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Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim: Werden Nebenkosten übernommen?

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Leben ALG-2-Empfänger zur Miete, übernimmt das Jobcenter nicht nur die Zahlung der Miete, sondern auch die Nebenkosten. Doch wie verhält es sich bei Personen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen?

Das Wichtigste für Bezieher von Hartz 4 zum Thema Eigenheim und Nebenkosten kurz und knapp zusammengefasst

Werden die Nebenkosten bei einem Eigenheim übernommen?

Besitzen Hartz-4-Empfänger ein Eigenheim, werden Heizkosten und andere Posten übernommen, insofern diese angemessen sind.

Wie viel Geld erhalte ich für die Nebenkosten?

Die Übernahme der Kosten erfolgt nur im gleichen Rahmen wie für die Miete einer Wohnung.

Kommt das Jobcenter für weitere Kosten auf?

Ja, auch die Zinsen für einen Kredit, die Grundsteuer und Kosten für notwendige Instandhaltungskosten werden vom Jobcenter getragen, Tilgungsraten im Regelfall jedoch nicht.

Müssen Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim die Nebenkosten selbst bezahlen?
Müssen Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim die Nebenkosten selbst bezahlen?

Inhalt

  • Nebenkosten für das Eigenheim – Regelungen des Jobcenters
    • Diese Kosten werden übernommen
    • Wie verhält es sich mit den Tilgungsraten?

Nebenkosten für das Eigenheim – Regelungen des Jobcenters

Wie auch für Mieter werden für Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim die Nebenkosten vom Jobcenter übernommen. Hierzu gehören unter anderem die Heizkosten sowie Kosten für Wasser und Abwasser. Gemäß § 22 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gilt jedoch Folgendes:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.”

Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim müssen die Heizkosten in der Regel nicht selbst zahlen.
Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim müssen die Heizkosten in der Regel nicht selbst zahlen.

Leben Hartz-4-Empfänger im Eigenheim, dürfen die Heizkosten oder andere Posten also nicht überdurchschnittlich hoch sein. ALG-2-Bezug ist demnach kein Freibrief dafür, übermäßig viel Wasser zu verbrauchen oder die Heizung nonstop auf höchster Stufe laufen zu lassen.

Des Weiteren sollten Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung Folgendes beachten: Auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes, welcher im Grundgesetz festgelegt ist, müssen Mieter und Eigentümer gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass sich die Kosten für die beiden Gruppen in einem vergleichbaren Rahmen bewegen müssen.

Wie verhält es sich mit den Kosten für Strom, wenn ein Hartz-4-Empfänger im Eigenheim lebt? Die Stromkosten müssen grundsätzlich aus dem Regelsatz, in welchem ein Bedarf für Wohnenergie inkludiert ist, finanziert werden.

Diese Kosten werden übernommen

Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim müssen die Nebenkosten also nicht selbst bezahlen, insofern diese angemessen sind. Doch welche Posten fallen außer Wasser und Heizung noch unter den Überbegriff Nebenkosten? Hierzu gehören unter anderem die Grundsteuer sowie die Kosten für den Schornsteinfeger und die Müllentsorgung.

Des Weiteren werden gemäß § 22 Abs. 2 SGB II für Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim neben den Nebenkosten auch unabweisbare Aufwendungen für nötige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten für das Haus oder die Wohnung vom Jobcenter übernommen.

Übersteigen die Kosten für Reparaturen oder Instandsetzung den Bedarf für die Unterkunft, so kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Dieses müssen Hausbesitzer dann in den nächsten Monaten abbezahlen.

Wie verhält es sich mit den Tilgungsraten?

Hartz-4-Bezug mit Eigenheim: Zu den nebenkosten zählen auch Zinsen für den Hauskredit.
Hartz-4-Bezug mit Eigenheim: Zu den nebenkosten zählen auch Zinsen für den Hauskredit.

Welche Regelung greift, wenn das Eigenheim noch nicht abbezahlt wurde? In diesem Fall erhalten Hartz-4-Empfänger mit Eigenheim neben den Nebenkosten auch die nötigen Zinsen für den Kredit vom Jobcenter.

Anders verhält es sich jedoch in der Regel mit den Tilgungsraten. Diese werden in den meisten Fällen nicht übernommen. Der Grund dafür: Die Tilgungsraten fördern die Bildung von Vermögen und zu diesem Zweck dürfen staatliche Leistungen nicht verwendet werden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hat allerdings entschieden, dass es in diesem Zusammenhang auch Ausnahmefälle gibt (Az.: L 6 AS 422/12). So sei eine Übernahme der Tilgungsraten unter anderem angemessen, wenn das Haus viele Jahre vor dem Leistungsbezug erworben wurde und die Finanzierung in naher Zukunft abgeschlossen sein wird.

Bildnachweise: depositphotos.com/Parafull, fotolia.com/Daniel Jędzura

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Andreas S. meint

    19. März 2018 um 13:17

    Hallo, ich hätte eine Frage zum Anspruch auf dringende Reperatur am Eigenheim. Der Abfluss zur Klärgrube hat unterhalb des Erdreiches einen Defekt und erfordert eine Erneuerung (Kosten ca 1500€) .
    Ich bewohne das Haus mit meinem Vater (Vater Rentner, ich Hartz4) in ländlicher gegend. Das Amt sagt , das Haus und Grundstück nicht angemessen sind, lt deren Richtlinien. Was soll ich tun? Ein Stück vom Haus abschneiden? Ja sicher ist das grundstück groß, Ca 2500 qm aber zum großen Teil nur Wiese , die mir ausser Rasen mähen nix bringt , die keiner haben möchte und auch nicht bebauen darf! Abgesehen davon wären die Kosten für die Instandsetzung genauso teuer wenn das haus nur 60qm und das grundstück nur 500 qm hätte. Ich versteh das nicht 🙁 Gibt es da Möglichkeiten ? Gruß Andreas

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 10:53

      Hallo Andreas,

      ob es für Ihren speziellen Fall Möglichkeiten gibt, wie Sie rechtlich vorgehen können, erfahren Sie am genauesten in einer Rechtsberatung beim Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Kerstin meint

    6. April 2019 um 8:22

    Hallo und gutenTag.
    Ich habe eine Frage zur Instandhaltung bei Eigenheim.
    Wie sieht es aus, wenn mein Eigenheim angemessen ist, und die Ölheizung plötzlich den Geist aufgibt. Würde man da einen Zuschuss oder Darlehen bekommen?
    Danke schon mal für ihre Antwort

    Antworten
  3. Detlef meint

    12. Juni 2019 um 13:50

    ich bin Langzeit arbeitslos, habe ein Eigenheim wo die Fenster erneuert werden müssten (über 40 Jahre alt). Habe auch nie Geld für Wartung und Instandhaltung des Hauses erhalten. Es fault so das Holz entzwei da hilft auch keine Farbe mehr! muss das Job Center bezahlen?
    Danke im Voraus

    Antworten
  4. Diana S. meint

    31. Juli 2019 um 10:09

    Hallo,ich bearbeitete gerade den Widerspruch für eine gute Freundin.Wie werden denn die Nebenkosten bei einen Haus bei Hartz4 angerechnet?Monatlich?Oder jeweils nur in voller Höhe dann wenn die Zahlung fällig ist?Also Wasser aller 2Monate,Abwasser aller 3Monate,Müll aller 3Monate,Schonsteinfeger 1xim Jahr,Grundsteuer aller 3Monate?Wär dankbar für eine Auskunft.

    Antworten
    • Kathi meint

      29. Januar 2020 um 13:08

      Die Nebenkosten werden vom Jobcenter immer kopfanteilig im Kalendermonat der Fälligkeit bewilligt/bezahlt. Bei Heizkosten z.B. Ölheizung, einmal jährlich, wobei vor der Heizöllieferung drei Kostenangebote eingeholt werden sollten.

      Antworten
  5. stefani D. meint

    24. März 2020 um 22:27

    Guten Tag, wir sind Eigenheimbesitzer. Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung und mein Mann, jetzt im 62. Lebensjahr, ist im Juli 2018 das erste mal im Leben arbeitslos geworden. Er fand/ findet keine Arbeit und am 10 März war das ALG I abgelaufen.
    Mit heutigem Datum hat er sich auf mein Drängen endlich überwunden einen Harz IV Anrag zu stellen.
    Die meisten hausverbundenen Ausgaben (Heizöl, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Klärbeetwartung usw. sind nur 1x im Jahr). Wie berücksichtigt das Amt diese Ausgaben ? Muß ich im anfallenden Monat diese Ausgaben nachreichen und dann erfolgt jeweils eine Neuberechnung oder kann ich im Antrag diese jährlich relativ zeitgleich anfallenden Kosten mit angeben zur Berücksichtigung oder kann ich durch eine Erklärung um monatliche Aufschlüsselung/ Berücksichtigung bitten ?

    mit freundlichem Gruß und Dank Stefani

    Antworten

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