Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg

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Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt gebilligt. Dieser sieht staatliche Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose vor, welche in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Hartz 4 bezogen haben. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, hagelt es schon von vielen Seiten Kritik

Was sieht der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt vor?

Der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt von Hubertus Heil wurde vom Bundeskabinett gebilligt.
Der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt von Hubertus Heil wurde vom Bundeskabinett gebilligt.

Der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Langzeitarbeitslose bis zu fünf Jahre lang staatliche bezuschusste Jobs bekommen sollen. Am heutigen Mittwoch wurde der Entwurf vom Bundeskabinett gebilligt, damit ist der Weg zur Umsetzung frei.

Arbeitgeber sollen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns Zuschüsse von bis zu 100 Prozent zum Arbeitslohn erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. In den nächsten Jahren sind für die Zuschüsse bis zu vier Milliarden Euro vorgesehen.

Die Betroffenen sollen dem Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt zufolge vor allem sozialversicherungspflichtige Jobs in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen erhalten.

Voraussetzung ist, dass die betroffenen Arbeitslosen in den letzten acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Hartz-4-Leistungen bezogen haben. Ziel ist es, diese Menschen in eine normale Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher soll es auch bei einer Beschäftigung zusätzliche Betreuung geben.

Wichtig: Auch für Menschen, welche nicht seit sieben Jahren Hartz 4 beziehen, soll es Lohnkostenzuschüsse geben, wenn diese von einem Arbeitgeber eingestellt werden. Im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns sind vorgesehen.

Kritik am Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt

Für die Lohnzuschüsse, die der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt vorsieht, sind bis zu vier Milliarden Euro eingeplant.
Für die Lohnzuschüsse, die der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt vorsieht, sind bis zu vier Milliarden Euro eingeplant.

Das Vorhaben von Arbeitsminister Heil trifft allerdings nicht nur auf Zustimmung. Viele Kritiker äußern, dass die geplanten Maßnahmen nicht umfassend genug sind, um Langzeitarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahr zunimmt, nachhaltig einzudämmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert zudem, dass nur der Mindestlohn erstattet werde. Vielerorts seien die Löhne durch Tarifverträge deutlich höher – die Differenz muss dann vom Arbeitgeber getragen werden.

Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), gab seine Kritik an dem Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe zu Protokoll:

Sorge bereitet uns vor allem, wenn Langzeitarbeitslose über Jahre nur bei der öffentlichen Hand beschäftigt sein sollten – das ist keine Brücke, die in den ersten Arbeitsmarkt führt[.]

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Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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Ein Gedanke zu „Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg

  1. Nina

    Na super.
    Wie bei der Leiharbeit.
    Solange Zuschüsse fließen hat man Arbeit,
    Danach sucht sich der AG doch direkt den nächsten der bezuschusst wird.

    So beschönigen die nur die Statistik ??

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