Ausziehen: Bei Hartz 4 eine Option oder nicht?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 21. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zum Ausziehen bei Hartz 4

Was ist beim Ausziehen während eines Hartz-4-Bezugs zu beachten?

Um bei einem Hartz-4-Bezug ausziehen zu können, muss die Genehmigung vom Jobcenter vorliegen.

Wer darf ausziehen?

Ein Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug ist bei Personen über 25 Jahren in der Regel möglich. Sind Antragsteller jünger, wird dies üblicherweise jedoch abgelehnt. Ziehen sie ohne Genehmigung aus, kann das Auswirkungen auf die Hartz-4-Leistungen haben.

Ist ein Auszug unter 25 Jahren dennoch möglich?

Nur in Ausnahmefällen ist mit unter 25 Jahren ein Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug möglich. Das zuständige Jobcenter entscheidet darüber, ob gravierende Gründe bzw. ein Härtefall vorliegen.

Können Sie bei Hartz-4-Bezug einfach so ausziehen?

Auszug bei Hartz-4-Bezug: Welche Hürden gibt es zu beachten?
Auszug bei Hartz-4-Bezug: Welche Hürden gibt es zu beachten?

Auch Leistungsempfänger müssen oder wollen in bestimmten Situationen aus ihrer Wohnung ausziehen. Sind sie über 25 Jahre alt, läuft dies meist einfacher ab als für jüngere Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Was müssen Sie beim Ausziehen unter Hartz 4 beachten?

Wann ist mit Hartz 4 ein Auszug möglich?

Mit Hartz 4 ausziehen: Auch bei über 25-Jährigen von der Genehmigung des Jobcenters abhängig.
Mit Hartz 4 ausziehen: Auch bei über 25-Jährigen von der Genehmigung des Jobcenters abhängig.

Für einen Auszug kann es viele Gründe geben. So kann die Wohnung zu klein werden, wenn Familiennachwuchs erwartet wird oder eine neue Arbeitsstelle für ein Pendeln zu weit vom jetzigen Wohnort entfernt ist. Aber auch Mängel an der Mietsache oder eine Krankheit können einen Umzug notwendig machen. Auch das Jobcenter kann Leistungsempfänger im Zuge einer Kostensenkung dazu auffordern, aus der zu teuren oder zu großen Wohnung auszuziehen.

Doch können Sie so einfach ausziehen, wenn ein Hatz-4-Bezug besteht? Möchten Sie aus- oder umziehen, gilt es einige Punkte zu beachten. Wichtig ist, dass sich Bezieher von Hartz 4 für das Ausziehen die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter einholen. Denn ein Umzug ohne Genehmigung kann unangenehme Konsequenzen haben.

In einem solchen Fall erhalten Betroffene keinerlei finanzielle Unterstützung für den Umzug und in der Regel wird dann nur die Miete in der Höhe der alten Wohnung getragen. Liegt der Mietzins der neuen höher, müssen sich die Mieter dann selbst um die Zahlung kümmern und den Unterschied vom Regelsatz begleichen.

Das Jobcenter prüft in der Regel, ob die vorgetragenen Gründe ein Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug rechtfertigen und berechnet bei einem positiven Bescheid dann die Leistungen in Bezug auf die neue Wohnung. Eine Genehmigung muss also in jedem Fall vorliegen, ob ein Umzug genehmigt wird, obliegt der Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters.

Ausziehen: Bei Hartz 4 mit unter 25 Jahren kaum machbar

Ein weiterer Faktor, der ein Ausziehen unter Hartz 4 stark beeinflussen kann, ist das Alter der betreffenden Leistungsempfänger. Unter 25-Jährige stellen hier eine Besonderheit dar. Denn ist ein Antragsteller jünger als 25, wird die Genehmigung zu einem Umzug üblicherweise nicht erteilt. Leistungsempfänger müssen bei den Eltern wohnen bleiben.

Beziehen Sie Hartz 4 und Ihr Kind will ausziehen, ist dies nur unter besonderen Umständen möglich. Wer also bei Hartz 4 einen Auszug aus dem Elternhaus plant, sollte sich zuvor über die sogenannten U25-Regelungen informieren. Denn auch hier hat ein nicht genehmigter Umzug Konsequenzen, die sogar so weit führen können, dass Betroffene ihren Anspruch auf Leistungen verlieren können.
Gleich mit 18 ausziehen? Mit Hartz 4 ist das in der Regel nicht möglich.
Gleich mit 18 ausziehen? Mit Hartz 4 ist das in der Regel nicht möglich.

Laut § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) besteht für junge Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft. In der Regel wird davon ausgegangen, dass das Wohnen bei den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, meist in einem Härtefall, ist bei Hartz 4 ein Auszug mit unter 25 Jahren möglich. So muss es gravierende Gründe geben, damit Betroffenen unter 25 das Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug erlaubt wird.

Ist ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich oder unzumutbar, kann das Jobcenter entscheiden, die Kosten für die Unterkunft auch vor der Vollendung des 25. Lebensjahres zu übernehmen.

Da Eltern nicht dazu verpflichtet sind, ein volljähriges Kind bei sich wohnen zu lassen, können sie dieses zum Auszug zwingen. Hier kann durchaus die Härtefallregelung greifen. Auch in einem solchen Fall muss vor dem Ausziehen unter Hartz 4 ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden, der dann hinsichtlich der vorliegenden Gründe geprüft wird.
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