Kurze Zusammenfassung zum Thema „Hartz 4 und ein eigenes Haus besitzen“
Hartz 4 ist auch bei einem Hausbesitz möglich. Hausbesitzer müssen einen Anspruch per Antrag anmelden.
Die Größe des Hauses und des Grundstücks sowie die Unterhaltskosten für diese müssen angemessen sein, damit das Jobcenter der Übernahme der Kosten zustimmt.
Von einem Verkauf das Hause kann auch bei Hartz 4 unter bestimmten Umständen abgesehen werden. Wenn Wohneigentum als angemessen erachtet wird bzw. nicht zum vermögen zählt, ist ein Verkauf eventuell nicht notwendig.
Inhalt
Gibt es Hartz 4 für Hausbesitzer?

Ein Antrag auf Hartz 4 und ein eigenes Haus – das geht für viele nicht zusammen. Dabei haben Hausbesitzer, die Sozialleistungen erhalten, ebenso ein Recht auf Kostenübernahme wie Mieter. Doch wie sieht es hier mit der Angemessenheit aus und welche Vorgaben gibt es zu beachten?
Bekomme ich Hartz 4, wenn ich ein Haus habe? Diese Frage beschäftigt Wohneigentümer, wenn beispielsweise nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden muss. Doch was passiert eigentlich, wenn Leistungsberechtigte Hartz 4 beantragen und ein eigenes Haus besitzen? Muss dieses in jedem Fall verkauft werden oder können die Hausbesitzer weiterhin darin wohnen?
Gleichzeitig mit einem Antrag auf Hartz 4 wird in der Regel auch die Anlage für die Kosten der Unterkunft (KdU) eingereicht. Denn zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Miete und Heizung ebenfalls vom Jobcenter übernommen, wenn diese angemessen sind.
Hausbesitzer, die Hartz 4 beantragen, bezahlen jedoch in der Regel keine Miete. Daher fragen sich dann viele, ob das Jobcenter bei Wohneigentum ebenfalls Kosten übernimmt. Hinzu kommt auch, dass Vermögenswerte ab einer bestimmten Höhe in der Regel zunächst für den Lebensunterhalt herangezogen werden müssen, bevor Leistungen bewilligt werden. Wohneigentum kann durchaus zu diesen Vermögenswerten zählen.

Ein eigenes Haus zu haben und Hartz 4 zu beziehen ist dann zulässig. Was als angemessen gilt, hängt davon ab wie groß das Haus ist und wie viele Personen im Haushalt leben.
So gilt beispielsweise für ein Ehepaar eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern als angemessen, bei einer vierköpfigen Familie sind es dann 120 Quadratmeter. Bei der Grundstücksgröße wird in der Regel eine Angemessenheit angenommen, wenn im ländlichen Bereich 800 qm und im städtischen Bereich 500 qm nicht überschritten werden.
Wird nach einem Antrag auf Hartz 4 mit eigenem Haus dieses als nicht angemessen bewertet, müssen Besitzer dieses nicht in jedem Fall aufgeben und verkaufen. So kann eine Untervermietung eine Option darstellen, die Wohnfläche für die Leistungsberechtigten zu reduzieren.
Hartz 4 und eigenes Haus: Welche Kosten werden übernommen?
Wie bereits zuvor beschrieben, erhalten Leistungsempfänger, die Mieter sind, neben den Regelsatz auch die Miet- und Heizkosten vom Jobcenter. Doch wie sieht das bei Wohneigentümern aus? In der Regel beinhalten die Leistungen von Hartz 4 bei einem Eigenheim die Nebenkosten, Heizkosten, Zinsen für einen bestehenden Kredit sowie die Grundsteuer und Kosten für eine notwendige Instandhaltung. Auch bei der Übernahme dieser Kosten durch das Jobcenter spielt die Angemessenheit dieser eine wichtige Rolle.
Bei einem Kredit, muss beachtet werden, dass nur die Zinsen übernommen werden, wenn bei Hartz 4 das Haus noch nicht abbezahlt ist. Tilgungsraten sind in der Regel jedoch ausgeschlossen und werden nur in besonderen Ausnahmen vom Jobcenter bezahlt.
Hartz 4 und Eigentum: Wann das Haus noch vom Vermögen ausgenommen ist

Neben der Größe des Hauses oder Grundstücks können auch andere Gründe vorhanden sein, warum Bezieher von Hartz 4 das Haus behalten können.
Wird das Haus oder die Eigentumswohnung beispielsweise für die Pflege oder das Wohnen behinderter Menschen genutzt und wäre diese Versorgung durch einen Verkauf gefährdet, sind diese Immobilien vom Vermögen ausgenommen.
Betroffene können hier einen Antrag auf Hartz 4 stellen und müssen ein eigenes Haus nicht verkaufen, auch wenn die Größe oder die Kosten als nicht angemessen bewertet werden.