• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
arbeitslosenselbsthilfe.org
You are here: Home / Hartz 4 & Ausbildung: Während und nach der Lehrzeit

Hartz 4 & Ausbildung: Während und nach der Lehrzeit

Erklärtes Ziel der Arbeitsmarktförderung ist es laut § 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), der Entstehung von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Eine Berufsausbildung ist meist der erste Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Wird für ehemalige Hartz-4-Empfänger die Ausbildung gefördert?

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und Ausbildung“ kurz und knapp zusammengefasst:

  1. In vielen Fällen unterstützt das Arbeitsamt eine Ausbildung finanziell – zum Beispiel durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
  2. Schüler und Studenten können durch die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
  3. Arbeitslosengeld 2 wird während der Ausbildung in bestimmten Fällen als aufstockende Leistung gezahlt.
  4. Was geschieht, wenn Azubis nicht übernommen werden? In der Regel erhalten sie zunächst Arbeitslosengeld 1 nach der Ausbildung.
Was passiert, wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden?

Was passiert, wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden?

Wichtige Informationen zum Thema “Hartz 4 und Ausbildung”:

Berufsausbildungsbeihilfe Hartz 4 während der Ausbildung

Inhalt

  • Gibt es Hartz 4 während der Ausbildung?
  • Besteht ein Arbeitslosengeldanspruch nach der Ausbildung?
    • Was geschieht bei Abbruch oder Kündigung?
    • Wie viel Arbeitslosengeld gibt es nach der Ausbildung?

Gibt es Hartz 4 während der Ausbildung?

Wurde durch das Arbeitsamt oder Jobcenter eine Ausbildung vermittelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Nicht selten ist das Gehalt für Azubis nämlich so gering, dass sie Probleme haben, ihr Leben zu finanzieren.

In manchen Fällen können Auszubildende eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten. Diese Leistungen sind in § 44 SGB III festgehalten. Sie sollen zwar nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern, helfen aber dabei, die Aufnahme einer Ausbildung zu fördern. Welche Kosten genau übernommen werden, wird von der Agentur für Arbeit je nach Einzelfall entschieden. Azubis sollten sich so früh wie möglich mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und alle Einzelheiten klären.

Hilfe durch das Arbeitsamt: Bei der Ausbildungssuche erhalten Sie Unterstützung.

Hilfe durch das Arbeitsamt: Bei der Ausbildungssuche erhalten Sie Unterstützung.

Des Weiteren gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB genannt. Azubis können eine solche geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen. Der Antrag hierfür sollte zeitnah gestellt werden, da die Leistung nicht rückwirkend erbracht wird.

Eigentlich gilt für Auszubildende gemäß laut § 7 Abs. 5 SGB II, dass sie keinen Anspruch auf Hartz 4 haben, wenn sie BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld erhalten. Seit August 2016 können Azubis jedoch unter gewissen Umständen aufstockendes Hartz 4 während der Ausbildung erhalten. Dank dieser Änderung haben nun viel mehr junge Menschen die Möglichkeit, eine Ausbildung anzufangen, da sie finanziell besser abgesichert sind.

Nicht zu vergessen ist das Kindergeld. Dieses wird für über 18 Jahre alte junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin gezahlt, wenn sie eine Ausbildung absolvieren. Hartz-4-Leistungen müssen bei Zahlung des Kindergeldes dann unter Umständen nicht in Anspruch genommen werden.

Die Agentur für Arbeit vermittelt nicht nur Ausbildungsplätze, sondern bildet auch selbst aus. Im Zuge der Ausbildung beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt erlernen Azubis den Beruf des Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen. Die Ausbildung dauert drei Jahre, sie kann jedoch auch bei guten Leistungen verkürzt werden. Bewerber sollten ausgeprägte sozial-kommunikative Fähigkeiten mitbringen und sich für Themen der Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie den Umgang mit Rechtsvorschriften interessieren.

Besteht ein Arbeitslosengeldanspruch nach der Ausbildung?

In der Regel erhalten Sie ALG 1 nach der Ausbildung.

In der Regel erhalten Sie ALG 1 nach der Ausbildung.

Wissen Azubis, dass Sie am Ende der Lehrzeit nicht übernommen werden, stellen sie sich häufig die Frage, ob sie sofort Hartz 4 nach der Ausbildung erhalten. Diese Sorge ist in der Regel jedoch unbegründet.

Durch die Ausbildung, die in der Regel zwei bis drei Jahre dauert, erarbeiten sich Azubis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Je nachdem, wie lange sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten sie dann bis zu 12 Monate lang ALG-1-Leistungen.

Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Betroffenen rechtzeitig arbeitsuchend melden, wenn sie wissen, dass sie nicht übernommen werden. Außerdem müssen sich ehemalige Azubis persönlich arbeitslos melden nach der Ausbildung. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Was geschieht bei Abbruch oder Kündigung?

Wie verhält es sich jedoch, wenn die Lehre nicht abgeschlossen wurde? Gelten dann andere Regeln und es droht sofort Hartz 4 nach der Ausbildung? Hierbei muss zwischen zwei verschiedenen Szenarien unterschieden werden. Wurde die Ausbildung nicht bestanden, wird Arbeitslosengeld 1 bezahlt, wenn der Betroffene lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war und sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.

Anders sieht es jedoch aus, wenn die Ausbildung gekündigt wurde. Beim Arbeitslosengeld 1 wird dann eine Sperrzeit festgelegt. In diesem Zeitraum zahlt die Agentur für Arbeit keine Leistungen.

Bei einer frühen Kündigung erhalten Sie häufig nur Hartz 4 nach der Ausbildung.

Bei einer frühen Kündigung erhalten Sie häufig nur Hartz 4 nach der Ausbildung.

Bei einer Kündigung dauert diese 12 Wochen. Können ehemalige Auszubildende in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, dass sie Hartz 4 nach der Ausbildung erhalten.

Fand die Kündigung jedoch so früh statt, dass kein Anspruch auf ALG 1 besteht, müssen die Betroffenen sofort Hartz-4-Leistungen beantragen.

Möchten sich junge Menschen nach erfolgreich absolvierter Ausbildung weiter qualifizieren, bietet sich ein Studium an. Häufig liegen das Ende der Lehrzeit und der Beginn der Semesters jedoch einige Monate auseinander. Wenn ehemalige Azubis arbeitslos sind zwischen der Ausbildung und dem Studium, haben sie in der Regel einen Anspruch auf ALG 1.

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es nach der Ausbildung?

Wir haben bereits geklärt, dass junge Menschen, die nach der Ausbildung arbeitslos werden, in der Regel einen Anspruch auf ALG 1 haben. In wenigen Fällen erhalten Betroffene sofort Hartz 4 nach der Ausbildung.

Aber wie hoch fällt nach einer Ausbildung das Arbeitslosengeld 1 aus? Grundsätzlich bemisst sich die Höhe des ALG 1 am vorherigen Arbeitsentgelt. Im Gegensatz zu den Hartz-4-Leistungen gibt es hierbei also keinen pauschalen Regelsatz.

Reicht das ALG nicht aus, können Sie aufstockendes Hartz 4 nach der Ausbildung beantragen.

Reicht das ALG nicht aus, können Sie aufstockendes Hartz 4 nach der Ausbildung beantragen.

In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung 60 Prozent des täglichen Leistungssatzes. Dieser wird wie folgt berechnet: Zunächst ermittelt die Agentur für Arbeit, an wie vielen Tagen Sie während der letzten zwölf Monate versicherungspflichtige Einkünfte erzielt haben.

Davon ausgehend wird dann ein tägliches Durchschnittsentgelt berechnet. Wenn von diesem die Lohnsteuer und andere Abgaben abgezogen werden, ergibt sich schließlich der tägliche Leistungssatz.

Da die Ausbildungsgehälter meist sehr niedrig sind, fallen auch die ALG-1-Leistungen dementsprechend gering aus. Reicht das Geld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, dass aufstockendes Hartz 4 nach der Ausbildung gezahlt wird.

Bildnachweise: istockphoto.com/© kadmy, fotolia.com/© Sandra Thiele, istockphoto.com/© molka, fotolia.com/© forkART Photography, fotolia.com/© Harald07

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen, Durchschnitt: 4,71 von 5)
Loading...

Reader Interactions

Comments

  1. K. Wegmann says

    26. Mai 2018 at 7:50

    Situation: Ausbildung im Betrieb wurde nicht beendet, die Gesellenprüfung gemacht aber nicht bestanden. Jetzt bekommt der Azubi ALG mit Aufstockung und will die Prüfung ohne Betrieb wiederholen. Frage: Wer bezahlt die Prüfungsgebühr?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org says

      28. Mai 2018 at 10:38

      Hallo K.,

      wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an den zuständigen Sachbearbeiter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Siegfried R. says

    9. August 2018 at 18:52

    Hallo,

    Meine Tochter hat eine Ausbildung begleitet von der Jungen Arbeit erfolgreich zur Bürokauffrau beendet.
    Jetzt bekommt sie keine Stelle weil alle Firmen sie nur nehmen wenn Sie eine Förderund noch vom AA bekommen.
    Ihr ALG beträgt 198 Euro.
    Der Sachbearbeiter vom AA sagt mehr gibt’s nicht!
    Stimmt das oder geht da noch mehr?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org says

      10. August 2018 at 13:12

      Hallo,

      das können wir nicht beurteilen, da uns nicht alle relevanten Informationen vorliegen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. V says

    4. Juli 2019 at 16:53

    Also bei mir hieß es es kann bis Ende August dauern, dass die Ergebnisse für die Prüfung kommen, mit denen dann die Ausbildung beendet ist. Mein neuer Arbeitgeber wollte ein festes Datum, wann ich anfange, wir haben den 01.08. ausgemacht. Jetzt kamen die Ergebnisse schon Ende Juni und ich habe Arbeitslosengeld beantragt, jetzt habe ich den Bewilligungsbescheid und davon könnte ich nicht mal die Kaltmiete zahlen. Also bin ich nochmal zur Arbeitsagentur, welche mich ans Jobcenter weitergeleitet hat. Hier meinten sie ich könne mit ALG II aufstocken. Ich hoffe das klappt wirklich.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Primary Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss

Copyright © 2019 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht