Die meisten Arbeitnehmer und -geber zahlen Monat für Monat Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Wird eine Person arbeitslos, springt diese Versicherung ein und zahlt über einen gewissen Zeitraum einen Teil des vorherigen Gehalts aus. So sollen finanzielle Engpässe in der schwierigen Situation vermieden werden.
Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld 1 kurz und knapp zusammengefasst:
- Arbeitslosengeld 1, kurz ALG 1 genannt, wird in der Regel bis zu zwölf Monate lang – in einigen Fällen auch länger – nach Verlust des Arbeitsplatzes ausgezahlt.
- Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. In der Regel sind dies 60 Prozent des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts.
- ALG I erhalten Personen nur dann, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Alles zum Thema ALG 1 erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wichtige Informationen über das Arbeitslosengeld 1:
ALG 1 aufstockenAnspruch auf ALG 1ALG-1-RechnerKürzung des ALG 1LeistungsnachweisUrlaub bei ALG-1-BezugALG 1 im Ausland beziehenÜbergang von ALG 1 zu Hartz 4Umzug bei ALG-1-BezugSperrzeit (ALG 1)
Inhalt
Wer hat ein Recht auf Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld 1: Was ist das eigentlich genau?
Nicht jede Person, die arbeitslos wird, hat Anspruch auf die Leistungen vom Arbeitslosengeld 1. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Person muss arbeitslos sein.
- Sie muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zunächst drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitsuchend und dann bei Eintritt der Erwerbslosigkeit arbeitslos gemeldet haben.
- Die Anwartschaftszeit muss erfüllt worden sein.
Was bedeutet der letzte Punkt aber genau? Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 sind dem SGB III – dem Dritten Sozialgesetzbuch – zu entnehmen. § 142 gibt nähere Informationen zur Anwartschaftszeit. Diese galt als erfüllt, wenn Personen innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt waren.
Bis zum 31. Juli 2018 galt außerdem die verkürzte Anwartschaftszeit für Personen, welche hauptsächlich kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Hierunter können unter anderem Schauspieler oder Aushilfen fallen. Unter gewissen Voraussetzungen haben diese Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld 1, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Wann endet die Zahlung vom ALG 1?

Wie lange die Arbeitslosengeld-1-Zahlung läuft, hängt davon ab, wie lange Sie im Vorfeld beschäftigt waren.
Nachdem die Frage „Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?“ geklärt ist, wenden wir uns dem Thema der Dauer der Auszahlung zu. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche die meisten als Hartz 4 kennen, wird das ALG I nämlich nur befristet ausgezahlt. Wie lange besteht also ein Anspruch?
Hierbei sind zwei Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen ist entscheidend, wie lange Betroffene in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Zum anderen spielt auch das Alter des Leistungsbeziehers eine Rolle für die Dauer des Bezugs vom Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange Arbeitslose Anspruch auf ALG 1 haben:
Dauer der versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den letzten fünf Jahren | Einschränkung | ALG-1-Anspruch in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | nach Vollendung des 50. Lebensjahres | 15 |
36 | nach Vollendung des 55. Lebensjahres | 18 |
48 | nach Vollendung des 58. Lebensjahres | 24 |
Haben Sie also in den letzten fünf Jahren 16 Monate lang gearbeitet, erhalten Sie acht Monate lang Arbeitslosengeld I. Der Tabelle können Sie außerdem entnehmen, dass für ältere Betroffene der Anspruch auf maximal 24 Monate verlängert werden kann. Ist eine Person beispielsweise 56 Jahre alt und war in den letzten fünf Jahren 36 Monate lang beschäftigt, erhält sie 18 Monate lang die finanzielle Leistung.
Wie berechnet man das Arbeitslosengeld 1?

Für das ALG 1 galt als Berechnungsgrundlage das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.
Hartz-4-Empfänger erhalten zusätzlich monatlich einen pauschalen Geldbetrag – dieser wird Regelsatz genannt. Eine solche Regelung existiert beim ALG 1 nicht. Hier ist entscheidend, wie hoch der Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit war.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeld 1 stellt nämlich das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt dar. Die Agentur für Arbeit errechnet zunächst, an wie vielen Tagen der Antragsteller in den vergangenen zwölf Monaten versicherungspflichtige Einkünfte erzielte. Anhand dieser Zahl und dem Bruttoarbeitsentgelt wird dann ein tägliches Durchschnittsentgelt ermittelt.
Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und andere Abgaben abgezogen. Das Ergebnis ist das sogenannte Leistungsentgelt, hierbei handelt es sich um das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt. Der eigentliche Betrag, der Arbeitslosen ausbezahlt wird, beträgt in der Regel 60 Prozent des Leistungsentgelts. Arbeitslosengeld-1-Empfänger mit Kind profitieren von höheren Zahlungen. Der ALG-1-Prozentsatz beträgt für sie laut § 149 SGB III 67 Prozent.
Wichtige Informationen zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1:
Wie wird das Arbeitslosengeld 1 gezahlt?

Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen.
Für Arbeitslose ist es natürlich nicht nur wichtig zu wissen, wie hoch ihr Anspruch ist. Viele fragen sich auch, wie die Arbeitslosengeld-1-Zahlung vonstattengeht – schließlich müssen Miete und andere finanzielle Verpflichtungen weiterhin pünktlich bezahlt werden.
Grundsätzlich wird das ALG 1 monatlich für den vergangenen Monat ausgezahlt. Der Betrag, der Ihnen also etwa für den September zusteht, steht Ihnen am ersten Werktag des Oktobers zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Auszahlung bargeldlos erfolgt. Es wird kostenlos auf Ihr Konto überwiesen.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Arbeitslosengeld-1-Empfänger über kein eigenes Konto verfügt? In einem solchen Fall wird eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ ausgestellt. Diese kann bei jeder Bank zur Gutschrift eingereicht werden. Es entstehen Kosten von 2,85 Euro.
Soll die Auszahlung in bar erfolgen, müssen sich Arbeitslose an eine Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank wenden. Dort können sie die Zahlungsanweisung einreichen und erhalten dann den ihnen zustehenden Betrag. Für diese Dienstleistung wird eine pauschale Gebühr von 2,85 Euro erhoben. Zusätzlich entstehen weitere Kosten von maximal 7,50 Euro für die Auszahlung. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von der auszuzahlenden Summe ab.
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Ines says
Hallöchen
Guten Morgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Anliegen ist da ja am 31.10.2018 ein Feierteg im Mecklenburg Vorpommern ist. Möchte ich Sie einmal fragen wann das Arbeitslosengeld 1 überwiesen wird.
mfg.
Ines
Arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hallo Ines,
in der Regel werden die Leistungen so überweisen, dass Sie am 1. des Monats zur Verfügung stehen. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sarah says
Ich habe eine Frage: mein Anspruch auf ALG 1 endet am 14.11.2018. Wird es Ende November ausgezahlt oder schon Mitte November?
arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hallo Sarah,
diese Frage kann Ihnen die Agentur für Arbeit beantworten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Yoko says
Hallo,
beim ALG2 ist es ja so, dass auf Antrag die Mietzahlungen direkt an den Vermieter erfolgen. Ist dies beim ALG1 eigentlich auch möglich?
MfG
Yoko
Kosta says
Ich möchte fragen, an welchem Datum senden Sie das ALG 1 für November 2018?
Simona says
Ich hab mich 9.11.18 gemeldet.heute sind wir 5.12.18 und ich ohne geld.hab noch kein cent bekommen
Lg simona
Chris says
Hey,
Mein Arbeitslosengeld1 läuft dieses Jahr am 20.12 aus
Bekomm ich für die Tage noch Geld, wenn ja wann wird es überwiesen???
Maren says
Wann ist alg1 in diesem Monat Dezember 2018 auf dem Konto angewiesen wurde es am 21.12.2ü18
Julia says
Guten Tag, mein Sohn war arbeitslos vom Juni 2018 bis Mitte September. Er hat Arbeitslosengeld Ende August bekommen. Da er am 17.09.2018 angefangen hat zu arbeiten, hat das AA von ihm das ende August empfangenes Geld zurückzahlen müssen. Ist das ok?
Serge says
Ich habe eine Sperrzeit von 13 Monaten (12 aufgrund eines Aufhebungsvertrags und 1 aufgrund einer angeblichen verspäteten Arbeitssuchendmeldung) erhalten. Ich bin nun seit dem 1.2.19 Erwerbslos und dadurch in einem erheblichen finanziellen Engpass… Ich habe mithilfe einer Rechtsanwältin (glücklicherweise meine Mutter, daher keine Kosten für mich) Widerspruch eingelegt und Recht bekommen (Sperrzeit jetzt = 0 Tage (wichtige Gründe + nicht zu spät gemeldet)) nur stellt sich mir jetzt die Frage, wann ich das Geld für die letzten zwei Monate bekomme. Dann jetzt die Tage oder trotzdem erst zum Monatsersten?
liebe Grüße,
Serge
susi says
ich hab da meine Frage mein Mann bekommt ALG 1 und is zum 01.07.19 wieder eingestellt bekommt er dann Ende Juli nochmal Geld weil sein Gehalt würde dann erst zum.15.08 kommen
Marion says
Was genau wird zur Berechnung des ALG1 herangezogen? Zählt dazu auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld? Beides ist ja auch steuerpflichtig.
Vielen Dank im Voraus
Marion
Uta R. says
Hallo… wollte mal fragen bekomme jetzt ALG 1, fange am 22.07 wieder an zuarbeiten, aber erstmal als Probezeit , wann muss ich mich beim A..Amt abmelden. Wenn ich meinen Arbeitsvertrag bekomme oder …. z.B bekomme ich ihn in der Woche am 24 .07 .2019, reicht das dann aus wenn ich ihm dann am Donnerstag hinbringe, zum Arbeitsamt ? Uta