Hartz 4 und ein eigenes Haus? Was ist hier zu beachten?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 21. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zum Thema „Hartz 4 und ein eigenes Haus besitzen“

Können Hausbesitzer Anspruch auf Hartz 4 anmelden?

Hartz 4 ist auch bei einem Hausbesitz möglich. Hausbesitzer müssen einen Anspruch per Antrag anmelden.

Werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen?

Die Größe des Hauses und des Grundstücks sowie die Unterhaltskosten für diese müssen angemessen sein, damit das Jobcenter der Übernahme der Kosten zustimmt.

Muss ein Haus bei einem Hartz-4-Bezug immer verkauft werden?

Von einem Verkauf das Hause kann auch bei Hartz 4 unter bestimmten Umständen abgesehen werden. Wenn Wohneigentum als angemessen erachtet wird bzw. nicht zum vermögen zählt, ist ein Verkauf eventuell nicht notwendig.

Gibt es Hartz 4 für Hausbesitzer?

Hartz 4 beziehen und dennoch Hausbesitzer sein ist möglich, wenn das Haus angemessen ist.
Hartz 4 beziehen und dennoch Hausbesitzer sein ist möglich, wenn das Haus angemessen ist.

Ein Antrag auf Hartz 4 und ein eigenes Haus – das geht für viele nicht zusammen. Dabei haben Hausbesitzer, die Sozialleistungen erhalten, ebenso ein Recht auf Kostenübernahme wie Mieter. Doch wie sieht es hier mit der Angemessenheit aus und welche Vorgaben gibt es zu beachten?

Bekomme ich Hartz 4, wenn ich ein Haus habe? Diese Frage beschäftigt Wohneigentümer, wenn beispielsweise nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden muss. Doch was passiert eigentlich, wenn Leistungsberechtigte Hartz 4 beantragen und ein eigenes Haus besitzen? Muss dieses in jedem Fall verkauft werden oder können die Hausbesitzer weiterhin darin wohnen?

Gleichzeitig mit einem Antrag auf Hartz 4 wird in der Regel auch die Anlage für die Kosten der Unterkunft (KdU) eingereicht. Denn zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Miete und Heizung ebenfalls vom Jobcenter übernommen, wenn diese angemessen sind.

Hausbesitzer, die Hartz 4 beantragen, bezahlen jedoch in der Regel keine Miete. Daher fragen sich dann viele, ob das Jobcenter bei Wohneigentum ebenfalls Kosten übernimmt. Hinzu kommt auch, dass Vermögenswerte ab einer bestimmten Höhe in der Regel zunächst für den Lebensunterhalt herangezogen werden müssen, bevor Leistungen bewilligt werden. Wohneigentum kann durchaus zu diesen Vermögenswerten zählen.

Wie bei der Übernahme der Kosten für eine Wohnung gilt auch bei einem Hausbesitz und Hartz 4, dass eine Angemessenheit vorliegen muss. Das Haus darf also nicht zu groß und die Unterhaltskosten für diese nicht zu hoch sein. Wollen leistungsberechtige Personen nun Hartz 4 beantragen und besitzen ein eigenes Haus, kommt § 12 des Sozialgesetzbuches (SGB) II zum Tragen. In diesem ist definiert, dass ein vom Antragsteller selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung nicht als Vermögen gelten, wenn diese von angemessener Größe sind. Ist das Fall, muss ein solches Wohneigentum also nicht verkauft werden.
Hartz 4 mit eigenem Haus: Die Kosten werden nur in einer bestimmten Höhe übernommen.
Hartz 4 mit eigenem Haus: Die Kosten werden nur in einer bestimmten Höhe übernommen.

Ein eigenes Haus zu haben und Hartz 4 zu beziehen ist dann zulässig. Was als angemessen gilt, hängt davon ab wie groß das Haus ist und wie viele Personen im Haushalt leben.

So gilt beispielsweise für ein Ehepaar eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern als angemessen, bei einer vierköpfigen Familie sind es dann 120 Quadratmeter. Bei der Grundstücksgröße wird in der Regel eine Angemessenheit angenommen, wenn im ländlichen Bereich 800 qm und im städtischen Bereich 500 qm nicht überschritten werden.

Wird nach einem Antrag auf Hartz 4 mit eigenem Haus dieses als nicht angemessen bewertet, müssen Besitzer dieses nicht in jedem Fall aufgeben und verkaufen. So kann eine Untervermietung eine Option darstellen, die Wohnfläche für die Leistungsberechtigten zu reduzieren.

Hartz 4 und eigenes Haus: Welche Kosten werden übernommen?

Wie bereits zuvor beschrieben, erhalten Leistungsempfänger, die Mieter sind, neben den Regelsatz auch die Miet- und Heizkosten vom Jobcenter. Doch wie sieht das bei Wohneigentümern aus? In der Regel beinhalten die Leistungen von Hartz 4 bei einem Eigenheim die Nebenkosten, Heizkosten, Zinsen für einen bestehenden Kredit sowie die Grundsteuer und Kosten für eine notwendige Instandhaltung. Auch bei der Übernahme dieser Kosten durch das Jobcenter spielt die Angemessenheit dieser eine wichtige Rolle.

Bei einem Kredit, muss beachtet werden, dass nur die Zinsen übernommen werden, wenn bei Hartz 4 das Haus noch nicht abbezahlt ist. Tilgungsraten sind in der Regel jedoch ausgeschlossen und werden nur in besonderen Ausnahmen vom Jobcenter bezahlt.

Hartz 4 und Eigentum: Wann das Haus noch vom Vermögen ausgenommen ist

Ein Hartz-4-Bezug bei einem Hausbesitz ist auch möglich, wenn das Haus kein Vermögen darstellt.
Ein Hartz-4-Bezug bei einem Hausbesitz ist auch möglich, wenn das Haus kein Vermögen darstellt.

Neben der Größe des Hauses oder Grundstücks können auch andere Gründe vorhanden sein, warum Bezieher von Hartz 4 das Haus behalten können.

Wird das Haus oder die Eigentumswohnung beispielsweise für die Pflege oder das Wohnen behinderter Menschen genutzt und wäre diese Versorgung durch einen Verkauf gefährdet, sind diese Immobilien vom Vermögen ausgenommen.

Betroffene können hier einen Antrag auf Hartz 4 stellen und müssen ein eigenes Haus nicht verkaufen, auch wenn die Größe oder die Kosten als nicht angemessen bewertet werden.

Auch im Falle eines unwirtschaftlichen Verkaufs einer Immobilie kann das Jobcenter von einem solchen absehen. Gleiches gilt bei besonderen Härtefällen. Wann ein solcher vorliegt, wird je nach Einzelfall entschieden.
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