Kurze Zusammenfassung zum Ausziehen bei Hartz 4
Um bei einem Hartz-4-Bezug ausziehen zu können, muss die Genehmigung vom Jobcenter vorliegen.
Ein Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug ist bei Personen über 25 Jahren in der Regel möglich. Sind Antragsteller jünger, wird dies üblicherweise jedoch abgelehnt. Ziehen sie ohne Genehmigung aus, kann das Auswirkungen auf die Hartz-4-Leistungen haben.
Nur in Ausnahmefällen ist mit unter 25 Jahren ein Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug möglich. Das zuständige Jobcenter entscheidet darüber, ob gravierende Gründe bzw. ein Härtefall vorliegen.
Inhalt
Können Sie bei Hartz-4-Bezug einfach so ausziehen?

Auch Leistungsempfänger müssen oder wollen in bestimmten Situationen aus ihrer Wohnung ausziehen. Sind sie über 25 Jahre alt, läuft dies meist einfacher ab als für jüngere Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Was müssen Sie beim Ausziehen unter Hartz 4 beachten?
Wann ist mit Hartz 4 ein Auszug möglich?

Für einen Auszug kann es viele Gründe geben. So kann die Wohnung zu klein werden, wenn Familiennachwuchs erwartet wird oder eine neue Arbeitsstelle für ein Pendeln zu weit vom jetzigen Wohnort entfernt ist. Aber auch Mängel an der Mietsache oder eine Krankheit können einen Umzug notwendig machen. Auch das Jobcenter kann Leistungsempfänger im Zuge einer Kostensenkung dazu auffordern, aus der zu teuren oder zu großen Wohnung auszuziehen.
Doch können Sie so einfach ausziehen, wenn ein Hatz-4-Bezug besteht? Möchten Sie aus- oder umziehen, gilt es einige Punkte zu beachten. Wichtig ist, dass sich Bezieher von Hartz 4 für das Ausziehen die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter einholen. Denn ein Umzug ohne Genehmigung kann unangenehme Konsequenzen haben.
In einem solchen Fall erhalten Betroffene keinerlei finanzielle Unterstützung für den Umzug und in der Regel wird dann nur die Miete in der Höhe der alten Wohnung getragen. Liegt der Mietzins der neuen höher, müssen sich die Mieter dann selbst um die Zahlung kümmern und den Unterschied vom Regelsatz begleichen.
Ausziehen: Bei Hartz 4 mit unter 25 Jahren kaum machbar
Ein weiterer Faktor, der ein Ausziehen unter Hartz 4 stark beeinflussen kann, ist das Alter der betreffenden Leistungsempfänger. Unter 25-Jährige stellen hier eine Besonderheit dar. Denn ist ein Antragsteller jünger als 25, wird die Genehmigung zu einem Umzug üblicherweise nicht erteilt. Leistungsempfänger müssen bei den Eltern wohnen bleiben.

Laut § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) besteht für junge Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft. In der Regel wird davon ausgegangen, dass das Wohnen bei den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, meist in einem Härtefall, ist bei Hartz 4 ein Auszug mit unter 25 Jahren möglich. So muss es gravierende Gründe geben, damit Betroffenen unter 25 das Ausziehen bei einem Hartz-4-Bezug erlaubt wird.
Ist ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich oder unzumutbar, kann das Jobcenter entscheiden, die Kosten für die Unterkunft auch vor der Vollendung des 25. Lebensjahres zu übernehmen.
Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zu diesem Thema.Ich bin unter 25 und habe einen Sohn. Ich möchte daher zu meinem Freund ziehen. Dieser macht eine Ausbildung und lebt ebenfalls vom Bürgergelt. Genehmigt das Amt dieses in meinem Fall?
Kann meine Mutter trotzdem in der Wohnung bleiben auch wenn diese dann zu groß ist. ( bezahlt in diesem Fall das Amt die Miete bis Sie eine Unterkunft hat)
Freu mich auf eine Antwort