Wann bekommt man eigentlich Weihnachtsgeld? Weder Arbeitnehmer noch Hartz-4-Leistungsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Allerdings gibt es Arbeitgeber, die zur Weihnachtszeit freiwillig eine zusätzliche Zahlung zum Gehalt leisten. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Das Wichtigste zur Frage: „Ab wann bekommt man Weihnachtsgeld?“ kurz und knapp zusammengefasst
Nein, denn ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Das gilt für Leistungsempfänger von Hartz 4 und Arbeitnehmer.
Das ist abhängig vom Arbeitsvertrag, denn beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ansprüche können sich auch aus dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergeben.
Weihnachtsgeld wird normalerweise im November und/oder Dezember ausgezahlt. Es kann aber abweichende Regelungen geben.

Inhalt
Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld – oder doch?

Eine gesetzliche Grundlage für das Weihnachtsgeld gibt es zwar nicht, trotzdem existieren andere Rechtsgrundlagen, aus denen sich Weihnachtsgeldansprüche ergeben können:
- Weihnachtsgeld kann im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt sein.
- Betriebliche Übung: Wenn über einen längeren Zeitraum von mindestens drei Jahren Weihnachtsgeld (in gleichbleibender Höhe oder Berechnungsmethode) gezahlt wird, so wird von „betrieblicher Übung“ gesprochen. Diese gilt als ungeschriebener Teil des Arbeitsvertrages und begründet einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das ist aber nur der Fall, wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erklärt, dass die Zahlung freiwillig ist (Vorbehalt der Freiwilligkeit).
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleichbehandlung heißt hier nicht, dass alle Arbeitnehmer denselben Weihnachtsgeldanspruch erhalten. Vielmehr müssen alle vergleichbaren Arbeitnehmer (z. B. gleiche Gehaltsklasse, gleiche Betriebszugehörigkeit, bestimmte Abteilung etc.) gleichberechtigt werden. Das heißt, bekommen vergleichbare Kollegen Weihnachtsgeld, dürfen Sie davon nicht ausgeschlossen werden.
Gleichberechtigung gilt im Übrigen auch für Personen in Teilzeit. Sie dürfen gegenüber Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Ab wann bekommt man volles Weihnachtsgeld und wann wird es ausgezahlt?

Die Frage: „Wann bekommt man volles Weihnachtsgeld?“, ist vor allem für Arbeitnehmer relevant, die eine Stelle erst später im Jahr angetreten haben. Normalerweise wird Weihnachtsgeld im November und/oder Dezember ausgezahlt.
Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, die sich aus den erwirtschafteten Beträgen über das Jahr verteilt ergibt, kann jemand, der erst im November die Stelle angetreten hat, kaum dieselben Weihnachtsgeldansprüche geltend machen wie Mitarbeiter, die das ganze Jahr in der Firma tätig waren.
Manche Arbeitgeber knüpfen das Weihnachtsgeld direkt an die Betriebszugehörigkeit und belohnen damit auch die Betriebstreue langjähriger Mitarbeiter. Ein anteiliger Anspruch kann unter Umständen geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis verlässt. Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht zeigt, dass dies stark vom Einzelfall abhängig ist.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld ausgezahlt? Sonderzahlungen können ganz unterschiedlich geleistet werden. Ein Beispiel sind Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter, auch bekannt als das 13. Gehalt. Es handelt sich um ein festgelegtes Jahresgehalt, das in dreizehn Teilen über das Jahr verteilt ausgezahlt wird. Zwei Dreizehntel können dann in der Weihnachtszeit geleistet werden und bilden damit das Weihnachtsgeld.
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