Versehentlich gezahlte Miete kann vom Jobcenter zurückgefordert werden
News veröffentlicht am 1. Februar 2018 von Arbeitslosenselbsthilfe.org
Ein Jobcenter überwies versehentlich Mietzahlungen. Der folgenden Aufforderung zur Rückzahlung kam der Vermieter jedoch nicht nach. Der Streit endete vor dem BGH. Erfahren Sie hier, ob der Vermieter den Betrag zurückzahlen muss, obwohl die Mieter bei ihm Schulden haben.