Hinweis: Am 1. Oktober 2022 wurde in Deutschland der 520-Euro-Job eingeführt. Die steuerfreie Höchstverdienstgrenze änderte sich damit von 450 Euro auf 520 Euro. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum 520-Euro-Job.
Das Wichtigste zum 450-Euro-Job kurz und knapp zusammengefasst
Wer zwei oder mehrere 450-Euro-Jobs ausübt, muss darauf achten, die Höchstverdienstgrenze laut Arbeitsrecht nicht zu überschreiten. Wer mehr verdient, muss mehr Steuern zahlen.
Der Arbeitgeber muss jeden Minijobber anmelden. Er zahlt einen Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung. Des Weiteren sind Sie unfall- und rentenversichert.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird jeder Verdienst, der den Freibetrag von 100 Euro überschreitet (etwa aus einem Minijob), auf das ALG angerechnet.
Inhalt
Arbeiten auf 450-Euro-Basis

Wer einen oder sogar mehrere 450-Euro-Jobs ausübt, muss einiges beachten. Dabei geht es nicht nur um steuerliche Regelungen und Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Wer Hartz 4 bezieht, muss seinen 450-Euro-Job anmelden. Wie viel Sie verdienen dürfen und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wer auf 450 Euro Basis einen Job ausübt, bekommt Stundenlohn. Das heißt, es gibt kein festes Monatsgehalt. Wie viel ein Minijobber am Ende des Monats auf das Konto bekommt, hängt von dem 450-Euro-Job und den Stunden, die gearbeitet wurden ab. 450-Euro-Job, Minijob oder geringfügige Beschäftigung werden Jobs genannt, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind, monatlich nicht mehr als 450 Euro einbringen oder ein Jahreseinkommen von 5.400 Euro nicht überschreiten.
Steuerfreie Einnahmen werden nicht in die Höchstverdienstgrenze eingerechnet. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge oder Zuschüsse für Feiertags- oder Nachtarbeit.
Seit 2013 gibt es den 450-Euro-Job, weil eine Neuregelung die Grenze von 400 auf 450 Euro anhob. Seither wird in Deutschland vom 450-Euro-Job gesprochen. Laut Gesetz sind Minijobber genauso dem Arbeitsrecht unterstellt wie Vollzeitbeschäftigte. In der Regel müssen sie gleichberechtigt behandelt werden. Das bedeutet auch, dass Personen in einem 450-Euro-Job ein Urlaub zusteht. Falls tariflich keine anderen Regelungen gelten, stehen dem Minijobber bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu.
450-Euro-Job: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern

Der Verdienst aus einem 450-Euro-Job ist steuerfrei. Steuern werden nur dann gezahlt, wenn die Höchstverdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird. Außerdem sind Minijobber durch eine Unfallversicherung abgesichert. Aber bekommen Arbeitnehmer in einem 450-Euro-Job auch eine Rente? Früher hatten Personen in einem 450-Euro-Job keine Rentenversicherung.
Das hieß aber auch, dass von ihrem Verdienst keine Abgaben für die Rentenversicherung abgezogen wurden. Seit 2013 gibt es auch für den 450-Euro-Job die Option Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese sind nicht verpflichtend. Minijobber dürfen sich auf Antrag davon befreien lassen. Wer sich nicht befreien lässt, dem wird der Verdienst aus dem Minijob auf die Rente angerechnet.
Die Beiträge zur Krankenversicherung bei einem 450-Euro-Job sind nicht durch den Minijobber zu entrichten. Der gewerbliche Arbeitgeber zahlt für jeden Minijobber einen Pauschalbetrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Dieser wird auf Grundlage des Bruttoverdienstes des Minijobbers errechnet. Der Betrag darf dem Minijobber nicht vom Verdienst abgezogen werden.
Wie viele 450-Euro-Jobs darf man haben?

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer sich dazu entschließen, mehrere 450-Euro-Jobs auszuüben. Weil ein Job auf 450-Euro-Basis steuerfrei ist, müssen auch bei zwei oder mehr 450-Euro-Jobs besondere Regelungen beachtet werden.
Grundsätzlich ist es erlaubt, mehr als einen 450-Euro-Job auszuüben. Wichtig ist nur, dass mit allen Minijobs zusammen, der monatliche Höchstverdienst die 450 Euro nicht überschreitet. Für Vollzeitbeschäftigte, die neben ihrem versicherungspflichtigen Hauptjob noch eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen möchten, gilt das nicht. Sie dürfen nur einen 450-Euro-Job haben.
Es ist wichtig, die Höchstverdienstgrenze im Auge zu behalten. Wird diese überschritten, werden nämlich alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Die Abgaben sind dann meist so hoch, dass Sie am Ende keinen Mehrverdienst auf dem Konto verbuchen können.
Hartz 4 und ein 450-Euro-Job?

Sie dürfen auch bei Hartz-4-Bezug einen 450-Euro-Job ausüben. Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen, müssen Sie den 450-Euro-Job aber beim Jobcenter anmelden. Wer neben Hartz 4 noch einen 450-Euro-Job hat, fragt sich: was bleibt übrig? Diese Frage stellt sich, weil die Einkünfte aus dem 450-Euro-Job angerechnet werden. Anrechnung heißt hier, dass der Verdienst von den Regelleistungen abgezogen wird.
Aber nicht jedes Einkommen wird angerechnet. Jobs auf 450-Euro-Basis bedeuten nicht unbedingt auch einen monatlichen Verdienst von 450 Euro. Wer beispielsweise weniger Wochenstunden arbeitet, der verdient unter Umständen weit weniger als 450 Euro. Nach § 11 b SGB II gibt es Freibeträge. Demnach dürfen Sie einen gewissen Betrag verdienen, ohne, dass dieser auf den Regelsatz angerechnet wird. Die Freibeträge gestalten sich wie folgt:
- Ein Grundfreibetrag von monatlich 100 Euro
- Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro sind 20 Prozent frei, 80 Prozent werden auf die Leistungen angerechnet.
- Bei einem Bruttoeinkommen von 1001 bis 1200 Euro sind nur noch 10 Prozent frei, 90 Prozent werden angerechnet.
- Überschreitet das Bruttoeinkommen 1200 Euro, wird der Verdienst aus dem Minijob zu 100 Prozent angerechnet.