundlichem Gruß
    Biggi

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Biggi,

      in diesem Fall stellt Ihre Erbschaft ein einmaliges Einkommen dar. Dieses wird vollständig auf die Leistungen angerechnet und Sie bekommen in dieser Zeit kein Hartz 4 vom Jobcenter. Auch wenn Sie ein Auto kaufen und einen Teil in die private Rente einzahlen, wird Ihnen der volle Betrag als Einkommen angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Marion

    Hallo liebes hilfe Team,

    ich beziehe Harz 4 und nun bin ich als Begünstigte der Lebensversicherung meiner verstorbenen Freundin eingetragen. Vor Ihrem Tod sagte Sie immer ,dass ihre Tochter eingetragen sei also das auch ihr Wille war.
    Ich möchte dieses Geld nicht. Es steht Ihrem Ehemann und den Kindern zu. Kann ich das Geld direkt an die Hinterbliebenen zahlen lassen? Oder muss ich dann mit Konsequenzen rechnen?

    Mit freundlichem Gruß
    Marion

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Versicherungsberater. Dieser kann Ihnen genau darlegen, ob Sie die Auszahlung verweigern bzw. ‚umleiten‘ können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Bernhardt

    Hallo, iiebes Hilfe Team,

    Sie schreiben, dass Pflegegeld normalerweise nicht angerechnet werden dürfte.
    Angenommen, ich bin ALG2 Bezieher und unterstütze einen guten Bekannten in der Pflege und Häuslichkeit. Er erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung und hat Pflegegrad 2. Er bedankt sich bei mir, indem er mir einen Betrag monatlich übergibt. Ich würde ihm zwar auch ohne Geld helfen, würde mich aber um so mehr freuen, wenn ich den gesamten Betrag ohne Anrechnung behalten dürfte.
    Gibt es dazu eindeutige Aussagen?
    Berni

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bernhardt,

      für Ihre Situation gibt es keine allgemeingültige Gesetzesgrundlage. Absatz 5 des § 11a (SGB 2) besagt beispielsweise, dass Zuwendungen Anderer in gewissen Fällen erlaubt sind. Da Sie das Geld jedoch – wahrscheinlich – regelmäßig bekommen würden, wäre es eher als Einkommen zu kennzeichnen. Fragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Jobcenter, einer Beratungsstelle oder im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Sozialrecht nach, welche Bedingungen für Ihren speziellen Fall gelten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Sibani De

        Guten Abend,

        meine Mutter bekommt 750 € Rente und davon werden ca. 150 € wegen der Sozialabgaben abgezogen! Sie hat auf der Bank 14.000€ angespart. Sie hat eine Miete von 315 € kalt und bezahlt 35€ für Gas und 48€ für Strom. Hat Sie Anspruch auf Harz 4 Leistungen?

        Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen da ich sie finanziell nicht viel unterstützen kann.

        Mit Freundlichem Gruß
        Indiagirl81

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Sibani,

          wenn Ihre Mutter mit ihrem Einkommen nicht ihren Lebensunterhalt sichern kann, kann zusätzlich die Grundsicherung im Alter beantragt werden. Das ist allerdings auch vom Vermögen abhängig. Hartz 4 steht lediglich Personen zu, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Ihre Mutter sollte sich direkt an das zuständige Sozialamt wenden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. hans

    Hallo Team,
    mein Bruder bezieht seit einiger Zeit Hartz 4. Jetzt haben wir in Erbengemeinschaft ein kleines Reihenhaus und Barvermögen geerbt. Mein Bruder würde im Haus wohnen bleiben und einen Teil der Barschaft bekommen. Gibt es für beides Freibeträge oder würde es voll auf Hartz 4 angerechnet, d.h. vollständig verbraucht werden müssen, bevor es wieder bezugsberechtigt wäre?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hans,

      laut § 12 des SGB 2 ist es Hartz-4-Empfängern erlaubt, ein selbst genutztes Hausgrundstück zu besitzen, ohne dieses verwerten zu müssen. Allerdings darf es eine gewisse Größe – etwa 90 m² für ein bis zwei Personen – nicht überschreiten. Geld, das als Erbe zugeht, wird normalerweise als Einkommen gewertet und muss entsprechend der Freibeträge beim Einkommen berücksichtigt werden. Ist dieser Geldanteil zu hoch, kann es sein, dass Ihr Bruder ganz aus dem Hartz-4-Bezug herausfällt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. heide e.

    Mein Sohn bezieht ALG 1 und befürchtet ab Juni ALG 2 beantragen zu müssen.
    Ich wohne im Einfamilienhaus, das meinem Sohn zu 1/8 laut Grundbucheintrag gehört. Das Haus zahle ich
    noch bis 2025 ab…
    Hat mein Sohn aufgrund des Achtels keinen Anspruch auf Hartz 4? Ich kann doch diesen Teil des Hauses
    nicht „absägen“ und für ihn verkaufen!
    Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heide,

      das ist auch davon abhängig, ob für Ihren Sohn der Anteil am Haus überhaupt verwertbar wäre, was normalerweise nicht der Fall ist. Wenden Sie sich jedoch bitte an einen Anwalt oder Ihren Sachbearbeiter, um das Problem zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Gisela H.

    Hallo Team von Hartz 4 -Hilfe,
    Ich habe eine private Lebensversicherung (Fonds-Vers.) die bis
    65 Jahren laufen sollte. Ich bin 56 und arbeitslos.
    Kann diese Versicherung herangezogen werden bei Antrag auf Hartz 4
    Und wie hoch ist in diesem Fall das Schonvermögen?
    Würde mich über eine Antwort bald sehr freuen und Danke im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gisela,

      ob eine private Lebensversicherung vor dem Anspruch auf Hartz 4 aufgelöst werden muss, ist auch immer vom Einzelfall abhängig und inwiefern das wirtschaftlich wäre. Aus diversen Gerichtsurteilen geht hervor, dass verschiedene Prozentsätze bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit anwendbar sind. So sei beispielsweise ein Verlust von knapp 13 % noch zumutbar, bei 18 % wäre dem allerdings nicht so. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder das für Sie zuständige Jobcenter, um zu klären, ob eine vorherige Verwertung bei Ihnen möglich wäre.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. König

    Ich erbe 2000 euro nächsten Monat.Fällt das unter Schonvermögen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo König,

      eine Erbschaft, die Ihnen während des Bezugs von Hartz 4 zufließt, wird als sogenanntes ‚einmaliges Einkommen‘ behandelt. Das bedeutet: Es fließt Ihnen als Einkommen in dem Monat zu, in dem Sie das Erbe erhalten. Sollten Sie aufgrund dieser einmaligen Zahlung den Anspruch auf Hartz 4 verlieren, kann das Erbe als Einkommen auf sechs Monate aufgeteilt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Sabine T.

        Das ist doch eine Sauerei. Da bekommt man was geerbt, will es aufheben für schlechte Zeiten, außergewöhnliche Ausgaben und dann bekommt man es weggenommen. Ich denke man kann pro Lebensjahr so und soviel Erspartes besitzen, warum dann nicht auch das Erbe.

  23. Kleingeldzähler

    Wie sieht es eigentlich mit dem Schonvermögen aus, wenn man z.B. während der Leistung das Kleingeld anspart – Natürlich aus den Leistungen. Eigentlich würde man das dann ja einfach in Scheine wechseln, aber das machen einige Banken und Sparkassen nicht mehr. Also zahlt man es wieder aufs Konto ein.

    Also Kleingeld (Leistungen) wieder aufs Konto.
    Kann man das beim Jobcenter wirklich als Einkommen auslegen?

    Wozu gibt es dann dieses Schonvermögen usw. ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kleingeldzähler,

      normalerweise sollte dieses Geld nicht als Einkommen angerechnet werden, da es ja bereits Ihr Geld ist und Ihnen nicht zusätzlich im Monat – z. B. durch eine Erwerbstätigkeit – zukommt. Besprechen Sie Ihr Problem im Zweifelsfall mit Ihrem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Birgit

    Brauche Hilfe, kan mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass man mir vom LG zugesprochene, komischerweise genau ausgerechnete Erbe, nun jetzt anrechnet und mich fertigmachen will!.?

    Wäre froh, denn bin ganz am Ende gelangt

    Gruß
    B

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Birgit,

      welcher Teil Ihres Erbes auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird, kommt darauf an, ob es Ihnen bereits vor dem Antrag auf Hartz 4 zur Verfügung stand (dann gilt es als Vermögen) oder im Laufe der Bezugszeit zugeflossen ist (dann wird es als Einkommen gewertet). Alles, was über einen Freibetrag hinausgeht und nicht zum Schonvermögen zählt (zum Beispiel eine Immobilie in angemessener Größe, die selbst genutzt wird), muss verwertet bzw. angerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, falls Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Einkauf

    ALG2 für meine Frau, die Arbeit sucht; ich bin 66 und bekomme Altersrente (gemischte Bedarfsgemeinschaft):
    1. Muss mein Schonvermögen aus einer der drei obigen (privaten) Altersvorsorge stammen oder kann es auch anders angespart sein?
    2. Und wenn der Vertrag / die unwiderrufl. Zweckbindung schon aufgehoben sind?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Einkauf,

      ein Vermögen kann unter Umständen auch anders angespart sein. Welches Vermögen als Schonvermögen gilt, können Sie auch in § 12 des Zweiten Sozialgesetzbuchs nachlesen. Wie es sich mit einer aufgehobenen Zweckbindung verhält, sollten Sie mit einem Anwalt bzw. dem Jobcenter besprechen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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