Das LSG setzt eine neue Bezugsgröße für eine angemessene Mietkostenübernahme für Sozialwohnungen bei Bürgergeld-Bezug. Die Zahlung soll nicht mehr auf dem Mietspiegel basieren. Mehr dazu können Sie in unserem Artikel lesen.
Bei Bürgergeld-Bezug werden auch die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen, sofern diese den Richtwerten entsprechen. Welche KdU in Hamburg aktuell als angemessen gelten, lesen Sie in diesem Artikel.
Damit das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft aufkommt, müssen diese angemessen sein. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Richtwerte zu den KdU aktuell in Dortmund gelten und für wen eine Karenzzeit gilt.
Bezahlbarer Wohnraum ist gerade für Hartz-4-Empfänger schwer zu finden. Aufgrund der gestiegenen Mietpreise wurden nun in Hamburg die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft von Leistungsempfängern angehoben. Wie hoch diese nun ausfallen, hier!