Wer hat Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland?

Zum Jahreswechsel 2022/2023 hat das neue Bürgergeld die Hartz-4-Leistungen abgelöst. Seither gelten einige Neuerungen beim Bezug der Grundsicherung für Arbeitslose. Doch wer hat konkret Anspruch auf das neue Bürgergeld? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Das Wichtigste zum Bürgergeld-Anspruch

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Menschen, die in Deutschland leben, erwerbsfähig sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und bei denen eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Haben Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Nein. Rentner haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld. Sollten die Rentenbezüge der Senioren nicht zur Deckung der Lebenskosten ausreichen, können sie einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen.

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld, wenn der Partner arbeitet?

Lebens Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, werden auch Einkommen und Vermögen Ihres Partners angerechnet. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Anspruch auf Bürgergeld: Diese Voraussetzungen gelten

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber.

Anders als beim oft diskutierten bedingungslosen Grundeinkommen steht nicht jedem Bürger automatisch ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter zu. Arbeitslose müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um von der Grundsicherung zu profitieren.

Eine Antwort auf die Frage: „Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?“ liefert § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II):

(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
[…]

Wichtig: Gemäß § 9 Absatz 1 SGB II gilt als hilfebedürftig, „[…] wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“

Auf wie viel Bürgergeld haben Sie Anspruch?

Wie hoch Ihr Bürgergeld-Anspruch ausfällt, hängt davon ab, zu welcher Bedarfsgruppe Sie gehören. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die aktuellen Regelsätze entnehmen, die für den Bezug vom Bürgergeld gelten:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2023
(in €)
Regel­satz 2024/2025
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende502563
2Volljährige Partner451506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern402451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen402451
4Jugendliche (14-17 Jahre)420471
5Kinder (6-13 Jahre)348390
6Kinder (0-5 Jahre)318357

Bedenken Sie jedoch, dass diese Regelsätze nur Anwendung finden, wenn keinerlei Einkommen vorhanden ist. Sind Einkünfte vorhanden, die den Freibetrag überschreiten, werden diese auf den Regelsatz angerechnet. Dasselbe gilt auch für andere Sozialleistungen. Das Kindergeld wird zum Beispiel zu 100 Prozent mit dem Bürgergeld-Regelsatz verrechnet.

Weiterführende Ratgeber zum Anspruch auf Bürgergeld

Hat ein Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Rentner haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Rentner haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Abschließend stellt sich die Frage, ob auch Rentner oder Menschen mit voller Erwerbsminderung einen Anspruch auf das Bürgergeld haben können. Die Antwort lautet: Nein. Diese Sozialleistung ist nur für Menschen gedacht, die erwerbsfähig sind und das Rentenalter eben noch nicht erreicht haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Rentner keinerlei Unterstützung erhalten, wenn die Einkünfte und das vorhandene Vermögen im Alter nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. Senioren haben dann die Möglichkeit, eine Grundsicherung zu beantragen. Das gilt auch für Menschen mit voller Erwerbsminderung.

Wer eine Grundsicherung im Alter beantragen möchte, muss sich an das Sozialamt wenden. Ein Anspruch besteht meist, wenn das gesamte monatliche Einkommen unter 1000 Euro liegt. Bedenken Sie jedoch, dass auch Einkommen und Vermögen von Ihrem Partner angerechnet wird.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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