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Kindergeld: Anspruch, Antrag und Höhe

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Eltern erhalten für jedes Kind in ihrem Haushalt staatliches Kindergeld. Dieses ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Es wird monatlich von der Familienkasse bezahlt. Lesen Sie nach, welche Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sein müssen und was Sie bei der Beantragung beachten sollten.

Das Wichtigste zum Kindergeld kurz und knapp zusammengefasst

Wer kann Kindergeld bekommen?

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte eines Kindes. Dies schließt Pflege-, Stief-, Adoptiv- und Großeltern ein. Mehr zu den Voraussetzungen gibt es hier.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes können Sie unserer Tabelle entnehmen. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse. Hier müssen entsprechende Unterlagen (z. B. Schulbescheinigung) vorgelegt werden.

Bekomme ich als Hartz-4-Empfänger Kindergeld?

Ja, aber bei Hartz-4-Bezug wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.

Nutzen Sie den kostenlosen Kindergeldrechner

Wichtige Informationen zum Kindergeld

Hartz 4 und KindergeldIst Kindergeld pfändbar?KindergeldantragKindergeldauszahlungKindergeld-AuszahlungstermineKindergeld im Ausland

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Kindergeldrechner
  • Anspruch auf Kindergeld: Unter diesen Voraussetzungen
    • Kindergeld-Staffelung: So viel Geld gibt es pro Kind
    • Wie lange gibt es Kindergeld bzw. bis wann?
  • Familienkasse: Hier wird das Kindergeld beantragt
    • An wen erfolgt die Kindergeld-Auszahlung?
    • Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag

Anspruch auf Kindergeld: Unter diesen Voraussetzungen

Kindergeld-Staffelung: Die Beträge sind nicht für jedes Kind gleich.
Kindergeld-Staffelung: Die Beträge sind nicht für jedes Kind gleich.

Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen Anspruch auf Kindergeld, unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
  • sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Ein Kind kann gemäß § 1 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) das Kindergeld nur dann für sich selbst beanspruchen, wenn es …

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
  • nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist (z. B. einer Pflegefamilie).
Die Auszahlungstermine für das Kindergeld können bei der Familienkasse erfragt werden. Beachten Sie, dass zwischen dem Überweisungsdatum und dem Eingang der Zahlung vom Kindergeld auf Ihr Konto einige liegen können.

Kindergeld-Staffelung: So viel Geld gibt es pro Kind

Bei der Auszahlung vom Kindergeld kommt es einerseits auf die Anzahl, andererseits auf das Alter der Kinder an. Dabei gibt es nicht für jedes Kind den gleichen Betrag.

Wie staffelt sich das Kindergeld? Folgende Liste zeigt es:

Stand 2018Be­trag in Euro
Kind 1 und 2194
Kind 3200
für jedes wei­tere Kind225

Beispiel: Eine Familie mit Hartz 4 hat drei Kinder. Für die ersten beiden Kinder bekommen die Eltern je 194 Euro, also insgesamt 388 Euro. Für das dritte Kind gibt es 200 Euro. Daraus ergibt sich ein Betrag von 588 Euro Kindergeld. Bei der Berechnung muss aber auch das Alter berücksichtigt werden.

Für volljährige Kinder, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es kein Kindergeld mehr. Nun entfällt das älteste Kind bei der Berechnung und das dritte Kind wird nun als zweites Kind berechnet. Das heißt, nicht mehr mit 200 Euro, sondern 194 Euro.

Wenn Sie das Kindergeld nicht bekommen oder beantragt haben, können Sie dies noch nachträglich tun. Allerdings kann Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate eingefordert werden. Darüber hinaus gibt es keine Kindergeld-Nachzahlung.

Bei Hartz-4-Bezug gilt das Kindergeld als Einkommen. Es wird daher auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.

Wie lange gibt es Kindergeld bzw. bis wann?

Kindergeld: Wie lange es gezahlt wird, hängt vom Alter und dem weiteren Lebensweg der Kinder ab.
Kindergeld: Wie lange es gezahlt wird, hängt vom Alter und dem weiteren Lebensweg der Kinder ab.

Wie lange wird das Kindergeld genau gezahlt? Für Kinder unter 18 besteht immer ein Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus können Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Kindergeld erhalten, wenn es …

  • noch zur Schule geht,
  • auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle ist,
  • eine (erste) Berufsausbildung oder ein Studium absolviert,
  • sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (Übergangszeit),
  • einen Freiwilligendienst leistet (Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr), oder
  • eine Behinderung hat.

Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es nur Kindergeld, wenn das Kind Wehr- oder Zivildienst leistet.

Kindergeld während Studium oder Berufsausbildung ist also unproblematisch. Doch, was ist mit Kindergeld nach der Ausbildung? Gibt es auch Kindergeld im Zweitstudium? Grundsätzlich ja, allerdings muss der unter 25-Jährige der zweiten Ausbildung bzw. dem Zweitstudium ernsthaft nachgehen.

Außerdem dürfen keine „schädlichen Einkünfte“ bezogen werden. Damit sind Einkünfte gemeint, die aus einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche stammen.

Gibt es Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt? Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass dies vom Einzelfall abhängt. Kindergeld kann weiterhin bezogen werden, wenn das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält und seine persönlichen Bindungen und Wohnverhältnisse einen stärkeren Bezug zum Inland haben (z. B. während eines Auslandssemesters). Bei einem längeren Auslandsstudium beispielsweise sollte das Kind die ausbildungsfreien Zeiten Zuhause verbringen.

Familienkasse: Hier wird das Kindergeld beantragt

Kindergeld für Studenten: Solange sie unter 25 sind, ist das möglich.
Kindergeld für Studenten: Solange sie unter 25 sind, ist das möglich.

Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Die Familienkassen sind nicht zuständig, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern einem anderen Land der Europäischen Union (und der Schweiz) leben oder von dort eine Rente beziehen.

Üblicherweise stellen die Familienkassen Vordrucke für den Antrag bereit. Zusammen mit dem Antrag muss auch die „Anlage Kind“ ausgefüllt werden. Zusätzlich muss eine Kopie der Geburtsurkunde – bei Geburt des Kindes – oder eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, die nachweist, dass das Kind im Haushalt des Antragstellers lebt.

Bei volljährigen Kindern ist außerdem Folgendes nachzuweisen:

  • Besuch der Schule, Berufsausbildung oder Studium;
  • Art und Dauer der betrieblichen Berufsausbildung;
  • Teilnahme am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, dem Europäischen Freiwilligendienst, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem ähnlichen Träger; oder
  • Eine Behinderung.
  • Falls das Kind bereits eine erste Ausbildung absolviert hat oder keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat, müssen besondere Nachweise erbracht werden.
Öffentlicher Dienst: Das Kindergeld für Kinder von Beamten oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird nicht von der Familienkasse gezahlt, sondern vom Dienstherrn bzw. der zuständigen Vergütungsstelle. Der Anspruchsberechtigte erhält das Kindergeld monatlich zusammen mit den Bezügen.

An wen erfolgt die Kindergeld-Auszahlung?

Auch Großeltern können das Kindergeld beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch Großeltern können das Kindergeld beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf wessen Konto das Kindergeld letztlich landet, bestimmt § 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Grundsätzlich kann immer nur eine Person Leistungen nach dem BKGG erhalten. Das ist die Person, in deren Haushalt das Kind lebt.

Gibt es zwei anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, so müssen diese sich über den Leistungsempfänger einigen. Im Zweifelsfall übernimmt die Entscheidung auf Antrag das Familiengericht.

Lebt das Kind zusammen mit Eltern und Großeltern in einem Haushalt, geht das Kindergeld bevorzugt an einen Elternteil. Ein Teil der Großeltern kann es dann erhalten, wenn die Eltern schriftlich darauf verzichten.

Was ist ein Zählkind? Das lässt sich anhand eines Beispiels darstellen: Ein Vater hat aus erster Ehe ein Kind, welches vorrangig bei der Mutter lebt. Sie erhält auch das Kindergeld. Nun hat besagter Vater in zweiter Ehe zwei Kinder, die bei ihm leben. Wird er als der Berechtigte des Kindergeldes festgelegt, zählt sein Kind aus erster Ehe mit – es ist das Zählkind. Auf diese Weise zählen die Kinder aus zweiter Ehe als Kind 2 und Kind 3 und erhalten entsprechend höhere Kindergeld-Beträge.

Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag

Im öffentlichen Dienst erfolgt die Kindergeld-Auszahlung monatlich mit den Bezügen.
Im öffentlichen Dienst erfolgt die Kindergeld-Auszahlung monatlich mit den Bezügen.

Eine Einkommensgrenze ist beim Kindergeld nicht vorhanden, beim Kinderzuschlag aber schon. Weil es sich hier nach § 6a BKGG um eine Sozialleistung handelt, wurde eine Einkommensgrenze festgelegt. Das Kindergeld dagegen ist eine steuerliche Ausgleichszahlung und mit dem Kinderzuschlag nicht gleichzusetzen.

Was außerdem oft genannt wird – im Zusammenhang mit dem Kindergeld – ist der Freibetrag bzw. der sogenannte Kinderfreibetrag. Da das Kindergeld eine steuerliche Ausgleichszahlung ist, ermittelt das Finanzamt bei der Berechnung der Einkommenssteuer (Veranlagung), was vorteilhafter ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Die Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag liegt für Alleinstehende bei 600 Euro. Paare müssen mindestens 900 Euro vorweisen. Die Höchsteinkommensgrenze orientiert sich an den Regelungen zum Hartz 4.

Bildnachweise: fotolia/js-photo, fotolia/matimix, fotolia/Monkey Business, fotolia/Bojan, fotolia/Aleksey, fotolia/zinkevych.

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