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Wofür ist das Jobcenter als Einrichtung zuständig?

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Beim Wort „Hartz 4“ denken die meisten wohl sofort auch an das Jobcenter. Handelt es sich hierbei jedoch wirklich um eine Behörde? Welche Aufgaben hat das Jobcenter, welche Geldleistungen zahlt es und wie unterscheidet es sich von der Agentur für Arbeit? Informationen rund um diese Fragen bietet unser Ratgeber.

Das Wichtigste zum Jobcenter zusammengefasst:

Was ist ein Jobcenter?

Es handelt sich beim Jobcenter laut den Angaben im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) um eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen bzw. die Einrichtung eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.

Wofür ist das Jobcenter zuständig?

Das Jobcenter fördert und unterstützt Menschen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ziel ist es, dass erwerbslose Personen möglichst schnell wieder finanziell unabhängig sind. Dazu ist das Jobcenter auch für sämtliche Hartz-4-Leistungen zuständig.

Kann ich gegen Entscheidungen vom Jobcenter vorgehen?

Ja. Sie können binnen eines Monats Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter einlegen.

Worin unterscheiden sich Arbeitsamt und Jobcenter?
Worin unterscheiden sich Arbeitsamt und Jobcenter?

Wichtige Informationen zum Jobcenter:

AufhebungsbescheidBeistand mitnehmenDatenschutzKrankschreibungMaßnahme trotz KrankschreibungSachbearbeiter wechselnSchriftliche AnhörungVerwaltungsaktMitwirkungspflichtUrlaub bei Hartz-4-Bezug

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Jobcenter zusammengefasst:
  • Welche Aufgaben übernimmt das Jobcenter?
  • Jobcenter vs. Agentur für Arbeit: Wo liegen die Unterschiede?

Welche Aufgaben übernimmt das Jobcenter?

Beim Jobcenter handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung des Bundesagentur für Arbeit – einer offiziellen Behörde – und einer Kommune. Laut § 6a SGB II kann aber auch anstelle der Bundesagentur ein anderer Träger zugelassen werden. Offiziell handelt es sich beim Jobcenter um keine Behörde, allerdings ist es als gemeinsame Einrichtung laut § 44b SGB II dazu befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen.

Unter anderem ist das Jobcenter für die Hartz-4-Zahlungen zuständig. Des Weiteren dient es als persönlicher Ansprechpartner und steht ALG-2-Empfängern beratend zur Seite. Von besonderer Bedeutung ist hierbei natürlich die Arbeitsvermittlung.

Das Jobcenter übernimmt die Zahlung der Hartz-4-Leistungen.
Das Jobcenter übernimmt die Zahlung der Hartz-4-Leistungen.

Jede Einrichtung verfügt über unterschiedliche Abteilungen. Meist müssen Sie sich zunächst im Jobcenter anmelden, was in der Regel im Eingangsbereich geschieht. Von dort aus werden Sie dann an die richtige Stelle weitergeleitet.

Die Arbeitsvermittler kümmern sich darum, dass Hartz-4-Empfänger schnell wieder eine neue Arbeit finden können. Die Fallmanager kümmern sich um die Personen, die es auf dem Arbeitsmarkt auf Grund von persönlichen oder gesundheitlichen Problemen sehr schwer haben. Im Jobcenter ist die Leistungsabteilung der Ansprechpartner rund um alles, was mit dem Arbeitslosengeld 2 zu tun hat.

Viele Arbeitsuchende fragen sich, ob sie Anträge beim Jobcenter auch online stellen können. Grundsätzlich lässt sich zwar sagen, dass ein Hartz-4-Antrag formlos gestellt werden und beispielsweise per Mail eingeschickt werden kann. Allerdings müssen alle nötigen Angaben gemacht werden. Deshalb sollten Sie die Formulare, welche Sie im Downloadcenter der Bundesagentur für Arbeit finden, nutzen. Den Antrag reichen Sie dann persönlich beim Jobcenter ein.

Wichtige Informationen zu finanziellen Angelegenheiten mit dem Jobcenter

NachzahlungJobcenter zahlt nichtÜberbezahlung durchs JobcenterDarlehen vom Jobcenter

Jobcenter vs. Agentur für Arbeit: Wo liegen die Unterschiede?

Im Jobcenter werden Sie hinsichtlich der Arbeitssuche beraten.
Im Jobcenter werden Sie hinsichtlich der Arbeitssuche beraten.

Viele Menschen denken, dass die Begriffe Jobcenter und Arbeitsagentur Synonyme sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine falsche Annahme. Wie bereits erwähnt, ist das Jobcenter der Ansprechpartner für Menschen, die Hartz-4-Leistungen beziehen. Zwar dient die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Jobcenter, ist aber selbst nicht für die Zahlung des ALG II zuständig.

Im Gegensatz zum Jobcenter zahlt das Arbeitsamt das sogenannte Arbeitslosengeld 1 (ALG I), auf welches Arbeitslose in der Regel bis zu 12 Monate nach Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch haben. Des Weiteren übernimmt die Agentur für Arbeit die Berufsberatung, die Arbeitsförderung sowie die -vermittlung.

Häufig wird auch fälschlicherweise von der ARGE statt dem Jobcenter gesprochen. Die ARGE – kurz für Arbeitsgemeinschaft – gibt es jedoch seit dem Jahr 2010 nicht mehr. Nach einer Änderung des Grundgesetzes wurde die Einrichtung zum Jobcenter. Die erbrachten Leistungen und die Aufgabengebiete sind jedoch die gleichen geblieben.

Bildnachweise: istockphoto.com/© mediaphotos, fotolia.com/© Harald07, fotolia.com/© Sandra Thiele

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. tania meint

    27. Mai 2019 um 20:58

    ich bin eine Ukrainerin und habe einen gemeinsamen Sohn mit einem deutschen Staatsbürger. Leider hat er mich aus seiner Wohnung rausgeschmissen. Ich lebe jetzt bei Freundin. Mein Sohn bleibt drei Tage in der Woche bei mir, und vier Tage bei seinem Vater. Ich habe jetzt keine Krankenversicherung und kein Geld mehr. Mein Antrag auf ALG2 wurde nicht angenommen. Was soll ich tun?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      13. Juni 2019 um 15:20

      Hallo Tania,

      zunächst sollten Sie sich unbedingt an eine Sozialberatungsstelle sowie das Sozialamt wenden und in Erfahrung bringen, ob und welche Leistungen Ihnen zustehen. Auch eine Wohnungslosenhilfe vor Ort kann weiterhelfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Leila meint

    21. September 2019 um 14:49

    Hallo, Ich habe Bachelor als Lehrerin und auch Fachabitur als Erzieherin aus meinem Heimatland. Ich habe meine Noten und Abschlusse in Hamburg übersetzen lassen und dann habe ich die teilannerkenung meines Abschlusses von HIBB bekommen, die viel kosten für Jobcenter hatte. Um ich eine stattliche anerkannte Erzieherin zu werden, muss ich die pädagogische schule für 1 jahr (am Februar 2020 -Februar 2021) besuchen. Aber meine Sachbearbeiterin zwingt mich ein unbefrige Job ZB als Verkäuferin oder Arbeit in ein Solarium haben. Ich möchte fragen, ob sie verweigern darf, mir die Ausbildungsgutschein geben. Kann ich ihr beschweren oder wechseln lassen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Leila

    Antworten
  3. Steve meint

    13. Januar 2020 um 16:49

    Hallo,

    mein Vertrag wurde leider nicht verlängert, weil ich nun Unbefristet gewesen wäre. Bin nun seit 01.01.2020 arbeitslos, mein Problem ist nun dass die 60% von meinem Gehalt wohl nicht reichen um meine Miete/Nebenkosten + Essen/Trinken zu bezahlen, ohne dass ich drauflegen müsste.

    Mir wurde heute beim Amt gesagt, dass ich mich an das Jobcenter wenden kann., ? Was genau kann ich da beantragen und muss ich machen. Ich arbeite gerne und möchte jetzt keine Unsummen an Geld einstreichen. Jedoch wäre ich schon dankbar für ein paar Euro mehr.
    Hatte so einen rechner laufen, da wurde mir ca. gesagt dass ich wohl 200 Euro jeden Monat drauflegen muss von meinen Reserven um meinen Lebenstandard zu halten.

    Was soll ich nun genau tun ?

    Grüße Steve

    Antworten
  4. Anna meint

    5. Februar 2020 um 12:24

    Hallo!

    Ich bin seit über 8 Jahren arbeitslos. Hatte zwei JObs, die ich mir selbst gesucht habe und beim zweiten Job hatte ich endlich das Gefühl, trotz des geringen Einkommens, das gefühl, endlich angekommen zu sein.

    Diesen Job habe ich leider aufgeben müssen, da das Jobcenter mir riesige Steine in den Weg gelegt hatte. Ich habe monatelang die Fahrtkosten aus meiner eigenen Tasche zahlen müssen.

    Das, was das Amt mit einem anstellt, ist unmöglich und ich wünsche keinem, der alleinerziehend ist und jeden Cent zweimal umdrehen muss, diese Erfahrung machen zu müssen.

    Nun verdient mein Kind Geld und sein Einkommen wird bei mir vollangerechnet. Ist es denn so rechtens?

    Wir haben jeden Tag Stress, da er nur einen minimalen Betrag abgegeben will und ich keinerlei Möglichkeit habe, alles alleine zahlen zu können.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    An-

    Antworten

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