Gute Nachrichten zum Jahresbeginn für alle Leistungsempfänger aus dem Schwabenland: Die als angemessen geltenden Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden angepasst. Für einen Ein-Personen-Haushalt wurde der Richtwert beispielsweise um acht Prozent von 450 Euro auf 486 Euro erhöht.
Übersicht: Angemessene Mieten bei Hartz-4-Bezug in Stuttgart
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 525 |
2 | 60 | 618 |
3 | 75 | 726 |
4 | 90 | 861 |
5 | 105 | 1.009 |
6 | 120 | 1.191 |
je weitere Person | 15 | 149 |
Stand November 2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Was sich durch die Anpassung der Richtwerte ändert

Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart wurden zu Beginn des Jahres 2019 erhöht. Von der Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft profitieren vor allem Singlehaushalte. 36 Euro darf eine Wohnung nun mehr kosten.
Doch auch bei Haushalten mit zwei oder drei Personen wurden die angemessenen Kosten der Unterkunft um 30 Euro angehoben. Doch nicht alle Politiker, die dem Ratsausschuss, welcher die Erhöhung der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart beschlossen hat, angehörten, sind glücklich mit der Anpassung.
So äußerte Stadtrat Udo Lutz (SPD) gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ seine Bedenken:
Die Mietobergrenze ist aus unserer Sicht noch nicht ganz ausreichend[.]
Gut zu wissen: Grundsätzlich können die Kosten der Unterkunft die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart oder anderen Städten übersteigen, sofern das Jobcenter einen Umzug genehmigt. Allerdings muss die Differenz zum jeweiligen Richtwert von den Leistungsempfängern selbst aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Wie werden die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart ermittelt?

§ 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Wann eine Angemessenheit allerdings gegeben ist, wird im Gesetz nicht weiter erwähnt.
Die Richtwerte festzulegen ist Aufgabe der Städte. Um eine geeignete Mietobergrenze ermitteln zu können, müssen vor allem zwei Faktoren berücksichtigt werden: der örtliche Mietspiegel und die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben wollen.
Daher können die Richtwerte je nach Stadt und Region stark variieren. Durch den allgemeinen Anstieg der Mieten in ganz Deutschland ist auch meine regelmäßige Anpassung der Richtwerte vom Jobcenter erforderlich.