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Von Zuhause ausziehen bei Hartz-4-Bezug: Ist das möglich?

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Für Personen unter 25 Jahren gelten beim Arbeitslosengeld 2 – kurz ALG 2 oder Hartz 4 genannt – verschärfte Regeln. Dies betrifft auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Wohnsituation. Dürfen unter 25-jährige ausziehen, wenn sie Hartz-4-Leistungen beziehen und das Elternhaus verlassen?

Das Wichtigste zum Ausziehen bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:

Müssen meine Eltern mich finanziell unterstützen?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren, die arbeitslos sind, finanziell von ihren Eltern unterstützt werden. Können die Eltern dies nicht, haben die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.

Darf ich trotz Hartz-4-Bezug dann ausziehen?

Für Bezieher von Hartz 4 ist ein Auszug im Alter unter 25 Jahren nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Für den Bezug einer eigenen Wohnung muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ausziehe?

In diesem Fall werden die Kosten für Umzug und Miete der Wohnung nicht vom Jobcenter übernommen. Des Weiteren kann es zu Sanktionen kommen.

Mit 18 ausziehen: Für viele Hartz-4-Empfänger bleibt eine eigene Wohnung zunächst ein Traum.
Mit 18 ausziehen: Für viele Hartz-4-Empfänger bleibt eine eigene Wohnung zunächst ein Traum.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Ausziehen bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
  • Unter 25 Jahre alt? Dann gelten Sonderregelungen beim ALG 2
  • Bezug von Hartz 4: Ein Auszug aus dem Elternhaus ist nicht ohne Weiteres möglich
    • Zunächst muss ein Antrag gestellt werden

Unter 25 Jahre alt? Dann gelten Sonderregelungen beim ALG 2

Bevor wir uns dem Thema „Ausziehen bei Hartz-4-Bezug“ widmen können, sind zunächst einige grundsätzliche Punkte zu klären. Nicht in jedem Fall haben nämlich junge Erwachsene unter 25 überhaupt einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Eltern ihre arbeitslosen Kinder finanziell unterstützen und für deren Unterhalt aufkommen.

Nur wenn dies den Eltern selbst nicht möglich ist, weil sie selbst etwa auch ALG-2-Empfänger sind, haben auch unter 25-jährige einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.

Bezug von Hartz 4: Ein Auszug aus dem Elternhaus ist nicht ohne Weiteres möglich

Hartz 4 und das Kind will ausziehen: Es muss ein Antrag gestellt werden.
Hartz 4 und das Kind will ausziehen: Es muss ein Antrag gestellt werden.

Wie bereits erwähnt, müssen junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in der Regel in der Wohnung der Eltern wohnen bleiben. Sie bilden dann gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird erwartet, dass die Eltern ihr Kind finanziell unterstützen.

Aus dem Elternhaus ausziehen dürfen Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren gemäß § 22 Abs. 5 SGB II nur, wenn

  1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
  2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Zunächst muss ein Antrag gestellt werden

Damit junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in eine eigene Wohnung umziehen dürfen, müssen sie beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Der Sachbearbeiter prüft anschließend, ob die nötigen Voraussetzungen für den Umzug gegeben sind.

Ausziehen bei Hartz-4-Bezug: Es müssen wichtige Gründe vorliegen, damit das Jobcenter dem zustimmt.
Ausziehen bei Hartz-4-Bezug: Es müssen wichtige Gründe vorliegen, damit das Jobcenter dem zustimmt.

Liegt eine Erlaubnis vor, ist das Ausziehen trotz Hartz-4-Bezug möglich. Das Jobcenter übernimmt dann die Miete für die Wohnung, insofern diese angemessen ist. Des Weiteren hat der junge ALG-2-Empfänger einen Anspruch auf einen höheren Regelsatz, insofern er alleine in der Wohnung lebt.

Wollen Hartz-4-Empfänger ausziehen, obwohl das Jobcenter dies nicht erlaubt hat, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Umzugskosten und Miete werden dann nicht übernommen. Des Weiteren wird weiterhin der Regelsatz ausgezahlt, den der Betroffene erhielte, wenn er weiterhin bei einem Elternteil bzw. den Eltern lebte. Zusätzlich können Sanktionen angeordnet werden.

Und wie verhält es sich, wenn Hartz-4-Empfänger ausziehen wollen, die über 25 Jahre alt sind? In diesem Fall können die Betroffenen eine eigene Wohnung beziehen, ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen.

Bildnachweise: depositphotos.com/Kireyonok, fotolia.com/Björn Wylezich, fotolia.com/biker3

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nancy meint

    15. November 2018 um 13:40

    Darf man unter 25 Jahren von dem Elternhaus ausziehen wenn man Heiratet oder geheiratet hat?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. November 2018 um 13:53

      Hallo Nancy,

      sobald Sie verheiratet sind, bilden Sie mit dem Ehepartner eine Bedarfsgemeinschaft und dürfen entsprechend ausziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Melanie meint

    19. Januar 2019 um 10:21

    Hallo, wie sieht das eig aus ich bin 22 Jahre und bekomme harzt 4 Leben momentan noch bei meinen Eltern, und würde gerne mit meinen verlobten zusammen ziehen,zur kleine Info noch dazu ich habe einen 3 jährigen Sohn der mit umziehen soll… Da zuhause die Räumlichkeiten ziemlich schwierig sind, also ich kann mich nicht richtig um mein Kind kümmern da ich er sein Zimmer nicht bei mir in der Nähe hat… Wie sieht das in so einer Situation aus darf ich ausziehen? Würde das genehmigt werden? Allein weil wir eine Familie gründen wollen also ein Baby zusammen..
    Und noch dazu gesagt mein verlobten ist nicht der Vater von meinen Kind.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Januar 2019 um 15:48

      Hallo Melanie,

      unter 25-Jährige, die eine eigene Familie haben oder ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Erkundigen Sie sich aber vorab über die Angemessenheitsgrenzen der Miete in Ihrer Region.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Razieh meint

    30. Januar 2019 um 22:53

    Hallo!
    Darf man unter 25 ausziehen, wenn das Elternhaus zu klein geworden ist? Zum Beispiel durch neues Geschwisterchen? Und darf man dann in ein anderes Bundesland ziehen?
    Viele liebe Grüße
    Razieh

    Antworten
  4. Monika meint

    18. März 2019 um 14:27

    Ich (52) möchte in 3 Monaten mit meinem Partner zusammen ziehen . Er hat aber nur eine kleine Einraumwohnung . Die für 3 Personen nicht geeignet ist .
    Mein Sohn kann und will auch nicht mit .
    Darf er eine eigene Wohnung beziehen ? Er ist U 25 ?

    Antworten
  5. Mara meint

    17. Mai 2019 um 18:12

    Hallo ,
    Ich habe eine frage, ich werde dieses Jahr 23 Jahre alt und habe einen 6 monate jungen sohn bekommen. Zur zeit lebe ich noch mit meiner Mutter in einem Haushalt, bilde aber seitdem mein Sohn da ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit Ihm. Wir leben zur zeit auf eine 72m2 wohnung zu dritt. Aber in Zukunft wird der Freund meiner mutter in die Wohnung ziehen, und er ist die nächsten sechs monate auf hilfe angewiesen da er im Rollstuhl sitzen wird und nicht alleine bleiben kann, das bedeutet wir wären zu viert. Ich möchte daher gerne in eine eigene Wohnung mit meinem Sohn ziehen. Wird das Jobcenter mir eine Wohnung bewilligen die auch 30-40€ zu teuer ist ? Ich habe nämlich eine Wohnung gefunden nach langer suche die aber leider 40€ zu teuer ist. Aber ich würde die 40€ selber übernehmen.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      20. Mai 2019 um 16:44

      Hallo Mara,

      in der Regel kommt auch eine teurere Wohnung infrage, wenn der Leistungsbezieher die Differenz selbst bezahlt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Panda meint

    22. Mai 2019 um 10:34

    Hallo zusammen,
    Mein Freund wird dieses Jahr 21. Ich bin 28 wohne in einem anderen Bundesland als er. Aus psychischen Gründen kann ich zur Zeit nicht arbeiten gehen und mit Mutter von 3 Kindern. Das job center zahlt die Miete. Mein Freund würde gern bei mir einziehen um mich zu unterstützen, bekommt aber bisher kein Geld vom Jobcenter oder ähnlichem und seine Mutter will nicht für ihn aufkommen. Haben wir gute Chancen dass er herziehen darf?

    Antworten
  7. Cari meint

    19. Juni 2019 um 9:18

    Hallo,
    ich bin 18 und vor einigen Wochen zu meiner (jetzt) Ex gezogen, da ich bei ihr nicht mehr wohnen kann möchte ich in eine eigene Wohnung ziehen. Kann das Joncenter meiner Mutter (die in einer zu kleinen Wohnung für 2 Personen lebt) vorschreiben, dass sie sich eine passende Wihnung fpr uns beide suchen und mich wieder aufnehmen muss?

    Antworten
  8. Jan meint

    30. Juli 2019 um 16:17

    Hallo,
    Meine Mutter setzt mich auf die Straße.
    Ich muss also eine Wohnung beziehen.
    Bin 20 Jahre alt und erhalte nach der Abgeschlossenen Berufsausbildung ALG1.

    Ist das GRUND genug sich eine Wohnung zu nehmen bzw in meinem Fall ein WG ZIMMER?

    Ich fände es unverantwortlich wenn nicht,

    MFG
    Jan

    Antworten
  9. Laura meint

    16. September 2019 um 18:04

    Hallo ich habe eine frage.

    Ich mache eine Ausbildung in halle aber wohne noch mit 18 Jahren bei meine Mutter in leuna.

    Dürfte ich da eventuell nach halle ziehen, damit ich auch näher an meine Schule wohne.?

    Ich fahre mindestens 1 stunde mit der bahn von leuna nach halle.

    Mit freundlichen Grüßen
    Laura

    Antworten
  10. Larissa meint

    8. November 2019 um 1:31

    Hallo mein Name ist Larissa, bin 20 Jahre alt und bin zurzeit in einem Nebenjob tätig.

    Ich lebe mit meiner Mutter und ihrem Freund in einem Haushalt.
    Die Ärzte meinten das ich an Depressionen und andem Borderline Syndrom leide.
    Der Bezug zu dem freund meiner mutter ist Grenzwertig, da er mich immer heimlich beobachtet und er mir schon gezeigt hat das er mehr will ich es aber meiner mutter nie sagen konnte.
    Das Verhältnis zu meiner Mutter ist sehr kalt und ich komme mit meinem Leben nicht mehr klar. Ich schaffe es psychisch zurzeit einfach nicht mit einem Vollzeit Job. ich brauche eigene 4 Wände und ein eigenes Leben. Und es sieht nicht so aus als könnten meine Eltern für eine Finanzierung einer Wohnung für mich aufkommen. Das nächste was in Frage kommen würde wäre eine WG da ich weiter zur Schule möchte.
    ich bitte um eine schnelle Rückmeldung

    Antworten
  11. Anonym meint

    24. Dezember 2019 um 23:31

    Hey ich bin 19 Jahre alt
    Befinde mich im Trennungsjahr
    Meine Tochter wird ein Jahr alt
    Bei meinem Vater kann ich nicht wohnen und meine mum hat selber zwei Kinder und somit kein Platz
    Wie läuft es da ab

    Ps: bekomme die kleine erst zu mir wenn ich meine eigene Wohnung habe

    Antworten
  12. Lars meint

    11. Februar 2020 um 13:15

    Hallo, ich bin 22 Jahre alt und mache eine Ausbildung zum Erzieher dementsprechend bekomme ich auch keine Ausbildungsvergütung, sondern muss meine Ausbildung monatlich selbst bezahlen. Das Verhältnis zu meinen Eltern ist sehr schwierig. Mich würde nun interessieren welche Möglichkeiten sich mir bieten endlich ausziehen zu können. Muss ich mir von einem Sozialarbeiter bestätigen lassen wie meine Wohnsituation zuhause ist, denn meine Eltern sind sehr gute Schauspieler.
    Ein Auszug ist mir wirklich wichtig und ich hätte wirklich gerne Hilfe da mir bis jetzt niemand meine Frage beantworten konnte.

    Antworten
  13. Florian W. meint

    21. März 2020 um 21:25

    Guten Tag, ich habe seit Monaten nur noch Stress mit meinen Eltern die sperren mir das Internet, obwohl ich es bezahle und nehmen mir meine Sachen weg wir leben gerade von Hartz IV und sie brauchten einen Kontoauszug von mir für das Jobcenter nun war ich nicht zuhause und sie drohten mir das es schwere Konsequenzen haben wird, wenn ich es ihnen nicht schicke ich war gezwungen in einem Internet-Cafe zu gehen dort Geld ausgeben, wo ich schon sau wenig habe um mich im Internet einzuloggen und denen das Dokument zu schicken da reden mehrmals keine Lösung ist da wir aneinander vorbeireden gehe ich nur noch nachts aus meinem zimmer und kann erst ab ca. 0 Uhr auf Toilette und etwas essen da ich sonst angst habe das irgendwas passiert unter diesen Umständen will ich nicht mehr leben und möchte ausziehen nur leider habe ich keinen Job und möchte im sommer mein Schulabschluss nachholen und wäre auf das Arbeitslosengeld angewiesen könnte mir einer helfen, ob ich Anspruch darauf habe da meine schwertes auch aus ähnlichen Gründen so ausgezogen ist

    Antworten
  14. E meint

    30. März 2020 um 17:19

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und ich möchte von zuhause ausziehen, weil ich schwerwiegende Schwierigkeiten mit meinen Eltern habe.
    Ist es möglich wenn die Gründe ausreichen, dass ich auch mit meiner Freundin gemeinsam in eine Wohnung ziehe, als WG?

    Antworten

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