Bürgergeld für Kinder: Welche Leistungen erhalten die Sprösslinge?

Daten des Statistischen Bundesamtes von Juli 2023 zeigen, dass in Deutschland rund ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet sind. Das entspricht etwa 2,2 Millionen Menschen unter 18 Jahren. Das wirft die Frage auf, inwiefern auch die Sprösslinge Leistungen vom Jobcenter erhalten können. Unser Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zum Bürgergeld für Kinder.

Das Wichtigste zum Bürgergeld für Kinder

Welche Leistungen können Kinder vom Jobcenter erhalten?

Besteht bei den Eltern eine Hilfebedürftigkeit, so haben auch die Kinder einen Bürgergeld-Anspruch. Zudem können die Sprösslinge beispielsweise Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Jobcenter erhalten. Hier lesen Sie mehr dazu.

Wie viel bekommt ein Kind an Bürgergeld?

Beim Bürgergeld für Kinder ist die Höhe anhängig vom Alter. Das Bürgergeld für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren beträgt 357 Euro. Sprösslinge zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 390 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind 471 Euro vorgesehen.

Kann mein Kind Bürgergeld beantragen?

In aller Regel beantragen die Eltern die Bürgergeld-Leistungen für ihre Kinder. Ab einem Alter von 15 Jahren können Jugendliche einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf das Bürgergeld haben.

Bürgergeld mit Kindern: Was steht Ihnen zu?

Wie viel Bürgergeld ist für 2 Kinder vorgesehen?
Wie viel Bürgergeld ist für 2 Kinder vorgesehen?

Erfüllen die Eltern die Voraussetzungen für einen Bezug, so besteht automatisch auch ein Anspruch auf Bürgergeld für die Kinder. Diese müssen die Leistungen nicht separat beantragen. Ein Antrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist ausreichend.

Wie hoch der monatliche Regelsatz ausfällt, ist vom Alter der Kinder abhängig. Es wird der nachfolgende Regelbedarf anerkannt:

  • Kinder von 0-5 Jahren: 357 Euro
  • Kinder von 6-13 Jahren: 390 Euro
  • Jugendliche von 14-17 Jahren: 471 Euro

Zusätzlich erhöht sich mit jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft der Richtwert für die Kosten der Unterkunft. Hier werden die Kinder selbstverständlich auch von den Jobcenters berücksichtigt. Ist ein Elternteil alleinerziehend, so hat dieser Anspruch auf einen Mehrbedarf.

Interessant: Besteht auch bei Bezug von Bürgergeld eine Unterhaltspflicht für das Kind? Grundsätzlich sind auch Bürgergeld-Empfänger den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings fällt der Regelsatz des Jobcenters unter die Freigrenze, sodass in aller Regel keine Unterhaltszahlung geleistet werden kann.

Welche Leistungen gibt es neben dem Bürgergeld für Kinder?

Bürgergeld-Bezug mit Kind: Ihnen stehen Leistungen aus dem Bildungspaket zu!
Bürgergeld-Bezug mit Kind: Ihnen stehen Leistungen aus dem Bildungspaket zu!

Grundsätzlich hat jedes Kind in Deutschland einen Anspruch auf das Kindergeld. Dieses beträgt 250 Euro im Monat. Allerdings erhalten die Eltern diese Leistung nicht zusätzlich zum Bürgergeld für die Kinder.

Es handelt sich dabei nämlich um eine sogenannte vorrangige Leistung, welche vollständig auf das Bürgergeld angerechnet wird. Dieses verringert sich dann je nach Altersgruppe entsprechend um 250 Euro pro Monat.

Neben dem Kindergeld gibt es aber noch weitere Leistungen, die sicherstellen sollen, dass alle Kinder Chancengleichheit in Bezug auf Bildung und die Teilhabe am sozialen Leben haben. Das Bildungspaket sieht unter anderem folgende Zuschüsse vor, welche Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter beantragen können:

  • Persönlicher Schulbedarf: Legen Sie eine Schulbescheinigung vor, erhalten Sie 174 Euro pro Kind für den persönlichen Schulbedarf. Ein Teil der Summe wird im Februar, der andere im August ausgezahlt.
  • Lernförderung: Die Kosten für eine Nachhilfe werden komplett übernommen, sofern die Schule bescheinigt, dass ein besonderer Lernbedarf besteht.
  • Mittagessen in Schule oder Kita: Um die Kosten für das Mittagessen in Schulen und Kitas zu decken, gibt es einen Zuschuss.
  • Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote: Sie können eine monatliche Pauschale, beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Sportverein erhalten.
  • Fahrt zur Schule: Eine Monatskarte wird bezuschuss, sofern die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist.
  • Tagesausflüge, Klassenfahrten: Die Kosten können vollständig übernommen werden.

Gut zu wissen: Bisher müssen viele Leistungen, die für Kinder vorgesehen sind, gesondert beantragt werden. Das soll sich künftig ändern. Die Regierung plant, zum Jahr 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung einzuführen. In dieser sollen alle Zuwenden, wie das Bürgergeld für Kinder oder die Leistungen für Bildung und Teilhabe gebündelt werden.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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