Bekommen Bürgergeld-Empfänger die Miete vom Jobcenter bezahlt?

Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf einen monatlichen Regelsatz, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Doch wie sieht es mit den Kosten der Unterkunft aus? Wird beim Bezug von Bürgergeld die Miete in voller Höhe übernommen? Diese Frage beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Miete

Wird die Miete bei Bürgergeld-Bezug vom Jobcenter übernommen?

Ja. Beziehen Sie Bürgergeld als Einzelperson oder Bedarfsgemeinschaft, haben Sie Anspruch darauf, dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden. Diese erhalten Sie separat zum monatlichen Bürgergeld-Regelsatz.

Wie hoch dürfen die Mietkosten für Bürgergeld-Empfänger sein?

Die angemessene Miete für Bürgergeld-Empfänger hängt maßgeblich von deren Wohnort ab. Der örtliche Mietspiegel und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen einer Bedarfsgemeinschaft bestimmen die jeweiligen Richtwerte.

Ich muss Bürgergeld beantragen und meine aktuelle Miete ist zu hoch: Muss ich umziehen?

Nein. Beantragen Sie Bürgergeld, wird Ihnen eine Karenzzeit von einem Jahr gewährt. Sollten Sie danach immer noch die Sozialleistung beziehen, müssen Sie die Mietkosten reduzieren, sofern diese über dem Richtwert liegen. Das ist beispielsweise durch einen Umzug oder eine Unterviermietung möglich. Sie haben auch die Möglichkeit, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen.

Werden beim Bezug von Bürgergeld neben der Miete auch die Stromkosten übernommen?

Beziehen Sie Bürgergeld, werden Miete, Neben- und Heizkosten (sofern angemessen) vom Jobcenter übernommen. Für die Stromkosten müssen Leistungsempfänger selbst aufkommen, diese sind als Posten im monatlichen Regelsatz berücksichtigt.

Müssen Sie beim Bezug von Bürgergeld die Miete selber zahlen?

Wohnung mieten bei Bürgergeld-Bezug: Übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft?
Wohnung mieten bei Bürgergeld-Bezug: Übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft?

Schon seit einigen Jahren gibt es in Deutschland ein Problem, das den bezahlbaren Wohnraum angeht: Davon ist schlichtweg nicht genug vorhanden. Menschen, die keine Arbeit haben und daher auf Sozialleistungen angewiesen sind, haben es mitunter schwer, eine Bleibe zu finden.

Beziehen Sie Bürgergeld, wird die Miete vom Jobcenter übernommen. Zu den Kosten der Unterkunft (so die offizielle Bezeichnung) gehören ebenfalls Neben- und Heizkosten. Allerdings müssen all diese Posten angemessen sein. Doch was genau heißt das eigentlich?

Für jede Stadt bzw. Gemeinde gibt es Richtwerte bezüglich der angemessenen Kosten für die Miete bei Bürgergeld-Bezug. Diese setzen sich aus dem örtlichen Mietspiegel sowie der Anzahl der Haushaltsbewohner zusammen.

Dadurch kann es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der Richtwerte kommen. So sind teilweise Differenzen bis zu 200 Euro für denselben Wohnraum in einer anderen Stadt möglich. Sie sollten sich daher immer beim Jobcenter informieren, welche Richtwerte gelten.

Wichtig: Leistungsempfänger, die unter 25 Jahre alt sind, und noch bei den Eltern wohnen, können nicht einfach ausziehen und darauf bauen, dass das Jobcenter die Miete übernimmt. Dies ist nämlich nur möglich, wenn dafür triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel schwerwiegende soziale Probleme innerhalb der Familie.

Weitere Ratgeber zur Miete bei Bürgergeld-Bezug

Werden auch Stromkosten übernommen?

Bürgergeld: Neben der Miete werden auch die Heizkosten übernommen.
Bürgergeld: Neben der Miete werden auch die Heizkosten übernommen.

Ein Empfänger von Bürgergeld erhält neben Miete und Nebenkosten auch die Heizkosten vom Jobcenter erstattet. Doch wie sieht es mit den Stromkosten aus? Diese müssen aus dem monatlichen Regelsatz beglichen werden.

Dieser berücksichtigt die unterschiedlichsten monatlichen Ausgaben. Von Lebensmitteln über Freizeitaktivitäten bis hin zu den Aufwendungen für die Stromversorgung. Kann der Leistungsempfänger die Stromkosten nicht bezahlen, wird eine entsprechende Nachzahlung nicht vom Jobcenter übernommen. Bei drohender Stromsperre ist es aber unter Umständen möglich, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen.

Wann müssen Empfänger von Bürgergeld die Miete reduzieren?

Anders als beim Bezug von Hartz 4 muss beim Bürgergeld die Miete nicht zeitnah reduziert werden, wenn diese nicht den Richtwerten entspricht. Es gibt eine sogenannte Karenzzeit von einem Jahr. § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert diesbezüglich:

[…] Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; Satz 6 bleibt unberührt. Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind. […]. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. […]

Sie haben also auch nach dem Ablauf des Jahres noch maximal sechs Monate Zeit, die Wohnungskosten zu reduzieren. Danach müssen Sie als Empfänger von Bürgergeld die Miete senken oder die Differenz zur Angemessenheit aus dem Regelsatz bezahlen.

Achtung: Vollziehen Sie ohne vorherige Absprache mit dem Jobcenter einen Umzug und erhöhen sich dadurch die Mietkosten, so wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Gehen die Kosten über diesen hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Angemessene Miete bei Bürgergeld-Bezug in einzelnen Städten

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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Ein Gedanke zu „Bekommen Bürgergeld-Empfänger die Miete vom Jobcenter bezahlt?

  1. Karsten

    Tochter 24 Jahre, hat Studium abgeschlossen. Wohnt seit 5 Jahren in eigener Wohnung. Bisherige Finanzierung durch Kindergeld, Unterhlat Vater, Nebenjobs, Bafög. Jetzt Studium abgeschlossen. Daher keine Kindergeld und Bafög mehr. Vater wegert sich zu zahlen, da er der Meinung ist, jetzt müsste das Jobcenter die Miete zahlen. Sie sei ja schon seit Jahren ausgezogen und der Mietvertrag konnte auch nur mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Er zahlt nicht, Jobcenter sagt, sie sei unter 25 und zahlt auch nicht. Bitte um Antwort wie die Rechtslage ist. Danke

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