Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart erhöht

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Gute Nachrichten zum Jahresbeginn für alle Leistungsempfänger aus dem Schwabenland: Die als angemessen geltenden Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden angepasst. Für einen Ein-Personen-Haushalt wurde der Richtwert beispielsweise um acht Prozent von 450 Euro auf 486 Euro erhöht.

Übersicht: Angemessene Mieten bei Hartz-4-Bezug in Stuttgart

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
145525
260618
375726
490861
51051.009
61201.191
je weitere Person15149
Stand November 2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Was sich durch die Anpassung der Richtwerte ändert

Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden zum Jahresbeginn angepasst.
Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden zum Jahresbeginn angepasst.

Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden zu Beginn des Jahres 2019 erhöht. Von der Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft profitieren vor allem Singlehaushalte. 36 Euro darf eine Wohnung nun mehr kosten.

Doch auch bei Haushalten mit zwei oder drei Personen wurden die angemessenen Kosten der Unterkunft um 30 Euro angehoben. Doch nicht alle Politiker, die dem Ratsausschuss, welcher die Erhöhung der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart beschlossen hat, angehörten, sind glücklich mit der Anpassung.

So äußerte Stadtrat Udo Lutz (SPD) gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ seine Bedenken:

Die Mietobergrenze ist aus unserer Sicht noch nicht ganz ausreichend[.]

Gut zu wissen: Grundsätzlich können die Kosten der Unterkunft die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart oder anderen Städten übersteigen, sofern das Jobcenter einen Umzug genehmigt. Allerdings muss die Differenz zum jeweiligen Richtwert von den Leistungsempfängern selbst aus dem Regelsatz gezahlt werden.

Wie werden die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart ermittelt?

Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel.

§ 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Wann eine Angemessenheit allerdings gegeben ist, wird im Gesetz nicht weiter erwähnt.

Die Richtwerte festzulegen ist Aufgabe der Städte. Um eine geeignete Mietobergrenze ermitteln zu können, müssen vor allem zwei Faktoren berücksichtigt werden: der örtliche Mietspiegel und die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben wollen.

Daher können die Richtwerte je nach Stadt und Region stark variieren. Durch den allgemeinen Anstieg der Mieten in ganz Deutschland ist auch meine regelmäßige Anpassung der Richtwerte vom Jobcenter erforderlich.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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