Ein Bezug von Arbeitslosengeld kann auch eine spätere Rente im Alter abmindern – für Arbeitslosengeld 1 sind die Abschläge jedoch wesentlich geringer als die für Arbeitslosengeld 2. Weshalb das so ist, erfahren Sie hier.
Das Arbeitslosengeld 1 ermisst sich in der Regel am letzten Bruttogehalt. Doch wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer in dem betroffenen Zeitraum weniger als üblich bezogen? Im Falle einer Klägerin hatte ein Lohnverzicht keine mindernde Wirkung. Warum so entschieden wurde, lesen Sie hier!
Fällt die Rente geringer aus als erwartet, versuchen nicht wenige, diese mit Arbeitslosengeld aufzustocken. Doch ist auch ein Arbeitslosengeldbezug vor der Rente möglich, ohne eine Sperrfrist zu befürchten? Ein kürzlich gefälltes Urteil zeigt: unter Umständen ja. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier!