Sozialrecht: In Deutschland wichtiger Bestandteil des Sozialstaates

Kurze Zusammenfassung zum Sozialrecht

Was gilt als rechtliche Grundlage des Sozialrechts?

Die Sozialgesetzbücher I bis XII bilden die rechtliche Basis für das Sozialrecht in Deutschland. In diesen ist unter anderem auch die Grundsicherung abgedeckt.

Was sind wichtige Themen des Sozialrechts?

Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld 1 bzw. Bürgergeld, und auch die Sozialversicherung sind wichtige Bestandteile des Sozialrechts.

Was ist die Hauptaufgabe des Sozialrechts?

Grundsätzlich gehört zur Aufgabe des Sozialrechts die Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Eine eindeutige Definition gibt es nicht. Allerdings bestimmt § 1 Sozialgesetzbuch (SGB) 1 die wichtigsten Eckpunkte. Mehr dazu hier.

Was regelt das Sozialrecht?

Welche Regelungen trifft das Sozialrecht in Deutschland?
Welche Regelungen trifft das Sozialrecht in Deutschland?

Das Sozialrecht bestimmt viele Aspekte des Lebens und dient im Grunde der sozialen Sicherung. Die wichtigsten Bereiche sind in der Sozialversicherung enthalten und finden ihre rechtliche Grundlage in den Sozialgesetzbüchern. Doch wie sehen die Bestimmungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Hatz 4 genau aus?

Mehr zum Thema Sozialrecht:

Was ist das Sozialrecht?

Das Sozialrecht soll für ein sozial sicheres Leben sorgen.
Das Sozialrecht soll für ein sozial sicheres Leben sorgen.

Eine eindeutige rechtliche Definition des Begriffes „Sozialrecht“ lässt sich bisher nicht finden.

Dazu kommt, dass dieser im deutschen Sprachgebrauch auch noch recht neu ist und erst etwa seit den 1960er Jahren verwendet wird.

Für eine etwas genauere Definition von Sozialrecht kann darüber hinaus § 1 Sozialgesetzbuch (SGB) 1 herangezogen werden.

Dieser besagt diesbezüglich einer Definition des Sozialrechts Folgendes:

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

  • ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
  • gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
  • die Familie zu schützen und zu fördern,
  • den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
    besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Demnach stehen ein menschwürdiges, sicheres Leben sowie das Recht auf Unterstützung durch staatliche Sozialleistungen im Vordergrund. Zu den sozialstaatlichen Prinzipien gehört daher auch das Recht auf Existenzminimum.

Die Grundsicherung so wie das Arbeitslosen- und Bürgergeld sowie die Sozialhilfe als Bestandteil des Sozialrechts bilden die bekanntesten Maßnahmen, um dieses Recht sicherzustellen. Darüber hinaus trägt auch die Arbeitslosenversicherung dazu bei, dass diese Aufgabe vom Sozialrecht erfüllt werden kann.

Rechtliche Fragen, die durch die Regelungen in den SGB I bis XII nicht eindeutig geklärt sind, können durch die Sozialgerichte entschieden werden.

Gesetze im Sozialrecht und die Sozialgesetzbücher

Teil des Sozialrechts sind unter anderem die Bestimmungen zu Hartz-4-Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft.
Teil des Sozialrechts sind unter anderem die Bestimmungen zu Bürgergeld-Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft.

Als öffentliches Recht ist das Sozialrecht für die Sicherung des im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 1 verankerten Sozialstaatsprinzips verantwortlich. Die rechtliche Basis für diese Aufgabe bilden die Sozialgesetzbücher I bis XII. Hier sind alle Regelungen und Vorschriften festgehalten, die das Sozialrecht in seiner grundlegenden Form definieren und dessen Aufgabe detaillierter bestimmt.

Neben den zwölf Sozialgesetzbüchern gibt es weitere Gesetze, die zu den Sozialgesetzen zu zählen sind. Hierzu gehören unter anderem das Wohngeldgesetz sowie das Bundesversorgungsgesetz oder das Opferentschädigungsgesetz.

Ebenso zu den Gesetzen, die zum Sozialrecht gezählt werden, gehört das Ausbildungsförderungsrecht (BAföG). Darüber hinaus werden auch die Zahlungen von Elterngeld während der Elternzeit und Kindergeld durch das Sozialrecht geregelt.

Wie bereits erwähnt, bilden die Sozialgesetzbücher die rechtliche Grundlage im Sozialrecht. Bestimmungen zur Verfahrensweise, zur Verwaltung sowie zum Datenschutz sind in den SGB 1 und X zu finden. Die Vorschriften zur Sozialversicherung sind im SGB IV bestimmt. Im SGB IX hingegen finden sich die Regelungen in Bezug auf die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Personen.

Alle weiteren Sozialgesetzbücher befassen sind mit einzelnen und speziellen Themengebieten. So bestimmt beispielsweise das SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Im SGB III sind die Vorschriften für die Arbeitsförderung festgehalten und im SGB V die zur Krankenversicherung.

Regelungen zur Renten- und Unfallversicherung befinden sich in den SGB VI und VII. SGB VIII befasst sich mit der Kinder- und Jugendhilfe, während im SGB XI die Pflegeversicherung thematisiert wird. Vorgaben zur Sozialhilfe werden abschließen im SGB XII geklärt. Müssen Entscheidungen zum Sozialrecht vor Gericht geregelt werden oder liegt ein Widerspruchsverfahren vor, bestimmt das Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Vorgehens- sowie die Verfahrensweise.

Welche Bereiche gehören zum Sozialrecht?

Regelungen zur Krankenversicherung sind ebenfalls im Sozialrecht zu finden.
Regelungen zur Krankenversicherung sind ebenfalls im Sozialrecht zu finden.

Ist eine Person aus eigener Kraft nicht fähig, ihre Existenz zu sichern, steht der Staat auf Basis der oben genannten Grundlagen dafür ein. Doch das Sozialrecht umfasst mehr als nur die Sicherung des Existenzminimums. Denn auch die Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall beziehungsweise die Absicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes ist Bestandteil der sozialstaatlichen Organisation.

Hier kommt die Sozialversicherung zum Tragen und bildet somit einen wesentlichen Bestandteil des Sozialrechts. Diese beinhaltet unterstützende Leistungen, zu denen folgende Versicherungen gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

In der Regel gilt hier das Versicherungsprinzip: Bürger zahlen in die jeweilige Versicherung ein, meist anteilig, da Arbeitgeber und Staat auch Anteile tragen und erhalten dann Leistungen aus diesen Versicherungen, wenn sie diese benötigen.

Neben der Sozialversicherung beinhaltet das Sozialrecht jedoch auch Leistungen, die unter das sogenannte Fürsorgeprinzip fallen. In diesem Fall sind die Zahlungen des Staates unabhängig davon, ob ein Betrag eingezahlt wurde. Zu dieser Art von Leistungen im Sozialrecht gehören zum Beispiel das Bürgergeld, die Sozialhilfe sowie auch Opferentschädigungen. Im Allgemeinen werden diese Leistungen oft als eigentliches Sozialrecht angesehen.

Bereiche der Sozialversicherung und ihre Aufgaben

Ein wichtiger Bereich der Sozialversicherung: Arbeitslosengeld 1 und 2.
Ein wichtiger Bereich der Sozialversicherung: Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld.

Wie zuvor beschrieben, beinhaltet die Sozialversicherung verschiedene Bereiche. Zu den wichtigsten gehören sicherlich die Arbeitslosenversicherung sowie die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Erstere soll eine Arbeitslosigkeit verhindern beziehungsweise den Zeitraum einer solchen verkürzen und wird daher auch als Arbeitsförderung bezeichnet.

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist in diesem Fall die Sozialleistung des Staates. Zuständig für die Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit (oft auch als Arbeitsagentur oder Arbeitsamt bezeichnet).

Zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zählen, wie erwähnt, die Bürgergeld-Leistungen. In diesem Fall ist das Jobcenter (früher auch ARGE) für die Betreuung, also die Ein- beziehungsweise Wiedereingliederung, die Beratung sowie die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig. Erhalten Personen anderen Sozialleistungen, wie Elterngeld oder Kindergeld, wird dies in der Regel mit den Bürgergeld-Leistungen verrechnet.

Auch Personen, die arbeiten, jedoch nur ein geringes Einkommen haben (wie in einem Minijob oder trotz Nebenjob), können Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben. Kommt ein Bürgergeld-Bezug nicht in Frage, kann unter Umständen ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen.

Weitere wichtige Bereiche der Sozialversicherung

Die Pflegeversicherung kann bei einer Behinderung eine wichtige Stütze sein.
Die Pflegeversicherung kann bei einer Behinderung eine wichtige Stütze sein.

Wie zuvor beschrieben, gehören neben der Grundsicherung und den Leistungen für Arbeitssuchende auch Absicherungen bei der Rente, bei Krankheit, einem Unfall oder für die Pflege zum Sozialrecht und sind Teil der Sozialversicherung.

Das SGB VI befasst sich hauptsächlich mit der Altersvorsorge und wie diese durch die Rentenversicherung organisiert ist. In der Regel wird die Vorsorge als Rente geleistet.

Eine solche kann zudem auch in Form einer Erwerbsminderungsente gezahlt werden, wenn Personen gemindert oder voll erwerbsunfähig sind. Auch die Zahlung von Witwen- oder Waisenrenten ist Teil der Rentenversicherung und somit Bestandteil des Sozialrechts.

Die Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls in den Sozialgesetzbüchern geregelt. Sie befassen sich mit der Gesundheit des Versicherten sowie mit der Absicherung in einem Pflegefall. So erhalten Versicherte bei einer Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Statt dem Gehalt wird dann das Krankengeld gezahlt.

Die Pflegeversicherung sichert unter anderem eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung, wenn dies durch Alter, Krankheit oder eine Behinderung notwendig ist. Auch die Pflegezeit zu Haus kann durch diese Versicherung abgedeckt sein. Reichen jedoch Renten- und Pflegeversicherung für die Unterbringung und Pflege nicht aus, sind Kinder gesetzlich verpflichtet, für den Elternunterhalt aufzukommen.

Zur Absicherung bei einem Unfall und auch im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist im Sozialrecht die gesetzliche Unfallversicherung wichtig. Die Regelungen hierzu sind im SGB VII bestimmt. Auch dieser Teil des Sozialrechts soll der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit sowie der Gesundheit nach einem Unfall, insbesondere einem Arbeitsunfall, dienen. Darüber hinaus soll sie Betroffene sowie Hinterbliebene durch Geldleistungen absichern beziehungsweise entschädigen.
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Sozialrecht: In Deutschland wichtiger Bestandteil des Sozialstaates
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Über den Autor

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Dörte L.

Nach dem Studium der Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam arbeitete Dörte auch im Bereich Liegenschaftsverwaltung und sammelt dort wertvolle Erfahrungen im Umgang mit mietrechtlichen Aspekten. Mit diesen Kenntnissen unterstützt sie seit 2016 das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org.

4 Gedanken zu „Sozialrecht: In Deutschland wichtiger Bestandteil des Sozialstaates

  1. clara g.

    Vielen Dank für den Beitrag. Ich wusste nicht, dass das Arbeitslosengeld im Sozialrecht verankert ist. Mein Freund hat leider seinen Job verloren und muss nun Arbeitslosengeld beantragen. Er wird aber auch einen Anwalt für Sozialrecht kontaktieren, um überprüfen zu lassen, ob seine Kündigung gerecht fertigt ist.

  2. Ronald F.

    Hallo,
    für das Jahr 2022 habe ich von meinem Vermieter 422,00 Euro Nebenkostenabrechnung zurückerhalten. Da ich als Rentner aufstocken muss, meint das Sozialamt die Rückzahlung wäre ein Einkommen welches mir nicht zusteht!
    Das Geld vom Sozialamt geht auf mein Konto, ich überweise die Miete ich habe im Jahr 2022 eingespart. Weshalb steht mir dann das Geld nicht zu? Wie kann es sein, dass Geld, welches mir überwiesen wurde auf einmal ein Einkommen ist was mir nicht zustehen soll? Wie kann eine Zahlung vom Sozialamt sich, als Nebenkostenrückzahlung, auf einmal in ein Einkommen verwandeln? Außerdem darf ich doch, ohne Anmeldung, bis zu 400 Euro dazuverdienen. Ich verstehe das Ganze nicht. Kann ich irgendetwas tun?
    Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
    MfG R. F.

  3. Saxena

    Wenn ich meiner Tochter eine Immobilie übertrage, aber den Niessbrauch für mich behalte, verliert sie dann Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialhilfe?

  4. Saxena

    Wenn ich meiner Tochter meine Immobilie übertrage aber den Niessbrauchrecht für mich behalte, verliert Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung? Sie besitzt zwar die Immobilie, hat aber keine Einnahmen!!!

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