Erklärtes Ziel der Arbeitsmarktförderung ist es laut § 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), der Entstehung von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Eine Berufsausbildung ist meist der erste Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Wird für ehemalige Hartz-4-Empfänger die Ausbildung gefördert?
Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und Ausbildung“ kurz und knapp zusammengefasst:
- In vielen Fällen unterstützt das Arbeitsamt eine Ausbildung finanziell – zum Beispiel durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
- Schüler und Studenten können durch die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
- Arbeitslosengeld 2 wird während der Ausbildung in bestimmten Fällen als aufstockende Leistung gezahlt.
- Was geschieht, wenn Azubis nicht übernommen werden? In der Regel erhalten sie zunächst Arbeitslosengeld 1 nach der Ausbildung.

Was passiert, wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden?
Wichtige Informationen zum Thema “Hartz 4 und Ausbildung”:
Inhalt
Gibt es Hartz 4 während der Ausbildung?
Wurde durch das Arbeitsamt oder Jobcenter eine Ausbildung vermittelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Nicht selten ist das Gehalt für Azubis nämlich so gering, dass sie Probleme haben, ihr Leben zu finanzieren.
In manchen Fällen können Auszubildende eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten. Diese Leistungen sind in § 44 SGB III festgehalten. Sie sollen zwar nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern, helfen aber dabei, die Aufnahme einer Ausbildung zu fördern. Welche Kosten genau übernommen werden, wird von der Agentur für Arbeit je nach Einzelfall entschieden. Azubis sollten sich so früh wie möglich mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und alle Einzelheiten klären.

Hilfe durch das Arbeitsamt: Bei der Ausbildungssuche erhalten Sie Unterstützung.
Des Weiteren gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB genannt. Azubis können eine solche geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen. Der Antrag hierfür sollte zeitnah gestellt werden, da die Leistung nicht rückwirkend erbracht wird.
Eigentlich gilt für Auszubildende gemäß laut § 7 Abs. 5 SGB II, dass sie keinen Anspruch auf Hartz 4 haben, wenn sie BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld erhalten. Seit August 2016 können Azubis jedoch unter gewissen Umständen aufstockendes Hartz 4 während der Ausbildung erhalten. Dank dieser Änderung haben nun viel mehr junge Menschen die Möglichkeit, eine Ausbildung anzufangen, da sie finanziell besser abgesichert sind.
Nicht zu vergessen ist das Kindergeld. Dieses wird für über 18 Jahre alte junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin gezahlt, wenn sie eine Ausbildung absolvieren. Hartz-4-Leistungen müssen bei Zahlung des Kindergeldes dann unter Umständen nicht in Anspruch genommen werden.
Besteht ein Arbeitslosengeldanspruch nach der Ausbildung?

In der Regel erhalten Sie ALG 1 nach der Ausbildung.
Wissen Azubis, dass Sie am Ende der Lehrzeit nicht übernommen werden, stellen sie sich häufig die Frage, ob sie sofort Hartz 4 nach der Ausbildung erhalten. Diese Sorge ist in der Regel jedoch unbegründet.
Durch die Ausbildung, die in der Regel zwei bis drei Jahre dauert, erarbeiten sich Azubis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Je nachdem, wie lange sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten sie dann bis zu 12 Monate lang ALG-1-Leistungen.
Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Betroffenen rechtzeitig arbeitsuchend melden, wenn sie wissen, dass sie nicht übernommen werden. Außerdem müssen sich ehemalige Azubis persönlich arbeitslos melden nach der Ausbildung. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Was geschieht bei Abbruch oder Kündigung?
Wie verhält es sich jedoch, wenn die Lehre nicht abgeschlossen wurde? Gelten dann andere Regeln und es droht sofort Hartz 4 nach der Ausbildung? Hierbei muss zwischen zwei verschiedenen Szenarien unterschieden werden. Wurde die Ausbildung nicht bestanden, wird Arbeitslosengeld 1 bezahlt, wenn der Betroffene lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war und sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die Ausbildung gekündigt wurde. Beim Arbeitslosengeld 1 wird dann eine Sperrzeit festgelegt. In diesem Zeitraum zahlt die Agentur für Arbeit keine Leistungen.

Bei einer frühen Kündigung erhalten Sie häufig nur Hartz 4 nach der Ausbildung.
Bei einer Kündigung dauert diese 12 Wochen. Können ehemalige Auszubildende in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, dass sie Hartz 4 nach der Ausbildung erhalten.
Fand die Kündigung jedoch so früh statt, dass kein Anspruch auf ALG 1 besteht, müssen die Betroffenen sofort Hartz-4-Leistungen beantragen.
Wie viel Arbeitslosengeld gibt es nach der Ausbildung?
Wir haben bereits geklärt, dass junge Menschen, die nach der Ausbildung arbeitslos werden, in der Regel einen Anspruch auf ALG 1 haben. In wenigen Fällen erhalten Betroffene sofort Hartz 4 nach der Ausbildung.
Aber wie hoch fällt nach einer Ausbildung das Arbeitslosengeld 1 aus? Grundsätzlich bemisst sich die Höhe des ALG 1 am vorherigen Arbeitsentgelt. Im Gegensatz zu den Hartz-4-Leistungen gibt es hierbei also keinen pauschalen Regelsatz.

Reicht das ALG nicht aus, können Sie aufstockendes Hartz 4 nach der Ausbildung beantragen.
In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung 60 Prozent des täglichen Leistungssatzes. Dieser wird wie folgt berechnet: Zunächst ermittelt die Agentur für Arbeit, an wie vielen Tagen Sie während der letzten zwölf Monate versicherungspflichtige Einkünfte erzielt haben.
Davon ausgehend wird dann ein tägliches Durchschnittsentgelt berechnet. Wenn von diesem die Lohnsteuer und andere Abgaben abgezogen werden, ergibt sich schließlich der tägliche Leistungssatz.
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K. Wegmann says
Situation: Ausbildung im Betrieb wurde nicht beendet, die Gesellenprüfung gemacht aber nicht bestanden. Jetzt bekommt der Azubi ALG mit Aufstockung und will die Prüfung ohne Betrieb wiederholen. Frage: Wer bezahlt die Prüfungsgebühr?
arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hallo K.,
wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an den zuständigen Sachbearbeiter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Siegfried R. says
Hallo,
Meine Tochter hat eine Ausbildung begleitet von der Jungen Arbeit erfolgreich zur Bürokauffrau beendet.
Jetzt bekommt sie keine Stelle weil alle Firmen sie nur nehmen wenn Sie eine Förderund noch vom AA bekommen.
Ihr ALG beträgt 198 Euro.
Der Sachbearbeiter vom AA sagt mehr gibt’s nicht!
Stimmt das oder geht da noch mehr?
arbeitslosenselbsthilfe.org says
Hallo,
das können wir nicht beurteilen, da uns nicht alle relevanten Informationen vorliegen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
V says
Also bei mir hieß es es kann bis Ende August dauern, dass die Ergebnisse für die Prüfung kommen, mit denen dann die Ausbildung beendet ist. Mein neuer Arbeitgeber wollte ein festes Datum, wann ich anfange, wir haben den 01.08. ausgemacht. Jetzt kamen die Ergebnisse schon Ende Juni und ich habe Arbeitslosengeld beantragt, jetzt habe ich den Bewilligungsbescheid und davon könnte ich nicht mal die Kaltmiete zahlen. Also bin ich nochmal zur Arbeitsagentur, welche mich ans Jobcenter weitergeleitet hat. Hier meinten sie ich könne mit ALG II aufstocken. Ich hoffe das klappt wirklich.