Das Wichtigste zum 520-Euro-Job in Kürze
Der 520-Euro-Job wurde in Deutschland zum 1. Oktober eingeführt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Anhebung vom Mindestlohn, welche andernfalls zu einem großen Wegfall von Arbeitskräften beim dann ehemaligen 450-Euro-Job geführt hätte.
Da diese Art der Arbeit als Minijob angesehen wird, ist ein 520-Euro-Job steuerfrei. Arbeitnehmer erhalten also den vollen Lohn für die geringfügige Beschäftigung. Das lohnt sich beispielsweise für Studenten, die keine Zeit für eine volle Arbeitszeit haben, aber ihr Studium finanzieren müssen.
Kritiker mahnten, dass die Anhebung auf einen 520-Euro-Job dazu führen könnte, dass diese Minijobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Zudem würde diese Art der Arbeit auch keinerlei Einfluss auf die spätere Rente haben, da keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden.
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Vom 450- zum 520-Euro-Job: Höherer Zuverdienst über Minijobs möglich

Zum Oktober 2022 wurde der Mindestlohn in Deutschland zuletzt angehoben. Da das auch Auswirkungen auf die Stundenzahl von Minijobbern hatte, wurde die Grenze auf einen 520-Euro-Job erhöht. Welche Argumente führten Kritiker gegen diese Aufstockung des Minijobs an? Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.
Wann wurde der Minijob auf 520 € erhöht?
Seit dem ersten Juli 2022 lag der gesetzliche Mindestlohn bei knapp 10,45 Euro. Im Oktober 2022 wurde dieser noch einmal deutlich erhöht, nämlich auf 12,00 Euro pro Stunde. Dieser starke Anstieg hätte zu einem Problem beim Minijob auf 450-Euro-Basis führen können.

Durch den deutlich erhöhten Mindestlohn wären in diesem Bereich viele Arbeitsstunden weggefallen, da die Grenze nun deutlich schneller erreicht wird. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass Arbeitsminister Hubertus Heil die Lohngrenze für eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls anheben wollte:
Pünktlich zum 1. Oktober wurde der 520-Euro-Job eingeführt und löste damit den bisherigen 450-Euro-Job ab. Das ermöglicht es Minijobbern, statt nur 37,5 Stunden, welche sie mit der alten Obergrenze hätten arbeiten können, circa 43,3 Stunden im Monat zu arbeiten. Davon profitiert natürlich auch der jeweilige Arbeitgeber.
Interessant: Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde nicht nur der 520-Euro-Job eingeführt. Die Verdienstgrenze für einen sogenannten Midijob wird auch angehoben: Sie stieg von 1.300 auf satte 1.600 Euro. Wer einem Midijob nachgeht, muss nicht der vollen Beitrag für die Sozialversicherung bezahlen.
Kritik am Minijob für 520 Euro

Im Zusammenhang mit der Einführung vom 520-Euro-Job gab es nicht nur positives Feedback. Es gab auch einige Kritiker, die befürchteten, dass die neue Obergrenze für den Minijob zu Problemen führen könnte.
Ein Argument war dabei, dass Minijobber nicht in die Rentenversicherung einzahlen müssen und somit nicht für das Alter vorsorgen würden. Das könne dazu führen, dass die Betroffenen später nur sehr geringe Bezüge erhielten.
Zudem gab es unter Kritikern die Befürchtung, dass der 520-Euro-Job dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer lieber Arbeitskräfte auf Minijob-Basis beschäftigen würden, als feste Arbeitskräfte einzustellen.
Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionschef, bewertete die Einführung vom 520-Euro-Job hingegen positiv. Gegenüber dem RND äußerte er sich wie folgt:
Für Schüler, Studenten oder Rentner ist ein Minijob keine prekäre Beschäftigung, sondern die ideale Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen. […] Die höhere Minijobgrenze ist für viele die einzige Chance, vom steigenden Mindestlohn auch finanziell zu profitieren.