Das Wichtigste für Bezieher von Hartz 4 zum Thema Eigenheim und Nebenkosten kurz und knapp zusammengefasst
Besitzen Hartz-4-Empfänger ein Eigenheim, werden Heizkosten und andere Posten übernommen, insofern diese angemessen sind.
Die Übernahme der Kosten erfolgt nur im gleichen Rahmen wie für die Miete einer Wohnung.
Ja, auch die Zinsen für einen Kredit, die Grundsteuer und Kosten für notwendige Instandhaltungskosten werden vom Jobcenter getragen, Tilgungsraten im Regelfall jedoch nicht.
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Nebenkosten für das Eigenheim – Regelungen des Jobcenters

Leben ALG-2-Empfänger zur Miete, übernimmt das Jobcenter nicht nur die Zahlung der Miete, sondern auch die Nebenkosten. Doch wie verhält es sich bei Personen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen?
Wie auch für Mieter werden für Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim die Nebenkosten vom Jobcenter übernommen. Hierzu gehören unter anderem die Heizkosten sowie Kosten für Wasser und Abwasser. Gemäß § 22 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gilt jedoch Folgendes:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“

Leben Hartz-4-Empfänger im Eigenheim, dürfen die Heizkosten oder andere Posten also nicht überdurchschnittlich hoch sein. ALG-2-Bezug ist demnach kein Freibrief dafür, übermäßig viel Wasser zu verbrauchen oder die Heizung nonstop auf höchster Stufe laufen zu lassen.
Des Weiteren sollten Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung Folgendes beachten: Auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes, welcher im Grundgesetz festgelegt ist, müssen Mieter und Eigentümer gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass sich die Kosten für die beiden Gruppen in einem vergleichbaren Rahmen bewegen müssen.
Diese Kosten werden übernommen
Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim müssen die Nebenkosten also nicht selbst bezahlen, insofern diese angemessen sind. Doch welche Posten fallen außer Wasser und Heizung noch unter den Überbegriff Nebenkosten? Hierzu gehören unter anderem die Grundsteuer sowie die Kosten für den Schornsteinfeger und die Müllentsorgung.
Des Weiteren werden gemäß § 22 Abs. 2 SGB II für Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim neben den Nebenkosten auch unabweisbare Aufwendungen für nötige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten für das Haus oder die Wohnung vom Jobcenter übernommen.
Wie verhält es sich mit den Tilgungsraten?

Welche Regelung greift, wenn das Eigenheim noch nicht abbezahlt wurde? In diesem Fall erhalten Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim neben den Nebenkosten auch die nötigen Zinsen für den Kredit vom Jobcenter.
Anders verhält es sich jedoch in der Regel mit den Tilgungsraten. Diese werden in den meisten Fällen nicht übernommen. Der Grund dafür: Die Tilgungsraten fördern die Bildung von Vermögen und zu diesem Zweck dürfen staatliche Leistungen nicht verwendet werden.
Eine Ergänzung: Eigenheimbesitzern werden auch die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der KdU übernommen, da diese Versicherung für Hausbesitzer verpflichtend ist.