Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt in Deutschland der Staat ein. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Personen – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit – Hartz-4-Leistungen. Rund um diesen Themenkomplex bestehen jedoch viele Fragen, welche wir in diesem Ratgeber beantworten möchten.
Das Wichtigste über Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst:
- Deutschland ist ein sogenannter Sozialstaat. Das bedeutet, dass Bürger in finanziellen Notsituationen – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit – abgesichert werden.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – besser bekannt als Arbeitslosengeld 2 (ALG II) oder Hartz 4 – sorgt dafür, dass Leistungsempfänger weiterhin ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.

In diesem Ratgeber finden Hartz-4-Empfänger wichtige Informationen.
Wichtige Informationen über Hartz 4:
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Inhalt
Was ist Hartz 4 überhaupt?

Benannt nach Peter Hartz: Vier Reformen führten zum Umbruch in der deutschen Arbeitsmarktpolitik.
Um das Jahr 2000 herum steckte der deutsche Arbeitsmarkt in einer schweren Krise, rund vier Millionen Menschen waren arbeitslos. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, waren tiefgreifende Umbrüche nötig. Diese fanden in vier Phasen statt, welche den Namen Hartz I bis IV trugen.
Auf das Leben der Bürger hat wohl die sogenannte Hartz-4-Reform im Jahr 2005 die größten Auswirkungen. Vor dieser Reform gab es die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe. Diese beiden Posten wurden 2005 zusammengelegt und sind seitdem unter dem Namen Arbeitslosengeld II bekannt.
Heute hat sich der Begriff Hartz 4, welcher ursprünglich die Reform bezeichnete, in der Umgangssprache als Synonym für das ALG 2 eingebürgert. Ein Hartz-4-Empfänger erhält also Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Doch welche Posten umfasst diese staatliche Unterstützung? Wer hat Anspruch auf Hartz 4?
Hartz 4: Wer hat Anspruch auf ALG 2?
Nicht jede arbeitslose Person erhält automatisch Arbeitslosengeld 2. Damit ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht, müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Diese sind in § 7 Abs. 1 SGB II festgelegt:
Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Einen Anspruch auf Hartz 4 haben nur erwerbsfähige Personen.
Zu den für Hartz-4-Empfänger geltenden Voraussetzungen gehört es demnach, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Zudem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen. Was bedeutet das aber genau?
Laut § 9 SGB II ist eine Person hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht komplett aus ihrem Einkommen oder Vermögen sichern kann und keine Angehörigen hat, die sie finanziell unterstützen können. Ist dies der Fall, sind die Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug erfüllt.
Wichtige Informationen zum Anspruch auf Hartz 4:
AufstockerHartz-4-AnspruchHartz 4 unter 25Hartz 4: VoraussetzungenHartz 4: Was steht mir zu?HilfebedürftigkeitKein Hartz-4-Anspruch
Welcher Hartz-4-Freibetrag wird beim Vermögen angesetzt?
Wie bereits erwähnt, besteht nur dann ein Anspruch auf ALG 2, wenn der Betroffene hilfebedürftig ist. Verfügt er über ein ausreichendes verwertbares Vermögen, muss dieses zunächst aufgebraucht werden, bevor Hartz-4-Leistungen bezogen werden können.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Hartz-IV-Empfänger sämtliches Vermögen aufgeben müssen. Vielmehr gibt es bestimmte Freibeträge. Vermögenswerte, welche diesen Betrag unterschreiten, müssen nicht verwertet werden. Der Mindestfreibetrag für volljährige Arbeitslosengeld-2-Bezieher beträgt 3.100 Euro. Je nach Geburtsjahr liegt der maximale Freibetrag, welcher vom Jobcenter berücksichtigt wird, bei 10.050 Euro.
Wie hoch fallen die Hartz-4-Leistungen aus?

Wohneigentum muss ein Hartz-IV-Empfänger nur dann verkaufen, wenn es nicht angemessen ist.
Welche Leistungen bei Bezug von Hartz 4 in welcher Höhe ausgezahlt werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist.
Zum einen erhalten Hartz-IV-Empfänger den sogenannten Regelsatz. Dessen Höhe richtet sich nach dem Familienstand und der jeweiligen Wohnsituation:
REGELBEDARFSSTUFE | GILT FÜR | HARTZ-4-REGELSATZ IN EURO (2019) |
---|---|---|
1 | Alleinstehende/Alleinerziehende | 424 |
2 | Paare/Bedarfsgemeinschaft | 382 |
3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 339 |
4 | Jugendliche (13 - unter 18 Jahre) | 322 |
5 | Kinder (6 - unter 13 Jahre) | 302 |
6 | Kinder (bis unter 6 Jahre) | 245 |
In bestimmten Fällen kann außerdem ein Mehrbedarf angesetzt werden. Der Regelsatz wird dann um einen gewissen Prozentsatz erhöht. So erhalten beispielsweise Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Auch voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte, die das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis haben, können einen Mehrbedarf von 17 Prozent erhalten.
Des Weiteren werden Kosten für Miete und Heizung übernommen, sofern diese angemessen sind. Eine Wohnung für Hartz-4-Empfänger darf weder zu groß noch zu teuer sein. Als zulässige Wohnungsgröße für eine einzelne Person gilt in der Regel ein Richtwert von 50 m².
Wichtige Informationen über Hartz-4-Leistungen:
ErstausstattungHärtefallregelungHartz-4-LeistungenHartz 4 und alleinerziehendHartz-4-VorschussHartz 4: WeihnachtsgeldMehrbedarfSonderbedarfSozialticketWann bekommt man Weihnachtsgeld?
Zuverdienst bei Hartz-4-Bezug: Was ist zu beachten?

Arbeitslosengeld-2-Empfänger dürfen sich einen Zuverdienst erarbeiten.
Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist laut § 1 SGB II, dass Hilfebedürftigkeit beseitigt wird. Es soll also erreicht werden, dass Hartz-4-Empfänger schnell wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und ihren Lebensunterhalt im besten Falle selbst bestreiten können.
Ein erster Schritt in die Erwerbstätigkeit kann eine geringfügige Beschäftigung – auch als Minijob bekannt – sein. Der Zuverdienst bzw. das Einkommen wird auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet. Damit trotzdem ein Anreiz für die Aufnahme einer Arbeitsstelle besteht, gibt es beim Einkommen einen bestimmten Freibetrag für Hartz-4-Empfänger.
Grundsätzlich gilt, dass ein Betrag von 100 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei ist. Diesen Betrag dürfen Sie komplett behalten. Ein Nebeneinkommen von 100,01 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Von weiterem Einkommen von 1.000,01 Euro bis 1.200 Euro werden zehn Prozent nicht angerechnet. Hartz-4-Empfänger mit mindestens einem Kind profitieren von einer Verdienstobergrenze von 1.500 Euro.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Alina verdient monatlich 1.100 Euro brutto. Folgender Freibetrag auf den Zuverdienst steht ihr zu:
- Der Grundfreibetrag von 100 Euro.
- Von 100.01 bis 1.000 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei: 180 Euro
- Von 1000,01 bis in diesem Fall 1.100 Euro bleiben zehn Prozent anrechnungsfrei: 10 Euro
- Insgesamt ergibt sich ein Freibetrag von 290 Euro.
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G.-D. says
Hallo zusammen,
mein Mann stammt aus den Philippinen.
Er nimmt demnächst an einem Integrationskurs teil.
Wir beide haben für Aida gearbeitet.
Im Mai erwarten wir unser erstes Kind und ich werde nach ital.Recht dann nur noch 30% von meinem Gehalt bekommen für 6 Monate (Elterngeld), danach werde ich mich auch wieder nach einem neuen Job erkundigen.
Mein Mann bekommt zur Zeit kein Geld/Zuschuss.
Gibt es eine Möglichkeit Unterstützung zu beziehen?
Wir müssen zur Zeit alles selber bezahlen.
(GEZ,Integrationskurs)
An wen müssen wir uns wenden?
Kann er Hartz4 beziehen?
Über eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar.
MFG
arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hallo,
Sie sollten sich bereits drei Monate vor Ihrem Austritt aus der Berufswelt bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Danach können Sie beim Jobcenter in Ihrer Nähe Hartz 4 beantragen.
Ob Ihr Mann ebenfalls berechtigt ist, das erfragen Sie im Zweifelsfall bei einem Anwalt, dem Sie dann die genauen Umstände erklären können.
Allerdings entschied das Landessozialgericht Niedersachsen 2012 in einer ähnlichen Entscheidung für die Hartz-4-Berechtigung:
Damals hatte eine EU-Bürgerin für ihren Mann aus Kasachstan erfolgreich ein Recht auf Hartz 4 erklagt (AZ: L 6 AS 748/10).
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Gerhard B. says
Hallo,
zählen Hartz-4-Leistungen eigentlich als Einkommen im Sinne des Steuerrechts?
In der Steuererklärung sind sie ja als “Einkommensersatzleistungen” anzugeben, aber was genau bedeutet das?
Für uns (ich Freiberufler mit geringem Einkommen, meine Frau minijobt, erstmals Hartz 4 beantragt) ist die Frage wichtig, weil es in einem anderen Zusammenhang eine Rolle spielt, wer von uns das höhere Einkommen hat. Entscheidend ist der Steuerbescheid.
Wenn ich testweise einen Betrag bei den Einkommensersatzleistungen angebe, scheint sich das zu versteuernde Einkommen nicht zu erhöhen (nur die Progression wird verschoben). Aber kann man sich darauf verlassen?
Oder wird die Hartz-4-Leistung auf uns beide aufgeteilt?
Danke für eine Antwort.
arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hall Gerhard,
in der Regel unterliegen ALG-II-Leistungen nicht dem Progressionsvorbehalt. sie müssen also bei der Steuererklärung nicht angegeben werden. Nur der Zeitraum des Bezugs ist anzugeben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Angela says
Hallo.mein freund hat eine schwerbehinderung von 100 %ohne buchstaben.ist wegen insolvenz der firma arbeitslis seit 3 jahren.was steht ihm an mehrbedarf zu?vielen dank