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Aktuelle Seite: Startseite / Darf ich Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug behalten?

Darf ich Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug behalten?

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Viele Nebenkosten, wie Heizkosten, werden pauschal im Voraus bezahlt. Wurde weniger verbraucht als gezahlt, gibt es eine Betriebskostenrückzahlung. Das wirft vor allem bei Hartz-4-Empfängern Fragen auf. Dürfen Sie Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug behalten? Lesen Sie hier die Antwort nach.

Das Wichtigste zum Thema Guthaben aus der Betriebskostenrückzahlung bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Wann wird eine Rückerstattung der Betriebskosten bei Hartz 4 angerechnet?

Zur Anrechnung einer Betriebskostenrückerstattung auf Hartz 4 kommt es, wenn das Jobcenter Kostenträger für Unterkunft und Heizung ist.

Wann wird sie nicht angerechnet?

Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird auf Hartz 4 nicht angerechnet, wenn die Kosten für die Unterkunft ganz oder teilweise vom Betroffenen selbst bezahlt wurden (vom Hartz-4-Regelsatz).

Wer trägt die Kosten, wenn ich nachzahlen muss?

Eine Betriebskostennachzahlung muss vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Betroffene Sozialleistungen oder ALG II bezieht und nicht verschwenderisch im Verbrauch war.

Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird auf Hartz 4 angerechnet.
Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird auf Hartz 4 angerechnet.

Inhalt

  • Wann darf ein Hartz-4-Empfänger Betriebskostenguthaben behalten?
    • Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Unterkunft
    • Miete und Nebenkosten müssen ganz oder teilweise vom Regelsatz gezahlt werden
    • Warum wird Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung auf Hartz 4 angerechnet?
  • Zahlt das Jobcenter bei Hartz 4 auch eine Betriebskostennachzahlung?

Wann darf ein Hartz-4-Empfänger Betriebskostenguthaben behalten?

Betriebskostenabrechnung: Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Nebenkosten.
Betriebskostenabrechnung: Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Nebenkosten.

Wie vieles, was das Thema Hartz 4 betrifft, kann die Anrechnung von Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung auf Hartz 4 eine komplizierte Angelegenheit sein. Nicht selten reichen Hartz-4-Empfänger Klage beim Sozialgericht ein, weil es zu Uneinigkeiten mit dem Jobcenter kommt.

Grundsätzlich sind Sie bei Hartz-4-Bezug verpflichtet, zusätzliches Einkommen, etwa durch einen Minijob, beim Jobcenter anzugeben. Wird der Freibetrag überschritten, wird der übrige Zuverdienst auf Hartz 4 angerechnet. Das heißt, zusätzliches Einkommen wird vom Hartz-4-Regelsatz abgezogen.

Entsteht durch eine Betriebskostenrückzahlung ein Betriebskostenguthaben, muss der Hartz-4-Empfänger dieses unter Umständen an das Jobcenter abgeben. Das hängt vor allem davon ab, ob der Betroffene selbst für Unterkunft und Heizung aufkommt oder dies durch das Jobcenter geschieht. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 22 Abs. 3 SGB II. Hier heißt es:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Unterkunft

Normalerweise sind Nebenkosten pauschal in der Miete enthalten. Das heißt, Kosten für Wasser, Strom, Gas oder andere Heizkosten werden im Voraus gezahlt. Wird weniger verbraucht als pauschal bezahlt, geht das aus der Betriebskostenabrechnung hervor. Dem Jobcenter muss das Guthaben aus den Betriebskosten zurückgegeben werden, wenn nicht Sie, sondern das Jobcenter für die Nebenkosten aufkommt.

Bei Hartz-4-Bezug gilt die Betriebskostenrückzahlung als Einkommen. Sie müssen daher mit einer Anrechnung auf Hartz 4 rechnen, wenn das Jobcenter für gewöhnlich die Kosten für Wohnung und Heizung übernimmt.

Miete und Nebenkosten müssen ganz oder teilweise vom Regelsatz gezahlt werden

Betriebskostenabrechnung: Verbrauchen Sie weniger Strom als pauschal bezahlt, gibt es eine Rückzahlung.
Betriebskostenabrechnung: Verbrauchen Sie weniger Strom als pauschal bezahlt, gibt es eine Rückzahlung.

Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung wird bei Hartz 4 nicht als Guthaben angerechnet, wenn Sie die Beträge für Heizung, Wasser und Strom teilweise oder ganz selbst leisten. Nicht immer werden Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen. Das ist dann der Fall, wenn Miete und Wohnungsgröße als nicht angemessen betrachtet werden.

In diesem Fall müssen Sie die Nebenkosten aus dem Regelsatz bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass eine Betriebskostenrückzahlung nicht auf Hartz 4 angerechnet werden kann. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts in Kiel (Az. S 38 AS 588/10 ER).

Nach dem Urteil vom 2. Dezember 2010 gilt außerdem: Ergibt sich aus der Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben, welches sich auf die Höhe der Mietzuzahlungen x 12 Monate beläuft, darf der Hartz-4-Empfänger das Geld behalten.

Warum wird Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung auf Hartz 4 angerechnet?

Warum müssen Sie das Betriebskostenguthaben an das Jobcenter abgeben? Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur angemessene Nebenkosten. Werden die Betriebskosten durch Hartz 4 gedeckt, wird Guthaben als Einkommen betrachtet. Eine Betriebskostenrückerstattung bei Hartz 4 wird deshalb auf die Leistungen angerechnet.

Zahlt das Jobcenter bei Hartz 4 auch eine Betriebskostennachzahlung?

Betriebskostenguthaben: Bei Verschwendung müssen Sie eher mit einer Nachzahlung rechnen.
Betriebskostenguthaben: Bei Verschwendung müssen Sie eher mit einer Nachzahlung rechnen.

Es kann natürlich sein, dass Sie keine Betriebskostenerstattung auf Ihren Hartz-4-Betrag anrechnen müssen, sondern ganz im Gegenteil, zu einer Betriebskostennachzahlung aufgefordert werden. Dies geschieht, wenn Sie mehr Kosten für Heizung und Strom verursachen, als durch die pauschale Vorauszahlung abgedeckt waren.

Kommt das Jobcenter in diesem Fall für die Kosten auf? Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Kostenübernahme muss bei einer Nebenkostennachzahlung innerhalb von vier Wochen beim Jobcenter beantragt werden.

Das Jobcenter berücksichtigt in der Regel Preishebungen von Gas, Strom und Wasser und übernimmt hier weiterhin die Kosten. Voraussetzung ist aber, dass der Betroffene in dem Jahr, für das die Nachzahlung zu leisten ist, Sozialleistungen oder ALG II (auch aufstockend) bezogen hat. War das in besagtem Jahr nicht der Fall, muss er die Nachzahlung selbst übernehmen, auch wenn er inzwischen Sozialleistungen oder ALG II bezieht.

Außerdem darf das Amt prüfen, ob die höheren Kosten angemessen sind. Gehen Sie verschwenderisch beim Verbrauch um, kann das Jobcenter die Übernahme einer Betriebskostennachzahlung verweigern.

Die Betriebskostennachzahlung wird auch dann vom Jobcenter übernommen, wenn Sie bereits vom Betroffenen beglichen wurde. Der Betrag wird dann rückwirkend geleistet.

Bildnachweise: depositphotos/jacek_kadaj, fotolia/battler_tik, fotolia/Daniel Jedzura, fotolia/pictworks.

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Kommentare

  1. Thomas G. meint

    27. März 2018 um 12:36

    Nach dem Urteil vom 2. Dezember 2010 gilt außerdem: Ergibt sich aus der Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben, welches sich auf die Höhe der Mietzuzahlungen x 12 Monate beläuft, darf der Hartz-4-Empfänger das Geld behalten.
    – Grundmiete 12 * 673 = 8076€ – Also das Betriebskosten Guthaben soll 8076€ sein?
    Sorry das verstehe ich nicht ganz.

    Und wenn ich Angabe Betriebskosten 15€ im UK Formular geschrieben habe und Jobcenter hat trotz Pauschal 80€ gegeben darf ich das Unterschied behalten? Ich habe noch frühzeitig zusätzlich ein Schrieben das es Zuviel war.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. April 2018 um 9:41

      Hallo Thomas,

      das bedeutet, dass Sie bei nur anteiliger Mietzahlung des Jobcenters ein erspartes Guthaben behalten können, das der Höhe der Mietkosten, die Sie selbst noch abzuzahlen haben, entspricht.

      Was die zweite Frage angeht, können wir leider keine genaue Antwort geben. Es ist auch möglich, dass der Überschuss auf eine bevorstehende Zahlung angerechnet wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Josefin meint

        18. September 2019 um 16:02

        Hallo… Ich hab da mal kurz eine Frage zu und hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen ….
        Und zwar hab ich die Betriebskosten von 2018 bekommen, zu diesem Zeitpunkt war ich nicht im leistungsbezug, das bin ich erst seit Juni 2019. Die Miete wurde im letzten Jahr nur von meinem ex gezahlt ,jetzt rechnen die mir das komplette Guthaben an,dürfen die das? Theoretisch steht es doch dann meinem ex zu oder nicht ? ( nach Trennung von ich in der Wohnung geblieben mit zwei Kindern)

        Antworten
        • P.Tefler meint

          18. Oktober 2019 um 0:00

          Mit Urteil vom 22.03.2012 hat das BSG nun klargestellt, dass § 22 Abs. 1 S 4 SGB II nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben differenziert. Nach dessen Wortlaut mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist der Norm nicht zu entnehmen. Genauso wie Guthaben, die aus Zeiten stammen, zu denen keine Hilfebedürftigkeit bestand, zu berücksichtigen sind, ist es unerheblich, wer die Zahlungen getätigt hat (BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az.: B 4 AS 139/11 R). Dies steht im Einklang damit, dass der Beklagte im Gegenzug für Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aufzukommen hat, welche sich auf Zeiträume beziehen, in denen Leistungen nach dem SGB II nicht beantragt waren und Hilfebedürftigkeit nicht bestand (vgl. BSG, Urteil vom 14.11.2011, Az.: B 14 AS 121/10 R). Abzustellen ist demnach nur auf den Zeitpunkt, in dem die Nachforderung tatsächlich anfällt (siehe auch BSG Urteil vom 22.3.2010, Az.: B 4 AS 62/09 R).

          Im Ergebnis heißt das, dass Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen immer als Einkommen auf die Kosten der Unterkunft und Heizung anzurechnen sind und somit den Bedarf in dem auf den Eingang der Zahlung folgenden Monat mindern.

          Antworten
  2. blonid90 meint

    5. Mai 2018 um 14:11

    und wie ist es wenn ich alleinerziehend bin eine Miete von 700,00 euro warm habe?
    Kindergeld und unterhaltsvorschuss wird mir als einkommen angerechnet so das ich jeden Monat knapp 60 euro selbst vom regelsatz zahlen muss.?

    dann müsste ich ja 60€ x 12 zurückbekommen oder nicht?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      7. Mai 2018 um 9:22

      Hallo blonid90,

      das kommt auch auf den Anteil an, den das Jobcenter zu Miete und Nebenkosten trägt. Wie das genau in Ihrem Fall verrechnet wird, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter sagen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Monique meint

        17. September 2019 um 22:42

        Wie ist das denn?
        Denn bei mir ist das auch so die ganze miete wird berücksichtigt aber durch das einkommen von denn beiden kindern Kindergeld und unterhalt. Muss ich 270 von meiner regelleistung zur miete zahlen. Wie ist das da? Weil die sach bearbeiterin sagt dadurch das sie die ganze Miete berücksichtigen gehören ihnen die betriebkosten?
        Stimmt das?

        Antworten
  3. Bernd meint

    30. August 2018 um 9:22

    Hallo, ich zahle ca. 15€ zur Mietobergrenze dazu. Es ist ein Guthaben entstanden, da mir das JC aber 54€ an Heizkosten gewährt und ich weniger verbrauche. Anfangs wollten die das volle HK Guthaben, nach dem Widerspruch nur das Tatsächliche. Ich zahle mehr als das tatsächliche GH dazu. Steht dem JC das Geld zu oder sollte ich nun klagen, da ja von den Heizkosten auch Kaltmiete oder Betriebskosten gezahlt wurden. Heizkosten sollen ja keine Pauschale sein, wobei ich mir da auch nicht sicher bin. Danke im Voraus. FG

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:26

      Hallo Bernd,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen deshalb nicht sagen, ob eine Klage Sinn macht. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Auskunft geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Stella meint

    13. September 2018 um 11:21

    Hallo ich habe eine Frage habe Betriebskostenabbrechnung für 2017 bekommen die Zeit wo das abgerechnet würde war ich in der Ausbildung und habe vom Amt nur Zuschuss von 190 Euro bekommen jetzt beziehe ich wieder voll3 Leistungen weil ich in Elternzeit bin.Ich habe diesen Monat meine Abrechnung für 2017 bekommen einem Guthaben vom 215 Euro und es würde mir komplett angerechnet darf das so sein ?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      17. September 2018 um 15:13

      Hallo Stella,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht sagen, ob dies so richtig war. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Petra meint

    15. Oktober 2018 um 6:16

    Hallo ich habe meine betriebskostenabrechnung von 2017 bekommen,daraus entsteht ein guthaben.Ich bin seit februar 2018 aber erst harz 4 Empfänger.Das heisst ich habe die Miete noch selber gezahlt in diesem zeitraum.darf ich das guthaben behalten von 2017 oder behält das jobcenter mein Guthaben ein?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 10:27

      Hallo Petra,

      in der Regel wird das Jobcenter das Guthaben als Einkommen einziehen, da Sie die Zahlung im Zeitraum erhalten haben, in dem Sie schon Leistungsempfängerin waren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Rene meint

        4. März 2019 um 16:43

        Aber genau das widerspricht dem Kieler Urteil, denn die eigene Mietzahlung in 2017 ist höher als das entstandene Guthaben.
        Was ist denn nun richtig?

        Antworten
  6. Charles meint

    5. November 2018 um 13:37

    Hallo,

    ich habe eine Frage betreffend meiner Betriebskostenabrechnungen. Es ist jeweils ein Guthaben entstanden.
    Meine Grundmiete beträgt 330€ wovon 285€ übernommen werden.
    Meine Nebenkostenvorauszahlung beträgt monatl. 75€ genau wie die Heizkostenvorauszahlung, insges. also 150€.
    Übernommen werden 84€ Heizkosten und 66€ Nebenkosten, insgesamt also auch 150€. Das heißt, dass die Betriebskostenvorauszahlungen komplett übernommen werden, aber die Grundmiete nicht. Habe ich dann dennoch einen Anspruch auf die Guthaben der Betriebskostenabrechnungen auch wenn ich „nur“ die Grundmiete teilweise aus meinem Regelbedarf zahle?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. November 2018 um 15:53

      Hallo Charles,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir etwaige Rechts- oder Leistungsansprüche im Einzelfall leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Marion meint

    19. November 2018 um 10:02

    Hallo!
    Beziehe Hartz 4. Bin Alleinerziehende mit 3 minderjährigen Kindern. Muss Miete mit Nebenkosten und Heizungskosten von 870 Euro zahlen. Das Jobcenter übernahm 2015 und 2016 jeweils monatlich 580 Euro. Ich habe dann vom Kindesunterhalt und vom Kindergeld die restlichen 290 Euro gezahlt. Nun habe ich jetzt endlich mal die Nebenkostenabrechnungen von 2015/16 vom Vermieter bekommen und dort ist nun ein beträchtliches Guthaben von rund 1900 Euro zu sehen. Muss der Vermieter dass dem Jobcenter zurückzahlen oder habe ich Anrecht darauf? Mit der Bitte um eine kompetente und schnelle Hilfe!
    Danke!
    Liebe Grüße Marion

    Antworten
  8. Marc meint

    30. November 2018 um 15:58

    Hallo,

    ich beziehe seit dem 01.07.2018 Hartz 4. Seither werden auch die Heizkosten übernommen. Allerdings habe ich einen Teilzeitjob, weshalb mir 200 Euro von der Gesamtsumme Hartz 4 abgezogen werden. Nun habe ich ein Guthaben von 171,00 € für das Jahr 2018. Ca. sieben Monate habe ich ja selbst die Nebenkosten bezahlt. Da der Abzug (200,00 €) das die Gesamtsumme Hartz 4 (640,00 statt 840,00) gerechnet wird, entfällt ja auch ein Teil der Kürzung auf die gezahlten Nebenkosten. Deshalb folgende Fragen:

    1. Wird meine Zahlung von Januar (Bzw. November 2017 – da das Rechnungsjahr bei uns immer von November bis November geht) bis Juni der Nebenkosten angerechnet – sprich: Ich muss nur den Teil, der für Juli bis November 2018 von der Arge anteilig zurück zahlen? Also (171,00 /12*5 =71,25).
    2. Wie wird die Kürzung durch meinen Teilzeitjob auf Miete und Nebenkosten angerechnet? Werden die Kürzungen nur von der Regelleistung abgezogen? Oder auch anteilig von Miete und Nebenkosten? In letzterem Fall habe ich ja auch für die Monate Juli bis November einen Teil meiner Nebenkosten von meinem Gehalt gezahlt (etwa 16,20 €). Da ich somit einen großen Teil der Heizkosten 2018 selbst gezahlt habe (zwischen 58,33% und 68,26% – je nachdem, ob mein Gehalt bzw. die Kürzungen durch dieses mit einberechnet werden) müsste die Arge doch auch nur einen Teil des Guthabens anrechnen können, oder?

    Antworten
  9. Nadine meint

    18. Dezember 2018 um 19:35

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage:
    Ich habe meine Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2017 mit einer Gutschrift von 513Euro erhalten. Muss ich diese an das Jobcenter zurückzahlen oder steht mir diese Gutschrift zu?
    Ich arbeite in Teilzeit (seit Mai 2018 in Elternzeit) und habe bis November 2017 meine monatliche Miete in Höhe von 497,786Euro selbst bezahlt. Aufgrund von Schwangerschaft musste ich im Dezember 2017 aufstockendes Hartz IV beantragen. Ich habe für Dezember 2017 nur rund 48 Euro erhalten und somit auch die restliche Miete aus eigener Tasche bezahlt.

    LG Nadine

    Antworten
  10. sabine meint

    4. Februar 2019 um 16:01

    Hallo, meine Frage lautet :
    das Jobcenter verlangt die Nebenkostenabrechnung für 2017, aus der ein Guthaben für mich hervorging. In 2017 war ich im Bezug von ALG I, aufstockend bekam ich ALG II Leistungen dazu. Wie verhält es sich hierbei bzgl. des Guthabens ? Herzlichen Dank für die Antwort. MfG

    Antworten
    • Steff meint

      6. Juni 2019 um 10:43

      Haben Sie da schon eine Antwort gefunden? ich habe das selbe Problem. Bezug von ALG1 und ALG2 Aufstocker und ein Guthaben aus 2018. Liebe Grüße

      Antworten
  11. Jens meint

    8. Februar 2019 um 21:50

    Hallo,

    Wie sieht es aus, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
    Der Partner geht arbeiten und man erhält vom Jobcenter nur ein Mietzuschlag.
    Im Jahr gerechnet dann 1500€ an Mietzuschlag vom Jobcenter bezahlt wurde und man durch Betriebskostenabrechnung 850€ Guthaben hat, weil die Heizung nicht genutzt wurde.

    Darf dann das Jobcenter das Guthaben anrechnen?

    Antworten
  12. Christi meint

    21. April 2019 um 19:27

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn man weniger an Betriebskosten verbraucht hat als einem generell zusteht für eine 70m2 Wohnung und deshalb eine Gutschrift erhält. Wird diese auch angerechnet oder steht einem ein durchschnittlicher Verbrauch an Wasser, Gas etc. generell zu, je nach Stadt. Denn hier wäre es doch sehr ungerecht in Bezug auf sparsames Wirtschaften auch aus ökologischem Aspekt. Der Fall ist so, dass aus Unkenntnis angenommen wurde, dass einem ein Durchschnittsbetrag für Nebenkosten generell zusteht. Wenn hier dann weniger verbraucht wird und deshalb ein Guthaben entsteht, kann dieses doch behalten werden. Kann hier das Jobcenter dennoch das Guthaben dann anrechnen?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 10:38

      Hallo Christi,

      das kommt darauf an, ob das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett oder nur anteilig trägt. Normalerweise wird das Guthaben nach dem Zuflussprinzip angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Angelika F. meint

        1. August 2019 um 22:55

        sehr geehrte Damen und Herren!

        ich angelika Farizi ich erhalte rente da meine rente nicht reicht
        bekomme ich ergänzene von der grundsicherung,

        zahle meine ganze miete und strom von meiner rente
        wie sieht das aus dürfen die grundsicherung mein guthaben von der betriebkosten gut haben was ich erhalte anrechen, ziehen sie vom meine satz an bin der meinung können nur teilweise anrechen oder ? Bitte um baldige antwort.
        Bedanke mich im voraus. mit freundlichen gruß angelika farizi

        Antworten
  13. Denis meint

    25. April 2019 um 16:39

    Hallo, also irgendwie verstehe ich das nicht ganz mit dem Guthaben behalten oder nicht. Wenn das JC die Grundmiete (=Kaltmiete) wegen Unangemessenheit teilweise mindert und dieses dann durch den Regelsatz vom Hatz 4 Empfänger gezahlt wird, jedoch aber die tatsächlichen Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen in voller Höhe vom JC anerkennt werden, würde dann der Hartz 4 Empfänger bei einem Guthaben in der Heizkosten und Nebenkostenabrechnung an das JC zurück zahlen müssen oder darf er das behalten, weil halt die Grundmiete gekürzt wurde? Danke.

    Antworten
  14. Steffi meint

    20. Juni 2019 um 11:55

    Habe eine Frage.beziehe seit 1.12.2018 hartz4.habe jtz meine Nebenkosten Abrechnung bekommen die vom 1.1.2018-31.12.2018 berechnet wurde.habe ein Guthaben von 135 Euro bekommen.darf das Jobcenter die ganzen 135 Euro abziehen da ich ja letztes Jahr 11monate die ganzen kosten selbst bezahlt habe?

    Antworten
  15. Anne meint

    15. Juli 2019 um 19:13

    Hallo ich beziehe seid Anfang diesem Jahres keine Leistungen mehr vom JC. Nun häufen sich die Briefe vom Amt. Habe nun gerade knapp 900€ zurück gezahlt wegen angeblich zuviel gezahlter Leistungen die weit über 1 Jahr zurück lagen. War immer in Arbeit u habe aufstockend Geld bezogen. Nun sollte ich meine Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2014/ 15 einreichen. Dort habe ich Geld zurück bekommen, nun ist meine Frage ob nach dieser langen Zeit das Amt darauf zurück greifen darf oder dieses verjährt ? Muss erneut eine Ratenzahlung vereinbaren u nun soll ich meine aktuellen Kontoauszüge plus Lohnnachweise dazu einreichen. Beziehe dort aber keine Leistungen mehr u will ungerne meine aktuellen Unterlagen vorlegen. Darf das JC das noch einfordern?

    Antworten
  16. Uwe M. meint

    7. August 2019 um 16:51

    Habe die Betriebskosten Abrechnung vom Jahr 2018 erhalten , ein Guthaben in Höhe 236,54 € und habe den Jobcenter das gemeldet, dazu ein schreiben , das ich in den genannten Zeitraum 5 Monate die Miete komplett selber gezahlt , trotzdem will das Jobcenter den gesamten Betrag berechnen, ist das richtig
    Mit freundlichen Grüßen Uwe M.

    Antworten
  17. Andreas meint

    22. November 2019 um 17:09

    Hallo, wie viele Jahre zurück darf das jobcenter die Betriebskostenrückzahlungen zurückfordern? Gibt es da eine Verjährung?

    Antworten
  18. Jana meint

    10. Dezember 2019 um 11:13

    Hallo, habe ich Anspruch auf die Übernahme der Betriebskostennachzahlung (2018) vom JobCenter, bei dem ich im o.g. Bezugszeitraum gemeldet war, jetzt aber nicht im Hartz4 Bezug bin ?
    Danke,
    Mit freundlichen Grüßen
    Jana

    Antworten
  19. Micha meint

    25. März 2020 um 13:37

    Wie sieht es aus ,wenn so wie bei mir die Heizung mehrfach ausfällt und ich mit einer Innengasheizung selbst beheize. Dadurch entsteht logischerweise ein Guthaben. Habe ich dann anspruch auf das Guthaben,da ich ja die Gasflaschen von meinem Lebensgeld gezahlt habe und somit für die Beheizung der Wohnung selbst gesorgt habe?

    Antworten

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