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Wie wirkt sich eine Schenkung auf die Hartz-4-Leistungen aus?

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Weihnachten ist die Zeit der Großzügigkeit und des Schenkens. Aber besonders Bezieher von Leistungen nach SGB II müssen bei den Geschenken aufpassen, denn zu großzügige Geldgeschenke werden dem Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter angerechnet. Wann dies der Fall ist und ob gleiches auch für Sachgeschenke gilt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Schenkung bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Muss ich eine Schenkung melden, wenn ich Hartz 4 beziehe?

Wenn Sie bei Hartz-4-Bezug viel Geld geschenkt bekommen, zählt dieses als Einkommen und muss dem Jobcenter gemeldet werden.

Wirkt sich die Schenkung auf den Regelsatz aus?

Ja, die Schenkung kann sich auf die Regelleistung auswirken, sodass Sie bei höheren Summen mindestens sechs und maximal zwölf Monate kein Hartz 4 bekommen.

Was gilt, wenn mir jemand ein Auto schenkt?

Ein geschenktes Auto darf maximal einen Wert von 7.500 Euro haben, damit es nicht als Vermögen vom Jobcenter berücksichtigt wird.

Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug kann auf die Leistungen angerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.
Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug kann auf die Leistungen angerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Inhalt

  • Gibt es bei Hartz-4-Bezug für Geldgeschenke einen Freibetrag?
    • Geldgeschenk ohne Anlass zählt als Einkommen
  • Was passiert, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug ein Auto geschenkt bekommen?

Gibt es bei Hartz-4-Bezug für Geldgeschenke einen Freibetrag?

Grundsätzlich müssen Hartz-4-Empfänger jegliches Einkommen beim Jobcenter melden. Dazu zählen nicht nur regelmäßige Einkünfte wie Kindergeld oder der Lohn aus einem Minijob, sondern auch kleinere Bargeldbeträge, die Ihnen von Verwandten oder Freunden zugesteckt werden.

Denn bei einer Schenkung und gleichzeitigem Hartz-4-Bezug kann sich dies auf die Regelleistungen auswirken. Bekommen Sie also beispielsweise 100.000 Euro als Geldgeschenk bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.

Bei Hartz-4-Bezug werden Geldgeschenke ohne Anlass als Einkommen angerechnet.
Bei Hartz-4-Bezug werden Geldgeschenke ohne Anlass als Einkommen angerechnet.

Der Betrag wird als einmaliges Einkommen angesehen. Daher verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Regelbedarf für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate, da Sie durch die Schenkung bei Hartz-4-Bezug Ihren Lebensunterhalt auch ohne Sozialleistungen bestreiten können.

Der nicht verbrauchte Teil des Einkommens wird dann als Vermögen angerechnet. Sie haben allerdings beispielsweise die Möglichkeit, sich von der Schenkung beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, welches eine angemessene Größe besitzt. Dabei handelt es sich dann um eine geschütztes Vermögen, welches keine weitere Berücksichtigung findet.

Geldgeschenke werden bei Hartz-4-Bezug als Vermögen angerechnet, wenn dieser zum Zeitpunkt der Schenkung keine Leistungen nach SGB II bezieht, weil der Bewilligungsabschnitt ausgelaufen ist und bislang kein neuer Antrag auf Hartz 4 gestellt wurde. In diesem Fall fällt die Schenkung bei Hartz-4-Bezug unter den Grundfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Interessant: Eine Schenkung bei Hartz-4-Bezug ist dann angemessen, wenn die Lage des Beschenkten nicht günstig beeinflusst wird, sodass dadurch die Leistungszahlungen nicht mehr gerechtfertigt wären.

Geldgeschenk ohne Anlass zählt als Einkommen

Eine Hartz-4-Empfängerin hat von Ihrem Vater wiederholt Überweisungen, u. a. zu Weihnachten, auf ihr Girokonto erhalten. Mit dem Geld sollten Schulden, die durch eine Kontoüberziehung entstanden sind, beglichen werden. Der Restbetrag sollte für Sachleistungen verwendet werden, die im Regelsatz nicht vorgesehen sind.

Von der Schenkung der Hartz-4-Empfängerin hat das Jobcenter allerdings erfahren und verlangte 1.344 Euro zurück. Die Frau klagte. Das Bundessozialgericht gab allerdings der Behörde in einem Urteil vom 20.12.2011 [Az. B 4 AS 46/11 R] recht. Die Frau musste dem Jobcenter also die geforderte Summe zurückzahlen.

Was passiert, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug ein Auto geschenkt bekommen?

Jedem Hartz-4-Empfänger können Sachgeschenke angerechnet werden, wenn Sie teuer waren.
Jedem Hartz-4-Empfänger können Sachgeschenke angerechnet werden, wenn Sie teuer waren.

Eine Schenkung für Hartz-4-Empfänger in Form von Geld werden dementsprechend als Einkommen angerechnet, sofern Leistungen bezogen werden.

Aber wie verhält sich dies bei Sachgeschenken und Hartz-4-Bezug?

Generell zählt ein angemessenes Auto oder ein Motorrad für jede erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft nicht zum Vermögen.

Inwiefern ein Fahrzeug angemessen ist, muss vom Jobcenter unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall entschieden werden.

Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob das Fahrzeug der Größe der Bedarfsgemeinschaft entspricht und wann der Zeitpunkt des Erwerbs war. Grundsätzlich darf der Wert für das Auto als Sachgeschenk bei Hartz-4-Bezug 7.500 Euro nicht übersteigen.

Ist das Kfz nicht angemessen, wird der Wert auf den Vermögensfreibetrag angerechnet. Gegen Sachgeschenke wie Spielzeug für Kinder zu Ostern, ein Smartphone zu Weihnachten oder ein Laptop zum Geburtstag ist in der Regel allerdings nichts einzuwenden.

Bildnachweise: fotolia.com/Masson, fotolia.com/kikovic

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Apollonia meint

    24. September 2019 um 8:56

    Ich habe von einer Stiftung 600,- bekommen. Ich habe gehört das es es nicht auf Hartz 4 angerechnet wird.
    Stimmt das?

    Antworten
    • Nina meint

      27. Oktober 2019 um 11:53

      Wenn es ein Schmerzensgeld wäre, dann nicht. Bei sowas müsste man genau wissen, was es ist und ob es angerechnet wird vermutlich. – Lieber einen Fachkundigen fragen, das Jobcenter rechnet mit Sicherheit alles erst mal an im Zweifelsfall und man muss sich ggfs. dagegen wehren. –
      Zweckgebundene Geldgeschenke werden unter Umständen ja nicht angerechnet?

      Antworten
  2. Marco meint

    11. Dezember 2019 um 17:14

    Darf Mann ein Weihnachtsgeschenk bekommen. Von Freunden. Wird das. Angerechnet es handelt sich um. Eine. Pa. Anlage ca 400 Euro

    Antworten
  3. EnSch meint

    15. Dezember 2019 um 6:52

    Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn Freunde oder Verwandte direkt meine Schuld an einem Gläubiger, von ihren Konto, überweisen?
    Wird es als Einkommen gewertet? Muss ich das dem Jobcenter mitteilen?

    Antworten
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