Das Betreuungsgeld gehörte zu den Sozialleistungen, die aus der familienfreundlichen Politik in Deutschland hervorgegangen sind. Es war als finanzieller Zuschuss für Eltern, die sich selbst um ihr Kind kümmern, gedacht. Doch wie hat sich das Betreuungsgeld auf Hartz-4-Leistungen ausgewirkt?
Das Wichtigste zu Betreuungsgeld bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst
Das Betreuungsgeld konnten Familien in Anspruch nehmen, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreut haben. Es wurde von 2012 bis 2015 ausgezahlt. Zu den Voraussetzungen für die ehemalige Ausbezahlung gelangen Sie hier.
Ja, das Betreuungsgeld wurde auf Hartz 4 angerechnet.
2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Seither besteht kein Anspruch mehr auf diese Leistung. Einige Bundesländer zahlen aber das „Landeserziehungsgeld“.

Inhalt
Was ist Betreuungsgeld eigentlich?

Mit dem am 9.November 2012 verabschiedeten Betreuungsgeld wurde eine Sozialleistung für Eltern geschaffen, welche sich im zweiten oder dritten Lebensjahr um ihre Kinder kümmern, ohne ein öffentliches Angebot, beispielsweise eine Kita, in Anspruch zu nehmen.
In den einzelnen Bundesländern wurden Betreuungsgeldstellen eingerichtet, die entsprechende Anträge entgegennahmen. Anspruch hatte, wer folgende Voraussetzungen erfüllen konnte:
- Fester Wohnsitz in Deutschland
- Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt
- Kind wird durch den Elternteil selbst betreut und besucht keine Kita oder ähnliches
Doch wie verhielt es sich mit Betreuungsgeld für Hartz-4-Empfänger? Bestand ein Anspruch oder galten hier die gleichen Bestimmungen wie beim Elterngeld?
Betreuungsgeld bei Hartz-4-Bezug erhalten: Geht das?
Zunächst soll klar gestellt werden, dass ein Betreuungsgeld auch Hartz-4-Empfängern zustand. Diese hatten ebenso Anspruch wie Erwerbstätige. Allerdings wird das Betreuungsgeld auf Hartz 4 voll angerechnet.
Der Leistungsempfänger hatte also dadurch keinen finanziellen Vorteil. Nun stellt sich die Frage, warum das Betreuungsgeld bei Hartz-4-Bezug überhaupt beantragt werden sollte. Dies war aber für einen ALG-2-Beziehenden Pflicht.
Bei Hartz 4 handelt es sich nämlich um eine nachrangige Sozialleistung. Gibt es die Möglichkeit, andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, ist der Betroffene verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Erfolgte auch eine Anrechnung vom Betreuungsgeld auf ALG 1?
Betreuungsgeld wird auf Hartz 4 voll angerechnet, das ist klar. Aber wie sieht es mit ALG 1 und BaföG aus? Hierbei findet nur eine Anrechnung statt, wenn das Betreuungsgeld einen Betrag von 300 Euro übersteigt. Alles darunter bleibt anrechnungsfrei.
Betreuungsgeld gibt es nicht mehr

Am 21. Juli 2015 dann die große Ernüchterung: Das Betreuungsgeld ist nach Auffassung vom Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig! Das bedeutet, dass keine Behörde mehr verpflichtet ist, diese Sozialleistung zu bewilligen.
Bereits ausbezahltes Betreuungsgeld muss allerdings nicht zurückgezahlt werden. In den Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es allerdings die Möglichkeit, Landeserziehungsgeld zu beantragen.
Dieses soll das Betreuungsgeld 1:1 ersetzen. In den übrigen Bundesländern besteht allerdings kein Anspruch auf eine solche Leistung, sie wird freiwillig von den Ländern gewährt.
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