Weihnachten ist die Zeit der Großzügigkeit und des Schenkens. Aber besonders Bezieher von Leistungen nach SGB II müssen bei den Geschenken aufpassen, denn zu großzügige Geldgeschenke werden dem Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter angerechnet. Wann dies der Fall ist und ob gleiches auch für Sachgeschenke gilt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur Schenkung bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst
Wenn Sie bei Hartz-4-Bezug viel Geld geschenkt bekommen, zählt dieses als Einkommen und muss dem Jobcenter gemeldet werden.
Ja, die Schenkung kann sich auf die Regelleistung auswirken, sodass Sie bei höheren Summen mindestens sechs und maximal zwölf Monate kein Hartz 4 bekommen.
Ein geschenktes Auto darf maximal einen Wert von 7.500 Euro haben, damit es nicht als Vermögen vom Jobcenter berücksichtigt wird.

Inhalt
Gibt es bei Hartz-4-Bezug für Geldgeschenke einen Freibetrag?
Grundsätzlich müssen Hartz-4-Empfänger jegliches Einkommen beim Jobcenter melden. Dazu zählen nicht nur regelmäßige Einkünfte wie Kindergeld oder der Lohn aus einem Minijob, sondern auch kleinere Bargeldbeträge, die Ihnen von Verwandten oder Freunden zugesteckt werden.
Denn bei einer Schenkung und gleichzeitigem Hartz-4-Bezug kann sich dies auf die Regelleistungen auswirken. Bekommen Sie also beispielsweise 100.000 Euro als Geldgeschenk bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.

Der Betrag wird als einmaliges Einkommen angesehen. Daher verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Regelbedarf für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate, da Sie durch die Schenkung bei Hartz-4-Bezug Ihren Lebensunterhalt auch ohne Sozialleistungen bestreiten können.
Der nicht verbrauchte Teil des Einkommens wird dann als Vermögen angerechnet. Sie haben allerdings beispielsweise die Möglichkeit, sich von der Schenkung beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, welches eine angemessene Größe besitzt. Dabei handelt es sich dann um eine geschütztes Vermögen, welches keine weitere Berücksichtigung findet.
Geldgeschenke werden bei Hartz-4-Bezug als Vermögen angerechnet, wenn dieser zum Zeitpunkt der Schenkung keine Leistungen nach SGB II bezieht, weil der Bewilligungsabschnitt ausgelaufen ist und bislang kein neuer Antrag auf Hartz 4 gestellt wurde. In diesem Fall fällt die Schenkung bei Hartz-4-Bezug unter den Grundfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Geldgeschenk ohne Anlass zählt als Einkommen
Eine Hartz-4-Empfängerin hat von Ihrem Vater wiederholt Überweisungen, u. a. zu Weihnachten, auf ihr Girokonto erhalten. Mit dem Geld sollten Schulden, die durch eine Kontoüberziehung entstanden sind, beglichen werden. Der Restbetrag sollte für Sachleistungen verwendet werden, die im Regelsatz nicht vorgesehen sind.
Von der Schenkung der Hartz-4-Empfängerin hat das Jobcenter allerdings erfahren und verlangte 1.344 Euro zurück. Die Frau klagte. Das Bundessozialgericht gab allerdings der Behörde in einem Urteil vom 20.12.2011 [Az. B 4 AS 46/11 R] recht. Die Frau musste dem Jobcenter also die geforderte Summe zurückzahlen.
Was passiert, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug ein Auto geschenkt bekommen?

Eine Schenkung für Hartz-4-Empfänger in Form von Geld werden dementsprechend als Einkommen angerechnet, sofern Leistungen bezogen werden.
Aber wie verhält sich dies bei Sachgeschenken und Hartz-4-Bezug?
Generell zählt ein angemessenes Auto oder ein Motorrad für jede erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft nicht zum Vermögen.
Inwiefern ein Fahrzeug angemessen ist, muss vom Jobcenter unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall entschieden werden.
Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob das Fahrzeug der Größe der Bedarfsgemeinschaft entspricht und wann der Zeitpunkt des Erwerbs war. Grundsätzlich darf der Wert für das Auto als Sachgeschenk bei Hartz-4-Bezug 7.500 Euro nicht übersteigen.
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Apollonia meint
Ich habe von einer Stiftung 600,- bekommen. Ich habe gehört das es es nicht auf Hartz 4 angerechnet wird.
Stimmt das?
Nina meint
Wenn es ein Schmerzensgeld wäre, dann nicht. Bei sowas müsste man genau wissen, was es ist und ob es angerechnet wird vermutlich. – Lieber einen Fachkundigen fragen, das Jobcenter rechnet mit Sicherheit alles erst mal an im Zweifelsfall und man muss sich ggfs. dagegen wehren. –
Zweckgebundene Geldgeschenke werden unter Umständen ja nicht angerechnet?
Marco meint
Darf Mann ein Weihnachtsgeschenk bekommen. Von Freunden. Wird das. Angerechnet es handelt sich um. Eine. Pa. Anlage ca 400 Euro
EnSch meint
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn Freunde oder Verwandte direkt meine Schuld an einem Gläubiger, von ihren Konto, überweisen?
Wird es als Einkommen gewertet? Muss ich das dem Jobcenter mitteilen?