Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt: Rund um das Themengebiet Sozialleistungen gibt es einige verschiedene Begriffe. Viele Menschen wissen jedoch gar nicht, worin die Unterschiede zwischen den Einrichtungen bzw. Behörden liegen und welche davon in welcher Situation zuständig ist.
Das Wichtigste zur Agentur für Arbeit zusammengefasst:
Die Agentur für Arbeit (umgangssprachlich Arbeitsamt genannt) ist für Anträge zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 zuständig.
Sie hilft bei der Berufs- und Studienwahl und gibt Tipps rund um Karriere und Weiterbildung.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Jobbörse, welche von der Agentur für Arbeit angeboten wird.

Wichtige Informationen über die Agentur für Arbeit:
Inhalt
Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für Arbeit?

Die Arbeitsagentur bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um den Arbeitsmarkt an. Sie unterstützt Menschen bei der Jobsuche und berät Personen, die zur Voranbringung ihrer Karriere eine Weiterbildung machen möchten.
Junge Menschen, die vor dem Schulabschluss stehen, können die von der Agentur für Arbeit angebotene Berufsberatung in Anspruch nehmen oder sich zum richtigen Studienfach beraten lassen. Auch wenn jemand seinen Schulabschluss nachholen möchte, kann die Arbeitsagentur hilfreiche Tipps geben.
Menschen mit Behinderung können sich persönlich beraten lassen. Die Agentur für Arbeit informiert Betroffene darüber, was nach einem Unfall oder einer Erkrankung zu tun ist, und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote bestehen.
Des Weiteren zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld 1, welches Menschen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel bis zu zwölf Monate lang zusteht. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt wurde.
Das Arbeitsamt greift auch Arbeitgebern unter die Arme
Zusätzlich unterstützt die Agentur für Arbeit auch Arbeitgeber – sie ist also nicht nur für die Belange von Arbeitsuchenden zuständig. Der Arbeitgeberservice hilft Unternehmen dabei, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Des Weiteren werden finanzielle Fördermöglichkeiten angeboten. Stellen Arbeitgeber beispielsweise behinderte Menschen ein, erhalten sie eine umfangreiche Unterstützung von der Arbeitsagentur. Außerdem zahlt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auch Kurzarbeitergeld.
Die Jobbörse der Arbeitsagentur: Online den Traumjob finden

Die von der Agentur für Arbeit angebotene Jobbörse ist rund um die Uhr im Internet erreichbar. Sie können dort ein Bewerberprofil veröffentlichen, eine Bewerbungsmappe erstellen, Informationen zur Selbstständigkeit erhalten und natürlich Stellenangebote einsehen. Droht die Arbeitslosigkeit, können Sie sich außerdem arbeitsuchend melden.
Auch für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, ist die Jobbörse eine gute Alternative. Dort finden sie relevante Ausbildungsstellen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem können sie ein Ausbildungsplatzprofil veröffentlichen, auf welches sich interessierte Ausbilder melden können.
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Preuster meint
Danke, dass Sie sich Zeit genommen haben! Sie haben uns sehr geholfen.
Vielen Dank, Frau Preuster!
Wir haben Ihre Nachricht zum Thema „Arbeitslosengeld I“ am 08.01.2019 um 00:54 Uhr empfangen.
Ein Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte um Zusendung eines Antrages auf Arbeitslosengeldes gebeten, da ich über eine Seite nicht hinweg kam.
Auf diesen Antrag warte ich noch immer.
Aber wir als arbeitslos gewordene Bürger sollen Fristen einhalten!
Wie lange wird es noch dauern?
S. Preuster
Rudolf meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Berufskraftfahrer, z.Z. arbeitslos aufgrund des Zustandes meiner Augen (Hornhautverkrümmung). Ich habe vom Augenarzt zum Ausgleich Linsen erhalten. Die Kosten der jetzt zum Wiedererhalt des LKW-Führerscheins erforderliche ärztlichen Untersuchungen kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation nicht aufbringen. Ein mir offeriertes Arbeitsangebot kann ich daher leider nicht annehmen. Die AfA hat meinen Antrag auf Kostenübernahme abgewiesen. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass man lieber Arbeitslosengeld zahlt, anstatt durch Übernahme des doch viel geringeren Betrages eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.
Natascha meint
ich möchte mich weiter bielden und ich möchte gerne einen füherschein machen ich habe meher Jobs in an Gebot bekommen alls Fahrerin für die Reinigungskraft putzt mittel zu verteilen ist das möglich das ich einen Füherschein machen kann ich bekomme das kindergeld nur und ich kann das in kleinen Raten zu zahlen
Anette meint
Ist alg1 schon auf Konto in Altena drauf
Nicole meint
Also ich habe am 21 juni mein Weiterbewilligungsbescheid reingereicht es fehlten nur 2 Kreuze darauf hin schickten die mir noch ein schreiben. Was im febuar war ist doch nicht normal oder? Alles was die haben wollten habe ich schon vor ewigkeiten reingereicht.Die wollten von mir ein Arbeitsvertrag den ich nie Unterschrieben habe es war nur ein Probe Tag das ist doch alles schikane oder nicht?Jetzt habe ich bisn jetzt immer noch keine Geld muss meine Miete zahlen habe 2 Kinder hier nix zu Essen. Weiss nicht was ich machen soll.
Cian meint
Mir wurde das Geld von 880 auf 180 Euro runter sanktioniert für den ganzen Monat wegen 2 termin Versäumnisse.Obwohl die Herrschaften wissen dass es weder zum Leben, noch für meine Miete ausreicht.Das allerbeste ist dass ich 3 Termine erhalten habe aber sie nicht nachkommen konnte weil 170 Euro dem vermieter angezahlt habe um eine Kündigung zu vermeiden.restlichen 10 Euro gab es leider nudeln ohne alles. Heute (30.08.) Sollte normalerweise die Frist der Sanktion rum sein. Hatte Post vom Arbeitsamt erhalten, Aufhebungsbescheid anlässlich der 3 versäumten Termine ohne einen wichtigen Grund ihnen vorzulegen.. callcenter sagte zu mir ich soll am montag mit Ausweis beim Arbeitsamt erscheinen und um dort darüber stellung zu beziehen und sie könne nix machen weil ich abemeldet wäre. Frage an Deutschland: wie zum Teufel soll ich 1 ganzen Monat von 10 Euro Leben? Abgesehen davon 20km mal eben hinlaufen und 20km wieder zurück??? Telefon hab ich aber kein Guthaben. Gebe es zu die 2 ersten Termine mein Fehler.bin giesser,und arbeite wirklich gerne und werde alles in Bewegung setzten um schnellstmöglichst aus diesem Loch raus zukommen .!!!
Felix M. meint
Krankheit wird zusätzlich sanktioniert.
Kann es sein ?Feh
Ich wurde vom Arzt krankgeschrieben und soll die Fehltage bei der Eingliederungsmaßnahme nachholen ?
Wo bin ich hier gelandet ?
Ist das rechtlich haltbar ?
Ich habe noch nie gehört, dass ärztlich verordnete Fehlzeiten im Unternehmen nachgeholt werden müssen ?
Um Antwort wird gebeten….
Felix M.
Martin D. meint
Bekomme ich finanzielle Unterstützung beim Auto Führerschein wenn ich ihn für meine bisherige Arbeit brauche um flexibeler eingestz werden zu können ! Mein Gehalt ist unterdurchschnittlich aber meine Arbeitstellen Sicherung würde dadurch enorm steigen ! Gibt es da Zuschüsse bzw Vorschüsse oder Darlehen die ich beantragen kann und auch sicher zugestimmt bekomme?
Melanie M. meint
Hallo,
Meine Freundin beendet im Sommer ihr Arbeitsverhältnis, weil sie in eine andere Stadt zieht.
Da ihr bei eigener Kündigung/Aufhebungsvertrag das Alg1 zunächst gesperrt werden würde, wollte sie sich am besten kündigen lassen. Ihr Chef teilte ihr jedoch mit, falls sie gekündigt würde, müsse ihr eine Abfindung gezahlt werden, was ihre Firma nicht könne. Auf die Abfindung verzichten ginge wohl nicht, weil das Amt dann intensiver prüfe und es auch zu einer Sperre kommen könne.
Was ist da los und was kann man da tun?